Inschriftenkatalog: Bad Kreuznach
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 34: Bad Kreuznach (1993)
Nr. 272 Hennweiler, Evang. Pfarrkirche 1531
Beschreibung
Grabplatte des Ritters Heinrich II. von Schwarzenberg. Innen an der Nordseite der Turmhalle (ehemaliger Chor der Stiftskirche) senkrecht in die Wand eingelassen. Große Platte aus gelblichem Sandstein mit Umschrift auf schwach erhöhter Leiste. Im Mittelfeld vor Muschelnische ein monumentales, vorzüglich gearbeitetes, reliefiertes Vollwappen, in den oberen Zwickeln je eine Blume. Auf einer Leiste unter dem Wappen eine kaum mehr lesbare Beischrift. Durch aufsteigende Nässe verursachte, erhebliche Beschädigungen im unteren Viertel, sonst gut erhalten.
Erg. nach Lehfeldt.
Maße: H. 212, B. 103, Bu. 7 cm.
Schriftart(en): Kapitalis.
IM · IAIREa) · M · D · XXXIb) · DE(N) · / FVNFFTEN · TAG · DES · MO(N)ETSa) · IVLII · STARB · DER · [EDLE] / VND · E[RENVESTE] HER · HENRI/CH · VO(N) · SCHWARCZE(N)BERG · RITTER · DE(M) · GOT · GENODEc)
Schwarzenberg (zu Wartenstein). |
Textkritischer Apparat
- Sic!
- Dehio liest 1565.
- E als Kleinbuchstabe dem D eingeschrieben.
- Über OIR Kürzungszeichen für US. – Kdm. liest ... ST. HOIR(US)?. – Der fragmentarische Zustand dieser Stelle läßt eine schlüssige Deutung kaum zu, zumal das R auch als B gelesen werden könnte.
Anmerkungen
- Vgl. Zimmermann, Nahegebiet 29 sowie Nr. 273 von 1531 mit Anm. 7f.
- Vgl. Füllmann, Hennweiler 49.
- Nicht auf Burg Heinzenberg, wie noch Lehfeldt mitteilt; vgl. dazu umfassend Ohlmann, Wartenstein pass. – Vgl. das fragmentarische Epitaph seines Enkels Ludwig Nr. 354 von 1583.
- Vgl. Ohlmann, Wartenstein 17 (1937) Nr. 12, 46.
- Vgl. Nr. 317 von 1562.
- Vgl. Möller, Stammtafeln NF II Taf. LXXXIV.
- Vgl. zum Folgenden Ohlmann, Hennweiler Nr. 5.
Nachweise
- Lehfeldt, Bau- und Kunstdenkmäler, 296.
- Ohlmann, Hennweiler Nr. 5.
- Kdm. 180.
- Dehio Rheinland-Pfalz (erw.).
- Vogt, Kirn-Land mit Abb. S. 213.
- Füllmann/Ziemer, Hennweiler mit Abb. S. 15.
Zitierhinweis:
DI 34, Bad Kreuznach, Nr. 272 (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di034mz03k0027207.
Kommentar
(Wappen-)Beischrift (?): [.....]T · [.]OIR · [.....]d).
Die geradezu „klassische“ Gestaltung der Renaissance-Kapitalis mit Linksschrägenverstärkung, zum Teil gerader Cauda des R, der Verwendung von Siculi und dreiecksförmigen Worttrennern verrät eine geübte Hand; die Arbeit wird nicht umsonst dem Schülerkreis des Trierer Meisters Jakob Kern zugeschrieben1).
Die ursprünglich aus der gleichnamigen Burg bei Wadern (Lkrs. Merzig) stammenden Herren von Schwarzenberg2) saßen seit 1414 bis zu ihrem Aussterben im Jahre 1583 als Ganerben und Vögte der Ämter Hahnenbach und Hennweiler auf Burg Wartenstein im Hahnenbachtal3). Der Verstorbene, Sohn des 1462 zum Amtmann auf Wartenstein ernannten Heinrich I. von Schwarzenberg4) war mit der ebenfalls in der damaligen Stiftskirche begrabenenen Katharina5), Erbtochter des Johann Mohr von Sötern6) verheiratet. Heinrich II. fungierte seit 1494 als Amtmann des Herzogs Alexander von Pfalz-Zweibrücken in Meisenheim7), unternahm 1495 in dessen Gefolge eine Pilgerfahrt nach Jerusalem und wurde dort zum Ritter geschlagen. Am Pfälzisch-Bayerischen Erbfolgekrieg (1504-07) nahm er als militärischer Führer des pfalz-zweibrückischen Aufgebotes teil und erlangte durch die Plünderung und Zerstörung zahlreicher naheländischen Dörfer, Kirchen und Klöster (darunter Sponheim, Disibodenberg und vor allem Marienpfort) traurige Berühmtheit. Im Jahr 1522 wurde Heinrich II. als Vertrauensmann des Ritterkantons Nahe-Hunsrück in das Führungsgremium des von Franz von Sickingen gegründeten Landauer Bundes gewählt, einer gegen hochadelige und geistliche Fürsten gerichteten, reichsritterschaftlichen Schutzorganisation. Ausgelöst durch den mißglückten Zug des Jahres 1523 auf Trier, an dem er als Freund und Kampfgefährte Sickingens teilnahm, wurde im Gegenzug seine eigene Burg eingeäschert. Zeit seines Lebens scheint er der Ritterwürde entscheidenden Wert beigemessen zu haben; nicht nur seinen zahlreichen Beglaubigungen, sondern auch seiner Grabinschrift ließ er diese Standesbezeichnung ausdrücklich beifügen.