Inschriftenkatalog: Bad Kreuznach

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 34: Bad Kreuznach (1993)

Nr. 255 Bad Wildungen, Museum Schloß Friedrichstein (aus Bad Münster am Stein-Ebernburg, Burg Ebernburg) 1519

Beschreibung

Spruchinschriften verbunden mit einer Stifterinschrift Franz von Sickingens auf dem sogenannten Sickingen-Becher. Erstmals erwähnt in einem wohl im Juni 1523 anläßlich der Eroberung der Ebernburg angelegten Inventar1) des landgräflich-hessischen Beuteanteils an „Ebernburgisch Silbergeschirr“. Acht in beliebiger Reihenfolge2) ineinander stapelbare, teilvergoldete Silberbecher mit rundem Fuß, oben bedeckt von einem wappentragenden, floral verzierten Knaufdeckel. Die kurzen Texte (I bis VII) sind als Umschriften zwischen Doppellinien in den oberen Rand der einzelnen Becher eingraviert und erwecken so im Ensemble den falschen Eindruck einer fortlaufenden Inschrift. Der letzte, mit geflügelten Putten geschmückte Becher mit der Stifterinschrift (VIII) dient als Fußstück. Sämtliche Becher sind mit einem Beschauzeichen (Speyer) versehen. Der Textbeginn wird jeweils durch eine doppelt paragraphenförmig ausgezogene Raute markiert, als Worttrenner sind kleine Sternchen eingeritzt.

Maße: H.3) 26,3 (gesamt), 6,2 (Becher), Dm. 9 (oben), 7,5 (unten), Bu. 0,7 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

Staatliche Kunstsammlung Kassel [1/6]

  1. I

    · AD · FINEM · VBI · PERVENERIS · NE · VELIS · REVERTI4)

  2. II

    · · CONSILIVM · SALVTARE · NON · SPETIOSVM · SVADENDVM · EST ·a)

  3. III

    · ARCTVM · ANVLVM · NE · GESTATO · IGNEM · GLADIO · NE · FODITO5)

  4. IV

    · MORS · FOEDA · IN · FVGA · IN · VICTORIA · GLORIOSA

  5. V

    · IN · EXTREMO · MALO · AVDENDVM · ATqVEb) · AGENDVM · NON · CONSVLTANTANDVMc) · EST

  6. VI

    GLADIVM · ACVTVM · AVERTAS · TV · TE · CONSVLE

  7. VII

    · CONSILIO · DVO · MAXIME · CONTRARIA · SVNT · FESTINACIO · ET · IRA6)

  8. VIII

    · EX · MILITIA · PARTIS · FRANCISCVS · DE · SICKINGEN · ME · FIERI · FECIT · 1519

Übersetzung:

(I) Sobald du an ein Ziel gelangt bist, wolle nicht wieder umkehren.

(II) Ein nutzbringender, kein schönfärbender Rat soll gegeben werden.

(III) Einen (zu) engen Ring sollst du nicht tragen (und) das Feuer nicht mit dem Schwert bekämpfen.

(IV) Schmählich ist der Tod auf der Flucht, ruhmvoll beim Siege.

(V) In der äußersten Not muß man kühn sein und handeln, nicht beratschlagen.

(VI) Ein scharfes (gezücktes) Schwert wehrst du (nur) ab, wenn du (dein eigener) Ratgeber bist.

(VII) Zwei (Dinge) sind einem Ratschlag am meisten abträglich: Ungeduld und Zorn.

(VIII) Aus dem, was im Kriegsdienst erbeutet, hat mich 1519 Franz von Sickingen machen lassen.

Wappen:
Sickingen.

Kommentar

Franz7) wurde 1481 als einziger Sohn Schweikhards VIII. von Sickingen und seiner Frau Margareta geb. Puller von Hohenburg8) auf der Ebernburg geboren und trat – seit 1499 mit Hedwig von Flersheim9) verheiratet – im Jahr 1505 sein Erbe an. Durch zahlreiche Fehden, Überfälle und Kriegszüge in wechselnden Diensten zu Reichtum und Ansehen gelangt, befand er sich im Jahr 1519 nach den erfolgreichen Zügen gegen den Landgrafen von Hessen und den Herzog von Württemberg wohl auf der Höhe seiner Macht. Die zum Teil in der auf antike Traditionen zurückgehenden Spruchliteratur des Humanismus wurzelnden Sprüche10) enthalten neben allgemeinen Maximen hauptsächlich Stellen, die sich auf die Rolle des Ratgebers beziehen; vielleicht insgesamt ein Reflex auf die am 25. Oktober 1519 erfolgte Ernennung Franz von Sickingens zum kaiserlichen Rat.

Der in seiner Art einmalige Silberbecher wurde wohl in einer Speyrer Werkstatt11) angefertigt und stellt den letzten erhaltenen Rest der ehemals reichen Ausstattung12) der Ebernburg dar, unter der sich als mögliche Inschriftenträger (u.a.) weitere profane und sakrale Gebrauchsgegenstände, Handwaffen und Geschütze13), Möbel, Kleider, Schmuck, Fahnen und „große gewirkte Tücher“ befanden.

