Inschriftenkatalog: Bad Kreuznach

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 34: Bad Kreuznach (1993)

Nr. 305(†) Meisenheim, Gemarkung 1551-1682

Beschreibung

Grenzsteine der alten Gemarkung der Stadt Meisenheim. Sie sind großteils überliefert in einem erhaltenen, im Jahr 1608 anstelle eines vermutlich vollgeschriebenen Vorgängerbuches angelegten Verzeichnisses der „Gemarckstein“1), das Begehungsprotokolle der Jahre 1608 und 1612 überliefert, mit Zusätzen der Kontrollgänge von 1615, 1617, 1682 und des 18. Jahrhunderts. Der letzte Eintrag stammt vom 9. Mai 1789. Die Grenzsteine wurden, um eine verbindliche Reihenfolge zu erhalten, bei dem Grenzumgang des Jahres 1612 fortlaufend „mit Ziefers nummeriert“2); im folgenden Katalog werden diese Zahlen stets durch den Vermerk „eingehauene Ziffer“ charakterisiert. Eine Überprüfung der noch vorhandenen alten Grenzsteine wurde bei einer am 10. August 1987 unternommenen Begehung eines großen Teils der alten Gemarkungsgrenze durch den Bearbeiter durchgeführt3). Die (ehemaligen) Standorte der Grenzsteine sind auf der von Anthes angefertigten Karte überblicksartig eingezeichnet4). Die Maßangaben richten sich nach dem überlieferten bzw. angetroffenen Zustand.

I. Grenzstein mit Jahreszahl und eingehauener Ziffer (Steinbuch 189, Stein Nr. 1); Ausführung vermutlich wie die folgenden, die Grenze zu Rehborn markierenden Grenzsteine des gleichen Jahres, heute verloren.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Eberhard J. Nikitsch) [1/21]

  1. 1551 / 1

II. Großer, stark hängender Sandsteinquader mit flachem Kopf und ohne Weisung; auf der Südseite von einer Linie umrahmte, tief eingehauene Inschrift (A) mit Ortsnamen und durch eine weitere Linie abgesetzte Jahreszahl, darunter ein möglicherweise später nachgetragener Flurname mit Zahl; auf der Ostseite wohl ebenfalls später eingehauene Zahl (B); auf der Nordseite von Linien eingefaßter Ortsname (C). Dieser Grenzstein wurde bei der Begehung des Jahres 1612 „auß Übersehen nit nummeriert“ (Steinbuch 191, Stein Nr. 2).

Maße: H. 89, B. 23, T. 18,5, Bu. 5,5-7 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

  1. A

    MEISE/NHE[IM] / · 1 · 5 · 5 · 1 / B(AV) W(ALDT) / N 1[7]

  2. B

    94

  3. C

    REB/ORN

III. Großer, wenig hängender Sandsteinquader mit flachem Kopf, ohne Weisung und eingehauener Ziffer 2; Ausführung und Verteilung der Inschriften wie Nr. II (Steinbuch 191, Stein Nr. 3).

Maße: H. 74, B. 23,5, T. 19, Bu. 5,5-7 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

  1. A

    MEISE/NHEIM / · 1 · 5 · 5 · 1 / B(AV) W(ALDT) / N 18

  2. B

    2 / 93

  3. C

    REB/ORN

IV. Großer, geradestehender Sandsteinquader mit flachem Kopf, ohne Weisung und eingehauener Ziffer 3; Ausführung und Verteilung der Inschriften wie Nr. II (Steinbuch 191, Stein Nr. 4). Dieser gut erhaltene Grenzstein wurde 1970 von G.F. Anthes für die Kartei der Pfälzischen AG für Grenzund Flurdenkmäler erfaßt.

Maße: H. 72, B. 23, T. 19, Bu. 5,5-7 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

  1. A

    MEISE/NHEIM / · 1 · 5 · 5 · 1 / B(AV) W(ALDT) / N 19

  2. B

    ·3 / 92

  3. C

    REB/ORN

V. Großer, geradestehender Sandsteinquader mit flachem Kopf, ohne Weisung und eingehauener Ziffer 4; Ausführung und Verteilung der Inschriften wie Nr. II (Steinbuch 191, Stein Nr. 5). Erfassung wie Nr. IV. Die Ecken des Kopfes sind abgehauen, Südostseite stark verwittert.

