Die Inschriften des Großkreises Karlsruhe

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 20: Die Inschriften des Großkreises Karlsruhe (1980)

Nr. 250 Schöllbronn (Stadt Ettlingen) 1570

Beschreibung

Grenzstein oder Sühnedenkmal, im Volksmund „Toter-Mann-Stein“ genannt. Am sog. Graf-Rhena-Weg, im Wald westlich vom Ausgang des Moosalbtals. Hochrechteckige Platte aus rotem Sandstein ohne Rahmung; auf der Vorderseite (A) fünfzeilige Inschrift, darunter Totengerippe in Relief; auf der Rückseite (B) Jahreszahlen und Monogramm. Oberfläche mit Verwitterungsschäden.

Maße: H. 126, B. 46, Bu. 3 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

  1. A

    VON · ALTTERS · HER / ZVM · TOTTEN · MANN / WYRDT · ICH · VON / DER · STADT · ETTLIN/GEN GNANT /

  2. B

    1 5 70/a)5 / 1837 / GS /b)

Kommentar

Da das Denkmal auf der Gemarkungsgrenze zwischen Ettlingen und Schöllbronn steht, bietet sich zunächst die Deutung als Grenzstein an. Die Darstellung des Todes an so abgelegener Stelle im Wald scheint jedoch darüberhinaus auf eine dort begangene Bluttat hinzudeuten. Da zur Sühne des Mordes häufiger am Tatort Steinkreuze errichtet wurden, ist die hier vorliegende Darstellung bemerkenswert1.

Textkritischer Apparat

  1. Jahreszahl geteilt, in der Mitte sparrenförmiges Zeichen, das sich unten wiederholt.
  2. Vermutlich Abkürzung für „Gemeinde Schöllbronn“.

Anmerkungen

  1. Vgl. Wörterbuch der Deutschen Volkskunde. Stuttgart 1974, 774f.; B. Losch, Steinkreuze in Südwestdeutschland. Tübingen 1968.

Nachweise

  1. KdmBaden IX 3, 68, Abb. 17.

Zitierhinweis:
DI 20, Die Inschriften des Großkreises Karlsruhe, Nr. 250 (Anneliese Seeliger-Zeiss), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di020h007k0025003.