Inschriftenkatalog: Bad Kreuznach

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 34: Bad Kreuznach (1993)

Nr. 287† Merxheim, Evang. Pfarrkirche (1561)/kurz nach 1540?

Beschreibung

Grabinschriften für Adam III. Vogt von Hunolstein (A) und seine Ehefrau Maria geb. Hilchen von Lorch (B). Ehemals innen an einem „sehr schön gearbeitet(en)“1), südlich der Kanzel angebrachten Grabdenkmal, das beide „in Lebensgröße betend ausgehauen“ zeigte, ihn „in voller Rüstung, sie in geistlicher Tracht, umgeben von 16 Wappenschildern“2); vermutlich untergegangen beim großen Dorfbrand am 24. Juli 18703).

Nach Schneider.

  1. A

    Als man Zahlt nach Christi vnsers Erlösers geburt MDXL. den 26. Julij starb der Edell vnd Ernvest Adam Vogt zu Hunolstein, dem sey gott genedig vnd verlihe Ime ein fröliche vfferstehung.

  2. B

    Im Jar Christi MDLXI. den 5. Octobris verschiedt die Edell vnd dugenthaffte Fraw Maria Vogtin zu Hunolstein geborne Hilgen von Lorch der Almechtig gott gebe Ir ein selige Vfferstehung.

Kommentar

Die Familie der Vogt von Hunolstein (zu Züsch) kam bereits in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts durch eine Erbtochter in den Besitz der Herrschaften Martinstein und Merxheim4). Der Verstorbene war der älteste Sohn aus der Ehe Adams II. Vogt von Hunolstein mit Elisabeth von Ratsamhausen (Tochter Egenolfs II. v. R. und der Margaretha von Leoncourt)5). Seine Frau war die einzige Tochter des berühmten Johann Hilchen von Lorch und dessen Frau Dorothea von Rüdesheim6) (Tochter des Melchior v. R. und der Ursula Boos von Waldeck). Neben anderen, waren zumindest die Wappen dieser Ahnen Teil des Grabdenkmals, bei dem es sich der Funktion nach um ein Epitaph gehandelt haben dürfte.

Die Hochzeit7) des Paares fand Ende 1529 statt, zum Witwensitz wurde Merxheim bestimmt. Adam scheint auf Schloß Homburg/Saar einem Giftmord zum Opfer gefallen zu sein und konnte nur unter Schwierigkeiten nach Merxheim in die Familiengruft überführt werden. Maria blieb als Ortsherrin in Merxheim, führte zusammen mit der Braunsbergischen Mitherrschaft8) die Reformation ein und wandelte 1554 eine Altarstiftung in eine Schulmeisterstelle um. Mit ihrem Sohn Johann VI. pflanzte sich die Linie bis in die Gegenwart fort9).

Da es nur schwer vorstellbar ist, daß das aufwendig gestaltete Grabdenkmal erst zwanzig Jahre nach dem Tod des Ehemannes hergestellt wurde, ist anzunehmen, daß es gleich nach dem Tode des Ehemanns von der Witwe in Auftrag gegeben und daß ihre Grabinschrift (bzw. ihre Sterbedaten) nachträglich eingefügt worden ist.

Anmerkungen

  1. So Schneider.
  2. So die Beschreibung durch Vogt von Hunolstein gen. Steinkallenfels, Abriß 23.
  3. Vgl. Nr. 251 von 1517 mit Anm. 1 und zur Überlieferung Nr. 546 von 1648 mit Anm. 2.
  4. Die sie bis 1817 innehatten, vgl. (wie Anm. 2) 18.
  5. Vgl. Möller, Stammtafeln AF II Taf. XCI und zur Abstammung Mertens, Züsch 104ff.
  6. Vgl. Möller, Stammtafeln AF I Taf. XXXII, Helwich, Syntagma 457 und das von der Verstorbenen im Jahr 1550 gestiftete Grabdenkmal des Vaters in der Lorcher Pfarrkirche (vgl. Mertens, Züsch 122 und künftig DI Rheingau-Taunus-Kreis).
  7. Vgl. zum wechselvollen Lebensweg des Ehepaars ausführlich Mertens, Züsch 104-140.
  8. Vgl. Nr. 251 V von 1575.
  9. Vgl. die genealogische Tafel bei Mertens, Züsch 709.

Nachweise

  1. Schneider, Martinstein 52 Anm. b.

Zitierhinweis:
DI 34, Bad Kreuznach, Nr. 287† (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di034mz03k0028704.