Maße: H. 58, B. 24, T. 17, Bu. 5,5-7 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

  1. A

    MEISE/NHEIM / · 1 · 5 · 5 · 1 / B(AV) W(ALDT) N 20

  2. B

    4 / 91

  3. C

    REB/ORN

VI. Grenzstein mit Jahreszahl und eingehauener Ziffer (Steinbuch 191, Stein Nr. 6) an der Grenze zu Rehborn; Ausführung vermutlich wie Nr. II und folgende, heute verloren.

  1. 1551 / 5

VII. Großer, stark hängender Sandsteinquader mit flachem Kopf, ohne Weisung und eingehauener Ziffer 6 (Steinbuch 191, Stein Nr. 7); Ausführung und Verteilung der Inschriften wie Nr. II. Noch 1981 am Standort (Foto im StA Meisenheim bzw. bei der Inschriften-Kommission der Akademie der Wissenschaften, Mainz), verloren.

Text analog Nr IIff. und Foto

  1. A

    MEISE/NHEIM / · 1 · 5 · 5 · 1 / [B(AV) W(ALDT) N 22]

  2. B

    [6 / 89]

  3. C

    [REB/ORN]

VIII. Großer, geradestehender Sandsteinquader mit flachem, leicht beschädigtem Kopf und eingehauener Ziffer 52 (Steinbuch 208, Stein Nr. 55); Ausführung und Verteilung der Inschriften wie Nr. II. Noch in jüngster Zeit am Standort (Überlieferung wie Nr. VII), heute verloren.

Nach Foto.

  1. A

    MEISE/NHEIM / · 1 · 5 · 5 · 1

  2. B

    101 / 52

  3. C

    REB/ORN

IX. Grenzstein mit Jahreszahl und eingehauener Ziffer (Steinbuch 208, Stein Nr. 56) an der Grenze zu Rehborn; Ausführung wohl wie Nr. II und die Steine des gleichen Jahres, heute verloren.

  1. 1551 / 53

X. Großer, geradestehender Sandsteinquader mit flachem Kopf, Weisung und eingehauener Ziffer 54 (Steinbuch 208, Stein Nr. 57); Ausführung und Verteilung der Inschriften wie Nr. II, Erfassung (1972) wie Nr. IV. Leichte Abwitterung auf der Ostseite.

Maße: H. 79, B. 25, T. 21, Bu. 6 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

  1. A

    MEISE/NHEIM / · 1 · 5 · 5 · 1

  2. B

    54 / 99

  3. C

    REB/ORN

XI. Grenzstein mit Jahreszahl und eingehauener Ziffer (Steinbuch 192, Stein Nr. 11) an der Grenze zu Callbach, heute verloren.

  1. 1565 / 10

XII. Grenzstein mit Jahreszahl und eingehauener Ziffer (Steinbuch 192, Stein Nr. 10) an der Grenze zu Callbach, heute verloren.

  1. 1566 / 9

XIII. Kleiner, geradestehender Sandsteinquader mit flachem, leicht beschädigtem Kopf und Weisung. Auf der Südostseite Inschrift (A) mit Ortsnamen und eingehauener Ziffer (Steinbuch 198, Stein Nr. 30), auf der Südwestseite Jahreszahl (B), auf der Nordwestseite in einem Kreis Ortsname (C). Dieser an der Gemarkung zu Desloch stehende Grenzstein wurde 1977 von K. Dick erfaßt (vgl. Stein Nr. IV); Abb. bei Freckmann, Denkmäler 51.

Nach Dick und Freckmann.

Maße: H. 25, B. 27, T. 20 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

  1. A

    MEISEN/HEIM / 29

  2. B

    1569

  3. C

    D(ESLOCH)

XIV. Grenzstein mit Jahreszahl, winkelförmiger Weisung und eingehauener Ziffer (Steinbuch 200, Stein Nr. 38) an der Grenze zu Desloch, heute verloren.

