Inschriftenkatalog: Hohenlohekreis
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 73: Hohenlohekreis (2008)
Nr. 447† Niedernhall-Hermersberg, ehem. Wildfuhr 1589 o. früher?
Beschreibung
Jagdsteine mit Initialen zur Markierung der Grenze zwischen der Hermersberger Wildfuhr und dem Jagdgebiet des Grafen Wolfgang II. von Hohenlohe-Weikersheim. Im Wald, entlang der Grenze, insgesamt 27 nicht näher beschriebene „hohe“, vermutlich stelenartige Steine, die einheitlich gestaltet waren: jeweils auf der zur Hermersberger Wildfuhr weisenden Seite zwei untereinander angebrachte Monogramme (A), auf der nach außen gerichteten Seite eine Nameninitiale (B). Möglicherweise sind noch einige der Steine erhalten, auf eine systematische Suche wurde verzichtet.
Inschriften nach HZAN Oe 200 Bd 621.
Schriftart(en): Kapitalis.
- A
H(ermans)P(erg)a) . / W(ild)F(uhr)b)
- B
W(olfgang) .
Textkritischer Apparat
- Nexus litterarum HP; Auflösung der Abkürzung nach der zeitgenössisch üblichen Schreibweise.
- Nexus litterarum WF; fehlt in allen bisherigen Publikationen.
Anmerkungen
- Zu den umständlichen und umfangreichen Vorbereitungen wie Grenzbeschreibung und Waldordnungsentwurf vgl. Taddey, Hermersberg 51–58.
- HZAN Oe 200 Bd 621 (wie unten).
- Vgl. Taddey, Hermersberg 93.
Nachweise
- HZAN Oe 200 Bd 621: Renovatur uber die gemeinen Wildtfuhr deß Hauses Hermansperg de anno Christi MDXCVII, fol. 3v–6r.
- Schumm, Geschichte von Hermersberg 2.
- Rauser, Niedernhaller Heimatbuch 260f. (nach Schumm).
- Taddey, Hermersberg 64.
Zitierhinweis:
DI 73, Hohenlohekreis, Nr. 447† (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di073h016k0044700.
Kommentar
Die Grenzen der Hermersberger Wildfuhr waren 1586 in wesentlich größerem Umfang als zuvor festgelegt worden1. Der Bezirk sollte künftig allen Grafen von Hohenlohe gemeinsam gehören, und innerhalb der Grenzen sollte Schießen, Hetzen und Jagen grundsätzlich verboten sein. Es handelte sich also um die Einrichtung eines Wildschutzgebiets. Die Jagden außerhalb der Wildfuhr wurden im Mai 1589 zwischen den drei gräflichen Brüdern Wolfgang, Philipp und Friedrich aufgeteilt, Friedrichs Anteil fiel bereits 1590 nach seinem kinderlosen Tod an Wolfgang und Philipp. Möglicherweise wurden die 27 Jagdsteine bereits 1586 gesetzt, um die neue Grenzziehung der Wildfuhr zu dokumentieren, wahrscheinlicher ist aber ihre Aufstellung erst 1589 nach der Festlegung der Jagdgebiete von Graf Wolfgang. Sicher ist jedenfalls, daß die Initialen Wolfgangs erst danach angebracht worden sein können. Gesicherter terminus ante quem ist die Grenzbeschreibung von 1589, die anläßlich der Renovatur der Wildfuhr abgefaßt wurde und in der die Standorte aller Steine aufgeführt sind2. Sie beginnt und endet an der Forchtenberger Kocherbrücke. Eine nach dem Tod Graf Wolfgangs 1610 vorgesehene Neuversteinung der Jagdgebiete ist unterblieben, jedenfalls gab es 1626 noch keine neue Grenzmarkierung3.