Inschriftenkatalog: Bad Kreuznach

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 34: Bad Kreuznach (1993)

Nr. 419 Monzingen, Franziskastr. 18 2.H.16.Jh.

Beschreibung

Rechtsinschrift auf einem Quaderstein, als Spolie in die Ostwand des Hauses Franziskastr. 18 eingemauert. Er stammt vermutlich aus dem Ende des 19. Jahrhunderts abgebrannten Vorgängerbau1). Weiß überstrichener Sandstein mit vierzeiliger Inschrift, oben durch ein aus kleinen Kreisen bestehendes Band begrenzt, rechter Rand beschädigt, unten rechts ein Steinmetzzeichen (Nr. 37).

Maße: H. 44, B. 32, Bu. 8 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Eberhard J. Nikitsch) [1/1]

  1. DISER GE/BEL IST DE[R] / STAT HAL/BER

Kommentar

Die Datierung dieser ungewöhnlichen, weil wohl öffentlich städtische Eigentumsverhältnisse dokumentierenden Inschrift richtet sich neben der Schrift- und Sprachform auch nach dem Steinmetzzeichen, das sich ähnlich an dem 1589 erbauten Alt‘schen Haus wiederfindet2). Denkbar ist auch, daß mit dieser Inschrift eine städtische Maßangabe, nämlich die Hälfte der erlaubten Giebelhöhe eines Hauses, angezeigt werden sollte.

Anmerkungen

  1. Laut freundlicher Auskunft der Bewohner des Hauses am 13. Juli 1990. Dagegen steht die Notiz bei Velten, der die Inschrift noch um 1911 im rathausseitigen Giebel eines Hauses in der parallel verlaufenden Barfußgasse eingemauert gesehen haben will.
  2. Vgl. Nr. 373.

Nachweise

  1. Velten, Beitrag 69.

Zitierhinweis:
DI 34, Bad Kreuznach, Nr. 419 (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di034mz03k0041905.