Inschriftenkatalog: Bad Kreuznach

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 34: Bad Kreuznach (1993)

Nr. 134† Meisenheim, Schloßbezirk 1459

Beschreibung

Bauinschrift an einem in der Südwestecke der Gesamtanlage gelegenen, viereckigen Gebäude, dem nach seinem herzoglichen Erbauer genannten „Stephansstock“1), untergegangen beim Brand des Schlosses am 2. Dezember 1734. Von dem Bauwerk haben sich lediglich Teile der Grundmauern erhalten. Über dessen Hauptportal befand sich ein wohl rechteckiger, mit Umschrift und zwei Wappen versehener Aufsatz aus Stein („lapideum...monumentum“). Schrift trotz überlieferter Großschreibung wohl gotische Minuskel (mit Versalien?).

Nach Sundhal.

  1. Edificata est strvctvra hvivs domvs regnante illvstri principe Stephano comite palatino Reni ac duce Bavarie nec non comite Velde(ncie) anno domini m cccc lix.

Übersetzung:

Der Bau dieses Hauses ist durchgeführt worden unter der Regierung des erlauchten Fürsten Stephan, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern und ebenso Graf von Veldenz. Im Jahr 1459.

Wappen:
Pfalzgrafen bei Rhein; Veldenz.

Kommentar

Der Wittelsbacher Stephan erhielt von seinem Vater, dem deutschen König Ruprecht, als Erbteil weite Gebiete in der Pfalz und im Hunsrück zugewiesen. Stephan war seit 1410 mit der Erbgräfin Anna von Veldenz-Geroldseck2) verheiratet, die dem Fürstentum einen bedeutenden Gebietszuwachs verschaffte. Da ihm sein Schwiegervater Friedrich III. bereits 1436 die Grafschaft einschließlich Meisenheims zur Verwaltung übergeben hatte, baute Stephan die Stadt zu seiner Residenz aus. Bei oder an der Stelle der alten Veldenzer Burg ließ er in der Folgezeit den nach ihm genannten Stephansstock errichten, den ältesten Teil der späteren Gesamtanlage. Über dessen Aussehen sind wir durch mehrere Skizzen gut unterrichtet3): viereckiger Grundriß, dreistöckiger, teilweise mit Fachwerk versehener Aufbau mit je drei Treppentürmchen auf der Süd- und Nordseite und oben ein verschiefertes Walmdach.

Pfalzgraf Stephan überließ seit 1443 die Regierungsgeschäfte seinen beiden Söhnen Ludwig und Friedrich. Die gut überlieferte Bauinschrift mit der Jahreszahl dürfte sich daher weniger auf die Fertigstellung des Bauwerks selbst beziehen4), sondern dürfte vielmehr dort anläßlich des Todes ihres Erbauers im Jahr 1459 zu dessen Ruhm angebracht worden sein.

Anmerkungen

  1. Vgl. den Plan der ehemaligen Gesamtanlage bei Kdm. 271 mit Abb. 187.
  2. Vgl. ihre kürzlich aufgefundene Grabplatte Nr. 120 von 1439 und zum Folgenden Lehmann, Zweibrücken 7ff.
  3. Die Zeichnungen verwahrt die städtische Bibliothek zu Nancy; sie wurden erstmals von Anthes, Meisenheim und Wittelsbach 30f. veröffentlicht (vgl. auch Lurz, Meisenheim 206). Darunter befindet sich auch eine von dem früheren Polenkönig Stanislaus Lesczynski angefertigte Bauskizze, der 1714 in Meisenheim im Exil lebte.
  4. So weitgehend die bisherige Forschung.

Nachweise

  1. Sundahl, Oratio 12 mit Anm. *.
  2. Heintz, Begräbnisse Nr. 109.
  3. Heintz, Schloßkirche 182.
  4. Sundahl, Festrede (übers. von Wernigk) 23 mit Anm. 9.
  5. Kdm. 173.
  6. Buß, Residenz 1.

Zitierhinweis:
DI 34, Bad Kreuznach, Nr. 134† (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di034mz03k0013409.