Die Inschriften der Stadt Jena bis 1650

2. Historischer Kontext5)

Im folgenden werden die historischen Inschriften vorgelegt, die sich im Gebiet der mittelalterlichen Stadt Jena und ihrer unmittelbaren Vorstädte befanden bzw. noch befinden. Diese Abgrenzung wird dem Bearbeitungszeitraum (bis 1650) gerecht und berücksichtigt nicht die Entwicklung der Stadt im 19./20. Jh. Die Inschriften des heutigen Stadtkreises Jena, d. h. der später eingemeindeten Dörfer der näheren Umgebung, bleiben somit ausgeschlossen.

Die alten Straßenführungen innerhalb der mittelalterlichen Stadtmauer waren im wesentlichen noch bis 1945 vorhanden. Jena gehörte zu den wenigen Thüringer Städten, die nur drei Stadttore aufwiesen; im Westen stand das Johannistor am Ende der Johannisgasse, im Süden das Löbdertor (1819 abgetragen), im Osten das Saaltor (1844 beseitigt). Nach Norden zu gab es nur eine Pforte.

[Druckseite XIII]

Durch die Stadt liefen in West-Ost-Richtung drei Straßen: Johannisgasse im Norden (die alte Handelsstraße von Erfurt nach Altenburg), Leutragasse und Kollegiengasse (Brüdergasse) im Süden, die in die Unterlauengasse überging.6) Johannis- und Leutragasse vereinigten sich am “Kreuz” vor der Südfront der Stadtkirche zur Saalgasse, auf die dann vor dem Saaltor von Süden her die Unterlauengasse mündete. Der Marktplatz lag zwischen Leutra- und Kollegiengasse in Höhe der Stadtkirche, an seiner Westseite das Rathaus. In der Südwestecke der Stadt befand sich das Dominikanerkloster, in der Nordostecke das Schloß.

Von den unmittelbaren Vorstädten war Leutra im Nordwesten ursprünglich eine eigene Siedlung, die im 14. Jh. eine Vorstadt vor dem Johannistor wurde; daher lag die Kirche von Leutra, die jetzige Katholische Kirche St. Johannis Baptistae, außerhalb der Stadtmauer. Die beiden Hauptstraßen sind die Wagner- und die Bachstraße nach Westen hinaus (Richtung Weimar). Die anderen Vorstädte entstanden durch Erweiterungen der Stadt. 1353 erlaubte der Landgraf von Thüringen, Jena in Richtung Saale auszubauen,7) wodurch die östliche Vorstadt Hodelsdorf entstand. Im Süden lag Zweifelsbach, im Norden Nollendorf,8) im Westen Schetzels- und Krotendorf. Epigraphisch bieten sie aber, außer einigen Inschriften, die die dort gelegenen Spitäler und Kapellen betreffen (Nr. 7, 21, 42), und wenigen verstreuten Hausinschriften (Nr. 59, 70, 167, 182, 231), nichts. Im Laufe des 15. Jh. wurden auch die Vorstädte von Jena befestigt, doch wiesen die Tore (Erfurter Tor im Westen, 1668 gesprengt; Neutor im Süden, 1836 abgetragen; Hammerstor im Norden, Brückentor im Süden9) keine Inschriften auf.

 

Jena wird erstmalig auf der dritten Tafel eines zwischen 881/89 zusammengestellten Zehntverzeichnisses des Klosters Hersfeld, die wohl schon um 830/50 angelegt wurde, unter 13 Orten in potestate cesaris als “lani” erwähnt,10) unmittelbar nach Leutra (Liutdraha). Beide Orte lagen an der Grenze des Frankenreiches, die im Osten zum Teil an der Saale verlief. Eine inschriftliche Überlieferung fehlt freilich für diese früheste Zeit, aber immerhin läßt sich die Kirche von Leutra in ihren ältesten Teilen in das 11. Jh. datieren. Nachgewiesen wurden auch zwei Vorgängerbauten der Stadtkirche St. Michaelis, von denen die erste in das 12. Jh. gehört.11) Eine Erdbestattung unterhalb der Fundamente dieser Saalkirche A weist darauf hin, daß der Platz zunächst ein christlicher Friedhof war, der im 11. Jh. angelegt worden sein dürfte; somit war also zunächst Leutra die Taufkirche des Gebietes um Jena.

Außerhalb aller inschriftlichen Bezeugung liegen auch die Beziehungen Jenas zu den feudalen Landesherren im 12./13. Jh. Das Gebiet war im Besitz des Kaisers verblieben. Als kaiserliches Lehen unterstellte es Friedrich I. (1152–1190) zwischen 1150/60 dem aus dem fränkischen Raum stammenden Geschlecht von Auhausen, das sich nach der südlich von Jena gebauten Stammburg Lobeda erstmalig 1166 nach dieser nennt. Die Lobdeburger12) förderten die Entwicklung Jenas als einer der wichtigsten Siedlungen in ihrer Herrschaft, die sich bald über ein umfangreiches Territorium [Druckseite XIV] an der mittleren Saale erstreckte und Kahla, Triptis, Arnshaugk (bei Neustadt/Orla), Saalburg, Schleiz und Elsterberg einachloß. Von Hartmann I. (1166/84) und seinem Sohn Hartmann II. (1181/1220) sind Münzen mit ihrem Namen überliefert, die wahrscheinlich in Jena geprägt wurden.13)

Bei der ersten Teilung des Dynastenhauses in die zwei Hauptlinien Lobdeburg-Leuchtenburg und Lobdeburg-Berga im Jahre 1216 blieb Jena im Besitz der älteren Linie; mit der zweiten Teilung um 1220/22 in vier Linien bekam Jena auch vier Herren: Otto IV. von Lobdeburg-Arnshaugk (1235/89) erhielt das südwestliche Viertel, Hermann V. von Lobdeburg-Elsterberg, beide Söhne Hartmanns II., das nordwestliche Viertel, und die beiden Brüder der Linie Lobdeburg-Leuchtenburg, Hartmut VI. und Hermann IV., die östliche Hälfte, die sie gemeinsam verwalteten.14)

Die Erhebung Jenas zur Stadt erfolgte in den dreißiger Jahren des 13. Jh.; ob erst nach dem Staufischen Reichsgesetz vom Mai 1231, das Territorialherren das Stadtgründungsrecht zugestand, muß dahingestellt bleiben. Eine Urkunde von 123615) dokumentiert erstmalig die Stadt, indem sie von cives in Gene spricht.16)

Die Stellung der Lobdeburger als Stadtherren blieb bis zum Ende des 13. Jh. unerschüttert. Inzwischen waren aber nach dem Tode Heinrich Raspes (1247) Heinrich der Erlauchte († 1288) und mit ihm die Wettiner in den Besitz der Landgrafschaft Thüringen gelangt (1264). Heinrichs Enkel Friedrich der Freidige (1257–1322) erkämpfte sich 1307 die Alleinherrschaft und 1310 die kaiserliche Anerkennung als Landgraf. Durch seine Heirat mit Elisabeth (1286–1359), Erbtochter des Hauses Lobdeburg-Arnshaugk, brachte er im Jahre 1300 ein Viertel der Stadt Jena in seinen Besitz.17) 1315 erwarb er ein zweites Viertel von Burkhard von Lobdeburg-Elsterberg, und schließlich sein Sohn Friedrich II., der Ernsthafte (1324–1349), die Leuchtenburger Hälfte Ende 1330 / Anfang 1331.18) Die somit unter wettinische Herrschaft gekommene Stadt verblieb zunächst als Leibgedinge noch bei Elisabeth,19) die sie nach Friedrichs II. Tod (1349) ihrem Enkel Friedrich III., dem Strengen (1341–1381), überließ.20)

Von den späteren wettinischen Teilungen wurde die Einheit der Stadt nicht mehr berührt. In der Chemnitzer Teilung von 1382 kam sie zusammen mit dem größten Teil des Osterlandes an die Söhne Friedrichs III., die Brüder Friedrich, den Streitbaren (1381–1428), Wilhelm II., den Reichen, und Georg.21) Als diese wiederum teilten, erhielt sie nach der Landerörterung von 141122) kurzzeitig Wilhelm II. bis zu seinem Tod 1425; danach fiel Jena an Friedrich zurück. In der Altenburger Teilung von 1445 kam Jena zum thüringischen Teil Herzog Wilhelms III., des Tapferen [Druckseite XV] (1445–1482),23) in der Leipziger Teilung schließlich (1485) zum ernestinischen Gebiet,24) bei dem die Stadt bis 1918 verblieb.

