Die Inschriften des Landkreises Bad Kreuznach

4. Inschriftenträger und Inschriftenarten

Da in der christlichen Sepulkralkultur vielfältige Formen zur Feier des Totengedächtnisses und zur Gestaltung des Begräbnisplatzes entwickelt wurden, die jedoch in der wissenschaftlichen Terminologie in den meisten Fällen zu keiner einheitlichen Begrifflichkeit geführt haben, erscheint es [Druckseite XXV] erforderlich, einige Bemerkungen zu den hier verwendeten Termini63) dieses quantitativ dominierenden Bereiches voranzustellen: Totenmal und Totengedächtnismal sowie Grabmal und Grabdenkmal64) sind gleichberechtigte Synonyma65) und werden meist zur Kennzeichnung nicht eindeutig zu bestimmender, oft auch verlorener Inschriftenträger verwendet. Darauf angebrachte Inschriften heißen generell Totengedächtnisinschriften oder Grabinschriften, die allerdings aus verschiedenen Elementen (wie etwa Bibelspruch oder Grabgedicht) bestehen können. Unterschieden werden bei den Inschriftenträgern folgende Haupttypen:

Grabplatte - bezeichnet grundsätzlich die oberirdische Kennzeichnung eines tatsächlichen, meist im Boden einer Kirche eingelassenen Grabes in Form einer hochrechteckigen Deckplatte, die in entsprechenden Fällen auch als besonders gestaltete Deckplatte eines Sarkophages oder einer Tumba66) ausgeführt sein kann.

Epitaph67) - bezeichnet unabhängig vom Aussehen und Format das nicht mehr direkt das eigentliche Grab bedeckende oder markierende, sondern von vornherein als senkrecht stehend konzipierte, oft mit der Wand des weiteren Begräbnisortes verbundene, in vielen Varianten gestaltete Grabdenkmal68). Eine Sonderform liegt im Kenotaph vor, einem beliebig gestaltetem Denkmal, das an den an einem anderen Ort beigesetzten Verstorbenen erinnert. [Druckseite XXVI]

Grabstein - bezeichnet ausschließlich das auf einem Friedhof senkrecht über dem individuellen Begräbnisort angebrachte (Klein-)Denkmal, das in entsprechenden Fällen als Grabkreuz69) angesprochen werden kann.

Totenschild70) - bezeichnet den meist runden, mit Wappen und umlaufender Inschrift versehenen, oft entfernt vom tatsächlichen Begräbnisplatzes aufgehängten Schild eines Verstorbenen.

Die Inschriftenarten selbst werden in der Regel nicht nach ihrem Träger benannt, sondern inhaltlich klassifiziert: Eine Inschrift auf einer Glocke wird nicht wie gewohnt als Glockeninschrift, sondern fallweise als Meisterinschrift, Spruchinschrift oder Bibelspruch auf Glocke bezeichnet.

4. 1. Meister, Werkstätten, künstlerische Gestaltung

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Eberhard J. Nikitsch) | Disibodenberg, Südflügel des Kreuzgangs

Die wenigen erhaltenen und überlieferten Inschriftenträger des 12. und 13. Jahrhunderts im Landkreis Bad Kreuznach entstammen in der Regel wohl aus lokaler Herstellung und sind formal wie inhaltlich zu disparat, als daß man bereits künstlerische Traditionsstränge erkennen könnte - allenfalls lassen sich vereinzelt überregionale Produktionsorte bzw. Abhängigkeiten feststellen: So dürfte das wohl im Auftrag des Mainzer Domstifts für Planig gefertigte Ruthard-Kreuz (Nr.4) in der 1. Hälfte des 12. Jahrhunderts in dem mit Mainz verbundenen Fritzlar hergestellt worden sein, während das Retabel im Augustiner-Chorherrenstift Pfaffen-Schwabenheim (Nr.12) von Künstlern im 2. Viertel des 13. Jahrhunderts geschaffen wurde, die wohl mit der an der Marienkirche zu Gelnhausen arbeitenden Bauhütte in enger Verbindung standen.

Im 14. Jahrhundert ändert sich der Befund. So ergibt sich mit den über vierzig auswertbaren, seit 1985 im Verlauf archäologischer Arbeiten entdeckten Grabplatten im Bereich des ehemaligen Benediktiner- bzw. Zisterzienser-Klosters Disibodenberg eine ausreichende Materialbasis, die es erlaubt, nach Anzeichen einer klostereigenen Steinmetz-Werkstatt oder zumindest nach gewissen Traditionen dieser Art zu fragen. Ein erster Hinweis auf die eigene Herstellung der Grabplatten ergibt sich aus der Herkunft der verwendeten Materialien. Es handelt sich vereinzelt um Kalksandstein, öfters um einen weißlich-grauen Sandstein, vor allem aber um den gelegentlich mit Eisenoxydknollen durchsetzten, gelblichen Nahesandstein70), wie er noch heute in den um das Kloster liegenden Steinbrüchen ansteht. Die Platten sind durchgehend überlebensgroß gearbeitet (Höhe zwischen 196 und 264 cm), dabei auffallend schmal gehalten (Breite zwischen 75 und 118 cm). Weitere Indizien bieten eindeutige Abhängigkeiten in der Entwicklung der Schriftformen71). Ausgehend von den beiden 1302/1308 entstandenen Grabplatten der Herren von Heinzenberg (Nrr.18f.) lassen sich bis zum Ende des 14. Jahrhunderts bei zahlreichen Grabplatten tatsächlich auffallend viele Gemeinsamkeiten in der geradezu künstlerischen Behandlung der Buchstaben, ihrer Bestandteile und Zierformen feststellen. Die formalen Abhängigkeiten zeigen sich vor allem im Bereich eigenwilliger Buchstabenverbindungen. Abgesehen von einigen Ausnahmen ist als ein weiteres Charakteristikum Disibodenberger Grabplatten der durch eine vertieft gearbeitete Rosette (seltener Kreuz) markierte Textbeginn Mitte der oberen Leiste anzusehen. Als möglicher Standort einer in baulicher wie sepulkraler Hinsicht tätigen Klosterwerkstatt könnte das noch nicht erforschte Areal zwischen Mönchsfriedhof und Abtsgebäude in Frage kommen, in dem schon seit langem der handwerklich-landwirtschaftliche Ökonomiebereich72) vermutet wird.

Aufgrund einiger formaler Gemeinsamkeiten läßt sich in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts im Bereich der Sepulkralkultur eine weitere, zumindest für die beiden hochadeligen Familien des Naheraums tätige Werkstatt73) nachweisen. Von ihrem Wirken sind drei in etwa gleichgroße, stets ohne architektonische Zier gearbeitete Tumbendeckplatten bekannt, jeweils mit Umschrift auf nach außen abgeschrägten Leisten und einer hochreliefierten Ritterfigur mit seitlich angebrachtem [Druckseite XXVII] Helm und Wappenschild versehen; Hund und Löwe liegen zu Füßen. Das jeweils unbedeckte, mit langem Haar und Vollbart versehene Haupt ruht stets auf einem großen, mit vier Quasten geschmückten Kissen. Eine Deckplatte und alle drei Tumben sind verloren. Erhalten hat sich die 1380 hergestellte Platte für Graf Walram (I.) von Sponheim in Pfaffen-Schwabenheim (Nr.63) und die drei Jahre später entstandene für Wild- und Rheingraf Johann II. in der ehemaligen Stiftskirche St. Johannisberg (Nr.67). Bemerkenswert ist der in dieser kurzen Zeit auf diesen Grabdenkmälern stattgefundene Schriftwechsel von gotischer Majuskel zu gotischer Minuskel, ohne daß der hier so genannte ’Meister der Tumbendeckplatten’ von seiner künstlerischen Gesamtkonzeption abgewichen wäre. Der mit großen Bedenken ins Jahr 1347 datierte, von einem Henic wohl für Kloster Sponheim hergestellte Mörser (Nr.34) stellt in jeder Hinsicht eine Ausnahme dar.

Abgesehen von einigen Glockengießern und ihren Werkstätten (s. Kap. 4.4.) lassen sich im 15. Jahrhundert weder die Namen einzelner Meister noch gemeinsame Hände nachweisen. Auch für das erstmals 1447 auf der Tumbendeckplatte des Wild- und Rheingrafen Friedrich I. (Nr.124) auftretende Steinmetzzeichen fand sich keine Entsprechung. Das Kloster Disibodenberg scheint (wie Pfaffen-Schwabenheim und Sponheim) im 15. Jahrhundert als Grablege erheblich an Bedeutung verloren zu haben; das Geschehen verlagerte sich nun in die neu eingerichteten Stiftskirchen sowie die Kloster- und Pfarrkirchen der Städte. Die zahlreichen gut gearbeiteten Grabdenkmäler - wie etwa die Tumbendeckplatte des Wild- und Rheingrafen Friedrich II. von 1490 (Nr.173) - wurden wohl von den lokalen städtischen Werkstätten in Kirn, Kreuznach und Sobernheim ausgeführt, die sich gelegentlich, so im Fall der Lander von Sponheimschen Doppelgrabplatte von 1481 (Nr.155), an einem Kupferstich des bedeutenden zeitgenössischen Meisters E.S. orientierten.

Mit der 1506 entstandenen, kleinen Arbeit des vornehmlich im Rheingau tätigen Holzschnitzers Erhart Falckener (Nr.233), den beiden von den Glockengießern Meister Stephan zu Frankfurt (Nr.254, 1519) bzw. Simon Göbel (Nr.259, 1522) angefertigten Geschützen und dem wohl in Speyer aus Silber hergestellten Sickingen-Becher (Nr.255, 1519) sowie der Wandmalerei des bislang unbeachteten Meisters Georg La(...) (Nr.298) lassen sich in unterschiedlichsten Genres erstmals signierende Personen fassen, die ein gutes Bild von der künstlerischen Vielfalt des beginnenden 16. Jahrhunderts vermitteln. Dennoch bleibt auch hier der sepulkrale Bereich dominierend. Die Einflüsse kommen zunächst aus Mainz. Der der Backoffen-Werkstatt entstammende Meisterschüler Peter Schro dürfte um 1521 das Epitaph des Wild- und Rheingrafen Philipp (Nr.257) geschaffen haben, das wohl zurecht als „eines der bedeutendsten Werke der deutschen Frührenaissance”74) bezeichnet wurde. Der Werkstatt Peter Schros wiederum wird mit Johannes Wagner ein weiterer Mainzer Bildhauer zugerechnet, dem - nicht unumstritten - im Zeitraum von 1524 bis 1547 insgesamt vier erhaltene, höchst qualitätsvolle Epitaphien zugeschrieben werden; eines davon (Nr.274, 1531) dürfte er mit seiner Signatur versehen haben.

Für die Ausstattung von Burg Layen stellte vermutlich die Trierer Werkstatt des Bildhauers Jakob Kern 1528 einen Kaminaufsatz (Nr.267) und 1535 einen Wappenstein (Nr.282) her. Daneben haben sich aus dem Jahr 1531 mit der Grabplatte für den Ritter Heinrich II. von Schwarzenberg (Nr.272) und dem Epitaph für den Wild- und Rheingrafen Johann VII. (Nr.273) zwei ausgezeichnet gearbeitete Grabdenkmäler erhalten, die wohl zum Teil von der Hand des Meisters selbst stammen. Da sowohl die zeitweise in Meisenheim residierenden Herzöge von Pfalz-Zweibrücken als auch die Wild- und Rheingrafen ihre Grabdenkmäler bevorzugt von Bildhauern der Trierer Gegend anfertigen ließen, lassen sich in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts auch in der Nahegegend die bekannten Meister und Werkstätten dieser Region nachweisen. Ob der in Simmern/Hunsrück tätige, von den ober- und mittelrheinischen Fürstenhöfen bevorzugt beauftragte Bildhauer Johann von Trarbach (†1586) oder seine nicht minder bekannten Schüler Hans Ruprecht Hoffmann und Hans Trapp an die zahlreichen Epitaphien in Kirn und St. Johannisberg persönlich Hand anlegten, läßt sich wegen fehlender Signaturen in der Regel kaum mehr mit Sicherheit nachweisen. Es gibt jedoch einige aufschlußreiche Ausnahmen: Das berühmte Doppel-Epitaph für den 1569 während eines Kriegszuges an einer Krankheit verstorbenen Herzog Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken (Nr.340) und seiner (erst 1591 verstorbenen) Frau Anna wurde 1571 nach Vorlage einiger Entwürfe Johann von Trarbach in Auftrag gegeben und 1575 in der herzoglichen Grabkapelle zu Meisenheim aufgestellt. Durch einen erhaltenen Briefwechsel läßt sich zudem der Prozeß der Entstehung des kleineren Epitaphs ihrer 1576 verstorbenen Tochter Anna ganz genau verfolgen75). Nachweislich unter dem Einfluß des monumentalen Epitaphs Herzog Wolfgangs steht das ebenfalls von der Trarbach-Werkstatt um 1586/87 hergestellte Epitaph für den Wild- und Rheingrafen [Druckseite XXVIII] Johann Christoph und seine Familie76). Vermutlich war Hans Trapp mit der Fertigstellung diesesEpitaphs betraut, ein gut bezeugter Bildhauer, der die Trarbach-Werkstatt weiterführte, die somit Ende des 16. Jahrhunderts auch im Naheraum durch einige bedeutende Werke (vgl. Nr.354, Nr.363, Nr.389 und Nr.379) vertreten ist. Hans Ruprecht Hoffmann dürfte dagegen nur mit zwei Epitaphien (Nr.394, 1594 und Nr.410, 1599) in Kirn und St. Johannisberg nachzuweisen sein. Mit dem typologisch singulären Epitaph für eine Adelsfamilie in Guldental (Nr.418), das dem wenig bekannten Mainzer Bildhauer Peter Osten zugeschrieben wird, endet die Reihe der bekannten Künstler des 16. Jahrhunderts. Nicht identifiziert werden konnte sowohl der mit HF signierende Künstler des Kellenbach-Epitaphs (Nr.392, 1593), als auch der Bildhauer HS, dem wohl die beiden Niederhausener Grabplatten von 1608 (Nr.460f.) zuzuschreiben sind.

