Inschriftenkatalog: Hohenlohekreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 73: Hohenlohekreis (2008)

Nr. 445† Gaisbach (Stadt Künzelsau) und Feßbach-Künsbach (Gde. Kupferzell), Gemarkung 1589

Beschreibung

Jagensgrenzsteine zwischen Gebieten der Grafen Wolfgang II. und Friedrich von Hohenlohe, gesetzt am 1., 2. und 3. September 15891. Im ersten, west-östlichen Teil des Grenzverlaufs von Gaisbach bis Künsbach neun Grenzsteine, jeweils auf beiden Seiten mit Initialen beschriftet: auf der Vorderseite jeweils mit (A), auf der Rückseite mit (B). I. In Gaisbach im Weiler; II. und III. „fürbas, am Büehel, so den Weg nacher Gaißbach geht“; IV. bei einer Eiche am Schippberg; V. beim Künzbach („Künzelspacher Bach“) „bei dem Graben“; VI. über den Bach, „gegen dem Creuzbusch“ bei einem Eichenbüschlein; VII. beim Künzbach, „hinder Jerg Rülln Garten“; IX. in Künsbach, „hinder Jerg Kölern Hauß“, bei einem Birnbaum. Im weiteren Verlauf der Grenze nach Norden bis zur Kocherbrücke in Morsbach wurden zahlreiche weitere „Stickhel“ gesetzt, die aber offenbar nicht beschriftet waren. Sie wurden vielmehr neben Bäume gesetzt, die mit zwei eingebrannten oder aufgemalten Kreuzen markiert wurden. Gelegentlich wurden auch nur die Bäume geloht, ohne daß ein Stein gesetzt wurde.

Nach HZAN La 125 (Nachlaß Graf Friedrich zu Hohenlohe-Langenburg) Bü 23.

  1. A

    W(olfgang) .

  2. B

    · Na) ·

Kommentar

Die Grenzziehung – wohl ein verspätetes Ergebnis der Landesteilung von 1586 – war nur von kurzer Dauer, da Graf Friedrich von Hohenlohe bereits im darauffolgenden Jahr starb.

Textkritischer Apparat

  1. Bedeutung unklar.

Anmerkungen

  1. Vgl. HZAN La 125 (Nachlaß Graf Friedrich zu Hohenlohe-Langenburg) Bü 23: „Entscheidt unnd Abstickhlung etlicher Jagent unnd der Grenizen, zwischen den Wohlgebornen Herrn Herrn Wolfgangen und Friderichen, Graven von Hohenloe, und Herrn zu Langenburg etc. gebrüedern“; mit Dorsalvermerk: „Was für Stückel durch die von der Herrschafften Allerseits Abgeordnete an den hiebevor gemeinen, An jetzo aber abgetheilten Jagken geschlagen worden“.

Nachweise

  1. HZAN La 125 (Nachlaß Graf Friedrich zu Hohenlohe-Langenburg) Bü 23.

Zitierhinweis:
DI 73, Hohenlohekreis, Nr. 445† (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di073h016k0044506.