Die Hoheitsrechte des Landesherrn vor allem über Gericht und Steuern vertraten in der Stadt der Vogt und der (bis 1365 erwähnte) Schultheiß als seine Beamten. 1494 wird erstmals ein eigener Rechnungsbeamter, der später auch in den Inschriften erwähnte Amtschösser (Quaestor)25) genannt. Die Herzöge weilten bis zur Herausbildung fester Residenzen nicht selten in Jena. Völlig unklar bleibt allerdings, seit wann es in Jena ein Schloß gegeben hat. Im Geschoßbuch von 1406 wird ein solches nicht genannt, die früheste Erwähnung geschieht in der Bauinschrift von 1471 (Nr. 15). Es ersetzte vielleicht das schon 1262 als Haus des Vogts und später als Herzoglicher Hof genannte Amtshaus.26)

Mit der Erhebung zur Stadt werden nun auch die kommunalen Beamten in den Urkunden faßbar. Der Stadtrat wird erstmals 1276 erwähnt, acht consules Jenenses; später, seit 1317, erscheinen in der Regel zwei Ratsmeister und 9, dann 10 Ratsmannen.27) Das Rathaus begegnet in einer Urkunde von 1368.28) Seit der Mitte des 14. Jh. lassen die Urkunden drei Stadträte erkennen,29) die sich turnusmäßig abwechselten. Erst nach Ablauf von zwei Jahren konnten dieselben Bürger wieder in den sitzenden Rat gelangen. Der Amtswechsel fand Anfang Dezember statt, der alte präsentierte den neuen, den der Herzog bestätigen mußte. Dieser dreijährige Rhythmus läßt sich auch in den Inschriften erkennen;30) er blieb Brauch bis in die Neuzeit hinein.

Ein Jahr nach dem Erwerb der Stadt durch die Wettiner erteilte ihr die Landgräfin Elisabeth am 24. April 1332 das Gothaer Stadtrecht, d. h. das in Gotha geltende sächsische Recht; damit verlor das unter den Lobdeburgern herschende fränkische Recht seine Gültigkeit. Das Stadtgericht von Gotha wurde zum Oberhof für Jena.31) Im Bestreben nach städtischer Autonomie konnte die Bürgerschaft bald wichtige Erfolge verzeichnen, bedingt vor allem auch durch eine permanente und ständig wachsende Geldschuld der Landesherren bei der Stadt. In der genannten Urkunde von 1332 wurde Jena u. a. zur Zahlung von jährlich 100 Mark lötigen Silbers an die Landesherrschaft verpflichtet.32) Dafür entfielen alle anderen Zinszahlungen.

1347 erhielt der Rat gegen Entrichtung von 60 Schock Groschen das Zoll- und Münzrecht zugesprochen. Dies wurde 1352 erneut bestätigt und gleichzeitig auf das Schultheißenamt ausgedehnt, gegen weitere 100 Mark lötigen Silbers.33) 1365 wird auch das Niedergericht und der Zoll an den Stadtrat für 80 Schock jährlich verpachtet, noch aber unter ausdrücklichem Vorbehalt der Sachen über “Hals und Hand”.34) Bis 1406 ist infolge dieser Verfügung der Stadtrichter stets ein Mitglied des Rates, das freilich vom Landesherrn bestätigt werden mußte. In diesem Jahr wird der Stadt gegen Zahlung von 1000 Mark Silber und den Erlaß einer Darlehensschuld von knapp 1500 Schock [Druckseite XVI] Groschen das sog. Geschoßprivileg35) übereignet; damit ging die Steuerhoheit in den Besitz des Rates über. Das Geschoß lag auf allen den Jenaer Bürgern gehörigen Gütern inner- und außerhalb der Stadt; außerdem wurde auch vom Gewerbe Geschoß erhoben. Befreit von dieser Steuer waren die Geistlichen, später zum Teil die Mitglieder der Feuerwehr. Der Landesherr vezichtete 1406 für immer auf die Lehnsgefälle von den Bürgern. Dafür kam die niedere Gerichtsbarkeit an die Herzöge zurück, wenn auch nur bis 1419, als für drei Jahre dieses Privileg erneut gegen jährliche Zahlung von 20 Schock an die Stadt verpfändet und schließlich 1429 zugleich mit der hohen Gerichtsbarkeit nebst dem Zoll um 3000 Gulden widerruflich verkauft wurde.36) Zu einem solchen Widerruf ist es natürlich nie gekommen, im Gegenteil: Geschoß, Zoll und die übrigen Rechte werden 1480 erneut bestätigt und die Gerichtsbarkeit auf die unmittelbaren Vorstädte und das Weichbild in genau festgelegten Grenzen gegen eine einmalige Zahlung von weiteren 3000 Gulden ausgedehnt.37) Ausgeübt wurde sie vom Stadtrichter, den der Rat auf unbestimmte Zeit ernannte, meist aus seinen Reihen. Das Stadtgericht setzte sich zusammen aus vier Schöffen und dem Gerichtsschreiber; auch das Amt des Büttels und des Scharfrichters ist überliefert.38)

Es gelang der Stadt aber nicht, ihr Münzrecht zu behalten. Die Erlaubnis, Hohlpfennige zu schlagen, wurde zwar noch 1448 erneuert,39) aber schon zwei Jahre später errichtete Herzog Wilhelm III. eine Groschen- und Pfennigmünze in Jena, die nicht mehr der Stadt unterstand. Die Prägung der höherwertigen Nominale blieb in der Hand der Herzöge. Da aber nur wenige Groschen mit dem Münzstättenzeichen Jena überliefert sind, wird diese nicht lange nach 1450 für immer geschlossen worden sein.40)

Freilich waren diese Erfolge weit entfernt von einer wirklichen städtischen Unabhängigkeit. Jena blieb politisch und verfassungsrechtlich eine landesherrliche Stadt mit beschränkter bürgerlich-städtischer Autonomie.41) Immerhin war in ihrem Selbstverständnis die Bürgerschaft stark genug, um sich in der Bauinschrift von 1430 an der Stadtbefestigung (Nr. 10) geschlossen als civitas zu dokumentieren. Diese Bekundung einheitlichen Bauwillens bei einem Unternehmen, das einem wichtigen Unterpfand und Dokument städtischer Souveränität galt, ging wohl vor allem an die Adresse des Landesherrn. Andere Inschriften reflektieren die deutlichen Differenzierungen in der sozialen und rechtlichen Stellung der Bürger weitaus stärker.

In den innerstädtischen Auseinandersetzungen42) zwischen Patriziat und bürgerlichen Mittelschichten in der Stadt, die in den Jahren zwischen 1404/09 kulminierten, erreichten es die Zunfthandwerker, im Rat vertreten zu sein, wenn auch nur mit beratender Stimme. Bereits 1395 sollten nach Übereinkunft der Parteien bei der jährlichen Rechnungsablegung der städtischen Beamten auch Handwerksmeister zugegen sein.43) 1409 wurde ihnen eine größere Beteiligung an der kommunalen Verwaltung eingeräumt. Die Handwerksmeister hatten von nun an das Recht, einen Schöffen, zwei Schosser, einen Marktmeister, zwei Bauaufseher und einen Brückenmeister zu ernennen. Die wichtigeren Ämter besetzte freilich der Stadtrat noch allein (Kämmerer, Futter-, [Druckseite XVII] Schank- und Baumeister). Auch die Bevölkerung der Vorstädte erlangte eine teilweise Aufhebung ihrer wirtschaftlichen und politischen Benachteiligung. Unter anderem wurde 1404 festgelegt, daß zur jährlichen Rechnungsablegung neben den Handwerksmeistern auch vier Vormünder der Gemeinde aus der Instadt und vier aus den Vorstädten anwesend sein sollten.44)

In der Stadtordnung von 1488 sind diese Bestimmungen dahingehend erweitert worden, daß zu den genannten acht Vertretern, die nur zur Rechnungslegung hinzugezogen wurden, noch vier “Herren von der Gemeinde” kamen.45) Diese Vierherren sind in zahlreichen Städten Thüringens nachweisbar. Ihre Wahl erfolgte durch die Gemeinde, Handwerker und Vorstädter auf ein Jahr. Sie sind nun ständig im Rat bei Rechnungssachen zugegen und stellen den zweiten Kämmerer. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird der fünfte Mann in den Turminschriften von 1474 und 1486 (Nr. 16 und 25), als “eyn meister” bezeichnet, einer dieser Vierherren gewesen sein.

Daß aus dem mittelalterlichen Jena trotz der relativ weitgehenden städtischen Autonomie und der vor allem im Weinanbau und -export46) begründeten überregionalen Bedeutung nur wenige Inschriften überliefert sind, liegt unter anderem darin begründet, daß jene Schicht weitgehend fehlte, die die epigraphische Produktion bis in das 14. Jh. hinein fast ausschließlich und im 15. Jh. noch maßgeblich bestimmte: die geistliche und weltliche Feudalaristokratie. Seit 1330 war Jena in wettinischem Besitz, doch die Landgrafen und späteren Herzöge waren zumeist fern. Die Dynasten und Grundherren der näheren Umgebung hatten keinen direkten Einfluß auf die Stadt mehr. Die meisten von ihnen stifteten zudem im 12./13. Jh. eigene Hausklöster und wurden auch dort begraben: die Schenken von Apolda 1123 das Benediktinerinnenkloster Heusdorf, die Markgrafen von Meißen 1121 Bosau (Benediktiner) und 1190 Camburg (Augustiner, 1195 nach Eisenberg verlegt), die Burggrafen von Kirchberg 1235 das Zisterzienserinnenkloster Kapellendorf/Ldkr. Weimar und die Schenken von Tautenburg 1259 das Zisterzienserinnen-Kloster Frauenprießnitz/Ldkr. Jena mit dem dortigen Erbbegräbnis.