Auch über die Entstehung des monumentalen Epitaphs für den 1600 verstorbenen Herzog Karl I. von Pfalz-Birkenfeld sind wir durch die erhaltenen Archivalien gut unterrichtet. Meister Michael Henckhell, der bereits die Bildhauerarbeiten am pfalz-zweibrückischen Schloß zu Bergzabern ausgeführt hatte, erhielt erst dann den Zuschlag77), nachdem die Entwürfe einiger anderer namhafter Bildhauer verworfen worden waren. Als weiterer Bildhauer in Diensten der Herzöge von Pfalz-Zweibrücken tritt ab 1614 der in der Nachfolge Johann von Trarbachs stehende Meister Conrad Wohlgemuth aus Simmern auf; ihm werden zwei verlorene Wappensteine (Nr.477f., 1614) vom Meisenheimer Schloß und ein Kinderepitaph (Nr.489, 1617) zugeschrieben. Mit Sicherheit stammt von seiner Hand das Epitaph für die Pfalzgräfin Christine von 1619 (Nr.496), von dem sich der entsprechende Vertrag erhalten hat. Weiterhin lassen sich im 1. Viertel des 17. Jahrhunderts zumindest zwei lokal tätige, bisher unbeachtete Werkstätten nachweisen. Die hier so genannte Werkstatt der Kreuznacher Grabplatten arbeitete für die bürgerliche Schicht Kreuznachs und wird durch die Verwendung eigentümlicher Schriftformen78) gekennzeichnet. Die hier so genannte Werkstatt der Sickinger-Grabplatten (Nr.457, 1607 und Nr.481, 1615) dagegen fällt trotz des Gebrauchs unterschiedlicher Schriftarten durch die gleichförmige Ausführung bei der Anordnung von Text und Wappen auf. Wohl verursacht durch den 30jährigen Krieg und die nachfolgenden harten Jahre sind bis 1689 kaum noch namhafte Meister oder Werkstätten nachzuweisen. Die einzige Ausnahme im Bereich der Sepulkralkultur bildet das herausragende, mit einer Stifterinschrift versehene Epitaph des Wild- und Rheingrafen Friedrich Philipp (Nr.575), das aus der Werkstatt des Mainzer Bildhauers Arnold Harnisch stammen soll. Zwei zuweisbare liturgische Geräte stehen am Schluß des Zeitraums: zum einen die 1660 von dem Mainzer Meister Johann Beck geschaffene Abendmahlskanne für die Kapelle in Schloß Dhaun (Nr.563), zum andern der ein Jahr darauf von dem Kreuznacher Goldschmied Gabriel Sturm für die evangelische Pfarrkirche in Stromberg gefertigte Meßkelch (Nr.566).

4. 2. Grabdenkmal, Grabinschrift und Formular

Im Bearbeitungsgebiet haben sich von Beginn an bis zum Jahr 1689 neben den gewohnten auch typologisch interessante Grabdenkmäler erhalten, die wesentliche Einblicke zur äußeren und inneren Entwicklung dieses Genres geben können.

Den mittelalterlichen Klöstern des Nahetals verdanken wir die ersten erhaltenen sepulkralen Denkmäler. Aus der 2. Hälfte des 11./1. Hälfte des 12. Jahrhunderts dürfte die fragmentarische Grabplatte des Ingebrandus (Nr.1) im ehemaligen Benediktinerkloster Sponheim stammen. Sowohl durch ihr fast körpergroßes, hochrechteckiges Format, ihr charakteristisches Formular ohne Angabe des Todesjahres79) (Todestag nach dem römischen Kalender, Name des Verstorbenen, anschließend gelegentlich ein versifizierter Spruch), als auch durch die zeilenweise Anordnung des Textes im Mittelfeld steht sie in unterschiedlichen Traditionen. Man könnte sowohl Verbindungen [Druckseite XXIX] zu den kleinformatigen, tafelförmigen Epitaphien80) des 8. bis 12. Jahrhunderts81) mit zeilenweiser Inschrift ziehen, als auch zu den seit der römischen Antike gebräuchlichen, oft beschrifteten Sarkophagdeckeln, aus denen sich bereits ab dem Ende des 11. Jahrhunderts die im Spätmittelalter übliche Form der Grabplatte mit umlaufender Inschrift zwischen Linien entwickelte. Auch die verlorenen Abtsinschriften in Kloster Sponheim (Nr.7, 1175?) und die ebenfalls verlorene Inschrift des Mönches Meingoz (Nr.9, 12.Jh.) weisen ein vergleichbares Formular ohne Angabe des Todesjahres auf, ohne daß man jedoch damit unbedingt auf ihr einstiges Format schließen könnte. Dagegen dürfte der wohl einzeilige Verlauf bei der fragmentarisch erhaltenen Irmentrudis-Inschrift (Nr.5, 1.H.12.Jh.) auf die senkrechte Anbringung82) einer kurzen Inschrift in der Mitte einer körpergroßen Grabplatte hinweisen. Daß sich im 12. Jahrhundert noch keine endgültige Form hinsichtlich der formalen wie inhaltlichen Gestaltung der Grabdenkmäler entwickelt hatte, zeigt auch eine weitere, kürzlich im Kreuzgang des Klosters Disibodenberg entdeckte Grabplatte mit schmalem, gleichzeitig aber weit überlebensgroßem Format, in die neben einem Kreuz als gewichtigem, religiösem Symbol und als Zeichen des Textbeginns mit CVNO ADELHEIT KARIS[SI]MA (Nr.6, 1.H.12.Jh.?) lediglich drei zeilenweise abgesetzte Namen eingehauen wurden.

An den beiden verlorenen Grabinschriften von 1264 (Nr.14) und 1290 (Nr.15) läßt sich zumindest der inzwischen stattgefundene Wandel hin zum nun mit dem Todesjahr beginnenden Formular beobachten. Erst mit der Grabplatte für den 1302 verstorbenen Ritter Friedrich von Heinzenberg (Nr.18) und der seines Vetters Tilmann von 1308 (Nr.19) setzen die erhaltenen, für das Spätmittelalter typischen Grabplatten mit Umschrift zwischen Linien und dem stereotypen Anno domini ... obiit NN.-Formular83) ein. Die hier noch fehlende, aber auch in späterer Zeit nicht zwingend erforderliche, fürbittende Schlußformel requiescat in pace84) taucht erstmals 1313 (Nr.20) auf; später vermehrt in zahlreichen Varianten, darunter auch öfters in der (für den Disibodenberg typischen) Form vivat in pace (Nr.25, 1339), dabei wird letzteres Wort wohl auch einmal durch evvm (Nr.54, 1368) ersetzt. Die vollständige Formel cuius anima requiescat in pace amen erscheint erstmals mit Sicherheit nachweisbar auf der Tumbendeckplatte des 1340 verstorbenen Grafen Johann II. von Sponheim in Pfaffen-Schwabenheim (Nr.27) und 1387 auf dem Disibodenberg in der Variante anima eius vivat in pace (Nr.68). Der allmählich einsetzende Wandel von der auch noch im 14. Jahrhundert üblichen römischen Datierungsweise nach Iden, Nonen und Kalenden85) zur Zählung nach dem kirchlichen Festkalender ist erstmals singulär 1341 (Nr.31) mit in octava pentecostes nachzuweisen86), dann erst wieder verstärkt ab der Mitte der siebziger Jahre (Nr.50, 1363; Nr.56, 1369; Nr.59, 1371). Die heute geläufige Datierung nach Tagen und Monaten wird mit Sicherheit erstmals zu Beginn des 15. Jahrhunderts87) (Nr.104, 1407; Nr.107, 1413) verwendet. Der Hinweis auf den Begräbnisort erscheint in den frühen (versifizierten) Grabinschriften (Nrr.1, 3, 7, 14) des und 13. Jahrhunderts, dann erst wieder vereinzelt 1340 (Nr.27) und 1398 (Nr.76).

Handelte es sich im Bearbeitungsgebiet bislang in der Regel um schmucklose, ab der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts allenfalls mit Wappen versehene Grabdenkmäler verschiedenen Formulars und Formats, so zeigt die eben erwähnte, mit nach außen abgeschrägten Leisten versehene Deckplatte [Druckseite XXX] des Grafen Johann II. von Sponheim erstmals die reliefierte Figur eines Ritters „im Heergewäte”88), hier zudem flankiert von zwei betenden Engeln89). Nur wenig später wird auch die figürliche Darstellung mit architektonischen Elementen kombiniert, so erstmals 1341 auf der von krabbenbesetzten Fialen gerahmten, in Ritzzeichnung dargestellten Figur des Stiftsherrn Gottfried von Hosenbach (Nr.31) in St. Johannisberg. Um 1360 wird mit dem Denkmal für Johannes II. von Steinkallenfels (Nr.44) im Karmeliter-Kloster zu Kreuznach ein neuer, eigenwilliger Typ greifbar: eine Grabplatte mit einer reliefierten, unter einem dreiteilig gefüllten, krabbenbesetzten Kielbogen befindlichen Ritterfigur, die von vier erhabenen, nach innen abgeschrägten Leisten90) umgeben wird. Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei die innen umlaufende Inschrift. Bei diesem, gelegentlich „Kastengrab”91) genannten Typus scheint es sich um eine lokale Besonderheit zu handeln: Er läßt sich in dieser speziellen Form in Kreuznach noch zweimal nachweisen, so 1382 bei der exzellent gearbeiteten Grabplatte des Grafen Walram II. von Sponheim (Nr.66) und letztmals bei der des 1412 verstorbenen Ritters Hermann Stump von Waldeck (Nr.106). Daneben setzt sich Ende des 14. Jahrhunderts allmählich der oben erwähnte Typ Tumbendeckplatte mit nach außen abgeschrägten Leisten bzw. der Typ Grabplatte mit vertieftem Mittelfeld und geraden Leisten durch, jetzt allerdings in der Regel ebenfalls mit architektonischen Zierformen versehen. Üblich wird die geritzte oder reliefierte Darstellung adeliger oder geistlicher Personen meist in betender Haltung in ihrer für sie charakteristischen Gewandung, unter einem oft mit einer Kreuzblume geschmückten, mit drei- oder mehrteiligem Maßwerk gefüllten Kielbogen, eingerahmt von krabbenbesetzten Fialen, dabei zu Füßen Hund und/oder Löwe.

Im Kloster Disibodenberg läßt sich eine in Teilen eigenständige, wohl auf zisterziensische Usancen zurückzuführende Entwicklung92) beobachten. Die Gestaltung der Grabplatten scheint sich bis weit in die 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts hinein an den von der frühen Abwehrhaltung gegen die benediktinische Opulenz geprägten Ordensvorschriften zu orientieren und daher ohne figürlichen Schmuck flach mit dem Boden abzuschließen, „ne sint offendiculo transeuntium”93) - eine Vorschrift, die das Streben nach Schlichtheit sinnvoll mit den Bedürfnissen des Klosteralltags vereinte. Analysiert man die weit über vierzig auswertbaren Disibodenberger Grabplatten des 14. Jahrhunderts hinsichtlich der Typologie, ergibt sich folgendes Bild: Etwa ein Drittel aller Platten (14) weisen ein schmuckloses, glattes Mittelfeld mit einer zwischen Linien gefaßten Umschrift auf. Die darunter Begrabenen lassen sich - soweit aus der Inschrift ersichtlich - in etwa einer bestimmten sozialen Schicht zuordnen; es handelt sich meist um Beginen aus Sobernheim sowie um einige wenige nicht-adelige Personen. Die zweite, ein weiteres starkes Drittel (17) umfassende Gruppe ist durch das Hinzufügen eines oder mehrerer Wappen auf die Grabplatte gekennzeichnet, die entweder in Ritztechnik, in Flachrelief oder in einer Mischung von beiden ausgeführt sind. Unter diesen Platten liegen Angehörige kleinerer Adelsfamilien der Umgebung, hin und wieder sogar mit oder neben dem Ehepartner und den Kindern beigesetzt. Das verbleibende Drittel ist durch die Kombination verschiedener Formen charakterisiert. Abgesehen von singulären Erscheinungen wie etwa einer großen Platte, deren gesamtes Mittelfeld von einer gotischen Fensterarchitektur ausgefüllt wird (Nr.46, kurz nach 1360), zeigen zehn Grabplatten neben Umschrift und Wappen eine figürliche Darstellung, die überwiegend in Ritztechnik (6) ausgeführt ist, einige wenige sind in Flach- [Druckseite XXXI] oder Halbrelief (4) gearbeitet. Diese Platten sind - wie anderswo längst üblich - mit mehrteilig gefüllten, die Figuren umgebenden, von Fialen flankierten Kielbögen ausgestattet. Während es sich bei den letzteren Platten um Totengedächtnismale für bedeutende Stifter des Klosters handelt, zeigt eine singuläre, flachreliefiert gearbeitete Grabplatte den 1371 verstorbenen Abt Jakob XIV. (Nr.59) mit seinen Attributen. Ansonsten sind im 14. Jahrhundert die mit einem oder zwei Wappen versehenen Grabdenkmäler die Regel, eine Ahnenprobe mit vier Wappen läßt sich in diesem Zeitraum nicht nachweisen.

Im 15. Jahrhundert sind von der einfachen Wappengrabplatte mit Umschrift zwischen Linien bis hin zur aufwendig gearbeiteten, figürlichen Doppel-Tumbendeckplatte alle bisher aufgetretenen Formen nachweisbar. Als Material wird durchgehend Sandstein94) verwendet. An der sich langsam verändernden Behandlung einzelner Elemente im Bereich der figürlichen Grabdenkmäler deutet sich jedoch eine neue Entwicklung an, die allmählich hin zum senkrecht an der Wand angebrachten Epitaph führt. Anzeichen95) dafür sind etwa der Verzicht auf die sonst zu Füßen der Verstorbenen liegenden Tiere zugunsten einer als „Standfläche” dienenden schrägen Ebene - so erstmals zu beobachten bei der Waldeck-Montfortschen Tumbendeckplatte von 1422 (Nr.112). Weitere Merkmale bestehen in dem vereinzelten Auftreten der im unteren Teil in einen geraden Sockel bzw. eine gerade Leiste übergehenden, sonst abgeschrägten Leisten (ebd. und Nr.124 von 1447) und vor allem in einem erstmals 1450 auf dem Grabdenkmal des Edelknappen Friedrich von Lewenstein (Nr.126) und 1463 auf dem seines Sohnes Richard (Nr.138) nachweisbarem, halbrundem Aufsatz mit einer längs des Randes verlaufenden Inschrift. Dabei darf jedoch nicht außer acht bleiben, daß in dieser Zeit neben den ’fortschrittlichen’ Typen alle anderen Formen gleichberechtigt weiterverwendet werden konnten; so etwa noch 1474 (Nr.145) und 1490 (Nr.173) bei den Grabdenkmälern zweier Wild- und Rheingrafen, die eigentlich als für die 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts typische architekturlose, figürliche Tumbendeckplatten mit bequastetem Kopfkissen und Tieren zu Füßen gestaltet sind, zudem mit der kaum zu erklärenden Eigenart von innen zu lesender Umschriften auf nach außen abgeschrägten Leisten. Daß die bisher aufgeführten Anzeichen eines Wandels96) jedoch keinesfalls isoliert zur funktionalen Bestimmung eines Grabdenkmals herangezogen werden dürfen, zeigt die Lander von Sponheimsche Grabplatte von 1481 (Nr.155), wo das verstorbene Ehepaar im vertieften Mittelfeld unter vollplastisch gearbeiteten Baldachinen dargestellt ist, auf die zu Füßen liegenden Tiere zugunsten eines kaum wahrnehmbaren Hündchens verzichtet wird, die Umschrift aber auf geraden Leisten umläuft, also im aufgerichteten Zustand nur mit großer Mühe lesbar ist.

