Inschriftenkatalog: Hohenlohekreis
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 73: Hohenlohekreis (2008)
Nr. 183† Künzelsau, ev. Johanneskirche 1514
Beschreibung
Totenschild (?) eines Angehörigen des Hauses von Stetten, vielleicht Simons von Stetten. Im 17. Jahrhundert an nicht näher bezeichneter Stelle im Langhaus der Kirche1. Ausführung unbekannt, vermutlich mit Wappendarstellung.
Inschrift nach HZAN GA 55 VII. Bü 181.
Anno 1514 . vf Sonntag nach Bartholomaej starb der Erbar vnd vest [– – –]a) vonn Stettenb)
Datum: 27. August 1514.
Textkritischer Apparat
- In der Handschrift ist die nicht mehr lesbare Stelle durch einen langen waagerechten Strich gekennzeichnet.
- Danach ein etcetera-Kürzel (für eine folgende Fürbitte?), das aber vielleicht auch nur als Schlußzeichen zu deuten ist; vgl. nr. 73 † Anm. a.
Anmerkungen
- Abschriftlich überliefert zusammen mit zahlreichen weiteren Grabinschriften vornehmlich der Herren von Stetten in der Künzelsauer Kirche; als Inschriftenträger sind „uffgehenckhte Schildt unnd adenliche Wappen“ genannt, es dürfte sich demnach überwiegend um Totenschilde gehandelt haben. Da in der Zusammenstellung eigene Rubriken „vornen im Chor“ und „außerhalb der Kirchen“ angelegt sind, darf man davon ausgehen, daß sich alle nicht unter diesen Rubriken eingereihten Inschriftenträger im Langhaus befanden.
- Biedermann, Ottenwald, tab. XL.
- So sind etwa auch für den 1548 verstorbenen Sebastian von Rein in der vorliegenden handschriftlichen Überlieferung zwei verschiedene Inschriftenträger in Chor und Langhaus der Kirche – vermutlich Totenschild und Epitaph – bezeugt, vgl. nrr. 261 †, 262 †.
Nachweise
- HZAN GA 55 (Nachlaß Albrecht) VII. Bü 181 (Stetten).
Zitierhinweis:
DI 73, Hohenlohekreis, Nr. 183† (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di073h016k0018301.
Kommentar
Im Jahr 1514 ist Simon von Stetten gestorben, sein Todestag ist jedoch offenbar bislang nicht bekannt2. Da für ihn bereits ein Totenschild (?) – ohne Angabe des Todestages – im Chor der Künzelsauer Johanneskirche bezeugt ist (nr. 185 †), wird man die vorliegende Inschrift vielleicht einem anderen Angehörigen des Geschlechts zuordnen müssen. Es ist freilich auch nicht auszuschließen, daß Simon zwei Grabmäler in der Kirche erhielt, von denen dann eines – die Grabplatte oder ein Epitaph – in die hier konsultierte abschriftliche Überlieferung der im übrigen wohl fast ausnahmslos auf Totenschilden angebrachten Inschriften aufgenommen worden sein müßte3. Zu Simon von Stetten vgl. nr. 185 †.