Nur die Herren von Lobdeburg hatten, wie bereits erwähnt, engere Beziehungen zu Jena auch in kirchlicher Hinsicht. Um 1250 war von ihnen ein Zisterzienserinnenkloster in Roda (Stadtroda) gegründet worden. Diesem übertrug im Jahre 1295 der Zweig Lobdeburg-Leuchtenburg alle Rechte an der Jenaer Kirche,47) und 1301 beurkundeten die Linien Arnshaugk (schon durch den wettinischen Landgrafen vertreten) und Elsterberg für ihren Anteil an der Stadt ihre Zustimmung. In diesem Jahr bereits sind die ersten Nonnen erwähnt.48) Die Verbindungen zum Mutterkloster lösten sich sehr rasch, nicht zuletzt durch die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Sprengeln.49) Der einzige Grabstein für einen Arnshaugker, für Hartmann von Arnshaugk (gestorben vor 1283), der sich erhalten hat, befindet sich aber in der Klosterkirche Stadtroda.50)

Die Zahl der Nonnen belief sich im Jahre 1506 auf 16;51) die Anfänge werden bescheidener gewesen sein. In Thüringen gab es 38 Nonnenklöster der Zistersienser.52) An der Spitze des Jenaer [Druckseite XVIII] Konvents stand eine Äbtissin meist aus niederem Adel. Die Verwaltung wurde durch den Propst geführt, der von den Nonnen auf unbestimmte Zeit gewählt wurde; in der Regel war es ein Jenaer Ortsgeistlicher. Die Stadt hatte schon zeitig Aufsichtsrechte über die Pfarrkirche St. Michaelis erworben, so daß der Rat in den Urkunden später direkt von “seiner” Kirche sprechen konnte. Dies wird in den Turminschriften (Nr. 16 und 25) entsprechend dokumentiert. Seitens des Klosters ist außer dem unklaren Fragment Nr. 31 keine eigene Inschrift erhalten. Denn auch der Vikar Johann Gisentz, dessen Epitaph von 1483 erhalten ist (Nr. 22), verdankte seine Bestallung nicht den Nonnen, sondern der privaten Stiftung zugunsten eines bestimmten Altares in der Stadtkirche.

Eine ähnlich dürftige epigraphische Überlieferung weist auch das erst 1408 gegründete Karmeliterkloster vor dem Löbdertor auf, dem zwar die Markgrafen und der Stadtrat Grund und Boden vermachten,53) dessen Gründung aber zu spät erfolgte, um neben den beiden anderen Klöstern und den verschiedenen Terminierhäusern in der Stadt noch zu Einfluß zu kommen.

Das dritte Kloster in Jena, das Predigerkloster Dominikanerordens, ist 1286 gegründet worden. Es wird urkundlich erstmals 1288 erwähnt54) und befand sich im Südwestteil der Stadt, also im Viertel der Herren von Lobdeburg-Arnshaugk, die vermutlich auch die Stifter waren. Das Kloster verfügte selbstverständlich über das Begräbnisrecht, sein Friedhof lag auf dem heutigen “Nonnenplan” nördlich der Klosterkirche. 1958 wurde dieser Platz zu seinem größeren Teil ausgegraben, wobei ca. 1500 Bestattungen des 13./15. Jh. festgestellt werden konnten.55) Bestattungen im Inneren der Kirche sind urkundlich bezeugt; das Mortuologium des Klosters56) erwähnt ausdrücklich allerdings nur fünf Mal ein Begräbnis für Mitglieder des Geschlechtes der Burggrafen von Kirchberg und von Altenberga sowie der Herren zu Windberg und von Buttelstedt; die Einträge beziehen sich auf die Zeit von 1390 bis 1427. Grabsteine aber haben sich nur von Ordensleuten erhalten: neben Priestern (sacerdotes) zwei für Laien (Nr. 47, 54), je einer für einen Lesemeister (Nr. 53) und Kaplan (Nr. 33). Die höheren Ränge wie Prior und Subprior fehlen (unsicher: Nr. 34). Unter den Thüringer Dominikanerklöstern war Jena als späte Gründung offenbar eines der unbedeutenderen57) und für das Personal oft nur Durchgangsstation auf dem Weg zu den höchsten Ämtern des Ordens.

Die geistlichen Institutionen der Stadt Jena im Mittelalter und insbesondere die drei Klöster,58) die zweifellos auf das Leben in der Stadt beträchtlichen Einfluß gewannen, gelangten aber nicht zu überregionaler Bedeutung. Ein kirchenpolitisches Zentrum ist Jena nie geworden, die Stadt beherbergte nur niederen und mittleren Klerus. Bei der geringen Zahl mittelalterlicher Inschriften muß schließlich auch berücksichtigt werden, daß in Jena die Reformation besonders radikal gegen alles “Papistische” vorging. Für die Grabsteine aus dem Dominikanerkloster bezeugt Beier ihre Verwendung als Baumaterial in späterer Zeit.59) Die Überliefernng der vorreformatorischen Inschriften ist also mehr noch als in anderen Gegenden in Jena eine Sache des Zufalls.

[Druckseite XIX]

Die Reformation nahm in Jena einen stürmischen Verlauf und prägte das Antlitz der Stadt entscheidend.60) Bereits am 10. Januar 1522 meldete der Kanzler Gregor Brück (vgl. Nr. 68), daß der Prediger der Michaeliskirche zwei Leuten das Sakrament sub utraque forma gereicht habe.61) Bei diesem Prediger wird es sich vielleicht schon um Martin Reinhard62) gehandelt haben, der seit spätestens Sommer 1522 in der Stadt wirkte. Am 15. August 1522 kam es zu einer ersten theologischen Auseinandersetzung Reinhards mit den Dominikanermönchen.63)

Reinhard war als überzeugter Anhänger Karlstadts in die Saalestadt gekommen. Dessen Schwiegersohn Gerhard Westerburg hatte ebenfalls seinen Wohnsitz in Jena genommen. Seit Sommer 1523 war Karlstadt selbst Pfarrer im nahegelegenen Orlamünde und ließ seine Schriften in Jena drucken. Johann Michael, genannt Michael Buchführer, hatte dort auf Vermittlung Westerburgs eine Offizin eingerichtet.64) Unter deren Einfluß kam es rasch zu einer Radikalisierung der reformatorischen Bewegung. Am 15. August 1523 wurde die traditionelle Krautweihe zum Anlaß für Tumult. Mitte August 1524 ließ der Rat der Stadt sämtliches Hab und Gut der Karmelitermönche beschlagnahmen und aufs Rathaus bringen.65) Luther selbst sah sich zum Einschreiten genötigt. Am 22. August predigte er in der Stadtkirche gegen den Orlamünder Pfarrer, ohne freilich dessen Namen zu nennen,66) und anschließend fand jenes Gespräch mit Karlstadt, Westerburg und Reinhard im Gasthof zum “Schwarzen Bären” statt, das die Unvereinbarkeit der Positionen nochmals deutlich herausstellte. Am 18. September wurde Karlstadt, im Oktober 1524 Reinhard außer Landes verwiesen. Damit endete das Wirken des ersten evangelischen Pfarrers in Jena.

Reinhards Nachfolger wurde Anton Musa, ein sehr enger Vertrauter Luthers und ein Mann des Aufbaus (Nr. 76).67) Schon im Zusammenhang mit Reinhards Ausweisung hatte die Regierung in Weimar erste Schritte zur Neuordnung der kirchlichen Verwaltung eingeleitet. Das Nonnenkloster zahlte für den Prediger und einen Kaplan den Unterhalt und wurde dafür von Predigt und Seelsorge in Jena entbunden.68) Ein Teil der Dominikanermönche ging 1524 nach Leipzig.

In den ersten Maitagen 1525 kam es schließlich zur direkten Konfrontation der Stadt mit dem Bauernkrieg. Am 30. April meldete der Amtmann von Dornburg, daß sich ein Haufen Bauern um Jena und Lobeda versammelt habe. Am 3. Mai wurde das Karmeliterkloster,69) am 25. Mai 1525 das Dominikanerkloster überfallen und geplündert;70) als treibende Kräfte werden die Vorstädter und “etzliche Bauern” genannt. Doch inzwischen war durch die Niederlage des Bauernheeres unter Thomas Müntzer bei Frankenhausen der Krieg in Thüringen zugunsten der Fürsten entschieden. [Druckseite XX] Am 5. Mai 1525 war Kurfürst Friedrich der Weise gestorben. Der neue Kurfürst Johann der Beständige (1468–1532) verband die Reise durch sein Land zur Entgegennahme der Erbhuldigung mit der blutigen Bestrafung der Aufständischen. Am 21. Juni ereilte das Strafgericht auch Jena; an die zwanzig Personen wurden auf dem Marktplatz hingerichtet.71) Die Stadt mußte wegen des Klostersturmes 2000 Gulden Strafe zahlen, das Amt Jena insgesamt 2385 Gulden. In den folgenden Jahren wurde die Reformation in Jena, jetzt aber im Sinne eines landesherrlichen Kirchenregiments, zum Abschluß gebracht. Der Landesherr als summus episcopus war nun über die institutionalisierte Kirche und seinen Beamtenapparat in einem Maße in der Stadt präsent, wie im Mittelalter nicht gekannt. Auch in den Inschriften begegnen Namen und Titel der ernestinischen Herzöge nun häufiger (Nr. 66, 67, 69, 87, 133, 187, 232).