  1. 1569 / 35

XV. Grenzstein mit Jahreszahl, winkelförmiger Weisung und eingehauener Ziffer (Steinbuch 203, Stein Nr. 39) an der Grenze zu Desloch, bereits 1617 als „abgeschlagen“ bezeichnet, heute verloren.

  1. 1569 / 36

XVI. Grenzstein mit Jahreszahl und eingehauener Ziffer (Steinbuch 203, Stein Nr. 40) an der Grenze zu Desloch, heute verloren.

  1. 1569 / 37

XVII. Geradestehender Quader mit flachem, leicht beschädigtem Kopf an der Gemarkungsgrenze zu Desloch. Dreiseitig beschriftet mit zwei Ortsnamen und Jahreszahl (A), wohl gekürztem Flurnamen (B) mit eingehauener Ziffer (Steinbuch 203, Stein Nr. 41) und dem von einem Winkel begleiteten Ortsnamen (C). Dieser Stein wurde 1977 von K. Dick erfaßt (vgl. Stein Nr. IV); noch in jüngster Zeit am Standort (Foto im StA Meisenheim bzw. bei der Inschriften-Kommission der Akademie der Wissenschaften, Mainz), verloren.

Nach Foto.

  1. A

    MEIS[EN]/HEIM / RAVMBA/CH / 1569

  2. B

    HHP / 38

  3. C

    D(ESLO)C(H)

XVIII. Grenzstein mit Jahreszahl, winkelförmiger Weisung und eingehauener Ziffer (Steinbuch 203, Stein Nr. 42) an der Grenze zu Desloch, wurde im Jahr 1682 „von neuem gesetzt“ und mit der entsprechenden Jahreszahl versehen, heute verloren.

  1. 1569 / 39 / 1682

XIX. Grenzstein mit Jahreszahl, winkelförmiger Weisung und eingehauener Ziffer (Steinbuch 203, Stein Nr. 43) an der Grenze zu Desloch, heute verloren.

  1. 1569 / 40

XX. Kleiner, geradestehender Quader mit flachem Kopf an der Gemarkungsgrenze zu Desloch. Ausführung wie Nr. XVII, jedoch ohne Jahreszahl (Steinbuch 203, Stein Nr. 44). Noch in jüngster Zeit am Standort (Foto im StA Meisenheim bzw. bei der Inschriften-Kommission der Akademie der Wissenschaften, Mainz), heute verloren.

Nach Foto.

  1. A

    MEISE[N]/HEIM / RAVMB/ACH

  2. B

    HHP / 41

  3. C

    D(ESLO)C(H)

XXI. Kleiner, geradestehender Quader mit flachem, leicht beschädigtem Kopf an der Grenze zu Desloch. Ausführung wie Nr. XVII, jedoch ohne Jahreszahl (Steinbuch 203, Stein Nr. 45). Überlieferung wie Nr. XX, heute verloren.

Nach Foto.

  1. A

    MEISEN/HIMa) / RAVMB/ACH

  2. B

    HHP / 42

  3. C

    D(ESLO)C(H)

XXII. Grenzstein mit Jahreszahl, eingehauener Ziffer (Steinbuch 203, Stein Nr. 56) und wohl gekürztem Flurnamen an der Gemarkungsgrenze zu Desloch und Lauschied; Ausführung vermutlich wie Nr. XVIIff., heute verloren.

  1. 1569 / HHP / 43

XXIII. „Langer“ Grenzstein mit Jahreszahl und eingehauener Ziffer (Steinbuch 198, Stein Nr. 27) an der Gemarkungsgrenze zu Breitenheim, heute verloren.

  1. 1577 / 26

XXIV. Grenzstein mit Ortsnamen, Jahreszahl und eingehauener Ziffer (Steinbuch 206, Stein Nr. 52) an der Gemarkungsgrenze zu Rehborn, heute verloren.

  1. MEISENHEIM / REBORN / 1579 / 49

XXV. Grenzstein mit Jahreszahl und eingehauener Ziffer (Steinbuch 194, Stein Nr. 25) an der Grenze zu Odenbach (Lkrs. Kusel), wurde 1731 wegen einer Grenzstreitigkeit „gehoben“ und vermutlich durch einen neuen ersetzt, heute verloren.

