Inschriftenkatalog: Bad Kreuznach

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 34: Bad Kreuznach (1993)

Nr. 55† Bad Kreuznach, Kath. Pfarrkirche St. Nikolaus 1368

Beschreibung

Grabdenkmal einer geborenen Gräfin von Sponheim(-Kreuznach)(?). Noch 1614 in der ehemaligen Klosterkirche der Karmeliter fragmentarisch überliefert, verloren. Zwei Wappen, sonstige Ausführung unbekannt.

Nach Helwich.

  1. Anno d(omi)ni m ccc lxviii[...]a)

Wappen:
Sponheim; Wildgrafen.

Kommentar

Die Identität der Verstorbenen ist ungeklärt. Die einzige, sich in diesem Zeitraum aufgrund der Wappen anbietende Identifizierung1) mit Margarete, Tochter des Grafen Simon II. von Sponheim(-Kreuznach) und seit etwa 1332 Gemahlin des Wildgrafen Johann zu Dhaun wird durch ihre letztmalige Erwähnung im Jahre 13562) zwar nicht ausgeschlossen, dürfte aber unwahrscheinlich sein.

Falls die Überlieferung zutrifft, eröffnet dieses Begräbnis in der damaligen Klosterkirche der Karmeliter eine Reihe von Bestattungen zunächst weiblicher, dann auch männlicher Angehöriger der Kreuznacher Linie des sponheimischen Grafenhauses3); dies führte letztlich zur Aufgabe der alten Grablege4) des Geschlechts im Augustiner-Chorherrenstift Pfaffen-Schwabenheim.

Textkritischer Apparat

  1. Helwich vermerkt in Klammern „nihil amplius“ und ergänzt vermutlich aufgrund einer für ihn noch erkennbaren figürlichen Zeichnung und der Wappenkonstellation „fuit come(tiss)a de Sponheim vxor C. N. de“.

Anmerkungen

  1. Aufgrund des von Helwich überlieferten wildgräflichen Wappens auf ihrem Grabdenkmal ist die Vermutung von Mötsch 161 gegenstandslos, die Verstorbene könne mit der 1367 letztmals bezeugten Margarete, Tochter des Grafen Walram (I.) von Sponheim(-Kreuznach) und seit 1354 Ehefrau Philipps VII. von Falkenstein identisch sein. Es sei denn, diese Zuschreibung wäre falsch und Margarete eine Tochter aus der bisher als kinderlos bezeichneten, oben angeführten wildgräflichen Ehe. Dafür sprächen das Wappen, der gleiche Vorname und die letztmalige Erwähnung. – Vgl. zum Folgenden Möller, Stammtafeln AF I Taf. XV und die genealogische Tafel bei Mötsch 166.
  2. Vgl. Mötsch 157. – Sein dort noch aufgrund eines Totengedächtnisses des Klosters Engelport für den 29. September vorbehaltlich gezogener Schluß, ihren Todestag auf den 29. September 1356 zu setzen, wird in seine genealogische Tafel (166) ohne Bedenken übernommen und kann auch deshalb lediglich als Anhaltspunkt dienen.
  3. Vgl. die Nrr. 60 von 1373, 66 von 1382, 108 von 1414 und 110 von 1417.
  4. Vgl. Nr. 14 von 1264.

Nachweise

  1. Helwich, Syntagma 316.
  2. Roth, Syntagma 3 (1884) 71.
  3. Stumpf, Grabsteine 7 (1927) 21.
  4. Mötsch, Sponheim 161 Anm. 952 (alle nach Helwich).

Zitierhinweis:
DI 34, Bad Kreuznach, Nr. 55† (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di034mz03k0005505.