Zunächst war eine gründliche Bestandsaufnahme notwendig. Am 5. Februar 1526 legte der Jenaer Schosser Sebastian Wöllner ein Verzeichnis der Wertgegenstände aus den Jenaer Klöstern vor und veranschlagte sie auf 2316 Gulden, die an den Landesherren gingen.72) Die Zisterziensernonnen erhielten eine Rente. Wo die Karmeliter abgeblieben waren, wird aus den Urkunden nicht ersichtlich. Den meisten Ärger verursachten die Dominikaner von Leipzig aus; noch 1549 baten sie die Herzöge, ihnen das Kloster wieder zu überlassen. Ein Jahr zuvor waren die letzten aus der Stadt gewiesen worden.73) Bereits 1529 hatte man entschieden, die Güter und Zinsen zugunsten der neuen evangelischen Kirche zu verwenden und sie dem bereits 1526 eingerichteten Gemeinen Kasten zuzuweisen. 1534 forderte der Stadtrat auch das Klostergebäude, und 1536 wurde der Stadt erlaubt, Teile der Klosterkirche als Schüttboden für Getreide zu benutzen.74) In den Gebäuden des ehemaligen Karmeliterklosters war eine Salpeterhütte untergebracht; ab 1553 arbeitete hier die Druckerei Christian Rödingers, in der unter Leitung Georg Rörers die sog. Jenaer Lutherausgabe erschien.75)

Für den weiteren Ausbau der Kirche waren die Visitationen76) von großer Bedeutung. Die ersten Sequestratoren, die im August 1527 ihr Amt in Jena versahen, bestellten Anton Musa für die neu einzurichtende Superintendentur, die die Ämter Jena und Eisenberg und das Stift Bürgel umfassen sollte; gleichzeitig wird die Bezahlung des Predigers, von jetzt an Pfarrer genannt, Kaplans (Diakon) und Schulmeisters geregelt.77) Von den Superintendenten sind die meisten später gleichzeitig Theologieprofessoren an der Universität. Das Amt bekleideten u. a. Anton Musa (Nr. 76) 1528/38, Erhard Schnepf (Nr. 71, 77) 1549/51, Timotheus Kirchner (vgl. Nr. 240) 1570/72; Georg Mylius (vgl. Nr. 242, 243) 1591/1603 und Johann Major (vgl. Nr. 168) 1603/54. Im 17. Jh. erhielten sie und andere Geistliche, wie in anderen Städten auch, ein ganzfiguriges Porträt; neun dieser Porträts befinden sich seit 1873/75 in der Friedenskirche, das älteste von 1637 für Johann Gerhard (Nr. 248).

Der wachsende Einfluß des Landesherren auf die Stadt und ihr Verlust an Autonomie zeigen sich deutlich in einer Privatisierung der Inschriften. Die persönliche Grabinschrift wird zum Hauptfeld epigraphischer Produktion, daneben die Inschrift am privaten Wohnhaus. Die großen Bauunternehmen [Druckseite XXI] des Mittelalters wurden teilweise noch zum Abschluß gebracht (der Turm der Michaeliskirche 1557, Nr. 68). Die wenigen öffentlichen Bauten der späteren Zeit geschahen zumeist im Auftrag des Landesherrn oder waren zumindest von seiner Genehmigung abhängig und wurden entsprechend epigraphisch dokumentiert (z. B. Nr. 69). Bezeichnend ist die Bauinschrift von 1655 an der Alten Camsdorfer Brücke, die 1637 zerstört worden war; ihr Wiederaufbau erfolgte sumptibus senatus populique Jenensis, aber sub directore des Herzogs.

Die Zahl der nachreformatorischen Inschriften Jenas wäre gewiß klein geblieben, beschränkt auf die Geistlichkeit, die wenigen Regierungsbeamten und einen Teil des Stadtbürgertums, hätte nicht mit der Gründung der Universität jene Schicht ihren Einzug in die Stadt gehalten, die ganz wesentlich die (lateinische) Epigraphik der frühen Neuzeit beeinflußte: die höhere bürgerliche Intelligenz.

Die Gründungsgeschichte der Jenaer Universität78) begann nach dem Schmalkaldischen Krieg. In der Schlacht bei Mühlberg (24. April 1547) war der seit 1531 regierende Kurfürst Johann Friedrich I., der Großmütige (1503–1554), in kaiserliche Gefangenschaft geraten und zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Am 19. Mai 1547 unterschrieb er die Wittenberger Kapitulation,79) in der er auf die Kurwürde und den Kurkreis mit Wittenberg, auf weitere umfangreiche Gebiete und alle Nutzungsrechte am sächsischen Bergbau verzichtete zugunsten seines Vetters Herzog Moritz von Sachsen (reg. 1541–1553). Dieser stand, obwohl protestantisch, auf der Seite der Kaiserlichen und war 1546, als die Truppen des Schmalkaldischen Bundes im Donauraum operierten, in Kursachsen eingefallen. Am 4. Juni 1547 sah er sich mit der Übertragung der Kurwürde und des Kurkreises durch den Kaiser dafür belohnt.

Mit Wittenberg ging auch die dortige, 1502 durch Friedrich den Weisen gegründete Leucorea an die Albertiner über, und nach kurzem Zögern ließ sie der neue Kurfürst Moritz neben der schon in seinem Land bestehenden Leipziger Universität wiedereröffnen. Den drei Söhnen Johann Friedrichs I., den Herzögen Johann Friedrich II. (1529–1595), Johann Wilhelm (1530–1573) und Johann Friedrich III. (1538–1565), verblieb in ihrem etwa auf ein Drittel reduzierten Herzogtum keine Landesuniversität mehr. Der Einrichtung einer Ersatzakademie galt deshalb das stärkste Interesse der drei Brüder.

Zunächst hoffte man, solange das Schicksal der Leucorea noch im Ungewissen stand, die dortigen Professoren und vor allem Melanchthon selbst zu gewinnen.80) Dieser befand sich in Nordhausen, wo er am 9. Juni 1547 an die Weimarer Herzöge schrieb und im Dienst Johann Friedrichs I. zu bleiben versprach. Anfang Juli reiste er nach Weimar. Vom 10. Juli datiert sein Gutachten, ob, wie und wo wiederum eine hohe Schule eingerichtet werden könne, mit genauen Vorstellungen über die zu berufenden Professoren und ihre Gehälter. Er selbst sah für sich theologische und philologische Vorlesungen vor. Aber am 31. Juli verkündete Kurfürst Moritz in Wittenberg, die dortige Universität nicht nur behalten, sondern sogar noch vergrößern zu wollen. Melanchthon entschied sich nun endgültig für die Elbestadt. Doch er vermittelte zwei junge Gelehrte, Johann Stigel (vgl. [Druckseite XXI] Nr. 78) und Viktorin Strigel (1524–1569, 1548/62 Prof. theol. in Jena), mit denen Oktober 1547 bei einem Jahresgehalt von 150 Gulden abgeschlossen wurde. Die Wahl des Ortes fiel auf Jena, das bereits 1527/28 und 1535 der vor der Pest geflohenen Leucorea Zuflucht geboten hatte.81) Der Ex-Kurfürst bestätigte als Senior des ernestinischen Gesamthauses diese Entscheidungen am 24. Juli 1547 und befahl, das ehemalige Dominikanerkloster zu räumen und den neuen Anforderungen entsprechend umzurüsten.

Parallel hierzu liefen die Bemühungen, die kurfürstliche Bibliothek, die Johann Friedrich I. nach der Wittenberger Kapitulation als sein Privatbesitz verblieben und zunächst 1547 nach Weimar transportiert worden war, in den neuen Universitätsgebäuden unterzubringen, was dann aber erst am 22. August 1549 geschah.82) Ihr Bestand von mehr als 3000 Büchern bildete den Grundstock der späteren Universitätsbibliothek.

Am 8. März 1548 traf Stigel aus Weimar, am 11. März Strigel aus Erfurt mit einer größeren Anzahl Studenten in Jena ein. Bevor noch der gefangene Kurfürst am 22. März seine Bestätigung gab, hatten am 19. März die Herzöge mit ihren Räten die Academia Ienensis eröffnet. Ein späterer Reflex dieser Ereignisse ist das Epigramm Stigels unter dem Ernestinischen Staatswappen am Turm der Kollegienkirche von 1557 (Nr. 69).

