Inschriftenkatalog: Bad Kreuznach
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 34: Bad Kreuznach (1993)
Nr. 40 Disibodenberg, Kreuzgang um 1350
Beschreibung
Grabplatte der Begine Agnes, Tochter eines Nenzen Genannten. Im westlichen Teil des Südflügels in den Boden eingelassen (Plan Nr. 47), aufgefunden bei den Ausgrabungen im Sommer 1985. Sehr große, schmucklose Platte aus hellem Sandstein mit Umschrift zwischen Linien. Die obere Hälfte der Grabplatte ist abgeplatzt, der untere Teil ist mehrmals gebrochen und an den Leisten verwittert.
Maße: H. 250, B. 110, Bu. 9,5 cm.
Schriftart(en): Gotische Majuskel.
[..... / .....] · IX · K(A)L(ENDAS) · OCTOB(RIS) · O(BIIT) · AGNE/S · BEGINA · FIL/IA · D(I)C(T)I · NE(N)ZEN · D[E · .....]
Übersetzung:
(...) am neunten Tag vor den Kalenden des Oktober (23. September) starb die Begine Agnes, Tochter des Nenzen genannten von (...)
Anmerkungen
- Vgl. die entsprechenden Registereinträge.
- Beide Urkunden finden sich im Kopialbuch Disibodenberg (HStAD) fol. 11-12.
Nachweise
- Stanzl, Klosterruine 121 Abb. 98.
Zitierhinweis:
DI 34, Bad Kreuznach, Nr. 40 (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di034mz03k0004008.
Kommentar
Die ungewöhnlich großformatige Schrift ist tief eingehauen und zeigt besonders bei G, N und Z ausgeprägte Schwellungen, N erscheint zudem unzial und kapital mit einem Nodus als Zierform. Die Datierung erfolgt in Analogie zu den benachbart liegenden Beginenplatten1). Aus deren Formular dürfte als Herkunftsangabe DE ODERNHEIM, bzw. DE SOBERNHEIM zu ergänzen sein.
Über die Familie der Verstorbenen ist bislang nichts bekannt. Falls es sich jedoch bei dem Familiennamen um eine denkbare Verschreibung für METZEN gehandelt haben sollte, könnte man Agnes zur Familie des in Sobernheim ansässigen, öfters bezeugten Edelknappen Johann von Metzen (Mainz?) rechnen. Dieser schloß bereits 1340 mit Disibodenberg einen Kaufvertrag ab und richtete zudem 1360 eine Seelgerätstiftung ein mit der Bestimmung, die Mönche sollten ihm und allen seinen „altford(er)n seligelichen“ im „gebede andechtlich gedenken“2).