Inschriftenkatalog: Hohenlohekreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 73: Hohenlohekreis (2008)

Nr. 369 Neuenstein, ev. Stadtkirche nach 1575

Beschreibung

Grabplatte des Johann Heber. Ursprünglich im Fußboden der Kirche, zu unbekanntem Zeitpunkt außen an der Nordwand des Chors angebracht, erster Stein von Osten. Roter Sandstein. Oben ein reliefiertes Vollwappen unter Rundbogen, in den Bogenzwickeln Dreiblattmotive; unten eine querrechteckige Kartusche mit Roll- und Beschlagwerkrahmen, darin die Inschrift. Stark verwittert, Oberfläche schichtweise abplatzend, so daß nur noch geringe Reste der Inschrift und nur mehr die Umrisse des Wappens erkennbar sind.

Maße: L. 197,5, B. 92, Bu. 3,7 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

© Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/2]

  1. [DER] E[. .]VEST VND W[O]LA/[CHḄẠRa)] ḤER ḄṚVET[. . .]E1) / [. . .] I[ỌHAṆ]Nb) HEBER V[. . . .] / ẈẠ[. . . .]ḌE[– – –] / Ṿ[– – – / – – – / – – – / – – –]

Wappen:
Heber2.

Kommentar

Soweit dies die spärlichen Reste der Inschrift noch erkennen lassen, handelt es sich um eine dünnstrichig ausgeführte Kapitalis mit unscheinbaren Serifen. Die Ausrichtung der Schrägschäfte ist nicht einheitlich. Über V ist als diakritisches Zeichen eine kurze Wellenlinie gesetzt.

Johann (Albrecht) Heber war gräflich hohenlohischer Rat in Neuenstein3. Er war spätestens ab 1543 verheiratet mit Dorothea von Stetten4, einer Tochter des Zürch von Stetten zu Buchenbach und Künzelsau († 1558) und der Amalia von Hedersdorf5. Vermutlich über die Heirat erlangte er einen Anteil an dem Stettenschen Rittergut Bodenhof (sw. Buchenbach)6. Da Heber 1575 noch am Leben war7, muß die Grabplatte später entstanden sein. Das Todesdatum ließ sich nicht ermitteln. Die erhaltenen Neuensteiner Totenregister setzen erst 1607 ein.

Textkritischer Apparat

  1. CHBAR auf einem Foto von 1989 (Fotokartei der Inschriftenkommission der Heidelberger Akademie der Wissenschaften) noch schwach zu erkennen; jetzt völlig zerstört.
  2. Auf dem Foto (wie Anm. a) sind noch Reste des Namens zu erahnen.

Anmerkungen

  1. Bedeutung unklar.
  2. Völlig zerstört.
  3. Als solcher 1563 und 1575 genannt; vgl. Franz, Kirchenleitung 37, 59. Von 1551 bis1558 bekleidete er das Amt des Stiftssyndikus in Öhringen; vgl. HZAN SB 15 (StiftÖhringen) Bü 47. 1564 war er Rat und Kanzleisekretär in Neuenstein und erhielt aufgrund seines damals bereits langjährigen Dienstes („etlich und fünffzig Jahre“) einen Freiheitsbrief für seine Güter in Neuenstein; vgl. HZAN Oe 10 118/1/3 (Kopie).
  4. Vgl. Rückert/Ziegler, Archiv Stetten, Nrr. 4 (1543), 643 (1561). Dorotheas Grabplatte ist ebenfalls erhalten (nr. 317).
  5. Vgl. Biedermann, Ottenwald, tab. XXXIX; dort allerdings als Ehemann Dorotheas „Herr Georg von Habern ao. 1530“. Angesichts der Ähnlichkeit der Namen Habern/Heber dürfte Biedermann hier ein Versehen unterlaufen sein. Vielleicht war Dorothea aber auch tatsächlich zunächst mit einem (genealogisch nicht einzuordnenden) Georg von Habern vermählt und heiratete erst in zweiter Ehe Heber? Vgl. Stammtafel Habern (ohne Nachweis eines Georg) in Biedermann, Ottenwald, tab. CCCLXXVIII.
  6. 1625 Rückkauf von den Heberschen Erben durch Eberhard von Stetten; vgl. Rückert/Ziegler, Archiv Stetten, Nr. 592.
  7. Vgl. Anm. 3.

Nachweise

  1. Maurer, Kirchengeschichte 36 (nur erwähnt: „Doppelgrabstein des Ehepaars Heber“).

Zitierhinweis:
DI 73, Hohenlohekreis, Nr. 369 (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di073h016k0036908.