Hinsichtlich der Verwendung der Standesbezeichnungen und Epitheta in Grabinschriften des 13. bis 15. Jahrhunderts (ausgenommen das rühmende Grabgedicht Nr.7, 1175?) läßt sich feststellen, daß Adelige (armiger, borggravius, comes, comitissa, domicella, domicellus, ducissa, miles, relicta, uxor) wie Geistliche (abbas, canonicus, monachus, plebanus, sacerdos) und Laien (begina, magister bzw. meyster) zunächst nur mit ihrer Standes-, Berufs- oder Funktionsbezeichnung versehen werden, oft auch in Verbindung mit der vor den Vornamen gesetzten, ehrenden Bezeichnung dominus/domina)97) bzw. lediglich mit dem sie kennzeichnenden de. Erstmals und singulär werden 1377 in der Inschrift für Graf Georg von Veldenz (Nr.62) mit nobilis und illustris zwei dem Hochadel vorbehaltene Epitheta verwendet. Erst ab 1414 läßt sich diese Gepflogenheit wieder beobachten, jetzt erhalten zunächst Hochadelige die Beiworte illustris, nobilis bzw. edel, ergänzt in den Jahren 1474 und später durch generosus und wohlgeboren. Vertreter des Niederadels werden im Bearbeitungsgebiet erst ab 1481 mit Epitheta wie fest, ehrsam und auch nobilis, honesta bedacht, Geistliche ab 1496 mit reverendus. Standesbezeichnungen auf Grabdenkmälern können - auch im Vergleich zu rechtlich verbindlichen Urkunden98) - als wichtiges Merkmal für die Selbsteinschätzung des Verstorbenen bzw. die seiner Familie im 14. und 15. Jahrhundert herangezogen werden. Miles [Druckseite XXXII] bezeichnet den aus einem ritterbürtigen Geschlecht99) stammenden, der Ritterwürde teilhaftigen (Nieder-)Adeligen100), dessen Status auch in der umschreibenden weiblichen Form domina, uxor bzw. relicta militis verwendet werden konnte. Von folgenden naheländischen Adelsgeschlechtern wird diese Bezeichnung in Anspruch genommen: Heinzenberg, Stelin von Bonnheim, Bosenheim, Graseweg, Steinkallenfels, Faust von Stromberg, Vogt von Hunolstein, Wolf von Sponheim, Stump von Waldeck, Meusewin von Sponheim. Adelige ohne erlangte (bzw. diese noch anstrebende) Ritterwürde nannten sich domicellus oder armiger. Wie die folgende Aufstellung101) zeigt, benutzte eine möglicherweise vermögendere Schicht des naheländischen Adels im 14. und 15. Jahrhundert die höherwertige Bezeichnung domicellus/domicella (Edelknappe, Edelfrau)102) statt der „sozial bereits etwas kompromittierende(n)”103) Bezeichnung armiger (Knappe), von der übrigens keine weibliche Form nachweisbar ist.

Die sonstigen Formulargewohnheiten auf Grabdenkmälern ändern sich in der 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts nur wenig. Eine Neuerung in sprachlicher Hinsicht setzt kurz vor der Mitte des Jahrhunderts bei der Grabplatte der Wild- und Rheingräfin Elisabeth (Nr.123, 1446) ein, hier wird (unter vermutlich platzbedingtem Verzicht auf die Fürbitte) relativ spät erstmals Deutsch104) für eine Inschrift des Bestandes als Schreibsprache verwendet. Erst viele Jahre später (Nr.155, 1481; Nrr.159f., 1483) ist eine wohl damit verbundene, fundamentale Änderung zu beobachten, indem das gewohnte cuius anima requiescat in pace nicht etwa übersetzt, sondern in deutschsprachigen Grabinschriften dieser Zeit stets durch das später in vielen Varianten auftretende dem/r Gott gnädig sei ersetzt wird. Nur singulär nachweisbar ist die Aufforderung zum Gebet orate pro eo105) auf der Grabplatte eines Johanniter-Komturs (Nr.131, 1456).

Den im 16. Jahrhundert abgeschlossenen Wandel vom ursprünglich liegend konzipierten zum von vornherein zur senkrechten Aufstellung vorgesehenen Grabdenkmal läßt sich erstmals mit Sicherheit an dem kurz nach 1521 von der Mainzer Backoffen-Werkstatt angefertigten Epitaph des Wild- und Rheingrafen Philipp (Nr.257) feststellen. Neben den Merkmalen der eindeutig zur vertikalen Ansicht gearbeiteten Zierarchitekur mit der darunter stehenden Standfigur weist das Denkmal ein untrügliches Kennzeichen eines Epitaphs auf: eine in der Sockelzone schräg nach innen gestellte Tafel mit zeilenweise angebrachter Inschrift. Das Kirner Epitaph seines Bruders Johann VII. (Nr.273) von 1531 und das Doppelepitaph des Ehepaars Dieter und Anna Kämmerer von Worms gen. von Dalberg (Nr.274) aus dem selben Jahr folgen im Prinzip den gleichen Konstruktionsgesetzen. Mit diesen eindeutig klassifizierbaren Epitaphien beginnt sich ein Typus figürlicher Grabdenkmäler durchzusetzen, der für das 16. und 17. Jahrhundert weitgehend bestimmend bleibt. Daß es im 2. Viertel des 16. Jahrhunderts weiterhin Mischformen gab, zeigen einige der exzellent gearbeiteten Grabdenkmäler des Mainzer Bildhauers Johannes Wagner (Nr.263, 1524; Nr.276, 1533 und Nr.293, 1547), bei denen sich wesentliche Elemente beider Typen vereinigen: einerseits umlaufende Inschrift auf geraden Leisten, andererseits Standfigur vor auf Säulen ruhender Muschelnische. Dagegen stellen sowohl die betende Standfigur eines Geistlichen oder gelehrten Laien (Nr.256, 1519) als auch die kniende Figur eines unbekannten Adeligen (Nr.260, vor Juni [Druckseite XXXIII] 1523)106) für das Bearbeitungsgebiet typologische Einzelfälle dar und dürften jeweils als Grabplatten anzusprechen sein.

Da die Personen, denen ein Epitaph gesetzt wurde, meist in der Nähe dieses Denkmals begraben wurden, ist in der Regel davon auszugehen, daß ihnen für diesen Zweck nach wie vor Grabplatten angefertigt wurden. Im Bearbeitungsgebiet haben sich einige wenige Beispiele dieser Form doppelten Totengedächtnisses für eine Person erhalten: Der pfalz-zweibrückische Rat Simon III. Boos von Waldeck erhielt 1553 eine mit seinen Todesdaten versehene Grabplatte (Nr.308) sowie ein einzigartiges Epitaph mit figürlicher Darstellung und einem aus vier Distichen bestehenden Grabgedicht (Nr.309). Ebenso verhält es sich im Falle des Wild- und Rheingrafen Johann Christoph, dem neben seiner schlichten Grabplatte (Nr.362, 1585) wenig später ein monumentales Familienepitaph (Nr.367) errichtet wurde. Weitere Spielarten dieses Phänomens liegen in der Kombination Tumbendeckplatte / Tafel (Nr.173f., 1490), Grabplatte / Totenschild (Nrr.360f., 1585) und Epitaph /Sarg (Nr.430, 1600 und Nr.438, 1602) vor.

Natürlich wurden im Stil der Zeit auch weiterhin Umschrift tragende, mit Zierarchitektur (meist Muschelnischen) und Wappen versehene Grabplatten hergestellt, die allerdings nur in Einzelfällen mit figürlichen Darstellungen versehen waren - dann wurde die Figur, wie am Beispiel der Grabplatte der Katharina von Schwarzenberg (Nr.317, 1562) zu sehen ist, in altertümlicher Ritzzeichnung ausgeführt. Ab der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts treten zudem Grabplatten auf, die Umschrift mit zeilenweiser Inschrift auf Tafeln kombinieren (Nr.360, 1585; Nr.446, 1605); Grenzfälle (Nr.319, 1565; Nr.363, 1586) zum sich nun in unterschiedliche Richtungen entwickelnden Epitaph sind auch hier gegeben. Nachweisbar sind einfache, gemalte Holzepitaphien wie das tafelförmige des Freifräuleins Margarethe von Schwarzenberg (Nr.313, 1557), das querrechteckige des Ehepaars von Merlau (Nr.380, 1591) und das etwas aufwendiger gearbeitete, mehrzonige Kellenbach-Epitaph (Nr.292, 1593). Daneben entwickelten sich einfache, aus Stein gefertigte Epitaphien mit Wappen und zeilenweisen Inschriften (Nr.406, 1598; Nr.420, 2.H.16.Jh.?; Nr.490, 1617; Nr.515, 1626; Nr.537, 1636 u.ö.), die durchgehend Verwendung fanden; vor allem aber mehrzonige, meist aus Tuffstein und Schiefer hergestellte Denkmäler mit Wappen, mehrteiligen Inschriftenfeldern und der figürlichen Darstellung des Verstorbenen (Nr.331, 1571; Nr.369, 1587; Nr.379, 1591; Nr.410, 1599), aber auch vergleichbar aufgebaute Denkmäler mit Zierarchitektur, symbolischen Figuren und Reliefs biblischer Szenen, jedoch ohne figürliche Darstellung (Nr.341, 1577; Nr.354, 1583), vor allem aber die meist auf einem Sockel ruhenden, monumentalen Epitaphien (Nr.340, 1575; Nr.367, um 1586/87; Nr.394, 1594), die alle geschilderten Elemente in sich vereinigen. Eine außergewöhnliche Sonderform liegt in dem Epitaph des Sobernheimer Schultheißen Johann Schneck (Nr.385, 1592) vor, das aus einer Grabplatte mit Umschrift, Wappen und zeilenweiser Inschrift und einem aufwendigen, ebenfalls mit Inschriften versehenen Architekturrahmen kombiniert wurde. Das in anderen Gegenden für Epitaphien typische Motiv der knienden Beterreihen ist im Bearbeitungsgebiet nur selten nachweisbar: einmal als querrechteckige, höchst qualitätsvoll gearbeitete Darstellung einer unbekannten Adelsfamile vor einer hügeligen Baumlandschaft (Nr.418, 2.H.16.Jh.), zum andern als gemaltes Holzepitaph der Familie des Wild- und Rheingrafen Wolfgang Friedrich (Nr.539, 1637).

Die Texte auf den Grabplatten und die überlieferten Grabinschriften des 16. Jahrhunderts folgen in der Regel mit wenigen Abweichnungen dem bisher gewohnten Schema. Bezüglich der Epitheta erhalten Adelige jetzt u.a. mit generosus, nobilis, praestantissimus, robustus, validus bzw. durchlauchtig, edel, ehrenfest, ehrsam, fest, mannhaft, tapfer, tugendhaft, tugendreich, tugendsam, wohlgeboren, Geistliche mit dilectus, reverendus, venerabilis bzw. würdig und wohlgelehrt, Bürgerliche mit ehrengeacht, ehrenhaft, ehrsam, vornehm die zeitgemäßen Epitheta. Wie jedoch die Verwendung von ehrenfest auf der Grabplatte des kurpfälzischen Amtmannes Peter Flad (Nr.382, 1591), auf der des Schultheißen Johann Schneck (Nr.385, 1592) und auf der des wild- und rheingräflichen Rates Dominicus Keiser (Nr.391, 1593) zeigt, konnten gegen Ende des Jahrhunderts im Grunde dem Adel vorbehaltene Epitheta nun auch von dieser Beamtenschicht in Anspruch genommen werden - 1604 (Nr.444) wurde ein Münzergeselle sogar ehrenfest und vornehm genannt! Erstmals 1551 (Nr.306) wird das formelhafte Todesdatum in Grabinschriften um die Angabe der genauen Uhrzeit des Todeseintritts ergänzt. Dagegen läßt sich auf Epitaphien erstmals mit Sicherheit [Druckseite XXXIV] die Nennung des erreichten Lebensalters in der Grabinschrift nachweisen (Nr.313, 1557; Nr.324, 1566).

Grundlegende Änderungen im Formular ergaben sich jedoch bereits wesentlich früher mit der Inanspruchnahme des Epitaphs als Grabdenkmal neuen Typs, ein Phänomen, das mit Sicherheit im Zusammenhang mit dem Lebensgefühl der Renaissance und den gleichzeitigen reformatorischen Tendenzen107) gesehen werden muß. Der Verstorbene wird nun mit neuen, zeitgemäßen Epitheta bedacht: Genügte es den männlichen Vertretern der Wild- und Rheingrafen Ende des 15. Jahrhunderts, sich noch mit generosus bezeichnen zu lassen, so wird der Wild- und Rheingraf Philipp auf seinem Epitaph von 1521 (Nr.257) bereits als generosus (et) praestantissimus gerühmt, das einfache obiit wandelt sich zu decessit ex hac luce und das frühere requiescat in pace zu eius anima pace fruatur aeterna! Schon zehn Jahre später wird auf dem Epitaph seines Bruders Johann VII. (Nr.273, 1531) eine weitere entscheidende Veränderung deutlich, indem Epitheta und das noch allgemein gehaltene Lob der Taten des Verstorbenen miteinander verwoben werden: generosus et insignis tum maiorum imaginibus tum heroicis dotibus quibus nobilitati notus oder, noch beeindruckender, in die Form eines in Distichen (Nr.309, kurz nach 1553) oder auch in Knittelversen (Nr.354, 1583) gefaßten Grabgedichtes gebracht werden. Das Epitaph als Denkmalstyp108) bietet aufgrund seiner Dimensionen nicht nur Platz für die nun verstärkt einsetzende, ausführliche Beschreibung der mit genealogischen Hinweisen versehenen „heldenhaften” Lebensläufe des männlichen Adels (Nr.315, 1561; Nr.340, 1575; Nr.438, 1602; Nr.575, 1668 u.ö.), sondern gibt u.a. auch die Möglichkeit zur detaillierten Beschreibung des gottgefälligen Lebens und der letzten Tage adeliger Damen (Nr.313, 1557; Nr.341, 1577; Nr.496, 1619 u.ö.), der wenigen Lebenstage eines adeligen Säuglings (Nr.489, 1617) oder später auch der Stationen des Bildungs- und Berufsweges eines herrschaftlichen Beamten (Nr.508, 1623?; Nr.510, 1624; Nr.520, 1630; Nr.540, 1638 u.ö.). Bei den figürlichen Darstellungen dominiert das Motiv der Beter vor dem Kreuz, ein Typus, der zwar um 1535/40 im katholischen Süddeutschland entwickelt109), dann aber vornehmlich vom protestantischen Adel bevorzugt wurde. Die figürliche Darstellung Geistlicher bzw. „Bürgerlicher” aus der herrschaftlichen Beamtenschaft läßt sich in nachreformatorischer Zeit im Bearbeitungsgebiet nicht nachweisen110).

