Die Inschriften des Landkreises Bad Kreuznach

3. Die Quellen der nicht-originalen Überlieferung

Die nicht-originale Überlieferung der inschriftlichen Denkmäler des Bearbeitungsgebietes besteht einerseits aus den bereits für die Inschriftenbände der benachbarten Gebiete benutzten Quellen46), andererseits aus bislang unbeachtetem handschriftlichem und zum Teil auch gedrucktem Material.

Gemeinfrei | DI 34, Nr. 471 - Staudernheim, Evang. Kirche - 1612 | Nr. 471, Abb. 1

Obwohl dem Frühhumanisten und Abt des Klosters Sponheim Johannes Trithemius bei derAbfassung seiner zahlreichen historischen Schriften gelegentlich bewußt unternommene Fälschungen46) nachgewiesen werden können, gilt sein um 1502 handschriftlich abgeschlossenes und 1601 im Druck erschienenes „Chronicon Sponheimense” zumindest für den lokalen Bereich als zuverlässig, zumal es seinen Angaben zufolge sowohl auf Unterlagen aus dem Sponheimer Klosterarchiv als auch auf eigener Anschauung beruht. Die einzige, nur von ihm überlieferte Inschrift befaßt sich mit den ersten Äbten des Klosters (Nr.7, 1175?).

Abgesehen von zahlreichen weiteren, in einzelnen Handschriften und frühen Drucken eher zufällig überlieferten Inschriften47) beginnen die bekannten, planmäßig zusammengestellten Quellensammlungen erst mit der Tätigkeit des Vikars und Archivars am Domstift zu Mainz Georg Helwich (1588-1632)48). Helwich dürfte unter anderem auch für die Erstellung von Ahnenproben der Kandidaten für das Domstift zuständig gewesen sein. Seine Kenntnis bezog er gelegentlich aus der Korrespondenz mit einzelnen Adeligen, in der Regel besuchte er aber selbst Kirchen und Klöster des Mittelrheingebietes und nahm dort Wappen und Inschriften adeliger Grabdenkmäler auf. Seine Ergebnisse legte er in zahlreichen Manuskripten nieder, die gelegentlich auch zum Druck gelangten. Eine seiner Reisen führte ihn im Jahr 1614 auch nach Kreuznach49), wo er am 2. Oktober zunächst die Stadtpfarrkirche besichtigte und 26 ihn interessierende Inschriften abschrieb. Den nächsten Tag verbrachte er mit der Aufnahme von 22 Inschriften des ehemaligen Karmeliterklosters und von neun Inschriften des damals als Hospital genutzten ehemaligen Franziskanerklosters. [Druckseite XXIII] Noch am gleichen Tag reiste er nach Pfaffen-Schwabenheim50) weiter, wo er immerhin noch sieben mit Inschriften versehene Grabdenkmäler vorfand. Ein Jahr später unternahm er eine weitere, jetzt längere Reise, die ihn am 23. Oktober zunächst nach Wallhausen zu den Grabdenkmälern der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg führte. Am 24. Oktober finden wir ihn bereits „in monasterio s. Dysibodi”, das ihn dermaßen beeindruckt haben mußte, daß er das Verzeichnis der dort aufgenommenen Inschriften51) sowohl mit einem historischen Abriß, als auch mit genauen Bemerkungen zum gegenwärtigen Zustand des Klosters einleitete. In der Klosterkirche und der Marienkapelle fand er nur noch elf mit Wappen und Inschriften versehene Adelsgrabplatten vor. Er weist allerdings ausdrücklich darauf hin, daß er zwar noch viele Grabplatten im Kreuzgang des Klosters gesehen habe, sie seien jedoch so stark abgetreten oder bereits von Erde bedeckt, daß eine Aufzeichnung nicht möglich sei52). Am nächsten Tag trat er die Rückreise nach Mainz an, nicht ohne die Kirchen in Staudernheim und Waldböckelheim (25. Oktober) sowie die Burgkapelle auf der Ebernburg (26. Oktober) nach brauchbaren Inschriften53) durchforscht zu haben. Die in seinem „Syntagma monumentorum et epitaphiorum”54) von den vor Ort beschriebenen Notizzetteln in Reinschrift übertragenen Inschriften sind trotz gelegentlicher Abwandlungen, Zusätze und Kürzungen in der Regel zuverlässig55) und die Wappen identifizierbar nachgezeichnet. Dagegen finden sich in Helwichs achtbändigem „Opus genealogicum” neben vielen hilfreichen genealogischen Nachrichten aller Art nur vereinzelt wörtliche Abschriften; eine genaue Durchsicht ergab immerhin zwei bisher unbekannte Inschriften aus der Schloßkirche in Meisenheim (Nr.178, 1494 und Nr.222, 1502).