  1. 1583 / 24

XXVI. Grenzstein mit Jahreszahl und eingehauener Ziffer (Steinbuch 194, Stein Nr. 22) an der Grenze zu Odenbach (Lkrs. Kusel), wurde 1680 durch einen neuen Stein ersetzt (vgl. Nr. XXXVII), heute verloren.

  1. 1585 / 21

XXVII. Grenzstein mit Jahreszahl und eingehauener Ziffer (Steinbuch 198, Stein Nr. 26) an der Grenze zu Breitenheim, heute verloren.

  1. 1595 / 25

XXVIII. Kleiner, wenig hängender Quader mit flachem Kopf und Weisung an der Grenze zu Breitenheim und Desloch (Steinbuch 198, Stein Nr. 29). An der Ostseite Inschrift (A) mit Ortsname und Jahreszahl, an der Südseite eingehauene Ziffer (B), an der Westseite Ortsname (C). Dieser Grenzstein wurde 1977 von K. Dick erfaßt (vgl. Stein Nr. IV).

Nach Dick.

Maße: H. 35, B. 33, T. 15 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

  1. A

    [MEISEN]/HEIM / 1595

  2. B

    28

  3. C

    BREIDE/NAW

XXIX. Mittelgroßer, wenig hängender Quader mit flachem Kopf und Weisung an der Grenze zu Breitenheim und Desloch (Steinbuch 198, Stein Nr. 29)5). Ausführung und Erfassung wie Nr. XXVIII.

Nach Dick.

Maße: H. 50, B. 26, T. 15 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

  1. A

    PFALZ / MEISEN/HEIM / 1595

  2. B

    28

  3. C

    BREID/ENAW

XXX. Kleiner, geradestehender Quader mit flachem Kopf und ohne Weisung an der Grenze zu Odenbach (Lkrs. Kusel). Auf der Südwestseite umrahmte Jahreszahl (A), auf der Nordwestseite Zahl (B), auf der Nordostseite umrahmte Jahreszahl (C). Dieser im Steinbuch von 1612 nicht erwähnte Grenzstein wurde 1977 von K. Dick erfaßt (vgl. Stein Nr. IV).

Nach Dick.

Maße: H. 30, B. 37, T. 30 cm.

  1. A

    1596

  2. B

    63

  3. C

    1596

XXXI. Grenzstein mit Jahreszahl, winkelförmiger Weisung und eingehauener Ziffer (Steinbuch 200, Stein Nr. 37) an der Grenze zu Desloch, heute verloren.

  1. 1602 / 34

XXXII. Grenzstein mit Jahreszahl und eingehauener Ziffer (Steinbuch 206, Stein Nr. 53)6) an der Grenze zu Rehborn, heute verloren.

  1. 1603 / 50

XXXIII. Vor 1612 gesetzter Grenzstein mit winkelförmiger Weisung, Abkürzung eines Flurnamens und eingehauener Ziffer (Steinbuch 198, Stein Nr. 31) an der Grenze zu Desloch, noch 1778 versetzt, heute verloren.

  1. HHP / 30

XXXIV. Vor 1612 gesetzter Grenzstein mit dem „in alten Buchstaben gehauenen“ Namen eines Adelsgeschlechts7) und eingehauener Ziffer (Steinbuch 206, Stein Nr. 50) an der Grenze zu Abtweiler, bereits 1784 zerbrochen und durch einen neuen ersetzt, heute verloren.

  1. LEWENSTEIN / 47

XXXV. Grenzstein mit Jahreszahl und eingehauener Ziffer (Steinbuch 194, Stein Nr. 21) an der Gemarkungsgrenze zu Odenbach (Lkrs. Kusel), heute verloren.

  1. 1613 / 20

XXXVI. Grenzstein mit Jahreszahl und bei der Neusetzung eingehauener Ziffer, die wohl von dem Vorgängerstein übernommen wurde (Steinbuch 194, Stein Nr. 23); Standort an der Grenze zu Odenbach (Lkrs. Kusel), heute verloren.