Um 1600 taucht neben schon länger verwendetem Roll- und Beschlagwerk das Motiv des Lorbeerkranzes in Verbindung mit sonstiger Todes- und Auferstehungssymbolik (Totenkopf, Stundenglas, Lebensfaden; vgl. Nr.414, 1599; Nr.429, 1600; Nr.431, 1601 u.ö.) als neues Symbol auf den Grabplatten auf, gleichzeitig lösen diese die Barockzeit ankündigenden Motive die Muschelnische als gliederndes Zierelement ab. Grabplatten können nun auch gelegentlich ohne Umschrift nur mit zeilenweiser Inschrift im Mittelfeld gestaltet werden, wie es das Beispiel des Kreuznacher Bürgers Hans Culman(beck) (Nr.450, 1606) zeigt. Auch hier ist die Abgrenzung zum Epitaph gleitend, zumal sich bereits ab der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts zunächst vereinzelt, dann öfter der Inschriftentyp Lebenslauf als Grabinschrift auch auf Grabplatten Adeliger (Nr.308, 1553; Nr.505, 1622; Nr.541, 1638; Nr.546, 1648), Geistlicher (Nr.314, 1560; Nr.399, 1596; Nr.449, nach 1605; Nr.470, 1611) und Bürgerlicher (Nr.314, 1560; Nr.538, 1637) beobachten läßt. Auch die neu hinzukommenden, für den Barock typischen memento-mori-Sprüche111) lassen sich in dieser Zeit gelegentlich nachweisen (Nr.385, 1592; Nr.491, 1617; Nr.538, 1637; Nr.582, 1672; Nr.618, 17.Jh.?): Sie sollten in der Manier antiker Topik den zufällig Vorübergehenden veranlassen, des hier Begrabenen zu gedenken und sich gleichzeitig die Vergänglichkeit der eigenen Existenz vor Augen zu führen.

Mit der Einrichtung der herrschaftlichen Grüfte in der Schloßkirche zu Meisenheim hängt es zusammen, daß im Bearbeitungsgebiet verhältnismäßig viele Inschriften auf Särgen überliefert worden sind. Um 1600 nur vereinzelt (Nr.430) nachweisbar, treten sie ab 1633 (Nr.525) regelmäßig bis [Druckseite XXXV] zum Ende des Bearbeitungszeitraumes auf. Von der Textart sind sie mit den Epitaphien vergleichbar, auch sie enthalten vorzugsweise den mit genealogischen Hinweisen versehenen Lebenslauf, meist angereichert mit Sprüchen und Bibelzitaten. Typisch für Särge ist die künstlerische Verzierung mit Löwenköpfen. Aus dem Ende des Jahrhunderts haben sich mit zwei Grabkreuzen (Nr.584, 1673; Nr.607, 1689) lediglich ein kleiner Rest sonst weit verbreiteter Grabdenkmäler erhalten; inhaltlich112) erinnern sie stark an zeitgenössische, kurze Grabinschriften auf Grabplatten.

Hinsichtlich des sich in den Grabinschriften im 17. Jahrhundert in der Regel wiederum wenig ändernden Formulars werden Adelige nun zusätzlich zu den bisher gewohnten Epitheta u.a. mit praenobilis, serenissimus bzw. ehrentugendhaft, gestreng, vieltugendsam, wohledel, wohledelgeboren, Geistliche zusätzlich mit ehrwürdig, Bürgerliche zusätzlich mit ehrentugendsam, gottselig, tugendreich, vorgeacht, wohlachtbar, wohlgelehrt bedacht. Zum Ende des Jahrhunderts hin scheint sich immer deutlicher die Tendenz zur bürgerlichen Nachahmung113) bzw. zur Vermischung adeliger und bürgerlicher Epitheta abzuzeichnen - so kann Judith Margaretha Hufeisen, die Frau des wild- und rheingräflichen Schloßkommandanten zu Dhaun 1669 (Nr.576) immerhin als edel, ehr- und tugendsam, Anna Christina Maul 1680 (Nr.580) als edles Weib und der pfalz-zweibrückische bzw. königlich-schwedische Rat Johannes Heintzenberg 1689 (Nr.606) als vir nobilissimus, excellentissimus et consultissimus bezeichnet werden. Das verstärkt zu beobachtende Aufkommen bürgerlicher Wappen auf Grabdenkmälern unterstreicht diese die adeligen Vorbilder nachahmende Tendenz. Allerdings können bürgerliche Grabdenkmäler bestenfalls die beiden Wappen der Ehegatten führen, da bei ihnen die Art adeliger Ahnenproben unmöglich waren.

4. 3. Inschriften an Bauwerken, kirchlichen Ausstattungsstücken und sonstigen Inschriftenträgern

Außerhalb der sepulkralen Sphäre treten Inschriften im Bearbeitungsgebiet zuerst als Namensbeischriften an plastischen figürlichen Darstellungen auf, so an der Nikolausfigur im Kloster Sponheim (Nr.10, 12.Jh.) oder an der Deesis-Gruppe im Kloster Pfaffen-Schwabenheim (Nr.12, 2.V.13.Jh.). Um einen außergewöhnlichen Sonderfall handelt es sich bei dem (verlorenen) für das damalige Benediktiner-Kloster Disibodenberg angefertigten, mit eingravierten Namensbeischriften und vor allem mit Zitaten aus der Vita des hl. Disibod geschmückten Buchdeckel (Nr.8).

Erst wieder in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts läßt sich ein vermehrtes Ansteigen in der Ausbildung vielfältiger Inschriftenarten beobachten, die sich in den folgenden Zeiten in verschiedenster Ausprägung weiter verfolgen lassen. Abgesehen von vereinzelten, früh auftretenden Inschriften wie der (unsicher datierten) Meisterinschrift auf einem Mörser (Nr.34, 1346?) und der Sobernheimer Bauinschrift von 1381 (Nr.65), lassen sich erst ab 1439 Bauzahlen (Nr.121) und ab 1459 Bauinschriften feststellen. Sie berichten von der Gründung, Erbauung und auch Restaurierung einzelner privater und öffentlicher Bauten, Burgen und Schlösser, meist in Verbindung mit dem Namen des Bauherrn. So informiert die (verlorene) Bauinschrift von 1459 (Nr.134) nicht nur über die Errichtung des damaligen Meisenheimer Schlosses durch den Pfalzgrafen Stephan, sondern dient auch seinem postumen Ruhm, da sie wohl erst anläßlich seines Todes angebracht wurde. Im Jahr (Nr.153) 1479 läßt sein Sohn Ludwig den von ihm initiierten Baubeginn der Meisenheimer Schloßkirche in Stein hauen. Die 1535 am Sobernheimer Rathaus angebrachte Bauinschrift (Nr.281) verbindet sowohl die Jahreszahl mit dem Wappen der Ortsherrschaft als auch mit einem zur Verehrung derselben auffordernden Distichon. Eine gereimte Bauinschrift in lateinischer Sprache und deutscher Übersetzung (Nr.333, 1572) berichtet vom Brand und Wiederaufbau eines Wohnhauses, eine weitere in Knittelversen von der Erbauung eines ’Viehhauses’ (Nr.466, 1609). Oft nennen offiziöse Bauinschriften die Namen der Herrschaft (Nr.477f., 1614) bzw. der verantwortlichen Amtspersonen (Nr.348, 1580; Nr.377, 1590; Nr.407, 1598; Nr.462, 1608) oder der Privatleute (Nr.593, 1681; Nr.599, 1685; Nr.605, 1688), selten zusätzlich die der ausführenden Handwerker (Nr.426, 16.Jh.?; Nr.436, 1602). Vor allem in der 2. Hälfte des 16. und der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts zeugen Jahreszahlen und kurze Bauinschriften von der Blüte und dem Wohlstand einzelner Orte und der damit verbundenen Bautätigkeit (Nrr.161, 240, 251, 275, 285, 289, 316, 344 u.ö.).

Auch im kirchlichen Bereich wird des öfteren die Fertigstellung einzelner Bauteile vermerkt. So verkünden die Stiftsherren von St. Johannisberg im Jahr 1465, daß nun die Einwölbung ihrer Kirche [Druckseite XXXVI] vollendet worden sei (Nr.139) und im gleichen Jahr verbinden die Johanniter von Sobernheim mit der Nachricht über die Fertigstellung von Fenster und Dach ihrer Kapelle die Bitte um das Gebet für ihren dafür verantwortlichen Komtur. Erstmals mit einem Steinmetzzeichen versehen erscheint 1515 (Nr.246) die Bauinschrift für die Sakristei in Dörrebach. Nur mit seinem Namen und der Jahreszahl (Nr.301, 1550) kennzeichnet der vorletzte Abt des Klosters Sponheim eine Umbaumaßnahme am Dormitorium seines Klosters. Mit einer lateinischen Bauinschrift für die verantwortliche Amtsperson und einem Knittelvers in deutscher Sprache für die ausführenden Handwerker verewigten sich 1602 (Nr.436) die Personen, die mit der Herstellung des Turmkreuzes für die Pfarrkirche im damaligen Heddesheim befaßt waren.

Neben vasa sacra (s.u.) erhalten auch sonstige herausragende kirchliche Ausstattungsstücke wie etwa ein spätgotischer Altarüberbau (Nr.246, 1516), der Altar selbst (Nr.519, 1629; Nr.527, 1633) oder auch Sakramentshäuschen (Nr.158, 1482; Nr.170, 1487 und Nr.177, 1492) oft einen Vermerk über das Jahr ihrer Entstehung. Auch Kanzeln (Nrr.182, 388, 398a, 459 und 547) können eine Jahreszahl erhalten und werden zudem seit der Reformationszeit meist mit einer Bauinschrift oder einem Bibelspruch versehen. Ein vereinzelter Taufstein aus der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts (Nr.191) ist mit den Evangelistensymbolen und den zugehörigen Namensbeischriften geschmückt. Aus diesem weiten Bereich mit Inschriften versehener, kirchlicher Ausstattungsstücke haben sich im Bearbeitungsgebiet zudem nur wenige, aber umso auffälligere Exemplare erhalten. Mit der wohl aus dem 11. Jahrhundert stammenden, im 15. Jahrhundert überarbeiteten (heute verlorenen) Reliquienkasette aus der Eremitage bei Bretzenheim (Nr.212), dem (verlorenen) Armreliquiar des hl. Disibod (Nr.2) und dem Ruthard-Kreuz aus Planig (Nr.4) aus der 1. Hälfte des 12. Jahrhunderts sowie dem Kreuzreliquiar aus dem ehemaligen Karmeliter-Kloster in Kreuznach (Nr.30, um 1330/ 40?) haben wir zwar einen beeindruckenden, aber wohl nur noch verschwindend kleinen Teil der ehemals vorhandenen, mit Inschriften versehenen sakralen Geräte aus dem frühen Bestand der Kirchen und Klöster vor uns.

Auch in diesem Bereich setzt erst mit dem Ende des 15. Jahrhunderts ein breiter Strom an überlieferten und noch vorhandenen Gerätschaften ein, meist handelt es sich um silbervergoldete Meßkelche, die vereinzelt einen Bibelvers (Nr.206, 15.Jh.), meist jedoch dem Gegenstand angemessene nomina sacra wie Maria (Nr.197, 2.H.15.Jh. und Nr.211, 15.Jh?) oder auch IHESVS (Nr.218, um 1500) tragen, später werden sie oft zusätzlich mit einer Jahreszahl (Nr.224, 1502) versehen. Bei diesen Kelchen handelt es sich - trotz vieler kleinerer Abweichungen - vom künstlerischen Gesamteindruck her um einen gemeinsamen Typ: glatte, becherförmige Kuppa mit meist sechsseitigem Schaft und wulstförmigem Nodus, der meist auf den unterschiedlich gestalteten Rotuli oder auf dem Sechspaßfuß die jeweilige Inschrift trägt. Im gesamten restlichen 16. Jahrhundert läßt sich im Bearbeitungsgebiet kein neu angefertigter Meßkelch nachweisen. Selbst der 1612 entstandene Kelch aus Staudernheim (Nr.473) weist noch die spätgotische Struktur auf. Erst mit dem 1661 angefertigten Meßkelch aus Stromberg (Nr.566) wird eine neue Form sichtbar: Unter Beibehaltung der becherförmigen Kuppa trägt der nun birnenförmige Nodus lediglich eine Verzierung, während sich die Inschrift auf dem inneren Rand der gewölbten Fußplatte befindet. Der HEDDESHEIMER KIRCHENKELCH von 1679 (Nr.588) ist vergleichbar konstruiert, hier befindet sich die mit dem Ortswappen versehene Inschrift allerdings gut sichtbar außen auf dem oberen Rand der Kuppa. Als typisch protestantische Erzeugnisse lassen sich sowohl die beiden 1660 gestifteten, wild- und rheingräflichen Abendmahlskannen (Nrr.563f.) bezeichnen als auch die weit schlichtere Stiftung (Nr.599, 1685) des damaligen evangelischen Pfarrers von Kellenbach. Weitere sakrale Gegenstände liegen in den um 1500 in unterschiedlichen Techniken (gestickt, gemalt, geschnitzt) entstandenen Inschriften auf einer Kasel (Nr.216), auf einer mit figürlichen Darstellungen bemalten Altarpredella (Nr.217) und auf der Rückenlehne einer Kirchenbank (Nr.233) vor, die zudem in schöner, frühhumanistischer Kapitalis ausgeführt sind. Ein verlorenes Altarantependium (Nr.299, 1.H.16.Jh.) war mit dem Namen der Muttergottes versehen, ein erhaltenes Fasten- oder Hungertuch (Nr.356, 1584) trägt neben Wappen und Initialen auch einen signifikanten Bibelspruch.

Stifterinschriften stehen gelegentlich im Zusammenhang mit Kirchen- oder Klostergründungen (Nr.157, 1482), werden jedoch zumeist anläßlich der Herstellung und Weitergabe sakraler Gegenstände (auch Glocken s. Kap. 4.4.) verfertigt. Erstmals 1498 läßt sich eine erhaltene, mit der Stiftung einer Pietà verbundene Inschrift (Nr.189) eines Kurmainzer Amtmanns und seiner Ehefrau nachweisen. Stifterinschriften können auch mit Spruchinschriften verbunden sein, sie kommen auf den unterschiedlichsten Inschriftenträgern vor: wohl am ungewöhnlichsten auf dem sogenannten Sickingen-Becher (Nr.255, 1519) und auf den beiden verlorenen Kanonen des Franz von Sickingen (Nr.254, 1519 und Nr.259, 1522). Weitere Spruchinschriften herrschaftlicher, kirchlicher, militärischer und privater Art finden sich in Form von Bibelsprüchen an Kanzeln (Nr.459, 1607), Kirchenstühlen [Druckseite XXXVII] (Nr.269, 1529), über Türen (Nr.550, 2.H.16./1.H.17.Jh.) und auf Werksteinen (Nr.261, vor 1523); sie finden u.a. sich bevorzugt auf Tür- oder Fensterstürzen (Nr.297, 2.V.16.Jh.?; Nr.372, 1589; Nr.423, 16.Jh.; Nr.512, 1.V.17.Jh.), aber auch an Befestigungsanlagen (Nrr.303f., um 1550?), auf Glocken (s. Kap. 4.4.), an Kanzeln (Nr.547, 1648), in Kirchenbüchern (Nr.454, 1606) und Werksteinen aller Art (Nr.424, 16.Jh.). Wappensteine sind zumeist mit Namens- bzw. Bauinschriften und Jahreszahlen (Nr.267, 1528; Nr.268, 1529; Nr.282, 1535; Nr.296, 1549; Nr.357, 1584 u.ö.), seltener mit Sprüchen (Nr.281, 1535; Nr.335, 1573; Nr.441, 1603; Nr.464, 1609; Nr.512, 1631) versehen.

