Inschriftenkatalog: Hohenlohekreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 73: Hohenlohekreis (2008)

Nr. 317 Neuenstein, ev. Stadtkirche nach 1564

Beschreibung

Grabplatte der Dorothea Heber geb. von Stetten. Ursprünglich im Fußboden der Kirche, zu unbekanntem Zeitpunkt außen an der Nordwand des Chors angebracht, zweiter Stein von Osten. Roter Sandstein. Oben ein großes reliefiertes Vollwappen; unten eine querrechteckige Kartusche mit Roll- und Beschlagwerkrahmen, darin die Inschrift. Stark verwittert, Oberfläche schichtweise abplatzend, so daß nur noch die ersten beiden Zeilen der Inschrift teilweise zu entziffern sind.

Maße: L. 197,5, B. 93, Bu. 3,7 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

© Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/2]

  1. DIE EDLE VND THV[GENDR]E/ICHa) D[ORO]THE[Ab) – – – / – – –]c)

Wappen:
Stetten1.

Kommentar

Die Kapitalis ist mit gleichbleibend schmaler Kerbe eingehauen. Über I ist ein Quadrangelpunkt, über V als diakritisches Zeichen eine kurze Wellenlinie gesetzt. Das D am Beginn der Inschrift ist leicht erhöht, sein Schaft ist oben geringfügig verkürzt, und das obere Bogenende greift nach links über den Schaft hinaus.

Dorothea war eine Tochter des Zürch von Stetten zu Buchenbach und Künzelsau († 1558) und der Amalia von Hedersdorf2. Sie war verheiratet mit dem gräflich hohenlohischen Rat zu Neuenstein Johann Heber, dessen Grabplatte ebenfalls erhalten ist (nr. 369) und der ähnlichen Gesamtgestaltung zufolge sowie nach Ausweis der identischen Schriftformen und Maße vom selben Steinmetz geschaffen wurde. Dorothea war 1564 noch am Leben3, wodurch ein terminus post quem für die Herstellung der Grabplatte gegeben ist. Sie war Frauenzimmerjungfrau bei Graf Georg I. von Hohenlohe und dessen Frau Praxedis geb. Gräfin von Sulz4.

Textkritischer Apparat

  1. Ergänzt nach üblichem Formular.
  2. Von THE nur die oberen Enden erhalten.
  3. Die exakte Zahl der zerstörten Schriftzeilen (fünf oder sechs?) läßt sich nicht mehr bestimmen.

Anmerkungen

  1. Schildbild völlig zerstört; von der Helmzier ist die wachsende Jungfrau noch weitgehend erhalten, von den beiden Streitäxten in ihren Händen sind nur mehr die Klingen sichtbar.
  2. Vgl. Biedermann, Ottenwald, tab. XXXIX; Näheres unter nr. 369.
  3. HZAN Oe 10 118/1/3. Urk. Nachweis zu 1561: Rückert/Ziegler, Archiv Stetten, Nr. 643.
  4. HZAN Oe 10 118/1/3. Die Neuensteiner Totenregister dieser Zeit sind nicht erhalten.

Nachweise

  1. Maurer, Kirchengeschichte 36 (nur erwähnt: „Doppelgrabstein des Ehepaars Heber“).

Zitierhinweis:
DI 73, Hohenlohekreis, Nr. 317 (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di073h016k0031707.