Vorerst war freilich wegen der Haltung des Kaisers Karl V. und der beschränkten Mittel nur an ein akademisches Gymnasium zu denken. Aber die Herzöge und Johann Friedrich I. selbst arbeiteten konsequent auf eine vollberechtigte Universität für das ernestinische Gebiet hin. So wurde bereits 1549 mit Erhard Schnepf (vgl. Nr. 71, 77) ein führender Theologe der älteren Generation für das Hebräische gewonnen. Eine weitere Profilierung des Lehrkörpers erfolgte durch die Berufungen des Juristen Basilius Monner (um 1500–1566) und des Mediziners Johann Schröter (vgl. Nr. 119, 120) im Jahre 1554. Schließlich wurde im Herbst 1556 durch die Anstellung des Matthias Flacius (1520–1575) die werdende Universität nachhaltig in die theologischen Auseinandersetzungen der Zeit einbezogen. Von ihm verprachen sich die Herzöge und Nikolaus von Amsdorf, der Freund Luthers und ehemalige Bischof von Naumburg (vgl. Nr. 74 und DI VI, Nr. 71), 1552 von Johann Friedrich als Landesbischof mit Sitz in Eisenach berufen, einen harten Kurs gegen die albertinische Universität in Wittenberg, die unter dem Einfluß Melanchthons stand. Je mehr der alternde Magister Philippus zu theologischen Anschauungen gelangte, die in ihrer Betonung von Willen und Vernunft des Menschen von denen Luthers abwichen (in der Lehre vom Synergismus, von den guten Werken und vom Abendmahl), desto heftiger machten die “echten” Lutheraner um Flacius und Amsdorf ihre Kritik geltend. Freunde und Schüler Melanchthons in Jena, vor allem Schnepf, Strigel und Stigel, sahen sich wachsenden Repressalien ausgesetzt (vgl. Nr. 78).

Inzwischen hatten sich verschiedene Faktoren geändert, die der Erhebung der Hohen Schule zu einer Universität bislang im Wege standen. Im September 1556 war Karl V. abgedankt, der noch im Frühjahr des Jahres ein entsprechendes Gesuch der Herzöge abgelehnt hatte. Ferdinand I. gestattete die neue protestantische Universität, aber zunächst noch ohne das Promotionsrecht für die Theologische Fakultät, an dem den Herzögen verständlicherweise sehr viel liegen mußte. Doch dank der guten Beziehungen Johann Schröters an den Kaiserhof und einer nicht unbeträchtlichen Summe Geldes wurde diese Einschränkung schließlich fallengelassen und am 31. August (zurückdatiert auf den 15. August) 1557 das Privilegium durch den Kaiser unterzeichnet. Im Zusammenhang damit wurden im ehemaligen Dominikanerkloster umfangreiche Baumaßnahmen in Gang gesetzt und u. a. die Kollegienkirche in eine Studentenburse umgebaut (vgl. Nr. 69, 115).83)

[Druckseite XXIII]

Für die am 1./2. Februar 1558 eröffnete Universität waren allerdings maßgebend die von dem seit 1557 allein regierenden Herzog Johann Friedrich II. am 25. Januar 1558 unterzeichneten Statuten, die die Abhängigkeit der Salana von der fürstlichen Territorialgewalt festschrieben und das Glaubensbekenntnis der Professoren festlegten. Die jähen Wendungen der ernestinischen Landesuniversität in den ersten Dezennien ihres Bestehens sind sehr stark der Politik ihrer fürstlichen Nutritoren geschuldet.

Die nach Flacius genannten theologischen Auseinandersetzungen, die “Flacianischen Streitigkeiten”, prägten die ersten Jahrzehnte der Saale-Universität. 1559 war auf Betreiben Johann Friedrichs II. durch Flacius und andere Theologen das “Weimarer Konfutationsbuch” ausgearbeitet und zur verbindlichen Lehrnormative für das Herzogtum erklärt worden. Strigel und der Jenaer Superintendent Hügel verweigerten ihre Unterschrift und wurden daraufhin für Monate gefangengesetzt. Der Lehrkörper war in zwei Lager gespalten. Als Schnepf im Jahre 1558 starb (vgl. Nr. 71), hielt sich hartnäckig das Gerücht, Flacius habe mit Gift nachgeholfen. Dem Juristen Matthäus Wesenbeck (vgl. Nr. 84) machte man die Übernahme eines Patenamtes streitig, weil er sich nur auf die Confessio Augustana verpflichten wollte. Parallel zu diesen innerstädtischen Differenzen verhinderten der Herzog und seine Jenaer Streittheologen die im Wormser Religionsgespräch (1557) und im Frankfurter Rezeß (1558) unternommenen Einigungsversuche des protestantischen Lagers.

Der drohenden Isolation der Ernestiner und dem Ruin der Landesuniversität war schließlich nur dadurch Einhalt zu gebieten, daß am 10. Dezember 1561 durch herzogliche Instruktion Flacius und sein Kollege Wiegand entlassen wurden. Strigel kehrte in seine Professur zurück und entwarf eine “Declaratio Victorini”, die im wesentlichen mit der Augsburgischen Konfession und den Schmalkaldischen Artikeln übereinstimmte. Eine landesweite Kirchenvisitation forderte die Pfarrer zur Unterschrift unter diese Deklaration auf; etwa vierzig, die dies verweigerten, mußten außer Landes gehen. Aber auch Strigel selbst hielt die Anfeindungen nicht länger aus und ging 1562 nach Leipzig. An der Theologischen Fakultät verblieb einzig der als gemäßigt geltende und später offen zum Philippismus übertretende Johann Stössel, den der Herzog in den nächsten Jahren außerordentlich begünstigte. Eine Zeit der Beruhigung brach an, und die Annäherung an die Wittenberger Theologen schlägt sich sehr deutlich in den Epitaphen für Schnepf und Stigel nieder, die die Universität 1564 als postume Ehrungen in Auftrag gegeben hatte (Nr. 77 und 78). Es war freilich nur eine kurze Zeit. Der politische Gegensatz zwischen Albertinern und Ernestinern spitzte sich im Zusammenhang mit dem fränkischen Ritter Wilhelm von Grumbach zu, über den im Oktober 1563 die Reichsacht verhängt worden war. Sie wurde 1566 auf seinen Gönner Johann Friedrich II. ausgedehnt und 1567 vom sächsischen Kurfürsten vollzogen. Am 13. April 1567 kapitulierte der Herzog auf dem Grimmenstein bei Gotha, wurde als Reichsrebell in kaiserliche Haft geführt und sah die Freiheit bis zu seinem Tode 1595 nicht wieder.

Die Regierung übernahm sein Bruder Johann Wilhelm, der ein überzeugter Flacianer war. Wieder gab es einen radikalen Kurswechsel, eine ganze Reihe von Professoren wurde als Philippisten entlassen und durch strenge Lutheraner ersetzt. Von der Rückberufung des Flacius wurde zwar abgesehen; aber das neue Universitätsstatut von 1569 erklärte die Weimarer Konfutation von 1559 zur verbindlichen Lehrnorm. Ganz in diesen Kurs paßt die demonstrative Schenkung der Luthergrabplatte an die Jenaer Universität als der wahren cathedra Lutheri durch Herzog Johann Wilhelm im Jahre 1571 (Nr. 87).

Und der Gegensatz zwischen Ernestinern und Albertinern sorgte für weitere Unruhe. Kurfürst August (reg. 1553–1586) konnte sein großes Ziel, die Wiedervereinigung der wettinischen Lande in seiner Hand, nicht erreichen. Immerhin brachte er als Vormund der beiden Söhne des gefangenen Johann Friedrich II. im Erfurter Abschied vom 6. November 1572 die Teilung des ernestinischen Herzogtums in die Linien Sachsen-Weimar, -Eisenach und -Coburg zustande; damit begann die unaufhörliche Folge der Teilungen, die zu der bekannten Kleinstaaterei in Thüringen führten. [Druckseite XXIV] Die Universität fiel dem Herzogtum Sachsen-Weimar zu und verblieb dort, von dem kurzlebigen Herzogtum Sachsen-Jena abgesehen (1672–1690), bis 1918; sie galt aber ebenfalls bis 1918 als gemeinsamer Besitz der ernestinischen Teilstaaten, die zu ihrer Unterhaltung gemeinsam beitrugen.