Abgesehen von einem singulären Steinkreuz (Nr.499)114) und den beiden Stelen des sogenannten Pfalzgrafensprungs (Nr.439, 1603) haben sich als Flurdenkmäler nur noch Grenzsteine115) verschiedenster Ausprägung erhalten. Falls es sich nicht um das Fragment eines Wappensteines handelt, könnte die lange Reihe dieser Inschriftenträger bereits im Jahr 1485 mit dem Wappen und Jahreszahl aufweisenden Exemplar aus Stromberg (Nr.167) beginnen. Mit Sicherheit setzen die ältesten erhaltenen Grenzsteine im Jahr 1504 (Nr.228) mit den beiden neu aufgefundenen Exemplaren in Weiler bei Monzingen ein. Es handelt sich hier (wie auch in der Regel später) um quaderförmige Steine mit flachem Kopf, auf dem oben die Weisung (d.h. der Grenzverlauf) sichtbar eingehauen ist. An den Seiten befinden sich Jahreszahlen und Inschriften, bei denen es sich um die Namen der an der Grenze liegenden Orte handelt. Schon bei diesen frühen Grenzsteinen wird mit den zusätzlich eingehauenen römischen Ziffern ein Problem sichtbar, das sich bei fast allen späteren Grenzsteinen ebenso stellt: die Frage nach dem Zeitpunkt der Anbringung dieser Numerierungen. Wie das Beispiel der besonders sorgfältig ausgeführten Meisenheimer Grenzsteine (Nr.305, 1551-1682) zeigt, konnten Grenzsteine im Zuge der feierlich abgehaltenen Grenzbegehungen116) sowohl gleichzeitig als auch nachträglich mit fortlaufenden Großbuchstaben und Ziffern versehen werden, die allerdings nur selten zeittypische Merkmale aufweisen. Die erhaltenen Grenzsteine ab der Mitte des 16. Jahrhunderts weisen neben Ortsnamen und Jahreszahl gelegentlich auch Initialen, Flurnamen, Wappen, Herrschaftsnamen und -zeichen auf und liefern daher nicht zu unterschätzende Informationen zur Orts- und Landesgeschichte117). Je nach Grenzverlauf konnten Grenzsteine ihre gewohnte Form ändern, so wurden etwa bei dem Zusammentreffen dreier Grenzlinien die sogenannten „Dreimärker” (Nr.336 I, 1573) aufgestellt. Historische Grenzsteine konnten auch in jüngerer Zeit weiterverwendet werden, so versah man im Jahr 1680 (Nr.305 XXXVII) einen zwischen Meisenheim und Odenbach gesetzten Stein 1815 mit dem nun gültigen Vermerk K(önigreich) B(ayern) / K(önigreich) P(reußen); heute markiert er die Grenze zwischen den zu unterschiedlichen Regierungsbezirken gehörenden Landkreisen Bad Kreuznach und Kusel.

Unter dem Notbegriff ’Hinweisinschrift’ lassen sich einige weitere Inschriften unterschiedlichster Art zusammenfassen, die einen guten Einblick in die Vielfalt spätmittelalterlicher und frühneuzeitlicher Inschriftenproduktion des Bearbeitungsgebietes vermitteln. Mit einer weisenden Hand und der Inschrift hic est locus consecratus wird etwa um 1484 (Nr.164) auf den besonderen Charakter [Druckseite XXXVIII] eines Klosterfriedhofs hingewiesen. Demgegenüber gehört die in Stein gehauene Maßangabe der Körpergröße Jesu Christi (Nr.206, 15.Jh.) in einen völlig anderen, magisch-christlichen Zusammenhang. Versteht man den in hebräischer und griechischer Schrift und Sprache verfaßten Bibelspruch (Nr.181, 1494?) aus Kloster Sponheim konkret, weist auch er auf einen realen Gegenstand hin. Auch eine außergewöhnliche, auf einer Kriegsfahne angebrachte, gereimte Inschrift (Nr.292, kurz nach 1544) kann dieser Sparte zugeordnet werden, da sie öffentlich in origineller Weise auf die Kriegstaten des Wild-und Rheingrafen Philipp Franz hinweist. Der mit einer Namensinschrift versehene Neidkopf in Rehborn (Nr.378, 1590?) verwies wohl auf einen sich ehemals darunter befindlichen Pranger. Nicht minder ausgefallen präsentieren sich zwei Stelen mit Hinweisinschriften (Nr.439) auf einen mächtigen Sprung des Kurfürsten Friedrich IV., den dieser im Jahr 1603 mit seinem Pferd ausgeführt hatte.

Bei den mit Jahreszahlen versehenen Wetterfahnen (Nr.405, 1597; Nr.441, 1603; Nr.512, 1.V.17.Jh.) handelt es sich um eine fast schon verschwundene Gattung. Singulär bleiben auch die eigenwillige Rechtsinschrift aus Monzingen (Nr.419, 2.H.16.Jh.) und aus dem 17. Jahrhundert der Gewichtsstein (Nr.617) und der Ofenfuß (Nr.619) aus Kreuznach.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Eberhard J. Nikitsch) | Evang. Kirche Niederhausen

Abgesehen von den mit fragmentarischen Namensbeischriften versehenen, frühen Wandmalereien aus der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts in Niederhausen (Nr.13), lassen sich beschriftete Wandmalereien erst wieder in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts nachweisen. Meist handelt es sich um ornamental (Nr.163, 1484) bzw. figural (Nr.166, 1485) geschmückte Bauzahlen oder - wie in Hennweiler (Nr.208) und Meisenheim (Nr.172) - um die figürlichen Darstellungen der Evangelistensymbole, umgeben von ihren Namensbeischriften. Singulär sind weitere Namensbeischriften bei einer Kreuzigungsgruppe mit den 14 Nothelfern (Nr.190, 1498?) bzw. bei einem unter dem Kreuz knienden Stifterpaar (Nr.213), ebenso die Meisterinschrift (Nr.298, 1.H.16.Jh.) mit der Darstellung der Steinigung des hl. Stephanus. Nur mit der Wirksamkeit des Abtes und Frühhumanisten Johannes Trithemius lassen sich die (verlorenen) lateinischen Epigramme erklären, die er und sein mit ihm befreundeter, damaliger Gast Conrad Celtis im Jahr 1494 (Nr.180) auf die Wände des Abtshauses des Klosters Sponheim geschrieben haben bzw. schreiben ließen.

Abschließend sei noch ein Blick auf das sich durch die Jahrhunderte ziehende, nicht nur mit dem Totengedenken zusammenhängende Phänomen der Memorial- bzw. Gedenkinschriften gestattet.

Zu unterscheiden sind hier einige, nicht miteinander zusammenhängende Bereiche. Bereits um 1175 (Nr.7) begegnet uns mit dem Grabgedicht für die beiden ersten Äbte des Klosters Sponheim ein nur vermeintlich seltener, allerdings wenig beachteter Typ Memorialinschrift, bei dem auf einem späteren Grabdenkmal eines früher verstorbenen Amtsvorgängers bzw. eines Familienangehörigen gedacht wird. Hierzu gehören u.a.118) die Graseweg-Platte aus dem 2. Viertel des 14. Jahrhunderts (Nr.37), die Steinkallenfels-Platte von 1354 (Nr.41) und auch die 1404 (Nr.102) angefertigte Doppelgrabplatte der Disibodenberger Äbte Ditmar und Johannes. Auch in den späteren Jahrhunderten läßt sich diese Gepflogenheit durchgehend beobachten, so gibt es Grabdenkmäler mit Memorialinschriften für zwei, aber auch für drei, vier und mehr Personen, die auch als eigenständig ausgeführte Inschriftenträger konzipiert sein können. Die wenigen, in Zweitverwendung benützten Grabdenkmäler ohne familiären Bezug (Nr.371, 1589; Nr.534, 1636; Nr.557, 1656 u.ö.) sind wohl meist in Not- und Ausnahmesituationen entstanden und gehören nicht hierher.

In der Sobernheimer Pfarrkirche dürfte es seit dem 15. Jahrhundert eine Grablege des dort ansässigen Geschlechts der Cratz von Scharfenstein gegeben haben. Einige Anzeichen deuten darauf hin, daß in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts mindestens zwei Memorialinschriften, wenn nicht sogar Grabdenkmäler angefertigt wurden, um vermutlich verlorene Denkmäler der Stammeltern des Geschlechts aus der Mitte des 15. Jahrhunderts zu ersetzen. Dies würde das seinerzeit nicht erkannte anachronistische Formular der Grabinschrift der Stammutter Irmgard von Metzenhausen (Nr.133, 1458) erklären, die somit - wie im Falle ihres Ehemanns Heinrich (Nr.412) geschehen - in die 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts datiert werden müßte.

Die von Johann Schweikhard d.Ä. von Sickingen 1584 angefertigten Memorialinschriften für seine 1483 bis 1515 verstorbenen lieben Ahn-, Urahn- und Ober Uhrahn Frauen (Nr.355) hatten dagegen einen anderen Grund: Schweikhard ließ die drei vorhandenen Grabdenkmäler seiner weiblichen Ahnen aus dem ehemaligen Franziskanerkloster in Kreuznach entfernen und an seinen Wohnsitz auf die Ebernburg bringen - die am Ort des Geschehens angebrachte Translationsinschrift [Druckseite XXXIX] diente zum einen als Nachweis dieser Tat, zum anderen wurden anstelle der originalen Grabplatten Tafeln mit Memorialinschriften angefertigt, die an die nach wie vor im Boden der Klosterkirche ruhenden Verstorbenen erinnern sollten.

Die von Abt Johannes Trithemius im Jahr 1502 veranlaßte Ausmalung des Sommerrefektoriums seines Klosters Sponheim (Nr.223) mit Beischriften und figürlichen Darstellungen aller seiner Vorgänger gehört wiederum in eine andere Kategorie Memorialinschriften, deren Existenz man in diesem speziellen Fall - da sie inhaltlich auf seiner Sponheimer Chronik basieren - wohl mit seinem humanistisch geprägtem Geschichtsbewußtsein erklären könnte. Möglicherweise spielte auch eine gewisse, mit den Bursfelder Reformbestrebungen zusammenhängende pädagogische Absicht eine Rolle, die Mitbrüder anhand der „bona exempla” zu guten, regeltreuen Mönchen zu machen119).

Nur auf den ersten Blick damit vergleichbar erscheinen die wohl im wiederbesiedelten Kloster Sponheim des 17. Jahrhunderts entstandenen, mit langen Gedächtnisinschriften (Nrr.622-625) versehenen Bilder der wichtigsten Personen der Klostergeschichte: der hl. Jutta als Heiligen und Schwester des Klosterstifters, der ersten beiden „Gründungs”-Äbte Bernhelm und Craffto und des Johannes Trihemius als berühmtestem Abt des Klosters. Einen ähnlich gelagerten Fall stellen die in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts im Zuge der Neubesiedlung nachträglich angefertigten, mit Inschriften versehenen Ölbilder der Priore des 1566 aufgelösten Augustiner-Chorherrenstifts Pfaffen-Schwabenheim120) dar. In der gleichen Zeit sind wohl auch die Memorialinschriften für die beiden 1340 bzw. 1380 verstorbenen Grafen Johannes und Walram aus der Sponheimer Stifterfamilie (Nrr.27 und 63) entstanden. In allen drei angeführten Fällen dürfte es sich aber letzlich um die gleichen legitimations- und traditionsbildenden Beweggründe gehandelt haben, die zur Anfertigung dieser Bilder bzw. Schrifttafeln geführt hatten.

4. 4. Glocken121)

Obwohl der Landkreis Bad Kreuznach mit insgesamt 58 (mit Inschriften) überlieferten Glocken122) im Vergleich zu einigen benachbarten Bearbeitungsgebieten123) eine zahlenmäßig mittlere Position einnimmt, waren im Lauf der Zeit dennoch große Verluste zu verzeichnen, die seltener durch Verschleppung oder Umguß als durch lokale Feuersbrünste oder kriegsbedingte Brandschatzungen entstanden waren: So fielen etwa im Oktober 1689 sämtliche Glocken der Stadt Kreuznach dem durch französische Truppen gelegten Stadtbrand zum Opfer. Vergleichweise gering dürften [Druckseite XL] dagegen die Verluste in den beiden Weltkriegen gewesen sein124). Zwar wurden vor allem im 2. Weltkrieg viele mittelalterliche und frühneuzeitliche Glocken als kriegswichtige Metallreserve beschlagnahmt125) und Sammellagern zugeführt; sie entgingen jedoch in den meisten Fällen aufgrund einer im Rheinland großzügig gehandhabten Klassifikation den Schmelzöfen, überstanden auch größtenteils die auf dem Sammelplatz Hamburg verbrachte Kriegszeit und kehrten danach in der Regel wieder auf ihre Kirchtürme zurück.