Textkritischer Apparat

  1. Neben der Markierung des Textbeginns finden sich hier zusätzlich zwei Trennzeichen in Form kleiner Kreise.
  2. q inmitten der Kapitalschrift als auf die Zeile gestellte Minuskel.
  3. Sic! für CONSVLTANDVM.

Anmerkungen

  1. Vgl. dazu Polke 182 (das Inventar befindet sich nach ebd. im StA Marburg, Bestand 3 Nr. 99, hier fol. 166). Der Becher wird in späteren hessischen Inventaren immer wieder erwähnt (vgl. von Drach 7); die heutige Inventar-Nr. lautet B II. 18. – Bereits 1552 wurden sieben der acht Inschriften im „Wend Unmuth“ (s.u.), einem zeitgenössischen Unterhaltungsbuch publiziert und in beigefügten Knittelversen frei übersetzt.
  2. Vgl. dazu die Abb. bei Pflugk-Hartung mit der Reihenfolge VII, I, V, IV, II, III, VI, VIII sowie Böcher und Polke mit der Reihenfolge VIII, III, VI, VII, V, I, II, IV.
  3. Der Sickingen-Becher war zur Zeit der Abfassung des Katalogartikels als Leihgabe Teil einer Ausstellung in Marburg bzw. auf der Wartburg und konnte daher vom Bearbeiter nicht im Original untersucht werden. Die Beschreibung und die Wiedergabe des Textes erfolgt nach Fotos, die – wie die Maßangaben – den freundlichen Bemühungen von Herrn Dr. Schmidberger (Bad Wildungen, Museum Schloß Friedrichstein, Militär- und Jagdabteilung der Staatlichen Museen Kassel) zu verdanken sind.
  4. Nachgewiesen bei Walther, Proverbia Nr. 34433, wohl aus Plutarch stammend; vgl. die ähnlichen deutschen Fassungen bei Wander, Sprichwörter-Lexikon I 814 und 818.
  5. Es handelt sich um zwei separate Sprüche: Der erste Teil in deutscher Fassung nachgewiesen bei Wander, Sprichwörter-Lexikon III 1689 und in lateinischer bei Walther, Proverbia 34880 mit dem Hinweis auf dessen Herkunft aus den Schriften des Erasmus; der zweite Teil in der Form „ignem ne gladio fodito“ stammt aus Horaz, Sat. 2,3 276 und geht letztlich auf ein griechisches Sprichwort zurück.
  6. Bei Walther, Proverbia Nr. 35667g nachgewiesen in der Form „consilii duo sunt hostes: ira et festinatio“; vgl. auch eine sinngemäße deutsche Fassung bei Wander, Sprichwörter-Lexikon V 604.
  7. Vgl. zum Folg. immer noch Ulmann, Franz von Sickingen pass.
  8. Vgl. Nr. 238 von 1507.
  9. Vgl. Nr. 245 von 1515.
  10. Für Hinweise zur literarischen Überlieferung und für hilfreiche Vorschläge zur Übersetzung danke ich Dres. Luise und Klaus Hallof, Berlin.
  11. So aufgrund des Beschauzeichens (drei Türme) erstmals von Drach 9 (mit Umzeichnung).
  12. Vgl. dazu ausführlich Polke pass.
  13. Vgl. Nr. 254 von 1519 und Nr. 259 von 1522.

Nachweise

  1. H.W. Kirchoff, Wend Unmuth. Das Vierde Buch. Darinnen zwey hundert, Ein vnd Siebentzig höffliche, züchtige, vnd ausserlesene Historien, Schimpffreden vnd Gleichnuß begrieffen ... Frankfurt am Main 1552, Nrr. 110-117 (I-VI, VIII) (Angabe nach von Drach).
  2. C.A. v. Drach, Aeltere Silberarbeiten in den Königlichen Sammlungen zu Cassel. Mit urkundlichen Nachrichten und einem Anhang: Der Hessen=Casselsche Silberschatz zu Anfang des siebenzehnten Jahrhunderts und seine späteren Schicksale. Marburg 1888, 7-9 mit Abb. Taf. III Nr. 18.
  3. J. v. Pflugk-Hartung (Hg.), Im Morgenrot der Reformation. Basel 51924, Abb. nach S. 592.
  4. Böcher, Architektur mit Abb. 5.
  5. Polke, Ende 174 mit Abb.
  6. (Kat.) Martin Luther und die Reformation in Deutschland. Ausstellung zum 500. Geburtstag Martin Luthers. Frankfurt am Main 1983, 206 mit Abb. 263.
  7. Böcher, Ebernburg mit Abb. 23.
  8. Böcher, Baugeschichte mit Abb. 9.
  9. (Katalog) Hessen und Thüringen – Von den Anfängen bis zur Reformation. (o.O.) 1992, 280 (erw.).

Zitierhinweis:
DI 34, Bad Kreuznach, Nr. 255 (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di034mz03k0025507.