Im Jahr 1665 verfaßte Adam Bürvenich, „Definitor (und) Chronograph” der Kölnischen Franziskaner-Ordensprovinz eine handschriftliche, lateinische Chronik der zugehörigen Klöster. Die dazu nötigen Unterlagen gewann er - ähnlich wie Helwich - durch Bereisung der einzelnen Klöster. Im Jahr 1660 hielt er sich im Kreuznacher Franziskaner-Kloster auf und verzeichnete unter anderem sämtliche, damals noch vorhandene Grabdenkmäler, auch wenn sie nur noch fragmentarisch erhalten waren. Er informiert über den genauen Standort, beschreibt kurz Aussehen und Beschaffenheit des Inschriftenträgers und überliefert die Inschrift in der Regel im Wortlaut. Da das Franziskaner-Kloster nach 1700 neu erbaut und die damalige Ausstattung nicht erhalten wurde, ist Bürvenichs Sammlung besonders wertvoll und stellt für viele Inschriften die einzige Überlieferung dar - so die Nachrichten über die Begräbnisse einzelner Franziskanermönche (Nr.290, 1544; Nr.292, 1546; Nr.312, 1554 u.ö.) und vor allem die der Angehörigen der spanischen Besatzungsmacht56) während des 30jährigen Krieges.

Erst über hundert Jahre nach Helwich57) stellte Johann Franz Capellini, Reichsfreiherr von Wickenburg gen. Stechinelli im Jahr 1751 mit seinem „Thesaurus Palatinus” eine zweibändige Handschrift zusammen, die neben anderen auch Inschriften aus den damaligen kurpfälzischen Gebieten umfaßt. Wickenburg (1677-1752) ließ als kurpfälzischer geheimer Rat und späterer Präsident des kurpfälzischen geistlichen Administrations-Corpus wohl von Beauftragten vor Ort nicht nur Inschriften abschreiben, sondern auch Inschriftenträger abzeichnen. Seiner nicht flächendeckend angelegten, sondern sich eher auf herausragende Einzelstücke konzentrierenden Sammlung58) verdanken wir zum Beispiel die einzige Zeichnung der heute fast unkenntlichen Tumbendeckplatte für Graf Georg von Veldenz-Geroldseck (Nr.62, 1377), die Nachzeichnung der Tumbendeckplatte des Grafen Walram I. von Sponheim (Nr.63, 1380) mit einer verschwundenen Memorialinschrift und (wenn auch für den falschen Standort) die einzige bildliche Überlieferung der Grabplatte für Meinhard II. von Koppenstein und seine Frau (Nr.226, 1503). Zusammen mit Würdtwein (s.u.) bildet er zudem für einige, von Helwich nicht besuchte Standorte (bzw. erst nach 1615 entstandene [Druckseite XXIV] Grabdenkmäler) - wie etwa für Sobernheim, Mandel, Kreuznach und Sponheim - die früheste kopiale Überlieferung heute verlorener Grabdenkmäler. Für die beiden Stelen des sogenannten Pfalzsprunges (Nr.439, 1603) bietet er als Einziger eine Skizze des originalen Standorts beider Steine auf einer bei Kreuznach gelegenen Wiese. Freilich ist bei der Benützung der Wickenburg’schen Sammlung Vorsicht geboten, je nach Sorgfalt seiner Gewährsleute ergeben sich erhebliche Schwankungen in der textlichen Zuverlässigkeit.

Das nur bedingt mit Wickenburg vergleichbare, nach seinem Initiator, dem Mainzer Weihbischof Stephan Alexander Würdtwein (1722-1796)59) so genannte Würdtwein’sche Epitaphienbuch verdankt seine Entstehung einem von ihm am 21. Januar 1765 erlassenen, die Sammlung von Inschriften betreffenden Aufruf an „sämmtliche Vorsteher deren Stifts-Pfarr-Klöster und anderer Kirchen des ganzen Erzstiftes ... alle ... mit Wappen und Inschriften versehene Epitaphia und Grabsteine aufzunehmen, abzuzeichnen ... mit beigefügten hie und dort vorkommenden Inscriptionen an ein ertzbischöfliches Generalvicariat in Zeit eines halben Jahres einzuschicken”. Von den daraufhin erfolgten originalen Zusendungen haben sich indes nur noch wenige Reste erhalten, da der Weihbischof aufgrund des ihm vorliegenden Materials von eigener Hand eine 394 Seiten umfassende Reinschrift anfertigte. Die Gliederung erfolgte unsystematisch nach Orten, deren Inschriften dann chronologisch aufgeführt wurden. Aus dem Bearbeitungsgebiet verzeichnet er einzelne, oft sonst nicht nachgewiesene, heute verlorene Inschriften zahlreicher - im Unterschied zu Wickenburg - auch kleinerer Kirchen wie Martinstein, Neu-Bamberg, Norheim, Schweppenhausen, Stromberg, Wald-Erbach und Wallhausen. Daneben überliefert er aber auch einige Inschriften aus Kirn, Kreuznach, Pfaffen-Schwabenheim und Sobernheim. Hinsichtlich der Zuverlässigkeit gilt das gleiche wie im Fall der Wickenburg’schen Sammlung Gesagte, hinzukommt, daß bei Würdtwein viele Inschriften unvollständig überliefert oder gar regestenartig verkürzt geboten werden. Angaben zum genauen Standort des jeweiligen Inschriftenträgers sind selten, Zeichnungen fehlen völlig.