  1. 1654 / 22

XXXVII. Großer, geradestehender Quader mit flachem Kopf und ohne Weisung, wurde anstelle eines Vorgängersteines von 1585 (vgl. Nr. XXVI) am 4. Juli 1680 „durch hiesige Statt und Odenbacher Gericht“ neu gesetzt (Steinbuch 194, Stein Nr. 22). Auf der Südwestseite Inschrift (A) mit nach 1815 zugefügter Territorialbezeichnung, Ortsnamen und Jahreszahl; auf der Nordwestseite Zahl (B); auf der Nordostseite Inschrift (C) mit nach 1815 zugefügter Territorialbezeichnung, Ortsnamen und Jahreszahl; auf der Südostseite vom Vorgängerstein übernommene Ziffer (D). Der die Grenze zwischen Odenbach (Lkrs. Kusel) und Meisenheim, später die zwischen den Königreichen Preußen und Bayern und heute die zwischen den Landkreisen Kusel und Bad Kreuznach markierende Stein wurde 1977 von K. Dick erfaßt (vgl. Nr. IV).

Nach Dick.

Maße: H. 70. B. 28, T. 21 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

  1. A

    K(ÖNIGREICH) B(AYERN) / GLAN/ODENN/BACH / 1680

  2. B

    67

  3. C

    K(ÖNIGREICH) P(REUSSEN) / MEIS/EN/HEIM / 1680

  4. D

    21

Die Meisenheimer Grenzbegehung erfolgte jedes Jahr am 25. Mai, neben dem gesamten Stadtrat nahmen auch die Vertreter derjenigen Gemeinden teil, mit denen die Stadt eine gemeinsame Grenze hatte. Die Überprüfung der Grenzsteine erfolgte gemeinsam, Änderungen jeder Art wurden im Protokoll vermerkt.

Textkritischer Apparat

  1. Sic!

Anmerkungen

  1. Das in Leder gebundene, 156 Seiten umfassende Exemplar wird im StA Meisenheim unter der Signatur Abt. 63 Nr. 1 verwahrt; es trägt folgenden Titel: „Der Stadt Meisenheim Bann-, Grentz-, Erben-, Bach- und Waydgangs-Steinbuch nach denen Begangnüssen anfangend 1608“. Die darin fol. 34ff. aufgezeichnete, „Vff Vrbani Anno 1612 (...) durch Schultheiß, Bürgermeister undt Rhate“ unternommene Grenzbegehung wurde 1983 von Anthes, Steinbuch 189-208 ediert.
  2. Vgl. Anthes, Steinbuch 189. – Im Steinbuch erwähnte Grenzsteine, die lediglich diese Ziffern in Verbindung mit Wappen oder verschiedenartigen Grenzzeichen aufweisen, werden im folgenden Katalog nicht berücksichtigt, da diese Ziffern auch auf nach 1689 angefertigte Grenzsteine übernommen werden konnten (vgl. etwa die Nrr. XXXVI und XXXVII).
  3. Diese (durchaus mühevolle) Überprüfung wäre ohne die freundliche Unterstützung des Meisenheimer Stadtarchivars Günter F. Anthes nicht möglich gewesen, der den Bearbeiter begleitete und ihm die Standorte der wenigen noch erhaltenen, meist versteckt liegenden Steine zugänglich machte.
  4. Anthes, Steinbuch 196f.
  5. Dieser und der vorhergehende Grenzstein stehen beieinander und tragen laut der Skizze von Dick jeweils die gleiche Nummer. Möglicherweise wurde einer von beiden – unter Übernahme der alten Inschriften – 1714 neu gesetzt (so Steinbuch).
  6. Das Steinbuch vermerkt dazu: „Nota: Es liegt auch noch ein alter Stein darbei, so Anno 1579 gesetzt worden“.
  7. Möglicherweise wurde der Grenzstein bereits im Jahre 1507 angefertigt und gesetzt, als Johann von Lewenstein mit dem bei Abtweiler gelegenen „Henne dem Dörfgen“ belehnt wurde; vgl. dazu Fabricius, Erläuterungen 318 und Nr. 494 von 1618.

Zitierhinweis:
DI 34, Bad Kreuznach, Nr. 305(†) (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di034mz03k0030508.