Inschriftenkatalog Mariental

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DIO 4: Kloster Mariental (2013)

Nr. 47 Klosterkirche 1667

Beschreibung

Grabplatte des Priors Andreas Rebsthal. Sandstein. Die Platte ist in der Kirche an der Nordwand des nördlichen Querhauses aufgestellt. In den hochrechteckigen Stein sind unten zwei vertiefte sechseckige Felder mit plastisch herausgearbeiteten Wappen eingehauen. Darüber nimmt die Inschrift das gesamte Innenfeld der Platte ein, das von einer einfachen Linie begrenzt wird.

Maße: H.: 202 cm; B.: 110 cm; Bu.: 4,5 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

Akademie der Wissenschaften zu Göttingen (Christine Wulf/Sabine Wehking) [1/1]

  1. PER [......]ENDUS ET DOCTISSIMUS / DOMINUS [.......]AS REBSTHALIUS HUIUS / MONASTERII [....]RE[.] PRIOR DIGNISSIMUS / QUI / ANNO [.......] 1667. DIE 22. IAN(UARII) / NAT[.....]6, MINISTERII .16. EX / MAR[...] PLACIDE ET PIE OBDOR/MIVIT, / HIC EST SEPULTUS ET RESURRECTI/ONEM CARNIS SUAE EXPECTAT. / 2. TIM: 4. / CERTAMEN BONUM DECERTAVI, CURSUM / CONSUMMAVI, FIDEM SERVAVI. QUOD / SUPER EST, REPOSITA EST MIHI JUSTI/TIAE CORONA, QUAM REDDET MIHI / DOMINUS IN ILLO DIE, QUI EST JUSTUS / JUDEX. NON SOLUM AUTEM MIHI, SED ET OMNIBUS, QUI DILIGUNT ADVENTUM / IPSIUS.1)

Übersetzung:

Der ... und hochgelehrte Herr Andreas Rebstahl, hochwürdiger Prior dieses Klosters, der im Jahr ... 1667 am 22. Januar ... im 16. Amtsjahr ... sanft und fromm verstorben ist, ist hier begraben und erwartet die Auferstehung seines Fleisches. 2. Tim. 4: Ich habe einen guten Kampf gekämpft, ich habe den Lauf vollendet, ich habe den Glauben bewahrt. Im übrigen ist mir beigelegt die Krone der Gerechtigkeit, welche mir der Herr an jenem Tag geben wird, der der gerechte Richter ist, aber nicht nur mir, sondern allen, die seine Ankunft hochachten.

Wappen:
Rebsthal2)
?3)

Kommentar

Andreas Rebsthal war seit 1620 Konventuale des Klosters Mariental. Zu dieser Zeit hatte er eine Pfarrstelle in Grasleben inne. Im Jahr 1627 kam er seinen dortigen Verpflichtungen nicht nach, weil er in Helmstedt wohnte und ihm die Straßen durch die Kriegsereignisse zu unsicher schienen. Am 28. Mai 1627 beschwerte sich die Gemeinde Grasleben darüber, daß der Pastor seit Fastnacht keine einzige Predigt gehalten habe und auch sonst in keiner Weise seinem Amt nachgekommen sei, so daß weder Taufen noch Trauungen stattgefunden hätten.4) Ein Pfarrer aus der Nachbarschaft habe auf Bitten der Gemeinde einspringen müssen, was Rebsthal wiederum nicht recht gewesen sei, der die Gemeinde in Grasleben aufgefordert habe, sich bei Bedarf zu ihm nach Helmstedt zu begeben. Zur Rede gestellt erklärte Andreas Rebstahl sich bereit, seine Verpflichtungen in Grasleben zu erfüllen, sobald die Reiter und Soldaten aus der Gegend abgezogen seien. Die Gemeinde Grasleben wurde daraufhin angewiesen, in der Zwischenzeit einen Mann abzustellen, der den Pastor von Helmstedt in das Dorf begleitete. Als Konventuale des Klosters Mariental war Andreas Rebsthal ein Kandidat für das Amt des Priors. 1655 wurde er zum Prior gewählt und fungierte in dieser Eigenschaft bis zu seinem Tod 1667 als Pastor der Klosterkirche.5) Er war der erste Amtsträger, für den die 1655 erlassene Braunschweigische Klosterordnung galt, wonach das Amt des Priors von Mariental an das Pastorenamt der dortigen Kirche gebunden war.6)

Anmerkungen

  1. 2. Tim. 4,7–8.
  2. Wappen Rebsthal (von einem Pfeil durchbohrtes Herz mit Kreuz darüber, darunter drei Blüten).
  3. Wappen ? (Lilie, von einem Pfeil durchbohrt).
  4. StAWf, 11 Alt Mart. Nr. 119.
  5. Zisterzienserkloster Mariental, S. 203 (Pastorenliste).
  6. Vgl. Christof Römer, Zisterzienserkloster im lutherischen Landesstaat. Mariental bei Helmstedt und seine Äbte 1568–1918. In: Zisterzienserkloster Mariental, S. 168–190, hier S. 179.

Zitierhinweis:
DIO 4, Kloster Mariental, Nr. 47 (Sabine Wehking und Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-dio004g002k0004707.