Inschriftenkatalog: Stadt Ingolstadt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 99: Stadt Ingolstadt (2017)

Nr. 22 Kreuztor 1443, 17. Jh.(?)

Beschreibung

Gedenkinschrift des Hans Peringer auf einem Wappenstein. Außen, Stadtseite, auf alten Aufnahmen des Stadtarchivs zwischen den beiden kleinen Fensterluken und unter dem großen Fenster. Fast quadratischer Stein. Erhaben das Stadtwappen von einem bärtigen Mann als Wappenhalter gehalten, von einem vielfach gewundenen Spruchband mit Umschrift links unten beginnend und rechts unten endend umlaufen, rechts unten vielleicht ein kleiner Wappenschild (persönliches Wappen Peringers?). Abgewittert, fast völliger Bild- und Textverlust. Darunter auf Aufnahmen des Jahres 1910 ein Wandbild mit Bildunterschrift erkennbar, laut Ostermair, Führer 57, ein Bild der Hl. Jungfrau mit Bildunterschrift (vgl. Nr. 598†).

Edition nach Photo StA Ingolstadt (1951).

Schriftart(en): Gotische Minuskel.

© Stadtarchiv Ingolstadt [1/1]

  1. a(n)no d(omi)nia) // M cccc · [xxxxiii // ci]rcaa) · festv(m) // [pe]nthecostes fvit // Cam[er]ari(us) [ha]ns P̣eringe[r] ·

Übersetzung:

Im Jahre 1443 um das Pfingstfest war Hans Peringer Kammerer.

Wappen:
Ingolstadt.

Kommentar

Aus welchem Grund sich diese Inschrift am Kreuztor befindet, war nicht festzustellen. Es muss sich wohl um Bau- oder Erhaltungsmaßnahmen am Tor gehandelt haben, die Hans Peringer verantwortete.

Die Stellung des Kammerers innerhalb der städtischen Verwaltung Ingolstadts ist um die Mitte des 15. Jahrhunderts nicht eindeutig. Der Kammerer wird in Verbindung mit dem Rat und den Bürgern der Stadt genannt. Er war jedenfalls mit der Finanzverwaltung befasst, scheint jedoch auch als Repräsentant des Rats gewirkt zu haben. Parallel wird aber auch der Bürgermeister als Vertreter von Rat und Bürgern angesprochen. Hans Fischer wird 1463 kamrer und purgermaister genannt, was für zwei getrennte Ämter sprechen würde. Erst ab 1470 kommt nur mehr der Titel Bürgermeister vor1).

Auch für Hans Peringer sind beide Titel nachweisbar, während die Inschrift ihn 1443 als camerarius bezeichnet, nennt ihn eine Urkunde von 1454 Bügermeister2). Daneben ist er auch noch mehrfach als Geschworener des Inneren Rats3) und 1465 als Kirchenpropst Unserer Lieben Frau4) belegt. Er gehörte zu den Unterzeichnern des Treueeides an Herzog Ludwig den Reichen 14515). Hans Peringer war bereits im November 1443 nicht mehr Kammerer. In einer Urkunde vom 22. November, die er zusammen mit Hans Vischer siegelt, wird dieser nämlich als Kammerer bezeichnet, wogegen Peringer als Geschworener des Rats auftritt6). 1473 stiftete Hans Peringer zusammen mit seiner Frau Margareth (vermutlich einer geb. Muhlhoffer) dem Ingolstädter Spital einen Hof verbunden mit einer Memoria und einer Jahrtagsstiftung7). 1474 wurde eine Giltverschreibung nach seinem Testament vorgenommen8), so dass er zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben gewesen sein muss. Auch nach 1474 ist ein Ingolstädter Bürger namens Hans Peringer fassbar, der mit einer Katharina verheiratet war9); es könnte sich um einen Sohn von Hans und Margareth gehandelt haben.

Textkritischer Apparat

  1. // kennzeichnet Knicke des Schriftbandes.
  2. Textverteilung vor und nach dem Knick nicht genau nachvollziehbar.

Anmerkungen

  1. Vgl. Hofmann, Geschichte I, 580-582.
  2. StadtA Ingolstadt Urkunde B 459 vom 25. September 1454.
  3. StadtA Ingolstadt Urkunde C 242 vom 17. Januar 1450.
  4. StadtA Ingolstadt Urkunde A 674 vom 4. Februar 1465.
  5. Vgl. Hofmann, Geschichte I, 523.
  6. StadtA Ingolstadt Urkunde C 239 vom 22. November 1443.
  7. StadtA Ingolstadt Urkunde B 464 vom 27. November 1473.
  8. StadtA Ingolstadt Urkunde B 465 vom 5. Mai 1474.
  9. Vgl. z. B. StadtA Ingolstadt Urkunde C 87 vom 6. Dezember 1485 und Urkunde C 300 vom 8. März 1505, in der Katharina Beringer, die Witwe des Hans, genannt ist.

Nachweise

  1. Cgm 3368 fol. 101r; Ostermair, Beiträge III, 241; Kdm OBB I (Ingolstadt) 62.

Zitierhinweis:
DI 99, Stadt Ingolstadt, Nr. 22 (Christine Steininger), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di099m018k0002205.