Um die Mitte des 19. Jahrhunderts erschienen aus der Hand des Kirner Pfarrers und Schulrektors Conrad Schneider (†1848) einige für die lokale und regionale Geschichte wichtige Abhandlungen, denen die solide Quellenkenntnis des Autors anzumerken ist. In seiner dafür angelegten dreibändigen, unpaginierten, jedoch chronologisch angeordneten Materialsammlung mit dem Titel „Urkunden und Notizen, die Wild- und Rheingrafschaft betreffend” finden sich neben handschriftlichen Abschriften und Exzerpten aus Urkunden und seltener Literatur auch die zum Teil einzigen Abschriften und Abzeichnungen heute verlorener Inschriften bzw. Inschriftenträger (Nr.99, 14.Jh?; Nr.300, 1550; Nr.364, 1586; Nr.444, 1604; Nr.445, 1604; Nr.504, 1621; Nr.511, 1624; Nr.547, 1648; Nr.587, 1675) aus Kirn, St. Johannisberg und Umgebung. Wie der Vergleich mit noch erhaltenen Inschriften zeigt, sind die Schneider’schen Abschriften in textlicher Hinsicht zuverlässig, gelegentlich wird sogar versucht, die originalen Schriftformen wiederzugeben.

Aus den im Landeshauptarchiv in Koblenz verwahrten Sammlungen des Kunsthistorikers Leopold von Eltester (1822-1879)60) konnten einige seiner um die Mitte des 19. Jahrhunderts angefertigten Nachzeichnungen von Grabdenkmälern (Nr.126, 1450; Nr.130, 1455; Nr.155, 1481 u.ö.) genutzt werden, die meist den noch fragmentarischen Zustand vor der späteren Renovierung zeigen.

Abschließend darf an die auch für die vorliegende Arbeit nur zufällig ausgewertete, in der Regel nicht beachtete Quellengattung der konfessionellen Streitschriften61) erinnert werden.

Zitationshinweis:

DI 34, Bad Kreuznach, Einleitung, 3. Die Quellen der nicht-originalen Überlieferung (Eberhard J. Nikitsch), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di034mz03e006.

  1. Vgl. dazu Arnold, Trithemius 144ff. »
  2. Vgl. Nr.227 von 1503 mit Anm.1 und (in Auswahl) Nr.1, 1138-1143?; Nr.8, 4.V.12.Jh.; Nr.9, 12.Jh.; Nr.30, um 1330/40?; Nr.59, 1371; Nr.62, 1377; Nr.161 I, 1484; Nr.211, 15.Jh.?; Nr.223, 1502; Nr.244, 1513?; Nr.254, 1519; Nr.291, kurz nach 1544; Nr.301, 1550; Nr.314, 1560; Nr.340, 1575; Nr.354, 1583; Nr.407, 1598; Nr.440, 1603; Nr.454, 1606; Nr.546, 1648; Nr.562, vor 1559. »
  3. Vgl. dazu ausführlich Fuchs, Helwich pass. »
  4. Helwich, Syntagma 307-321. »
  5. Ebd. 322f. »
  6. Ebd. 441-445. »
  7. „Cernuntur et multo plures adhuc tumuli nobilium in circuitu, sed vetustate triti ac terra obruiti legi nequeunt” (ebd. 445). »
  8. Ebd. 446-451. »
  9. Zum Teil nur regestenartig verkürzte bzw. des öfteren falsch transkribierte Teildrucke bei Scriba, Grabdenkmähler; Roth, Syntagma; Mielke, Grabinschriften; Engelhardt, Grabstein-Inschriften. »
  10. Vgl. dazu Fuchs, Helwich 89f. »
  11. S. oben unter Franziskaner-Kloster. »
  12. Vgl. zum Folgenden M. Huffschmid, Johann Franz Capellini, Reichsfreiherr von Wickenburg gen. Stechinelli, in: Mannheimer Geschichtsbll. 12 (1911) 32ff. und A. v. Oechelhäuser, Der Thesaurus Palatinus in München, in: Mitt. des Heidelberger Schlosses 3 (1898) 68ff. »
  13. Wickenburg, Thes. Pal. I fol. 292-305 „Inscriptiones et epitaphia praecipua urbis Crucenacensis et praefecturae”; II fol. 2-15 (Meisenheim), fol. 74f. (Mandel). »
  14. Vgl. zum Folgenden DI 2 (Mainz) 23f.; dort auch das folgende Zitat. »
  15. Vgl. dazu den Überblick bei E. Schaus, Eltester’sche Sammlungen im Staatsarchiv zu Koblenz, in: MWGF 10 (1938) 74-78. »