Inschriftenkatalog: Bad Kreuznach

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 34: Bad Kreuznach (1993)

Nr. 9† Disibodenberg, Sakristei 12.Jh.

Beschreibung

Grabinschrift für den Mönch Meingoz. Sie wurde noch 1742 von dem Benediktinermönch Oliver Legipontius1) an der Tür zur Sakristei2) in Stein eingehauen gesehen und sorgfältig abgeschrieben3); heute verschollen. Die anscheinend dem Original nachempfundene Textanordnung läßt auf eine achtzeilige Inschrift schließen, deren Zeilen gleichmäßig gefüllt waren.

Nach Legipontius.

  1. + · XVI K(ALENDAS) · NOV(EMBRIS) / O(BIIT) MEINGOZ / MONACHVS / VIVAT · VTa) · IN · / CELIS · PETE / SVPPLEX / QVISQ(VE) FI/DELIS ·

Übersetzung:

Am 16. Tag vor den Kalenden des November (17. Oktober) starb der Mönch Meingoz. Damit er im Himmel leben möge, bitte demütig jeder Gläubige.

Versmaß: Leoninischer Hexameter, zweisilbig rein.

Kommentar

Unter Berücksichtigung der benediktinischen Klosterneugründung ab 1106 und nach Ausweis des seltenen Formulars – Todesdatum ohne Jahreszahl, Name, Stand, Spruch4) – läßt sich die Inschrift ins 12. Jahrhundert datieren5). Der Aufforderung zum Totengedächtnis wird durch die Verwendung eines leoninischen Hexameters besonderer Nachdruck verliehen. Die Inschrift ist mit der fragmentarisch erhaltenen, ebenfalls achtzeiligen für Ingebrandus im Kloster Sponheim6) vergleichbar, die zeilenweise auf einer hochrechteckige Grabplatte angebracht ist. Dennoch muß offen bleiben, ob es sich bei dem verlorenen Inschriftenträger um eine Grabtafel, um eine in späterer Verwendung in die Sakristeiwand eingelassene Grabplatte oder um eine in das Türgewände bzw. in die Quader gehauene Inschrift gehandelt hat. Träfe letzteres zu, könnte das Fragment PE7) mit den Anfangsbuchstaben von PETE in der fünften Zeile in Übereinstimmung gebracht werden.

Vereinzelt wurde vermutet, daß nur einem besonders herausragenden Mönch dieses individuelle Grabdenkmal gesetzt werden konnte und hat ihn daher mit dem Baumeister der Klosterkirche identifiziert8). Dies mag zwar plausibel sein, läßt sich aber sonst durch keine weiteren Nachweise stützen.

Textkritischer Apparat

  1. Falk, der erste Editor der Inschrift, erkannte diese Ligatur nicht und überlieferte an dieser Stelle ein „halbes“ T, das von allen weiteren Autoren übernommen wurde.

Anmerkungen

  1. Der gelehrte Kölner Benediktiner (1698-1758) erlangte während der französischen Besetzung der Pfalz 1735/36 vom französischen König den Besitz der ehemaligen Abtei; wenig später wurde er von den Äbten der Bursfelder Kongregation zum Abt des Klosters Disibodenberg ernannt. Vgl. zur wechselvollen Biographie des nicht unumstrittenen Historiographen P. Opladen, Groß St. Martin - Geschichte einer stadtkölnischen Abtei (Studien zur Kölner Kirchengeschichte 2). Düsseldorf 1954, 183-189.
  2. Vgl. zur Topographie Stanzl, Klosterruine 90ff.
  3. „ad sacristiae ostium lapidi incisum ... cernebatur“.
  4. Die Formel PETE SUPPLEX taucht in den Rheinlanden nur noch einmal in einer verlorenen, um 1120? datierten Stifterinschrift für das Augustinerchorherrenstift Höningen (Lkrs. Bad Dürkheim) auf; vgl. Kraus, Christliche Inschriften II Nr. 138.
  5. Vgl. dazu etwa den Weinheimer Hildebertusstein in DI 16 (Rhein- Neckar-Kreis II) Nr. 3 sowie zu ähnlichen Formularen ohne Nennung des Todesjahres Koch, Babenbergergräber 201f. mit Anm. 40 und zur zugrundeliegenden Geisteshaltung Köfler, Tod und Jenseitsvorstellung 56f.
  6. Vgl. Nr. 1.
  7. Vgl. Nr. 11.
  8. Vgl. Baudenkmale 139f.

Nachweise

  1. Legipontius, Historia fol. 259v.
  2. (Falk), Miscellen, in: Gbll. 8 (1885) Sp. 249.
  3. Kraus, Christliche Inschriften II Nr. 277.
  4. Baudenkmale III 135.
  5. Baulig, Abteikirche 66 (teilw.).

Zitierhinweis:
DI 34, Bad Kreuznach, Nr. 9† (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di034mz03k0000904.