Die älteste, noch erhaltene Glocke des Bearbeitungsgebietes mit ihrer in Wachsfadentechnik geformten, frühen gotischen Majuskel befindet sich in Waldböckelheim (Nr.16, 13.Jh.) und stellt ebenso wie die erst 1894 eingeschmolzene Glocke aus Duchroth (Nr.17, wohl aus Kloster Disibodenberg) ein für die Entwicklung der Glockenkunst wichtiges Einzelstück dar. Erst mit der Roxheimer Glocke von 1341 (Nr.32) kristallisiert sich eine Gruppe von Glocken mit textlich meist übereinstimmenden Inschriften in gotischer Majuskel heraus, die auch aufgrund der vergleichbaren Glockenzier einer bisher unbekannten Gruppe von im Naheraum tätigen Glockengießern zugeschrieben werden können. Da diese ihre Glocken übereinstimmend mit dem Meisterzeichen (Maria mit dem Kind, flankiert von einer Namensleiste) und einem Kreuzigungsrelief des in den dreißiger Jahren des 14. Jahrhunderts im Kölner Raum mit mehreren Glocken gut bezeugten Magisters Sifride126) schmückten, liegt es nahe, sie vorläufig in der (bisher ohne nachweisbaren Standort tätigen) Werkstatt der Sifride-Nachfolger zusammenzufassen. Da der auch im Naheraum mit einer Glocke vertretene Meister Johann von Mainz (Nr.38) wohl nur bis 1332 tätig war und erst 1366 mit Meister Peter wieder ein Mainzer Glockengießer genannt wird, erscheint es durchaus denkbar, daß sich ein Schüler127) Magister Sifrides in Mainz niedergelassen, vielleicht die Werkstatt Johanns von Mainz übernommen128) und möglicherweise zusammen mit anderen mehrere Glocken gegossen hat. Zu dieser lockeren Gruppe gehören einerseits die noch mit dem vollständigen Meisterzeichen Sifrides versehenen Glocken aus Roxheim von 1341 (Nr.32) und Hundsbach (Nr.86, 2.H.14.Jh.; ohne eigentliche Inschrift, vermutlich aus Kloster Disibodenberg), zum andern die zweimal nur das Kreuzigungsrelief aufweisende Glocke aus Niederhausen (Nr.87, undatiert) sowie [Druckseite XLI] die mit Kreuzigungsrelief und mit (um die Namensleiste beschnittenen) Meisterzeichen versehene Meisenheimer Glocke von 1387 (Nr.69). Diese hier erstmals feststellbare, sicher datierte, bewußte Handhabung des veränderten Meisterzeichens als Schmuckelement erklärt sich vielleicht auch dadurch, daß sich auf dieser für das Zisterzienser-Kloster Disibodenberg gegossenen Glocke der Glockengießer selbst nennt: Otto fudit me. Auch wenn man berücksichtigt, daß die Hundsbacher Glocke ebenfalls aus Kloster Disibodenberg stammen soll, muß es offen bleiben, ob diesem sonst nicht mehr nachweisbaren Otto damit bereits sämtliche Glocken dieser Gruppe zugeschrieben werden können. Möglicherweise gehört die von einem ebenfalls unbekannten Jacobus von Trier angefertigte Glocke aus Kirn (Nr.99, 14.Jh.?) auch in diesen Kreis.

Ein Blick auf die verwendete gotische Majuskel läßt jedoch nicht immer auf die gemeinsame Nutzung identischer Model schließen - trotz zahlreicher Übereinstimmungen zeigen sich auch einige Unterschiede in der Ausformung einzelner Buchstaben: so erscheint etwa A bei der Roxheimer Glocke einmal mit hakenartigen Ausläufern am Deckbalken, sowie I mit Nodus und L mit weit nach oben gezogenem Ausläufer am Balken der Meisenheimer Glocke. Zudem wurden bei Roxheim warzenförmige Punkte, bei Meisenheim und Niederhausen dagegen Quadrangeln als Worttrenner verwendet.

Die wenigen Glocken aus der 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts beginnen mit der 1428 von einem sonst unbekannten, vielleicht aus dem Trierer Raum stammenden Johannes de Wolf(?) für die Stiftskirche in Hennweiler gegossenen Glocke (Nr.113), bei der die Inschrift erstmals im Bearbeitungsgebiet in gotischer Minuskel abgefaßt wurde. Abgesehen von zwei weiteren singulären Minuskel-Glocken in Bad Münster am Stein-Ebernburg (Nr.114, 1429) und Weiler (Nr.118, 1438), zeigen die beiden Glocken aus Kellenbach (Nr.122, 1442) und St. Johannisberg (Nr.128, 1453) immerhin durch die Kordelstege und durch die Verwendung einzelner rechteckiger Plättchen als Buchstabenträger gewisse Gemeinsamkeiten.

Für das zweite und dritte Viertel des 15. Jahrhunderts wird bei aufmerksamer Sichtung des Materials eine (nicht nur) im Naheraum tätige, bisher nicht als zusammengehörig erkannte Glockengießerfamilie Ot(to) faßbar, die vereinzelt die beiden bekannten Model aus der Werkstatt der Magister Sifride-Nachfolger als Zierelemente weiter verwendet. Im Nahegebiet taucht erstmals der Name eines „meister ot” auf einer mit dem unbeschnittenen Meisterzeichen und dem Kreuzigungsrelief versehenen Glocke von 1431 im unweit Bad Kreuznach gelegenen Horrweiler (Lkrs. Mainz-Bingen)129) auf, die zumindest durch den gemeinsamen Glockenspruch o rex glorie christe veni cum pace130), dem Kreuzigungsrelief und dem (allerdings um den Namen verkürzten) Meisterzeichen mit der ebenso ausgestatteten Weinsheimer Glocke von 1433 (Nr.116) vergleichbar ist. Gut zwanzig Jahre später nennt sich auf der in vielerlei Hinsicht bemerkenswerten, wohl vom Kloster Disibodenberg stammenden Rehborner Glocke von 1454 (Nr.129; Rundbogenfries, vera ikon) erstmals im Bearbeitungsgebiet mit iacobus ott wenn nicht derselbe, so doch zumindest ein weiteres Mitglied dieser Familie131). Jacobus Ott dürften aufgrund einiger, zum Teil übereinstimmender Merkmale die undatierte, ebenfalls aus Kloster Disibodenberg stammende Glocke zu Odernheim (Nr.195, Rundbogenfries und vera ikon), vielleicht auch noch die mit Kordelstegen und dem christologischen Glockenspruch versehenen Glocken aus Monzingen von 1450 (Nr.127) und Landstuhl132) (Nr.132 von 1456, wohl aus Kl. Disibodenberg) zuzuschreiben sein. [Druckseite XLII]

Zwischen einer weiteren Gruppe zusammengehöriger Glocken steht singulär die aus dem Andernacher Umkreis Tilman von Hachenburgs stammende, mit dem Eberhardsklausener Pilgerzeichen versehene Glocke von 1469 (Nr.142) in Waldböckelheim.

Der bislang erst von zwei Glocken her namentlich bekannte Gießer Johannes Ot(to)133) verwendet auf der wohl mit seinem Namen bezeichneten Mandeler Glocke von 1475 (Nr.148) wie seine Vorgänger neben anderem Schmuck auch die beiden Reliefs aus der Werkstatt der Sifride-Nachfolger. Da auch die bisher unbekannte Glocke aus Frei-Laubersheim von 1474 (Nr.147) den Vermerk ot trägt, dürfte sie ihm ebenfalls zuzuschreiben sein. Hinzukommt eine unbezeichnete, im selben Jahr gegossene Glocke in Bad Kreuznach-Winzenheim (Nr.146), die - wie die beiden anderen Glocken - sowohl die für Johann Ot(to) charakteristischen Worttrenner (paragraphenförmig ausgezogene Rauten) wie auch dieselben, mit caudenartigen Auslaufstrichen versehenen, gotischen Minuskeln aufweisen. Ob eine weitere, gegen Ende des Jahrhunderts gegossene Gruppe von drei Glocken aus Fürfeld (Nr.168, 1486) und Niederhausen (Nr.179, 1494 und Nr.187, 1497), die ebenfalls mit diesen Worttrennern und nun zum letzten Mal mit den beiden Reliefs aus der Werkstatt der Sifride-Nachfolger ausgestattet sind, ebenfalls noch Johann Ot(to) zugeordnet werden können, erscheint nicht ausgeschlossen, da er zumindest noch mit Sicherheit im Jahr 1486 im südpfälzischen Pleisweiler als Glockengießer nachzuweisen ist.

Von den restlichen Minuskel-Glocken der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts können mit der von Clas von Enen 1491 wohl für das Kloster Ravengiersburg gegossenen (Nr.175) und der von dem sonst unbekannten Hans Kanngießer zu Kreuznach 1484 in Becherbach hergestellten Glocke (Nr.162) zwei weitere Glockengießer namhaft gemacht werden. Vielleicht hat letzterer auch die beiden undatierten Glocken für Hahnenbach (Nr.193) und Hennweiler (Nr.209) gegossen, da diese mit der Becherbacher das mandelförmige o gemein haben; bei der Hennweiler Glocke kommen wohl noch vergleichbare Worttrenner hinzu. Eine weitere Gruppe unbezeichneter Glocken zeigen als Gemeinsamkeit den marianischen Gruß, so Oberhausen (Nr.152, 1477?), Hochstetten (Nr.154, 1479?) und Winterburg (Nr.196, 2.H.15.Jh.); letztere sind zudem mit einem Rundbogenfries mit eingelegtem Maßwerk und hängenden Blüten geschmückt134). Zurück bleiben die mit Kordelsteg, Rosetten als Worttrenner, Rundbogenfries und ihren eigenartigen Reliefs ebenso aus dem Rahmen fallende, bisher unbekannte Glocke zu Meisenheim (Nr.149, 1475) wie die ebenfalls unbekannte aus Frei-Laubersheim (Nr.210, 15.Jh.) mit Kordelsteg und zwei von den Sifride-Modeln unabhängigen Reliefs sowie die undatierten Glocken aus St. Johannisberg (Nr.194) und Eckenroth (Nr.192) mit ihrem in der Volkssprache gehaltenen Hilferuf.

Wie bei fast allen anderen Inschriftenträgern läßt sich zu Beginn des 16. Jahrhunderts auch bei den Glocken eine deutliche Zäsur feststellen. Obwohl die Monzinger Glocke von 1505 (Nr.230) und die Norheimer von 1523 (Nr.262) als letzte Glocken des Bearbeitungsgebietes noch in gotischer Minuskel gehalten sind, weisen sie bereits einen Teil der wichtigsten Merkmale der frühneuzeitlichen Glocken auf: namentliche Nennung der Glockengießer mit Gußdatum, Glockensprüche unterschiedlichster Art, oft gereimt und in deutscher Sprache sowie die Verwendung von Pilgerzeichen, figürlichen Reliefs und die Ausbildung komplizierter Friessysteme als ornamentale Glockenzier. Nicht nur schriftgeschichtlich bedeutend sind die drei Glocken aus Laubenheim (Nr.219, um 1500), Monzingen (Nr.242, 1512) und Bretzenheim (Nr.243, 1513), die mit der frühhumanistischen Kapitalis die Minuskelglocken ablösen und den Übergang zu den Kapitalisglocken des 16. und 17. Jahrhunderts vorbereiten. Während sich die Glockengießer der 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts mit Wigand Kalwort, Peter zur Glocken, Hans von Winterberg, Hans Fischer und Simon Göbel vorwiegend aus dem Rhein-Main-Nahe-Raum rekrutieren, stammen die folgenden Glocken bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts meist aus der Werkstatt der in Aachen sitzenden Glockengießerfamilie van Trier135). Ausnahmen sind die Glocken des im Trierer Umland arbeitenden Dietrich Wolff (Nr.262, 1523) und des Mainzers Christian Klapperbach d.Ä. mit seiner 1592 im Auftrag der Herzöge von Pfalz-Zweibrücken für Meisenheim gegossenen Glocke (Nr.390). [Druckseite XLIII]

Das 17. Jahrhundert zeigt ein ähnlich disparates Bild. Neben bislang gar nicht oder wenig bekannten Gießern wie Caspar Repoun in Kirn und dem lothringischen Wandergießer Johann Brentelt stehen gut bezeugte wie die Mainzer Christian Klapperbach d.J. und Peter Speck, Georg Schelchshorn aus Koblenz sowie die vermutlich verwandten Glockengießer Georg und Matthias Crommel aus Trier.

Ein kurzer Blick auf die typologische Entwicklung der Glockeninschriften des Bearbeitungsgebietes zeigt - abgesehen von den gesondert zu betrachtenden, individuellen Inschriften - den Wandel136) von den meist einzeiligen, frühen Inschriften (wie die apotropäischen Namensnennungen der vier Evangelisten im 13. Jahrhundert) zu den vor allem im 14. und 15. Jahrhundert häufig verwendeten, sich auf Maria bzw. Christus mit der Bitte um Hilfe beziehenden Glockensprüche. Zeitlich fortschreitend können diese erst in lateinischer, dann auch in deutscher Sprache abgefaßten Texte immer häufiger mit der Namensansage der Glocke, ihren ehrenden oder unheilabwehrenden Funktionen, dem Namen des Glockengießers, dem Vermerk seiner Tätigkeit und der Datierung kombiniert bzw. in Reimform abgefaßt werden. Stiftervermerke treten nur vereinzelt auf. Im 16. und 17. Jahrhundert werden diese in vielen Varianten erscheinenden Typen im Grunde weiterverwendet, erfahren allerdings durch die Reformation eine entscheidende Veränderung, indem jetzt auch spezifische Bibelspüche bzw. reformatorische Kernsätze auf Glocken erscheinen.

Die Schriftentwicklung auf Glocken folgt mit einer gewissen Verspätung derjenigen der Lapidarschrift. Die wohl noch singulär zu betrachtenden, aus Wachsfäden ohne deutliche Schwellungen individuell modellierten Buchstaben der frühen gotischen Majuskel haben sich nur noch auf einer Glocke erhalten (Nr.16); dagegen zeigt die im Bearbeitungsgebiet seit 1341 sicher nachweisbare gotische Majuskel in der Regel dieselben Merkmale wie die gleichzeitige Lapidarschrift, wenn auch mit deutlichen Abstrichen in der Feinstruktur. Durch den längerfristigen Gebrauch von Modeln zur Herstellung der einzelnen Buchstaben erklären sich wohl die wenigen feststellbaren Abweichungen, so etwa das Phänomen der nicht selten unterschiedlich großen, oft stark kapital geprägten oder nur mit leichten Schwellungen versehenen Majuskeln auf Glocken des 14. Jahrhunderts. Dadurch dürfte auch das späte Auftreten der gotischen Minuskel zu erklären sein, die erstmals 1428 auf einer Glocke erscheint und sich - allerdings auf einem vereinzelten Exemplar - bis 1523 nachweisen läßt. Auch ihre Schriftformen folgen in der Regel der zeitgenössischen Entwicklung, weisen also auch einmal verkürzte Längen oder caudenartige Zierstriche auf, bleiben aber meist konservativ und nehmen nur selten dort feststellbare Tendenzen - wie etwa die Verwendung von atypischen Versalien - auf. Ende des 15. Jahrhunderts deuten sich aber auch bei den Minuskel-Glocken die kommenden Veränderungen an. Besonders deutlich wird dies beim erstmals 1484 (und dann öfter) nachweisbaren, mandelförmigen o und den zierförmigen Ausgestaltungen einiger Buchstaben bei der Glocke in St. Johannisberg (Nr.194). Dennoch erfolgt der um 1500 einsetzende Übergang zur frühhumanistischen Kapitalis naturgemäß nahezu unvermittelt. An drei gut gearbeiteten Glocken läßt sich ein großer Teil ihres charakteristischen, aus schlanken, gestreckten Buchstaben bestehenden Formenrepertoires studieren: A mit überstehendem, leicht geknicktem Deckbalken, D mit leicht nach innen gebogener Haste, zweibauchiges E, Nodus am I, spiegelverkehrtes N und Z mit halbrunden Ausbuchtungen an der Querhaste, ebenso am Balken des H, schlankes M mit einem sich nach oben verjüngenden hochgezogenen Mittelteil und mandelförmiges O. Die seit 1548 und dann bis zum Ende des Bearbeitungszeitraums durchgehend verwendete Kapitalis verzichtet dagegen auf fast alle diese Sonderformen und behält als Schmuckform allenfalls das spiegelverkehrte N bei. Frakturschrift und humanistische Minuskel bzw. barocke Kursive läßt sich auf den Glocken des Bearbeitungsgebietes nicht nachweisen.