Johann Wilhelm starb 1573. Für seine unmündigen Söhne Friedrich Wilhelm und Johann übernahm bis 1586 Kurfürst August die Vormundschaft. Erste Auswirkung der neuen Machtkonstellation war die Entlassung der Gnesiolutheraner aus ihren Universitätsämtern und eine neue Kirchenvisitation, die die Flacianer ihrer Pfarrstellen enthob. Ein Jahr später allerdings traf es auch die Philippisten am Dresdner Hof und an den Universitäten Wittenberg und Leipzig. Zu den Vertrauten der seit 1571 offen prokalvinistisch agitierenden Wittenberger Theologen zählten am kursächsischen Hof der Geheime Rat Georg Cracovius (vgl. Nr. 78) und der ehemals an der Salana, jetzt als Superintendent in Dresden wirkende Johann Stössel (vgl. Nr. 76). Ein geheimer Brief Stössels gab Kurfürst August den Anlaß, gegen die Häupter des sog. Kryptokalvinismus vorzugehen. Damit waren die beiden extremen Richtungen der protestantischen Theologie zunächst erledigt. Kursachsen drängte auf eine normative Fixierung der lutherischen Lehre und ließ am 25. Juni 1580 das “Konkordienbuch” als verbindliche Glaubensschrift im Druck erscheinen. Damit trat auf lange Sicht die erwünschte Ruhe ein, freilich auch Einförmigkeit in der Lehre und wissenschaftlicher Stillstand in der Theologie.

Für die Inschriften Jenas hatte dies zumindest die Auswirkung, daß in den Jahren nach 1580 zum ersten Mal eine größere Anzahl von Professoren bis zu ihrem Tod in Jena lehren konnten und dementsprechend auch Grabmal und -inschrift erhielten. Zwischen 1560 und 1580 ist – abgesehen von den postum angefertigten Roddelstedt-Epitaphen von 1564 (Nr. 7578) – nur Prof. med. Lorenz Hiel (Nr. 91 ) sowie einer Professorengattin (Nr. 79) und einer -tochter (Nr. 84, von Mattäus Wesenbeck, der 1569 nach Wittenberg ging) ein Epitaph in Jena aufgestellt worden.

Ein nochmaliger Austausch ernestinischer und kursächsischer Lehrer fand 1586 statt, als nach dem Tod Augusts unter dem Kurfürsten Christian I. (reg. 1586–1591) die Philippisten wieder an Einfluß gewannen und der Kreis um den Kanzler Nikolaus Krell unter dem Banner des Kalvinismus Beziehungen zu den reformierten Fürsten und zu Frankreich knüpfte. 1588 wurden die Theologen Balthasar Sartorius (1534–1609, 1575/88 in Jena) und David Voit (1529–1589, seit 1573 Prof. theol. in Jena) nach Kursachsen berufen, während die Salana die dort amtsentsetzten Georg Mylius (vgl. Nr. 242 und 243) und Samuel Fischer (vgl. Nr. 137) übernahm. Den Tod Christians I. begleiteten erneute Visitationen und Absetzungen. Die Statuten von 1591 drängten den Kryptokalvinismus hart zurück.

Die Zahl der Professoren war auf 18 festgeschrieben: drei in der Theologischen Fakultät; in der Medizinischen der erste Professor für medicina theoretica, der zweite für medicina practica, der dritte für Chirurgie, Anatomie und Botanik; fünf in der Juristischen Fakultät (für Lehns- und Staatsrecht, Pandekten, Dekrete, Institutionen und für Codex und Novellen) und sieben an der Artistenfakultät, in der Regel für Moral und Politik, Logik und Metaphysik, Eloquenz und Dichtkunst, hebräische Sprache, Griechisch, Physik und Mathematik sowie für Geschichte. 1566 war in Jena das Hofgericht, am 7. März 1569 das Konsistorium eingezogen (bis 1612). In den Beziehungen zwischen Stadt und Academie war man 1564 zu einer Einigung gelangt. Von den Feldgütern zahlten die Professoren dieselben Abgaben wie die Bürger, während die Häuser, die sie selbst bewohnten, lebenslang geschoßfrei blieben. Daneben gab es für die Ordinarii eine ganze Reihe anderer Privilegien, die die schlechte Besoldung kompensieren sollten. Eine Quelle dauernden Ärgers blieb allerdings die Schankfreiheit des Convictoriums und das Braurecht der Professoren.

In den Inschriften unmittelbar bemerkbar macht sich der Erwerb von Häusern durch die Professoren; bis ca. 1580 hatten vierzehn Professores publici 18 Häuser und zwei Mühlen gekauft. Matthias Coler besaß drei (darunter das am “Kreuz”, Nr. 96) und die Ziegelmühle, Johann Schröter vier und [Druckseite XXV] die Rasenmühle (Nr. 81). Deutlich wird auch, daß in der zweiten Hälfte des 16. Jh. die Professoren sehr häufig in die Jenaer Bürgerschaft eingeheiratet haben. In späterer Zeit macht sich demgegenüber die Tendenz zu Professorendynastien bemerkbar.

Die weitere Entwicklung der Universität war wie die der Stadt in den nächsten Jahrzehnten durch Kontinuität bestimmt. Der 30jährige Krieg, in dessen Verlauf 1626 Thüringen erstmals Kampfschauplatz wurde, brachte neben allgemeiner Teuerung und drastisch erhöhten Steuern im Jahre 1637 direkte Folgen für die Stadt,83a) als die Schweden unter Major Thurson, genannt Stahlhans, nach der Generalplünderung der Stadt vor den Kaiserlichen abzogen und dabei die Camsdorfer Brücke zerstören ließen, wobei 36 Arbeiter ertranken. 1655 wurde sie wieder in Stein repariert und zu diesem Zweck das alte Karmeliterkloster endgültig niedergelegt (vgl. Nr. 1). 32 Häuser waren dem Krieg zum Opfer gefallen, der Jenaer Weinbau weitgehend ruiniert. Erst am 19. August 1650 wurde in den thüringischen Herzogtümern das Dankfest für den endlich ausgehandelten Frieden gefeiert. Die herzogliche Regierung in Weimar war in den langen Kriegsjahren praktisch machtlos und handlungsunfähig. In die Jahre 1640/41 fiel eine erneute Teilung des Territoriums.

Auch die Universität sah sich in den 30/40er Jahren in ihrer Existenz bedroht. Die Immatrikulationen sanken von 436 im Jahre 1619 auf 103 im Jahre 1640. Über diese Zeit konnte sie sich materiell nur durch die Fundierung des Jahres 1633 retten: War sie vorher von den Zuschüssen der herzoglichen Regierungen abhängig, so versetzte sie die Übergabe der Gutsherrschaft Remda (bei Rudolstadt) und des Rittergutes Apolda in die Lage, einen großen Teil der bisherigen Zuschüsse selbst aufbringen und etwa drei Viertel der Besoldungen aus eigenen Einkünften decken zu können.

Für die Kontinuität des geistigen Profils der Salana sorgte vor allem eine Reihe von Professoren, denen ein mitunter jahrzehntelanges Wirken an der Universität beschieden war. In der Theologischen Fakultät nahm Johann Gerhard (Nr. 244 und 248) die überragende Stellung in den Jahren 1616/37 ein, der führende Vertreter der lutherischen Orthodoxie mit seinem Hauptwerk “Loci theologici” (9 Bände, 1610/22). Die “Johanneische Trias” wurde ergänzt durch die Theologen Johann Himmel (vgl. Nr. 225) und Johann Major (vgl. Nr. 168), die allerdings nicht die Bedeutung Gerhards erreichten, aber sehr lange an der Universität sowie als Superintendenten in der Stadt (Major zwischen 1605/54) wirkten. Bei den Juristen war es vor allem Dominicus Arumaeus (vgl. Nr. 250), der bis zu seinem Tod 1637 das Profil bestimmte. Die zahlreichen Professoren aus den Familien Fomann und Hilliger, denen mehrere Grabmale in Jena gehörten, waren dagegen für die Wissenschaftsgeschichte von geringerer Bedeutung.

Das Werk des im frühen 17. Jh. führenden Mediziners, Zacharias Brendel (1533–1626, seit 1592 Prof. med.), wurde von dem 1629 nach Jena berufenen Werner Rolfinck (vgl. Nr. 254) fortgesetzt. An seinen Namen hauptsächlich ist die Entwicklung einer naturkundlich orientierten Medizin und die Überwindung der Vorherrschaft von lutherischer Orthodoxie und protestantischer Scholastik än der Jenaer Universität gebunden. Die im Zeichen der Frühaufklärung stehende zweite Hälfte des 17. Jh. liegt aber bereits außerhalb der durch die Konzeption der “Deutschen Inschriften” auf 1650 festgelegten Grenze für die Erfassung der inschriftlichen Zeugnisse. Am Ende dieses Zeitraums stehen die neuen Universitätsstatuten von 1653, die die Professoren erneut deutlich auf das Konkordienbuch und die Bekämpfung des Kalvinismus festlegen und so auch eine Art Kontinuum in der Verfassungsgeschichte der Salana belegen.

Und ein zweites Ereignis ist für die Wertung der epigraphischen Überlieferung bezeichnend. Zwischen 1628/31 weilte der Reformpädagoge Wolfgang Ratke (1571–1635) in Jena. Bereits im Frühjahr 1613 hatte er während eines Aufenthaltes am Weimarer Hof auch in Jena sein Reformprogramm vorgelegt, in dem u. a. gefordert wurde, sich in allen Fakultäten deutsch zu fassen und [Druckseite XXVI] praxisbezogener zu lehren. Das Gutachten der Jenaer Professoren begrüßte diese Vorstellungen und hielt sie für durchführbar. Heinrich Hoffmann (1576–1652, seit 1613 Prof. math.) hat als erster deutsche Vorlesungen in Jena gehalten. Aber prinzipiell änderte sich am Lehrbetrieb nichts, und die Inschriften spiegeln dies deutlich wieder: Während in den meisten anderen deutschsprachigen Gebieten die Zahl der lateinischen Inschriften im 30jährigen Krieg deutlich zurückgeht, bleibt die Sprache der Römer für die Denkmale der Universitätsstadt Jena weitgehend vorherrschend und für die Professorengrabmale bis in das 18. Jh. hinein die Regel.

