Inschriftenkatalog: Bad Kreuznach

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 34: Bad Kreuznach (1993)

Nr. 226† Bad Kreuznach, Evang. Pauluskirche (1497)/1503

Beschreibung

Grabplatte für Meinhard III. von Koppenstein und seine Frau Eva Kindel von Schmidtburg. Im Jahr 1614 durch Helwich „in ecclesia parochiali“ glaubwürdig1) überliefert, wurde sie 1751 teilweise abgezeichnet und noch 18392) an diesem Standort erwähnt; verloren. Laut der Nachzeichnung handelte es sich um eine hochrechteckige Grabplatte mit Umschrift zwischen Linien, im Mittelfeld befand sich unter zwei sich zuneigenden Wappen das Abbild des Verstorbenen „in Küraß in Bettender gestalt mit gebogenen Knien auf einem Helm ruhend“3). Links oben im Uhrzeigersinn Textbeginn für die Inschrift des Mannes, gegen den Uhrzeigersinn für die der Ehefrau; auf der unteren Leiste waren bereits 1751 „die buchstaben abgestoßen“4).

Text nach Helwich, Schriftformen5) nach Wickenburg.

Schriftart(en): Kapitalis, gotische Minuskel (?).

  1. ANNO D(OMI)NI XVc DREYa) IAR / IST DER VEST MEINHART VON COPPENSTEINb) MIT TODTc) VERSCHIEDEN VFF JOHANNIS DECOLLATIONIS / Anno xcviid) vff Freitag nach Corporis Christie) Eva von Schmidtburg sein ehlich gemahl derf) beider gott gnat.

Datum: 29. August 1503; 4. Juni 1497.

Wappen:
Kindel von Schmidtburg; Koppenstein.

Kommentar

Die Überlieferung dieser Grabplatte wies manche Rätsel auf, die nun wohl zum großen Teil als geklärt gelten können. Dennoch ist im Gegensatz zur vorgenommenen Datierung – auch aufgrund der unterschiedlich überlieferten Schriftformen – grundsätzlich nicht auszuschließen, daß das Grabdenkmal bereits nach dem Tod der Ehefrau angefertigt wurde, da sich ihr Wappen auf der heraldisch rechten, vornehmeren Seite der Platte befindet. Die Inschrift und das Abbild ihres Mannes könnten dann anläßlich seines Todes nachgetragen worden sein. Die hier vorgenommene Datierung geht jedoch vom Gegenteil aus, da letzteres kaum anzunehmen sein dürfte und alle anderen Indizien für die umgekehrte Vorgehensweise sprechen.

Die Mitte des 14. Jahrhunderts6) erstmals auftretenden Herren von Koppenstein waren vermutlich uneheliche (aber legitimierte und geförderte) Nachkommen der Grafen von Sponheim mit Sitz in Kirchberg (Rhein-Hunsrück-Kreis) und Mandel7). Meinhart III. war eines von sechs Kindern aus der Ehe Meinharts II. von Koppenstein mit Christine Schliderer von Lachen. Er fungierte als Amtmann zu Kreuznach und war seit 1453 mit Eva, Tochter des Nikolaus Kindel von Schmidtburg und der Anna Knebel von Katzenelnbogen verheiratet, die einen Hof und ein Haus zu Kreuznach mit in die Ehe brachte8). Von ihren vier Kindern wurde Meinhart IV.9) ebenfalls in der Kreuznacher Pfarrkirche beigesetzt.

Textkritischer Apparat

  1. Wickenburg überliefert wohl in Verkennung des hochgestellten Multiplikators M DIV IAR.
  2. Ders. liest COPPENSTEY(N).
  3. Ders. liest DOT.
  4. Sic!
  5. Ders. überliefert ch(ris)ti in der Form xti.
  6. Ders. liest de(r).

Anmerkungen

  1. Im Gegensatz zu Helwich (vgl. auch Op. gen. IV fol. 253v: „ligen beÿde in der Pfarrkirch zu Creütznach begraben“), zu den von ihm abhängigen Autoren (vgl. Einleitung XXIII Anm. 55), zum Würdtweinschen Epitaphienbuch und zu den Acta Academiae I 29 wird der Standort dieser (und zwei weiterer) Grabdenkmäler von Wickenburg und den ihm Folgenden für das Benediktinerkloster Sponheim überliefert (Schneegans und Kdm. führen die Inschrift unkommentiert an beiden Standorten auf). Daß es sich hierbei um eine Verwechslung des Standorts handelt, legt einmal die gut bezeugte Überlieferung nahe, zum andern weisen auch die beiden anderen Inschriften (vgl. Nr. 582 von 1672 und Nr. 603 von 1688) eindeutig nach Kreuznach. Den letzten Beweis liefert schließlich der von Wickenburg ebenfalls für Sponheim überlieferte Grabstein des Carl von Rochow (†1736, vgl. Kdm. 393), der sich heute noch im Original an der Westseite der jetzigen evang. Pauluskirche in Bad Kreuznach befindet.
  2. Vgl. Schneegans 167.
  3. So Wickenburg.
  4. Ebd. – ein Zeichen für die damals wohl schon länger in senkrechter Stellung angebrachte Platte. Bei Helwich, der die vollständige Inschrift überliefert, gibt es allerdings keinen Hinweis auf diesen Textverlauf.
  5. Wohl mit Versalien versehene gotische Minuskel für die Frau, Kapitalis für den Mann.
  6. Vgl. zum Folgenden Rhein. Antiquarius II 17 191ff., Möller, Stammtafeln NF II Taf. LXI und Zwiebelberg, Koppenstein 147ff.
  7. Vgl. die Registereinträge zu Koppenstein.
  8. Vgl. Geib, Hist. Topographie I 28f. und H.P. Meyer, Koppenstein (Schriften des Hunsrücker Geschichtsvereins 1). Simmern 1963, 49f.
  9. Vgl. Nr. 284 von 1537.

Nachweise

  1. Helwich, Syntagma 314.
  2. Wickenburg, Thesaurus Palatinus I 302 (mit teilw. Umzeichnung).
  3. Würdtweinsches Epitaphienbuch 302 (teilw.) – Andreae, Crucenacum Palatinum 77.
  4. Schneegans, Beschreibung 343.
  5. Roth, Syntagma 2 (1884) 44 (nach Helwich).
  6. Stumpf, Grabsteine 7 (1927) Nr. 20 (nach Helwich).
  7. Kdm. 73 (erw.) und 392.

Zitierhinweis:
DI 34, Bad Kreuznach, Nr. 226† (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di034mz03k0022604.