Zitationshinweis:

DI 34, Bad Kreuznach, Einleitung, 4. Inschriftenträger und Inschriftenarten (Eberhard J. Nikitsch), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di034mz03e006.

  1. Bei den jüngsten Publikationen dieser seit langem kontrovers diskutierten Thematik kristallisierte sich ein vornehmlich von A. Seeliger-Zeiss (vgl. DI 25, Lkrs. Ludwigsburg, Einleitung XXXff.) entwickelter, methodischer Ansatzpunkt heraus, bei der Suche nach einer geeigneten Nomenklatur sepulkraler Inschriftenträger inhaltliche, materielle und letztlich auch begriffsgeschichtliche Kriterien unberücksichtigt zu lassen und in Ermangelung einer historisch gewachsenen Begrifflichkeit nach rein funktionalen Gesichtspunkten vorzugehen; diesem Ansatz weiß sich der Bearbeiter verpflichtet. Vgl. dazu die Beiträge von A. Seeliger-Zeiss, Grabstein oder Grabplatte? - Anfragen zur Terminologie des mittelalterlichen Grabmals (Grundsatzreferat), G. Schmidt, Zur terminologischen Unterscheidung mittelalterlicher Grabmaltypen (Diskussionsbeitrag) und E.J. Nikitsch, Gedanken zu „Grabstein oder Grabplatte?” (Diskussionsbeitrag), sämtlich publiziert im Sammelband Epigraphik 1988 (s.d.) 283-312, sowie zuletzt unter Diskussion der reichhaltigen Literatur DI 29 (Worms) Einleitung XXXIVff. und in der Sache zustimmend DI 31 (Aachen Dom) Einleitung XXVIII»
  2. Dieser die allgemeine Funktion des Inschriftenträgers kennzeichnende Begriff wird - etwas irritierend - gelegentlich für Sonderfälle herangezogen: DI 25 (Lkrs. Ludwigsburg), Einleitung XXXII, versteht unter Grabdenkmäler „besonders aufwendige Stein-Epitaphien ... wenn sie eine ein- oder mehrgeschossige Rahmung besitzen und bildnerisch geschmückt sind”; ähnlich DI 29 (Worms), Einleitung XXXV, wo Grabdenkmäler als „in ... räumliche(m) Zusammenhang zum Grab stehende Monumente mit reicher Ausgestaltung durch architektonische Gliederung, Figuren in Beterreihen und Szenen” bezeichnet werden. »
  3. Dagegen H. Wischermann, Grabmal, Grabdenkmal und Memoria im Mittelalter (Berichte und Forschungen zur Kunstgeschichte 5) Freiburg i.Br. 1980, 6 mit einer eher künstlich wirkenden Unterscheidung. »
  4. Unter Tumba (vgl. dazu auch Weckwerth, Tumba und Tischgrab pass.) versteht man einen oft mehrteilig aufgebauten, sich über dem im Boden Bestatteten erhebenden, gelegentlich einen Sarg umkleidenden Unterbau mit einer glatten oder figürlichen Deckplatte, die auf den in der Regel nach außen abgeschrägten Leisten die umlaufende Inschrift trägt. Abgesehen von Sonderformen (vgl. dazu Schmidt, Grabmaltypen 296ff.) besteht der Unterbau aus einem sarkophagähnlichen Sockel unterschiedlicher Höhe bzw. aus als figürliche Stützen gearbeiteten Tieren, meist Löwen. Mit der Tumba und der zugehörigen Deckplatte für den 1474 verstorbenen Wild-und Rheingrafen Gerhard (Nr.145) hat sich im Bearbeitungsgebiet ein zusammengehöriges Exemplar dieses Typs erhalten. »
  5. Vgl. dazu grundlegend RDK V (1967) 872-921. - Über die ursprüngliche Verwendung des Begriffs als lyrische Gattung aus dem Bereich des Totengedächtnisses und die wohl zu allen Zeiten mögliche metonymische Gleichsetzung mit einem Grabdenkmal handelt die anregende Studie von F. Rädle, Epitaphium - zur Geschichte des Begriffs, in: Epigraphik 1988 (s.d) 305-310. Zudem hat M. Burkhard-Meier, Das spätmittelalterliche Wanddenkmal in Deutschland und den Niederlanden. Studien zur Typengeschichte des Epitaphs. Diss. masch. Freiburg i.Br. 1955, 142ff. nachgewiesen, daß seit dem Ende des 15.Jh. im Lateinischen wie in der Volkssprache häufig die Gleichsetzung von Epitaph und Monument erfolgte. So schreibt noch Cyriacus Spangenberg 1594 im zweiten Teil seines „Adels-Spiegel” hinsichtlich der Sepulkralkultur dieses Standes „Oder werden im (dem Verstorbenen) sonst schoene kuenstliche von Stein gehawen / oder von Holtz geschnitten / oder zum wenigsten gemahlte Epitaphia und Grabschriften auffgerichtet” (zit. nach J. Harasimowicz, Tod, Begräbnis und Grabmal im Schlesien des 16. und 17. Jh., in: Acta Poloniae Historica 65 (1992) 40. »
  6. In der Regel erfordern Epitaphien zusätzliche, meist einfach gestaltete Grabplatten zur eindeutigen Kennzeichnung der Begräbnisstelle; vgl. etwa Nr.308f. von 1553. »
  7. Zu Sonderformen vgl. unten Kap. 4.3. »
  8. Vgl. dazu O. Atzbach, Geologische Karte von Rheinland-Pfalz, Erläuterungen. Mainz 1983, 25 und Stanzl, Klosterruine 204. »
  9. Vgl. dazu ausführlich Kap. 5.1. »
  10. Vgl. Stanzl, Klosterruine 215 mit Plan Nr.146. »
  11. Erstmals von Zimmermann, Nahegebiet 22 erkannt. Die 1369 für Wildgraf Friedrich im ehem. Augustiner-Chorherrenstift Flonheim (Lkrs. Alzey-Worms) angefertigte Platte ist verloren; vgl. Nr.67 von 1383 mit Anm.10. »
  12. So Kahle, Studien 43. »
  13. Vgl. dazu ausführlich den Kommentar zu Nr.341 »
  14. Vgl. dazu ausführlich den Kommentar zu Nr.367»
  15. Vgl. dazu ausführlich den Kommentar zu Nr.438 von 1602 und Kdm. Bergzabern Nr.75. »
  16. Halboffenes D mit weit über das obere Hastenende hinaus nach hinten verlängertem Bogen; vgl. dazu die Kommentare zu Nr.450 von 1606 und Nr.488 von vor 1617. »
  17. Der Todestag ist für den mittelalterlichen Menschen u.a. darum das mitteilenswerte Datum, da an ihm künftig die Anniversarien, die jährlichen Seelenmessen abgehalten werden sollten; vgl. dazu Köfler, Jenseitsvorstellungen 56f. »
  18. DI 29 (Worms) Einleitung XXXVI bezeichnet diese Gruppe als „Memoriensteine”, Nisters-Weisbecker, Grabsteine 177 nennt sie dagegen „Grabsteine” (Beispiele Nrr.91-120), die aus dem römischen und frühchristlichen Grabmal ableitbar wären. »
  19. So die plausible Begrenzung des Zeitraums bei G. Binding, Eine Gruppe romanischer Grabsteine („Memoriensteine”) im Erzbistum Köln, in: Zs. f. Archäologie d. Mittelalters 2 (1974) 41. »
  20. Vgl. die (teilweise wohl zu früh datierten) Beispiele bei Nisters-Weisbecker, Grabsteine Nrr. 74ff. »
  21. Zum Zusammenhang zwischen diesem formelhaften Text auf Grabdenkmälern und den nahezu gleichlautenden Einträgen in Nekrologien vgl. Kutter, Einfluß 205. »
  22. Sie entstammt der Liturgie der Totenmesse und wird dort als Schlußwort verwendet, die Formel soll aber letztlich auf das Mainzer Pontifikale von 950/60 zurückgehen; vgl. dazu H.J. Rieckenberg, Über die Formel „Requiescat in pace” in Grabschriften, in: Nachrichten der Akad. d. Wiss. in Göttingen, phil.-hist. Kl. 12 (1966) 449-452. »
  23. Bei einigen Grabplatten des Klosters Disibodenberg ist gelegentlich der abweichende Kasus nonas statt nonis (vgl. etwa Nrr.39 und 41) zu beobachten. Da das Datum „an den Nonen” relativ selten auftritt, könnte dies aus der Gewohnheit der Disibodenberger Steinmetzen zu erklären sein, den sonst an dieser Stelle üblichen Akkusativ zu bilden. Hinzu kommt, daß Helwich einmal auch idvs für idibvs (vgl. Nr.53) überliefert; falls es sich nicht um einen Flüchtigkeitsfehler handelt, könnte dies vielleicht als Hinweis auf das gleiche Phänomen zu werten sein. »
  24. Dies scheint ein auch sonst zu beobachtendes, zeittypisches Ereignis der Jahrhundertmitte zu sein; vgl. etwa für Österreich Zimmerl, Grabinschriften 189f. »
  25. In Österreich scheint sich dieses neue Datierungsart erst mit dem Humanismus eingestellt zu haben, vgl. dazu ebd. 198f. »
  26. Vgl. zur etwa seit der Mitte des 13. Jh. zu beobachtenden, allmählichen Entwicklung dieses Typs A. Frhr. von Reitzenstein, Der Ritter im Heergewäte. Bemerkungen über einige Bildgrabsteine der Hochgotik, in: Studien zur Geschichte der europäischen Plastik. FS Theodor Müller. München 1965, 73-89 und Seeliger-Zeiss, Ritter-Grabmäler 137ff. - Vgl. auch die beiden ähnlich konzipierten Tumbendeckplatten Nr.63 von 1380 und Nr.67 von 1383; bei allen drei Grabdenkmälern ist wohl Mainzer Einfluß anzunehmen. »
  27. Dieses Motiv ist wohl auf die Liturgie der Totenmessen zurückzuführen, wo es (nach Kutter, Einfluß 213) heißt: „jubeas eam a sanctis angelis suscipi”; vgl. auch Nr.124 von 1447. »
  28. Diese eigenwillige Gestaltung der wohl in gleicher Ebene mit dem Fußboden der Kirche liegenden, stark reliefierten Platte könnte dazu gedient haben, die Lesbarkeit der Inschrift zu sichern und sie gleichzeitig vor Beschädigungen bzw. dem Darauftreten zu schützen - eine interessante Alternative zur hoch liegenden Deckplatte einer Tumba. »
  29. So erstmals Zimmermann, Nahegebiet 22 mit Hinweis auf fränkische Vergleichsbeispiele, die jedoch trotz großer Ähnlichkeit differierende Formen aufweisen. So verläuft die Inschrift auf der (von Zimmermann nicht erwähnten) Grabplatte des 1329 verstorbenen Johann von Stern (DI 27, Würzburg, Nr.52) auf den nach außen abgeschrägten, auf der des Johanniterpriors Berthold von Henneberg (ebd. Nr.54 von 1330) und der des Heinrich von Seinsheim (ebd. Nr.79 von 1360) auf den oben geraden Leisten. »
  30. Vgl. dazu ausführlich Nikitsch, Sepulkralkultur 186ff. mit Blick auf die Verhältnisse in den benachbarten Zisterzienserklöstern Otterberg, Schönau und Eberbach. »
  31. Vgl. Canivez, Statuta Capitolorum Ordinis Cisterciensis II 1194/7. »
  32. Ausnahme ist die verlorene Tumbendeckplatte der 1417 verstorbenen Pfalzgräfin Elisabeth (Nr.110), die wohl in Bronze gegossen wurde. »
  33. Den folgenden Bemerkungen liegt stillschweigend die Annahme zugrunde, daß die an den Grabdenkmälern angebrachten Inschriften auch gelesen werden sollten; vgl. zu diesem nur vermeintlich banalen Problem anregend Schmidt, Grabmaltypen 304. »
  34. Vgl. zum zugrundeliegenden „Widerspruch von Liegen und Stehen” im Überblick H. Claussen, Zur Geschichte des Grabmals in Deutschland bis um 1800, in: Friedhof & Denkmal 34 (1989) 94ff. »
  35. Im Gegensatz zu dem dem Vornamen nachgestellten dominus, das den edelfreien Inhaber einer Herrschaft kennzeichnet; vgl. dazu Spieß, Ständische Abgrenzung 203f. »
  36. Vgl. dazu die dieses Quellenmaterial auswertende Untersuchung von Spieß, Ständische Abgrenzung pass. »
  37. Vgl. dazu Rödel, Reichslehenswesen 463ff., besonders 467. »
  38. Vgl. Spieß, Ständische Abgrenzung 186. »
  39. domicellus/domicella: 1365 Agnes von Laumersheim (hier vielleicht in der Bedeutung Begine), 1382 „Junggraf” Walram von Sponheim; 1407 Gertrud und Rudolf von Leyen, 1417 Elisabeth von Montfort, 1422 Johann und Schonett von Waldeck (mit dem Leoparden), 1437 Hermann Boos von Waldeck, 1439 Margaretha von Sien, 1447 Wild- und Rheingraf Friedrich, 1450 Friedrich von Lewenstein (zusammen mit armiger!), 1461 Johann Boos von Waldeck, 1463 Richard von Lewenstein (zusammen mit armiger!), 1472 Reinhard von Sickingen, 1473 Mechthild von Morsheim, 1474 Wild- und Rheingraf Gerhard (generosus domicellus), 1477 Heinrich von Morsheim, 1486 Gerhard Lander von Sponheim, 1488 Heinrich von Bach (nobilis vir domicellus), 1494 Ursula von Waldeck (honesta domina), Witwe des Melchior von Rüdesheim, 1497 Anna von Rüdesheim; armiger: 1368 Wilhelm von Waldeck (mit dem Leoparden), 1389 Brendel von Osthofen; 1409 Imbrecht von Odernheim, 1450 Friedrich von Lewenstein (s.o.), 1463 Richard von Lewenstein (s.o.). »
  40. Vgl. Niermeyer, Lexicon 348. »
  41. So Rödel, Reichslehenswesen 410. »
  42. C. Wulf, Versuch einer Typologie der deutschsprachigen Inschriften, in: Epigraphik 1988 (s.d.) 127-137, hier 131, konnte nachweisen, daß die Volkssprache zwischen 1400 und 1450 nach und nach in größerem Maße in Inschriften eindringt. »
  43. Unter Umständen ein Hinweis auf die Zugehörigkeit zu einer Gebetsbruderschaft, vgl. dazu Kutter, Einfluß 204. »
  44. Möglicherweise verkörpert diese Darstellung einen in der Spätgotik sonst weitverbreiteten Typ, der sich durch diese Haltung einem Altar oder einem Sakramentshäuschen zuwendet, vgl. dazu F. Arens: Gotische Grabmäler mit der Darstellung der „Ewigen Anbetung” in Deutschland, in: Das Münster 25 (1972) 333- 340. »
