Inschriftenkatalog: Stadt Ingolstadt
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 99: Stadt Ingolstadt (2017)
Nr. 241 Stadtmuseum nach 1563
Beschreibung
Sterbeinschriften auf dem Epitaph des Martin Kerl und seiner Familie. Ehemals in der Franziskanerklosterkirche Mariae Himmelfahrt, (äußerer) Kreuzgang (Clm 2105), in der Kirche noch zu Kögerls Zeit. Hochrechteckige Platte, unten die Inschrift (I), darüber in vertieftem, oben durch einen Segmentbogen abgeschlossenem Feld Relief, Christus am beasteten Kreuz mit Titulus (II), zu Füßen des Kreuzes Totenkopf, rechts und links des Kreuzes Wolken mit Engelskopf, im Vordergrund links drei Männer, der zweite etwas kleiner, und ein Knabe, kniend mit gefalteten Händen. Rechts zwei Frauen, vor der rechten Frau vier Mädchen, kniend. Die Frauen den Rosenkranz in Händen. Zu Füßen der Frauen und der zwei Männer Wappenschilde. Die Wappenbilder weitgehend abgewittert. Schrifttafel abgewittert mit erheblichem Textverlust.
Ergänzt nach Clm 2105.
Maße: H. 113 cm, B. 85 cm, Bu. 3 cm.
Schriftart(en): Fraktur.
- I.
Anno Do(mi)ni 1543 Starb der Ersam Marthin Kerll / burg(er) vnd Gastgeb. Anno Do(mi)ni156[3], den [2]8 / Nouember, starb der Fürsichtig vnd weis Hanns / Stockmara) burger vnd decz Innern Raths [Anno D(omi)nib) 15<..>] / <...> den tag starb die Erbar vnd tug[endhaft] / frau Anna [Kötn]pockhin Obgemelter beder [hausfrau] / gewest [Anno D(omi)ni 15]84, den 4 Augusti [star]b [der erbar] / Bastian [Kerl vorgemelter Kötnpeckin S]ühn Anno 15<..> / den <...> [Starb Anna Carlin von Gamersham1)], egemeltsc) Kerls Haussfrau u(n)d Michaeln [Moringers von] / Puchsentssha[---] eliche dochter gewest, dere(n) Sele(n) alle[n Gott d]er Allmächtig gendiga) und Barmhertzig sein wolle Amen.
- II.
INRI
Kerl2), Stockmair3), unbekannt4), erloschen5). |
Textkritischer Apparat
- Sic!
- Nicht bei Kögerl, jedoch auf Grund der Buchstabenreste sicher vorhanden.
- gewesten alle Handschriften.
Anmerkungen
- Gaimersheim, Lkr. Eichstätt.
- Marke in Schild: Zwei gekreuzte Schrägschäfte mit je vorderer bzw. hinterer Oberkopfabstrebe, Mittelkreuzsprosse und hinterer bzw. vorderer erniedrigter Mittelabstrebe.
- Ostermair, Bürgerbuch II, 134. In Rot auf grünem Hügel ein natürlicher Baumstumpf von drei goldenen, sechsstrahligen 1:2 gestellten Sternen begleitet.
- Schrägbalken mit Speerspitze belegt.
- Stark abgewittert, noch sichtbar: Beil und der Schaft eines weiteren senkrecht stehenden Gegenstandes, unten ein Gegenstand aus einer runden Scheibe von dem zwei waagrechte, parallele Linien nach rechts weggehen (Flaschenzug?).
- Vgl. Ostermair, Bürgerbuch I, 66.
Nachweise
- Clm 1533 p. 386 (nur Martin Kerl); Oefeleana 44 Ingolstadt fol. 26r-v; Clm 2105 fol. 221, Nr. 479; Cgm 3017 fol. 59r; StadtA Regensburg HVOR Ms. B. 23 p. 29, Nr. 59; Kögerl, Garnisonskirche 82 (Erwähnung); Götz, Grabsteinbuch 93.
Zitierhinweis:
DI 99, Stadt Ingolstadt, Nr. 241 (Christine Steininger), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di099m018k0024106.
Kommentar
Hans Stockmair ist auf der Ratstafel von 1562 (vgl. Nr. 226) als Mitglied des Innern Rats belegt. Er wurde wohl 1552 in den Äußeren Rat gewählt und stieg 1558 in den Inneren Rat auf, er hatte darauf öfter das Amt des Bürgermeisters inne und war vermutlich der Stifter der deutschen Ratsspruchtafel (Nr. 239). In den Ratslisten wird die Namensvariante Stegmair benutzt. Zu Hans Kerl und Bastian Kerl sowie seiner Ehefrau konnte nichts ermittelt werden. Anna Köttenböck wird schon von Ostermair als Hausfrau des Hans Stockmair genannt, er bezog sein Wissen jedoch vermutlich von dem Grabdenkmal6).
Schwierig ist die Datierung des Epitaphs. Stifterin war jedenfalls Anna Stockmair, geb. Köttenböck, verw. Kerl. In der bildlichen Darstellung ist jedoch nicht nur sie mit ihren beiden Ehemännern dargestellt, es findet sich auf der rechten Seite noch das Bild einer weiteren verheirateten Frau in gleicher Größe, hier muss es sich wohl um die Darstellung der im Text ebenfalls erwähnten Schwiegertochter handeln. Der Text des Epitaphs beginnt mit der Nennung des erstverstorbenen ersten Ehemannes. Es präsentiert sich als Familiengrab der Kerl. Daher ist es wahrscheinlich, dass das Denkmal nach dem Tod des zweiten Ehemannes Hans Stockmair 1563 angefertigt wurde und Sohn und Schwiegertochter an der Stiftung des Familiendenkmals beteiligt waren. Möglicherweise kam es zu der Errichtung aber auch erst nach dem Tod des Sohnes Bastian Kerl. Es würde sich dann um eine Stiftung von Mutter und der verwitweten Schwiegertochter handeln. Jedenfalls sind die Todesdaten der Schwiegertochter nicht mehr nachgetragen worden. Dass sie allein jedoch aller Ehemänner ihrer Schwiegermutter gedacht hätte, wäre wohl nur durch eine testamentarische Verfügung denkbar. Der schlechte Erhaltungszustand erlaubt es nicht, zu beurteilen, ob die Daten für Bastian Kerl nachgetragen oder im Zuge der Erstellung des Denkmals angefertigt wurden. Als Terminus post quem kann daher 1563 gelten, ein Terminus ante quem lässt sich nicht festmachen, da wir die Sterbedaten der beiden Frauen nicht kennen.