Inschriftenkatalog: Bad Kreuznach

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

  • ««
  • »»
  • Zu Datensatz springen
  • Gesamtübersicht

DI 34: Bad Kreuznach (1993)

Nr. 1 Sponheim, ehem. Klosterkirche 2.H.11./1.H.12.Jh.

Beschreibung

Grabplatte für einen Ingebrandus (?). Liegt innen im Boden vor der Nordwand der sogenannten Stephans- oder Taufkapelle, die sich seitenschiffartig an die Südwestecke der ehemaligen Benediktiner-Klosterkirche und heutigen katholischen Pfarrkirche St. Marien anfügt. Vermutlich wurde der Stein um die Mitte des 19. Jahrhunderts aus der Kirche an den heutigen Standort versetzt1). Schmale, völlig schmucklose Platte aus gelblichem Sandstein mit zeilenweise abgesetzter Inschrift im oberen Mittelfeld. In der Mitte äußerst stark abgetreten; sicher erkennbar sind lediglich acht Zeilen mit einzelnen Anfangs- bzw. Schlußbuchstaben. Vermutlich war der untere Teil der Platte unbeschriftet.

Der Text wird wegen der Bedeutung der Grabplatte im Folgenden ausnahmsweise gemäß seiner realen Anordnung und in zwei Varianten geboten: (I) zeigt den heutigen Befund, (II) den der erstmaligen Lesung des Jahres 1884.

Maße: H. 158, B. 78, Bu. 6 cm.

Schriftart(en): Romanische Majuskel.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Klemens Bender) [1/2]

  1. I

    Ia)[.......]O(BIIT) [.......]D(VS)[........][........]Ha)[.......]T[.......]Rb)[.......]M[.....]CT(VS)

  2. II

    [.]II[....]OVc)O[.]N[...]RANDd)[........][........]H[.]O[..]VSETe)T[....]VSHCRESSOLVf)MO[....]ECTg)

Die wenigen noch sicher erkennbaren Buchstaben der wohl ohne Worttrenner ausgeführten Grabinschrift zeigen dünnstrichige, kapitale Formen mit der Besonderheit senkrecht bzw. waagrecht ausgezogener Deckstriche2) an den jeweiligen Balken- und Hastenenden. Die hier an der Hastenmitte und nicht außen am Bogen ansetzende Cauda des R neigt bereits zu der für das 12. Jahrhundert typischen Ausbauchung3) in Form eines spiegelverkehrten S. Auch der schräge Kürzungsstrich bei O(BIIT) weist eher in das 12. Jahrhundert. Die beiden noch erkennbaren (VS)-Kürzungszeichen befinden sich hoch über den zugehörigen Buchstaben in dem durch die weiten Zeilenabstände gebildeten, ca. 7 cm großen Zwischenraum. Wegen des schlechten Zustandes der Grabplatte kann keine eigenständige und sinnvolle Ergänzung des Textes vorgenommen werden, verwiesen sei aber auf den zumindest in den ersten beiden Zeilen plausiblen Vorschlag4) des Ersteditors:

  1. II id. novembris (?) obiit ingebrandus (?) [........] [........] Hic pauseth) (?) [........] Ress mon ... (el)ectus (?)

Der vorliegende, in seiner Bedeutung weitgehend unbeachtet gebliebene Inschriftenträger repräsentiert einen äußerst seltenen Typ in der Entwicklung der mittelalterlichen Sepulkralkultur. Sowohl durch das charakteristische Formular ohne Angabe des Todesjahres5), als auch durch die mehrzeilige Gestaltung der Inschrift im Mittelfeld steht er noch ganz in der Tradition der kleinformatigen, epitaphienähnlichen Grabsteine (besser: Grabtafeln) des 9. bis 11. Jahrhunderts, die „liegend, aufrechtstehend oder an Mauern befestigt“ den jeweiligen Bestattungsort des Verstorbenen kennzeichneten6). Gleichzeitig verweist dieser Inschriftenträger durch sein körpergroßes Format auf den seit der Antike gebräuchlichen Typ unterschiedlich ausgebildeter (selten mit längeren Inschriften versehener) Sarkophagdeckel bzw. Grabplatten, aus denen sich bereits ab dem Ende des 11. Jahrhunderts7) die im Spätmittelalter übliche Form der Grabplatte mit umlaufender Inschrift zwischen Linien8) entwickelte.