  45. Vgl. dazu die umfangreiche Materialsammlung bei A.-D. Ketelsen-Volkhardt, Schleswig-Holsteinische Epitaphien des 16. und 17. Jahrhunderts (Studien zur schleswig-holsteinischen Kunstgeschichte 15). Neumünster 1989 und jüngst (am Beispiel Schlesiens) die äußerst anregende Studie von J. Harasimowicz, Mors ianua vitae (Historia Sztuki 3). Wroclaw 1992. Mit ausführlicher deutscher Zusammenfassung unter dem Titel „Die schlesischen Epitaphien und Grabmäler der Reformationszeit” (S.203-217). »
  46. Vgl. zum historisch nur bedingt brauchbaren Quellenwert der folgenden Inschriftenarten F. Rädle, Literarische Typik und historischer Einzelfall in den lateinischen Epitaphien, in: Epigraphik 1990 (s.d.) 239-251. »
  47. Vgl. dazu die Hinweise bei A. Seeliger-Zeiss, Die Inschriften des Landkreises Ludwigsburg - Ihre Rolle als geschichtliche Quelle und Spiegel der Sozialstruktur der Bevölkerung vergangener Jahrhunderte, in: Ludwigsburger Gbll. 40 (1987) 87ff. »
  48. Vgl. dagegen DI 25 (Ludwigsburg) und die Beispiele „sozialer Aufsteiger” aus dieser Schicht bei Valentinitsch, Grabinschriften pass. »
  49. Vgl. dazu anregend Narr, Memento mori pass. »
  50. Vgl. dazu auf einer ungleich größeren Materialfülle basierend J. Macha, Inschriften als Quellen sprachhistorischer Forschung. Ein Versuch am Beispiel rheinischer Grabkreuze des 16.-18. Jahrhunderts, in: Rhein. Vjbll. 49 (1985) 190-206. »
  51. Vgl. zu diesem Phänomen Valentinitsch, Grabinschriften 18ff. »
  52. Bei sonstigen Flurdenkmälern ist auf die Unterscheidung in Kreuzstein, Scheibenkreuz und Radkreuz hinzuweisen, vgl. dazu F.K. Azzola, Zur Nomenklatur der steinernen Flurdenkmäler und frühen Grabsteinformen, in: Das Steinkreuz. Mitteilungsbll. d. dt. Steinkreuzforschung 21 (1965) Heft 2, 14-16. »
  53. Wie in der Vorbemerkung erwähnt, konnten Grenzsteine nur unter bestimmten Voraussetzungen erfaßt werden, die archivalische Überlieferung mußte in der Regel unberücksichtigt bleiben; daher die folgenden Hinweise auf einige, dem Bearbeiter bekannt gewordenen Sammlungen: Acta betr. die Begehung aller Grenzen der Stadt Sobernheim und die darüber aufgenommenen Protokolle 1463-1769 (LHAK 642, 310); Beschreibungen der Statt Sobernheim Gräntzen=Begehungen de a(nn)is 1732, 1717, 1700, 1654, 1633, 1606 (LHAK 642, 369); Stromberger Steinsetzbüchlein 1596-1631 (LHAK 3/540 Bl.183f.); Stromberger Grenzbegehungsprotokoll von 1710 (LHAK 4/3977); Ambitus montis s. Disibodenbergensis (LHAK 24/1772ff.); Anzaig der Gemarckstein zu Glan-Odernheim (LHAK 24,1773 S.55); Ordnung der Gemeynen zu Odernheim (Hs. 1.H.16.Jh., Anhang mit Liste von 85 Grenzsteinen; Landeskirchenarchiv Speyer, Abt.44 Nrr.94-96); Grenzsteine an der Nahe bei Staudernheim mit Plan von 1656/58 (LHAK 24/1589); vgl. auch die masch.schr. Diss. von Mathes, Flurnamen, etwa S.139 mit dem Hinweis auf einen mit W bezeichneten Grenzstein von 1586. »
  54. Vgl. zum Ablauf J. Zimmermann, Grenzbegang in Münster am Stein in alter Zeit, in: KHbll 5 (1925) Nr.21. »
  55. Vgl. dazu etwa M. Ohlmann, Alte Grenzsteine zwischen Kirn und Oberhausen, in: Hbl. Kirn 1 (1925) 2f. und J. Sohns, Die Gehinkirche und ihre Umgebung, in: NK (1976) 56ff. sowie die Art. von Hommer, Rösch und Schmidt. »
  56. Vgl. zum Folgenden die Eintragungen im Register (07) unter dem Lemma Grabinschrift, für zwei und mehrere Personen und unter dem Lemma Memorialinschrift. »
  57. Vgl. dazu K. Schreiner, Erneuerung durch Erinnern. Reformstreben, Geschichtsbewußtsein und Geschichtsschreibung im benediktinischen Mönchtum Südwestdeutschlands an der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert, in: Historiographie am Oberrhein im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit (Oberrhein. Studien 7). Sigmaringen 1988, 35-87 (Zitat S.51). »
  58. Vgl. dazu Nr.237 von 1507 und zu vergleichbaren, 1654 im Vitus-Kloster zu Gladbach hergestellten „Memorialtafeln” C.M.M. Bayer, Der ’Liber de fundatione et abbatibus’ des Abtes Petrus Knor und die Gladbacher Klosterhistoriographie seit dem 16. Jahrhundert, in: Annalen d. Hist. Vereins f. d. Niederrhein 194 (1991) 75-121, hier 82ff. »
  59. Im Folgenden kann nur eine erste Auswertung des bislang weitgehend unbearbeiteten glockenkundlichen Materials nach kunsthistorischen, inschriftentypologischen und paläographischen Gesichtspunkten vorgenommen werden, alle weiteren campanologischen Fragen etwa aus dem Bereich der Musik- und Liturgiewissenschaft, der religösen Volkskunde (Pilgerzeichen), Patroziniengeschichte, Kultgeographie oder gar der Glockenherstellung bleiben unberücksichtigt, da sie in das Aufgabengebiet des Deutschen Glockenatlasses gehören; vgl. zu diesem, in seiner Fortführung leider stark gefährdeten Unternehmen zuletzt R. Neumüllers-Klauser, Rez. DGA 4 (Baden), in: Göttingische Gelehrte Anzeigen 241 (1989) H.1/2, 81-88 und K. Bund, Rez. DGA 4 (Baden), in: Jb. für Glockenkunde 1/2 (1989/90) 154-157. »
  60. Davon haben sich noch 43 Glocken im Original erhalten, von den 15 verlorenen sind 5 durch Foto, Nachzeichnung oder Abklatsch überliefert; insgesamt 7 Inschriften waren bislang unpubliziert. Nicht berücksichtigt wurden die aus der jeweiligen Überlieferung ohne Nennung der Inschrift bekannten Glocken. Vgl. zu einem Teilbestand den bisher einzigen Überblick von Zimmermann, Glocken pass., sowie geordnet nach der Herkunft der Glockengießer Kdm. 30f. »
  61. Vgl. etwa DI 20 (Großkreis Karlsruhe) mit 19, DI 22 (Enzkreis) mit 7 und DI 25 (Ludwigsburg) mit 22 Glocken. Dagegen stehen die fränkischen Landkreise wie DI 8 (Mosbach, Buchen, Miltenberg) mit insgesamt 75, DI 17 (Haßberge) mit 101 und DI 18 (Bamberg) mit 75 Glocken. »
  62. Während man noch im 1. Weltkrieg die mittelalterlichen Glocken mit wenigen Ausnahmen auf den Türmen beließ, wurden so im 2. Weltkrieg grundsätzlich nur noch Glocken mit hohem geschichtlichen und künstlerischen Wert geschützt (Gruppe D). Vgl. dazu und zum Folgenden E. Sauermann, Die deutsche Glocke und ihr Schicksal im Krieg, in: Deutsche Kunst und Denkmalpflege 10 (1952) 14-32 und aus regionaler Sicht H. Knebel, Über die „Glockenaktion” des Zweiten Weltkrieges, in: HHbll. 13 (1973) Nr.30. »
  63. Im Archiv des ehem. Heimatmuseums (jetzt Schloßparkmuseum) Bad Kreuznach entdeckte der Bearbeiter Ende 1985 bisher unbekannte Papierabklatsche von vierzig Glocken, die wohl anläßlich dieser Maßnahmen angefertigt wurden. Die vorgenommene Identifizierung (masch.schr. Verzeichnis nach Standorten im Schloßparkmuseum) ergab sieben Abklatsche von Inschriften aus der Zeit bis 1689, neun aus dem 18.Jh., sechs aus dem 19.Jh. und der Rest aus dem 20.Jh. Die Glocken der letzten beiden Gruppen wurden in der Regel wegen ihrer vermeintlichen Wertlosigkeit eingeschmolzen. So erklärt sich - nebenbei bemerkt - der erstaunliche Umstand, daß sich heute auf den Kirchtürmen weitaus mehr mittelalterliche und frühneuzeitliche Glocken befinden als Glocken aus dem 19. und der 1.H. des 20.Jh. Zudem wurden damals von einigen Glocken sowohl bei der Abgabe als auch im Hamburger Sammellager fotografische Aufnahmen angefertigt. Sie finden sich zum Teil in den Archiven der jeweiligen Pfarrgemeinden, der Verbandsgemeinden, im Archiv des Schloßparkmuseums bzw. in den Unterlagen des Deutschen Glockenarchivs Nürnberg. »
  64. Vgl. zu ihm erstmals Renard, Glocken 20 und 77, den unlängst erschienenen, grundlegenden Aufsatz von Poettgen, Magister Sifride sowie zu den Sifride-Reliefs ausführlich Nr.32 von 1341. - Aufgrund des für die vorliegende Publikation erstmals annähernd vollständig aufgearbeiteten Materials entwickelte sich zwischen Herrn Jörg Poettgen, Overath, und dem Bearbeiter ein fruchtbarer Briefwechsel, der in einigen Fällen zu völlig neuen Erkenntnissen hinsichtlich der Glockengießer des Naheraumes führte und dessen Resultate in die einzelnen Kommentare und in das vorliegende Kapitel einflossen. »
  65. Während Fritzen, Glockengießer I 84 den Gießer Magister Sifride de Maguncia auf einer undatierten Ober-Saulheimer Glocke mit dem Kölner Gießer gleichsetzte, klärte Poettgen, Magister Sifride 44f. diesen Irrtum auf, ging aber (57) noch aufgrund der im Naheraum weiterverwendeten Model davon aus, daß Sifride selbst zwischen 1335 und 1341 von Köln nach Mainz umgesiedelt sei. Aufgrund der neuen Untersuchungen (vgl. die Kommentare zu Roxheim und Hundsbach) dürfte dies jedoch kaum noch anzunehmen sein. »
  66. Dazu paßt die Beobachtung, daß mit wenigen Ausnahmen der Glockenguß in Mainz bis zum Ende des 16.Jh. von auswärtigen Meistern vorgenommen wurde; vgl. dazu Schrohe, Mainzer Kunstgeschichte 182ff. und Fritzen, Glockengießer I 83ff. Die von Poettgen aufgrund des Inschriften-Typus geäußerte Vermutung (freundlicher Hinweis vom 14. Juli 1992), die frühen Sifride-Nachfolger hätten ihren Sitz in Speyer gehabt, ist daher ebenfalls nicht von der Hand zu weisen. »
  67. Vgl. dazu Poettgen, Magister Sifride 47. »
  68. Der wohl aus einer Kombination von Ps. 24 und einem Kirchenlied entstandene Spruch diente allerdings bis ins 15.Jh. europaweit als Standardinschrift auf Glocken; vgl. dazu F.W. Schubart, O rex gloriae, Christe, veni cum pace. Amen. (Ein uraltes Glockengebet), in: Ernste Allotria. Abh. aus Theologie und Kirche von Dienern der evang. Kirche in Anhalt. Dessau 1896, 211-224. Kizik, Glockeninschriften 204f. macht dagegen als literarische Quelle dieses Spruches eine aus dem 13. Jh. stammende „Benedictio contra fulgura” geltend. »
  69. Durch den Nachnamen ergeben sich vermutlich Verbindungen zu einem (wandernden?) aus Kaiserslautern stammenden meister ot fon lutern, der vermutlich bereits 1421 und 1430 im Württembergischen (vgl. DGA Württemberg-Hohenzollen Nrr.547 und 562) tätig war, dann später 1444 eine Glocke zu Rhens goß (vgl. Kdm. Landkreis Koblenz 273, dort Zitat) und der vermutlich auch 1452 in Speyer als „M(agister) Otten von Lautern” (vgl. Walter, Glockenkunde 830) als Glockengießer tätig war. Die Herkunftsangabe crvc(en)a(c)h steht dem nicht entgegen, da sie - wie Köster, Tilmann von Hachenburg 10ff. an einem vergleichbaren Fall gezeigt hat - notwendigerweise weder Geburts- noch Wohnort bezeichnen muß. »
  70. Allerdings werden auf dieser Glocke erstmals im Bearbeitungsgebiet paragraphenförmig durchgezogene Rauten als Worttrenner verwendet, wie sie für den späteren Glockengießer Johannes Ot(to) charakteristisch sind. »
  71. J. Poettgen (freundlicher Hinweis vom 16. Juni 1992) geht davon aus, daß es sich bei ihm um den Sohn des oben genannten Meisters Otto von Lautern handelt, da er sich bei der ersten Nennung 1461 (1469?) auf einer Glocke in Ulmet (Lkrs. Kusel, vgl. den Hinweis in Kdm. Kaiserslautern 507) als io(ha)n(ne)s • ottonis • de • lutera bezeichnet; auf einer späten Glocke von 1486 in Pleisweiler (vgl. Kdm. Bergzabern 364) nennt er sich allerdings nur noch ioh(anne)s otto»
  72. Zu beiden Gruppen würde auch die in die 2. Hälfte des 15. Jh. datierte und Jacob Ot (vermutlich) zugeschriebene Glocke aus Odernheim (Nr.159, s.o.) passen, die mit dem Mariengruß, den Worttrennern, dem Rundbogenfries und dem mandelförmigen o auffällig viele Gemeinsamkeiten aufweist. »
  73. Vgl. dazu künftig J. Poettgen, Studien zur Geschichte der Glockengießer ’van Trier’. - Die ersten drei Generationen der Aachener Werkstatt von 1483-1593, in: Jb. für Glockenkunde 3 (1993). »
  74. Vgl. dazu E., Glockeninschriften als Zeugen christlichen Glaubens, in: Christliches Kunstbl. 1866/67, 153-160, 165-170 und 178-185, DI 1 (Main-Taubergrund) 12f. sowie Walter, Glockenkunde 148ff. und vor allem die jüngste Übersicht von Kizik, Glockeninschriften pass. »