Inschriftenkatalog: Bad Kreuznach

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 34: Bad Kreuznach (1993)

Nr. 227† Meisenheim, Schloßkirche 1503

Beschreibung

Grabinschrift für die Mutter des Petrus von Wolfstein, Komtur der Meisenheimer Johanniterkommende. Noch 1776 im Kirchenschiff nachgewiesen1), wurde sie vermutlich bei einer der im 19. Jahrhundert durchgeführten Restaurierungen2) entfernt, Ausführung unbekannt.

Nach Heintz, Schloßkirche.

  1. Anno Domini 1503 in die S(anc)tae Elisabethae obiit mater Petri de Wolfsteyna).

Datum: 19. November 1503.

Kommentar

Die sich seit 1479 im Bau befindliche Johanniterkirche wurde im Jahr 1503 durch den Mainzer Erzbischof geweiht3); damit dürfte es sich bei der vorliegenden Bestattung um eines der ersten „regulären“ Begräbnisse im Langhaus gehandelt haben4). Die mindestens mit vier Ordenspriestern ausgestattete Kommende5) wurde 1321 von (Herren-)Sulzbach (Lkrs. Kusel) nach Meisenheim verlegt; der vermutlich aus Wolfstein (Lkrs. Kusel) stammende Petrus ist ab 14916) als ihr Komtur nachweisbar.

Textkritischer Apparat

  1. Kdm. liest (wohl nach der Handschrift) Wolftceijm und bezieht die Inschrift irrtümlich auf den namentlich Genannten selbst. Nach obiit ist wohl ein Frauenname zu ergänzen.

Anmerkungen

  1. Die in der Literatur bis 1935 (Kdm.) gelegentlich zitierte, bislang allerdings nicht wieder aufgefundene Hs. 33 aus dem evang. Pfarrarchiv in Meisenheim (jetzt insgesamt als Depositum im AdEKiR, freundliche Mitteilung von Frau E. Rothe, 18. August 1988) wurde 1776 vermutlich anläßlich der Überführung einiger Särge der Pfalz-Zweibrücker Fürstenfamilie aus der Schloßkapelle in Birkenfeld nach Meisenheim angelegt (vgl. dazu Nikitsch, Fürstengruft 3); zu dieser Zeit dürfte man auch die Inschriften der 40, schon damals zum Teil nur noch fragmentarisch vorhandenen Grabdenkmäler im Schiff der Schloßkirche abgeschrieben haben. Bei den mir im Verlauf der letzten Jahre bekannt gewordenen Archivalien „Specification“ von 1767, „Copia Epitaphiorum“ und „Copia derer Inscriptionen“ vom 7. Juli 1776 handelt es sich nicht um die gesuchte Handschrift; sie verzeichnen lediglich einige Inschriften der Epitaphien in der Grabkapelle und die Sarginschriften aus Stephans- und Ludwigsgruft. Daher war eine Überprüfung der von Heintz und Kdm. ausgiebig benützten Hs. 33 nicht möglich.
  2. Vgl. Coerper, Nachrichten 86ff.
  3. Vgl. die Bauinschrift Nr. 153 von 1479 und Fischer, Kirchenbaukunst 180.
  4. Vor ihr wurde 1489 Herzog Ludwig I. von Pfalz-Zweibrücken – der Erbauer der Kirche – beigesetzt, allerdings in der Gruft der Grabkapelle; dazu kamen im Bereich des Chores zwei Angehörige der Boos von Waldeck (vgl. Nr. 178 von 1494 und Nr. 222 von 1502).
  5. Vgl. Rödel, Großpriorat 249ff. und ders., Johanniter-Kommende pass. – Ende des 15. Jh. zählte die begüterte Priesterkomturei acht Mitglieder; ihren Sitz hatte sie unterhalb der Schloßkirche, im wohl „ältesten Fachwerkbau im Nahegebiet“ (heute Amtsgasse 12), vgl. dazu Lurz, Meisenheim 89f.
  6. Vgl. Lehmann, Zweibrücken 217. – H. Gauch, Frühgeschichte, Namen und Wappen von Wolfstein, in: Westricher Hbll. 6 (1975) 46f. bezeichnet ihn als den letzten Sproß einer im 14. Jh. bezeugten Adelsfamilie, der wohl auch der 1490 als Schultheiß zu Sobernheim erwähnte Jakob von Wolfstein angehörte (vgl. dazu Rhein. Antiquarius II 18, 2).

Nachweise

  1. Heintz, Schloßkirche 274.
  2. Kdm. 266.

Zitierhinweis:
DI 34, Bad Kreuznach, Nr. 227† (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di034mz03k0022702.