Die Datierung richtet sich nach den Schriftformen und den eben erwähnten Phänomenen, berücksichtigt aber auch die baugeschichtlichen Daten9) der seit dem Beginn des 12. Jahrhunderts im Bau befindlichen und 1124/25 erstmals von Benediktinern bezogenen Klosters. Nicht auszuschließen ist aber auch eine Datierung in die 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts, da in dem dem Benediktinerkloster vorangegangenen Kollegiatstift (wohl seit 1044)10) ebenfalls Bestattungen stattgefunden haben könnten.

Textkritischer Apparat

  1. Anschließend ist noch eine Haste sichtbar.
  2. Möglich wäre auch eine TR-Ligatur.
  3. Falk deutet durch je einen Punkt vor und hinter den beiden ersten Buchstaben Textverlust und durch drei Striche vor den letzten beiden Buchstaben wohl noch für ihn erkennbare Hasten an.
  4. Hinter dem O Strich für eine Haste, hinter D Strich für eine Kürzung.
  5. Hinter dem H Strich für eine Haste.
  6. Über dem V Kürzungsstrich.
  7. Hinter dem T Kürzungsstrich.
  8. Alternative Auflösung des Ersteditors: „requiescet“.

Anmerkungen

  1. Vgl. den Hinweis bei Falk. – Die Grabplatte galt seit 1935 (Kdm.) als verschwunden und wurde vom Bearbeiter wiederentdeckt.
  2. Vereinzelt in der 1. Hälfte des 11. Jh. (Mathilden-Grabstein, vgl. Berges, Hildesheimer Inschriften (bearb. v. H.J. Rieckenberg) 155f. mit Taf. 34) und des 12. Jh. (Juliana-Relief, vgl. DI 29 (Worms) Nr. 18) nachgewiesen.
  3. Vgl. den Hinweis bei Bauer, Mainzer Epigraphik 28 sowie vergleichbar DI 2 (Mainz) Nr. 667, um 1200.
  4. Das O(BIIT) der zweiten Zeile fordert für die erste Zeile wohl die Angabe des Todestages (12. November). Der als Notnamen akzeptierten Auflösung des Namens des Verstorbenen steht u.U. entgegen, daß in der Sponheimischen Chronik des Trithemius kein Funktionsträger dieses Namens erwähnt wird – vielleicht ein Hinweis auf die Herkunft aus dem früheren Kollegiatstift (vgl. unten).
  5. Vgl. die Meingoz-Inschrift Nr. 9 aus dem 12. Jh.
  6. Vgl. Nisters-Weisbecker, Grabsteine 177f. mit zahlreichen Beispielen (Nrr. 92-120).
  7. So z.B. die zwar mit Nennung des Todestages aber noch ohne Angabe des Todesjahres versehene Grabplatte einer Judda in der Pfarrkirche zu Michelstadt, vgl. dazu Nikitsch, Begräbnisstätte 109 mit Taf. 4, sowie DI 16 (Rhein-Neckar-Kreis II) Nr. 3 aus dem 12. Jh.
  8. Etwa mit dem Beginn des 13. Jh. setzt die Angabe des Todesjahres auf Grabplatten ein, vgl. dazu Nikitsch, Begräbnisstätte 118f. mit Taf. 21 und grundsätzlich DI 29 (Worms) Einleitung S. XXXVIf.
  9. Vgl. Kdm. 382ff. und Fath, Baukunst 22ff.
  10. Vgl. Seibrich, Entwicklung 108.

Nachweise

  1. (F. Falk), Wanderung auf dem Hunsrücken, in: Gbll. 2 (1884) Sp. 159.
  2. Kraus, Christliche Inschriften II Nr. 282.
  3. Kdm. 392.

Zitierhinweis:
DI 34, Bad Kreuznach, Nr. 1 (Eberhard J. Nikitsch), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di034mz03k0000108.