Zitationshinweis:

DI 33, Stadt Jena, Einleitung, 2. Historischer Kontext (Luise und Klaus Hallof), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di033b005e002.

  1. 5.Zusammenfassende Darstellungen: Koch, D 19 und D 19a; Koch 1966 (ohne wissenschaftlichen Apparat); für das Mittelalter: Platen 1986a. Die umfangreiche Sekundärliteratur wird nur in Auswahl zitiert, Vollständigkeit ist nicht beabsichtigt. Vgl. H. Patze, Bibliographie zur Thüringischen Geschichte, Köln-Graz 1965 und 1966 (Mitteldeutsche Forschungen, 32/I und 32/II), fortgesetzt in: Thüringen-Bibliogiaphie 1966/67 ff. (bis zum Berichtsjahr 1982 hrsg. von der Zentralbibliothek der Deutschen Klassik, Weimar, bearb. von W. Schmidt und D. Kuhles; ab 1983 von der Universitätsbibliothek Jena, bearb. von U. Bose). Im Überblick: W. Huschke, Jena, in: Thüringen, hrsg. von H. Patze, Stuttgart 1968 (Handbuch der historischen Stätten), 215–225. »
  2. 6. Vgl. G. Neumann, Alte Straßennamen in und um Jena. Ein Beitrag zur Jenaer Stadtgeschichte, in: Forschungen und Fortschritte 37, 1963, 106–111; ferner den Stadtplan von 1813/1836 in J.C. Zenker, Historisch-topographisches Taschenbuch von Jena und seiner Umgebung, Jena 1836, bei Steiger 1976, Vorsatzkarte. Der Plan der Stadt, nach dem Geschoßbuch von 1406 rekonstruiert, bei Koch 1966, 12. »
  3. 7.UB I, Nr. 248. »
  4. 8.Ersterwähnt 1344, UB I, Nr. 197; und 1346, UB I, Nr. 209. »
  5. 9.Erfurter und Hammerstor werden 1446 im Geschoßbuch erstmalig erwähnt. »
  6. 10.UB III, S. 1, Nr. 1 und Anm. 2; zur Datierung vgl. S.A. Wolf, Jahrbuch der Hessischen Kirchengeschichtlichen Vereinigung 7, 1956, 1ff. Zum Stadtnamen vgl. A. Fischer, Der Name Jena, in: Beiträge zur Namensforschung 4, 1953, 176ff.; F. Mentz, Der Ortsname Jena, in: Thüringer Fähnlein 4, 1935, 589–603; 5, 1936, 506–507. »
  7. 11.Vgl. G. Neumann, Archäologische Untersuchungen in der Stadtkirche St. Michaelis zu Jena, in: Thüringer Kirchliche Studien 2, Berlin 1972, 59–64. »
  8. 12.Vgl. H. Großkopf, Die Herren von Lobdeburg bei Jena, Neustadt/Orla 1929. »
  9. 13.Vgl. G. Röblitz, Geschichte der Münzstätte Jena, Jena 1977, 23–25; ders., Die Brakteaten der Herren von Lobdeburg, Berlin 1984. »
  10. 14.Vgl. H. Koch, Die Entstehung der Stadt Jena, in: WZ Jena 3, 1953/54, 44; Koch 1966, 10–11. »
  11. 15.UB I, Nr. 20; dort noch auf 1276 datiert. Vgl. E. Devrient, UB II, S. XVII Anm. 4; UB III, S. 2, Nr. 4. Als civitas wird Jena erstmals in einer Chronik unter dem Jahre 1263 bezeichnet, UB I, Nr. 11. Das älteste Stadtsiegel stammt aus dem Ende des 13. Jh. »
  12. 16.Vgl. G. Thieme, 1236 – Jenas Ersterwähnung als Stadt, in: WZ Jena 34, 1985, 539–546; H. Koch, Die Entstehung (s. Anm.14), 43–55; G. Neumann, Vorläufiger Bericht über die Stadtkernforschung in Jena von 1953 bis 1956, in: Ausgrabungen und Funde 1, 1956, 289–294; J. H. Schultze, Die Stadt Jena. Untersuchungsergebnisse der Strukturgeographie und Stadtkernforschung, in: WZ Jena, mat.-nat. Reihe 1, 1951/52, 43–74; F. Möbius, Studien zur älteren Geschichte der Stadt Jena, in: Kultur und Heimat 1959, 410–416; 1960, 306–308; H. Koch, ebd. 1960, 309–312 und 353–358. »
  13. 17.UB I, Nr. 55. »
  14. 18.UB I, Nr. 85 und Nr. 140. »
  15. 19.Vgl. UB I, Nr. 132 und 148; nach Friedrichs I. Tod (1324) zunächst die eine Hälfte, nach der Erwerbung der anderen 1331 auch diese (UB I, Nr. 146). »
  16. 20.Vgl. UB I, Nr. 228. »
  17. 21.UB I, Nr. 427. »
  18. 22.UB II, Nr. 32. »
  19. 23.UB II, Nr. 391. »
  20. 24. UB II, Nr. 754. Amt und Stadt Jena waren ursprünglich zum Meißner Teil Herzog Albrechts geschlagen worden, gingen aber nachträglich unter Erlaß von 50 000 Gulden, die für den Meißner Teil zu zahlen waren, an Ernst, UB II, Nr. 757. »
  21. 25. UB II, Nr. 875; vgl. Nr. 67, 116, 152, 184»
  22. 26. UB I, Nr. 9; UB II, Nr. 293 (1437) u. ö. »
  23. 27. UB I, Nr. 19, Nr. 94. »
  24. 28. UB I, Nr. 344. »
  25. 29. Erstmals ausdrücklich 1391 genannt, UB I, Nr. 476. »
  26. 30. Vgl. Nr. 11, 16, 19, 25, 44, 68»
  27. 31. UB I, Nr. 150; noch 1406 bestätigt (UB II, Nr. 1), doch Beispiele für eine paktische Anwendung fehlen. Stattdessen sind seit 1442 Berufungen an den Leipziger und Magdeburger Gerichtshof nachweisbar. »
  28. 32. Die fürstliche Jahresrente betrug 1367 bereits 120 Mark; in der einzigen erhaltenen Stadtrechnung aus dem Mittelalter von 1489/90 sind es 240 Schock, 1 Groschen; in den Jahren nach 1517 345 Gulden (UB II, Nr. 1203; UB III, S. 215, Nr. 531; S. 217, Nr. 537; S. 220, Nr. 547). »
  29. 33. UB I, Nr. 210 und Nr. 241. »
  30. 34. UB I, Nr. 318. »
  31. 35. UB II, Nr. 1; vgl. Das Geschoßbuch der Stadt Jena vom Jahre 1406, hrsg. von H. Koch, Jena 1932; O. Mühlmann, Untersuchungen zum Geschoßbuch der Stadt Jena vom Jahre 1406, Phil. Diss. Jena 1938. »
  32. 36. UB II, Nr. 87 und Nr. 163. »
  33. 37. UB II, Nr. 664 und 665. »
  34. 38. Vgl. W. Kühn, Die Entwicklung, insbes. die Anfänge des Jenaer Stadtgerichts und das Strafrecht des 14. und 15. Jh., Jena 1938. Zu den Jenaer Scharfrichtern: F. Treichel, Die Scharfrichter der Stadt Jena bis zum Jahre 1800, in: Mitteldeutsche Familienkunde 13, 1972, 313–315. »
  35. 39. UB II, Nr. 420 und 421. »
  36. 40. Vgl. Röblitz, Geschichte der Münzstätte (s. Anm. 13), 48–52. »
  37. 41. Vgl. M. Platen, Die wirtschaftliche, politische und kulturelle Entwicklung der Stadt Jena im Zeitraum von der Zerstörung der Hausbergburgen (1304) bis zum Beginn des 15. Jh., in: WZ Jena 35, 1986, 285–294. »
  38. 42. Vgl. M. Platen, Die wirtschaftliche, soziale und politische Rolle der Vorstädte Jenas im 14. und 15. Jh., in: WZ Jena 35, 1986, 295–303. »
  39. 43. UB I, Nr. 504. »
  40. 44. UB I, Nr. 555 Abschnitt V. »
  41. 45. UB II, Nr. 802. Vgl. E. Koch, Nachricht über die Obliegenheiten der “Vier von der Gemeinde ..., ZVThGA 18 (N.F.10), 1897, 316–318. »
  42. 46. Vgl. G. Falk, Der Jenaer Weinanbau. Untersuchungen zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte einer thüringischen Weinbauernstadt mit besonderer Berücksichtigung des 15. bis 17. Jh., Phil. Diss. Jena 1955; J. Bernuth, Der Thüringer Weinbau. Ein Beitrag über Aufschwung und Niedergang des Thüringer Weinbaus, Wiesbaden 1983 (Schriften zur Weingeschichte, 85); F. Linke und P. Bühner, Der Jenaer Weinbau in Vergangenheit und Gegenwart, Jena o. J. [1990] (Schriftenreihe der Städtischen Museen Jena). »
  43. 47. UB I, Nr. 49. »
  44. 48. UB I, Nr. 56 und 58. »
  45. 49. Jena gehörte zum Mainzer Sprengel, Archidiakonat Erfurt. »
  46. 50. Inschrift bei E. Löbe, Das Cisterzienser-Nonnenkloster in Roda, MVGA Kahla und Roda 7, Heft 4, 1920, (337–420) 403–404. Photo bei F. K. Azzola, in: Deutsche Inschriften. Fachtagung. . . Worms 1986 (Abh. Akad. Mainz 1987/12), 37 Abb. 56. »
  47. 51. UB II, Nr. 1094. »
  48. 52. Vgl. Holtmeyer 1906, 116. »
  49. 53. UB II, Nr. 79 und 80. »
  50. 54. UB I, Nr. 35. »
  51. 55. Vgl. H. Bach, Die anthropologische Sammlung, in: Reichtümer und Raritäten 1, 1974, 115. »
  52. 56. Im Mortuologium des Dominikanerklosters, UB III, S. 222–251 (angelegt vor 1368, Nachträge bis in das 16. Jh.), wird drei Mal die Bestattung in choro angemerkt. Die frühesten Einträge betreffen Personen aus den letzten Jahrzehnten des 13. Jh. »
  53. 57. Vgl. H. Matthes, Die Dominikaner in Thüringen, in: Thüringer Kirchliche Studien 2, Berlin 1972, 77–84. »
  54. 58. Zusammenfassend Schulze 1951; vgl. B. Willkomm, Jenaer Klosterleben am Ende des 14. Jh:, in: Beiträge zur thüringisch-sächsischen Geschichte, Jena 1929, 139–162; UB Jena II, S. XXXVIII-XLIV; Koch 1966, 61–72; Platen 1985a, 36–42. »
  55. 59. Beier 1681, 286–287: “Ich habe offt gehöret, daß die Leichsteine daraus genommen und verbauet, theils An. C. 1548 als das Kloster ist verwandelt worden in das Paedagogium und zukünfftige Collegium Academicum. Theils in nachfolgenden Zeiten in das Wasserwehr bey der Rasemühln. Deren sich etzliche Zeit deme funden.” Ähnlich Wiedeburg 1785, 219–220. »
  56. 60. Vgl. Weber 1907; Koch 1933; ders., Zur Einführung der Reformation in Jena 1524–1924, Jena 1924; Koch 1966, 73–81; Kopitzsch 1983; Traeger 1988, 5–13. »
  57. 61. UB III, S. 208, Nr. 508. »
  58. 62. Vgl. S. Hoyer, Martin Reinhard und der erste Druck hussitischer Artikel in Deutschland, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 18, 1970, 1597–1615; Reinhard stammt aus Eibelstedt/Franken; 1520 stud. Wittenberg; Oktober 1520 nach Dänemark als ev. Prediger; März 1521 nach Wittenberg zurück, bis Juni 1521 zweite Reise zusammen mit Karlstadt; spätestens Sommer 1522 Prediger in Jena (UB III, S. 213 Anm. 2; auch Wette 1756, 62 spricht von 1522 ohne Angabe seiner Quelle); Ende 1523 kurzzeitig reformatorische Tätigkeit in Köln; Oktober 1524 aus Jena ausgewiesen; November 1524 in Nürnberg, dort am 17. Dezember ausgewiesen; weiteres Schicksal unbekannt. »
  59. 63. UB III, S. 213, Nr. 526. »
  60. 64. Vgl. UB II, Nr. 1275; M. v. Hase, Johann Michael, genannt Michael Buchführer alias Michael Kremer, aus Straßburg 1938; Ergänzungen im Gutenberg-Jahrbuch 1957, 131ff. »
  61. 65. Bericht vom 20. August 1524 an den Herzog, UB II, Nr. 1282; vgl. UB II, Nr. 1287. »
  62. 66. Vgl. Luther, Werke Bd. 15, Weimer 1899, 323–347. »
  63. 67. Vgl. R. Jauernig, Antonius Musa, in: Des Herren Name steht uns bei. Luthers Freunde und Schüler in Thüringen, Berlin 1961, 118–131; Koch 1940; UB II, Nr. 1085. »
  64. 68. UB II, Nr. 1286. »
  65. 69. UB II, Nr. 1294; Beier 1681, 205–206. »
  66. 70. UB II, Nr. 1299 (Rechtfertigungsschrift des Stadtrates vom 24. August 1525); vgl. auch die Petition der Jenaer Dominikaner an den Kurfürsten Johann vom 31. August 1525 (UB II, Nr. 1300); Akten zur Geschichte des Bauernkrieges in Mitteldeutschland, hrsg. von P. Fuchs, 2, Jena 1942, 627 f., Nr. 1834. »
  67. 71. Ebd. 554, Nr. 1734; UB II, Nr. 1296; vgl. Beier 1681, 160–161. »
  68. 72. UB III, S. 271f., Nr. 1; S. 272–275, Nr. 2; Quittung der kursächsischen Räte: UB II, S. 276, Nr. 4. »
  69. 73. UB III, S. 307, Nr. 57; Beier 1681, 217. »
  70. 74. UB III, S. 315, Nr. 7; S. 319, Nr. 18; S. 320 f., Nr. 20a. »
  71. 75. Vgl. Luther, Werke Bd. 60, Weimar 1980, 495–543. »
  72. 76. Die Akten in: C. A. H. Burkhard, Geschichte der sächsischen Kirchen- und Schulvisitationen 1524–1545, Leipzig 1879; R. Herrmann, Die Kirchenvisitation im Ernestinischen Thüringen von 1528, in: Beiträge zur thüringischen Kirchengeschichte 1, 1929/31, 167–230. 3, 1933/35, 1–69; A. Heerdegen, Geschichte der allgemeinen Kirchenvisitation in den Ernestinischen Landen im Jahre 1554/55, in: ZVThGA Beiheft 6, 1914; R. Herrmann, Die Generalvisitationen in den Ernestinischen Landen zur Zeit der Lehrstreitigkeiten des 16. Jh. (1554/5, 1562, 1569/70, 1573), in: ZVThGA 30 (N.F. 22), 1915, 75–156; H. Koch, Die Kirchenvisitation des Jahres 1582, in: ZVThGA 40 (N.R 32), 1937, 41–66. »
  73. 77. Vgl. UB III, S. 283, Nr. 13. »
  74. 78. Grundlegend zur Geschichte der Salana bis 1650: Geschichte der Universität Jena, 1 (1968); 2 (1962); ferner W. Mägdefrau, Die Universität Jena und des lutherische Erbe zwischen Reformation und Aufklärung, in: WZ Jena 32, 1983, 163–202; zur Gründung vgl. J.C.E. Schwarz, Das erste Jahrzehnt der Universität Jena, Jena 1858. Auf ausführliche Literaturverweise kann im folgenden verzichtet werden, vgl. neben den Kommentaren zu den einzelnen Inschriften: Bibliographie zur Geschichte der Universität Jena. Arbeiten aus den Jahren 1945 bis 1980, bearb. von K. Marwinski, Jena 1983; G. Steiger, Die Geschichte der ersten Jahrzehnte der Universität Jena (1548/58-ca.1600) im Spiegel der Literatur ab 1920. Eine bibliographische Bilanz, in: WZ Jena 9, 1959/60, 1–35; ferner Traeger 1988, 14–28. »
  75. 79. Vgl. Politische Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz von Sachsen, Bd. 3, Berlin 1978 (Abh. Akad. Leipzig, 68/3), Nr. 584, S. 412ff. »
  76. 80. Vgl. H. v. Hintzenstern, Melanchthon und die Universität Jena. Die Wankelmütigkeit des Magister Philippus und ihre Folgen, in: Des Herren Name steht uns bei. Luthers Freunde und Schüler in Thüringen, Berlin 1961, 132–146. »
  77. 81. Vgl. Urkundenbuch der Universität Wittenberg, bearb. von W. Friedensburg, 1 (1502–1611), Magdeburg 1926, 148f., 166f. »
  78. 82. Vgl. H. Koch, Die “Electoralis”, in: Zentralblatt für Bibliothekswesen 66, 1952, 343–358; Geschichte der Universitätsbibliothek Jena 1549–1945, Weimar 1958, 18–42; Wahl 1985, 638–639. »
  79. 83. Vgl. Wahl 1985, 642–656. »
  80. 83a. Vgl. Traeger 1988, 33–37. »