Inschriftenkatalog: Hohenlohekreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 73: Hohenlohekreis (2008)

Nr. 11(†) Kloster Schöntal (Gde. Schöntal), Kloster, kath. Pfarrkirche St. Joseph (ehem. Klosterkirche) 1338

Beschreibung

Epitaph oder Hochgrabdeckplatte des Albrecht von Hohenlohe-Möckmühl. Innen an der Westwand des nördlichen Seitenschiffs. Ursprünglich in einer nicht genau zu bestimmenden Kapelle, „quae erat opposita loco Capitulari in medio versus orientem“1, von dort 1640 in die alte Klosterkirche überführt2 und unter der Kanzel, also im südöstlichen Bereich des Langhauses, aufgestellt3; nach Abbruch der alten Kirche im Zuge des barocken Neubaus 1713 (?)4 Aufstellung am jetzigen Standort über einem Sockel, der mit einer von Abt Knittel verfaßten Versinschrift versehen wurde5. Sandstein. Fast vollrunde Liegefigur des mit Lederpanzer, Kettenhemd, Waffenrock, Panzerstrümpfen mit Kniekacheln, Beckenhaube und Helmbrünne gerüsteten Ritters, der die Hände zum Gebet zusammenlegt. Auf der linken Schulter ruht der Wappenschild, der Kübelhelm ist zur Rechten des Kopfs, die Handschuhe sind zur Linken abgelegt. Am Rüsthaken hängt ein Dolch, das Schwert mit Gurt liegt neben der linken Hüfte. Zu Füßen zwei kleine kauernde Löwen. Die Inschrift befand sich ursprünglich vermutlich auf dem nach außen abgeschrägten Rand der Platte, der jetzt aber glatt abgearbeitet ist und keine Schriftspuren mehr aufweist. Löwen verstümmelt, Helmzier zwischen 1868 und 1880 entfernt6. Die Inschrift war vor der Neuaufstellung des Grabmals noch vorhanden7, wurde also vermutlich erst um 1713 entfernt.

Inschrift nach Müller/Stöcklein.

Siehe Lageplan.

Maße: H. 215, B. (Rest) 86 cm.

Schriftart(en): Gotische Majuskel?

© Heidelberger Akademie der Wissenschaften; Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn [1/1]

  1. Anno Domini MCCCXXXVIII . XVa) . Kalend(as) Maij obijt Nobilis D(omi)nus Albertus de Hohenlohe dictus de Mekmühl8)

Übersetzung:

Im Jahr des Herrn 1334 am 15. (?) Tag vor den Kalenden des Mai (17. April?) starb der edle Herr Albrecht von Hohenlohe, genannt von Möckmühl.

Wappen:
Hohenlohe.

Kommentar

Vom Formular her besteht kein Anlaß zum Zweifel an der Entstehung der Inschrift in der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts. Der Sterbevermerk des Epitaphs diente demnach offenbar als Vorlage für die Inschrift auf der erst um 1470/80 angefertigten Grabplatte Albrechts (nr. 89). Da auf dem Epitaph von der Inschrift keine Reste mehr erhalten sind, erübrigt sich von epigraphischer Seite eine Beurteilung der Werkstattfrage. Das in seiner figürlichen Gestaltung sehr qualitätvolle Grabmal wird, wohl zu Recht, demselben Meister zugeschrieben, der die Grabplatte des 1345 verstorbenen Heinrich von Seinsheim in Mariaburghausen (Stadt Haßfurt, Lkr. Haßberge) geschaffen hat9. Einer zeitlichen Einordnung um 1338 steht vom stilistischen Befund her nichts im Wege10.

Albrecht war ein Sohn Albrechts I. von Hohenlohe zu Uffenheim († um 1270) aus dessen zweiter Ehe mit Udelhild, der Tochter des Grafen Ulrich II. von Berg und Schelklingen. Er benannte sich sowohl nach Schelklingen als auch nach Möckmühl zu11. Verheiratet war er mit Hedwig, Tochter des Grafen Heinrich von Castell12. Das Mortilogium Schöntalense verzeichnet, abweichend von der Inschrift, den 16. April als Albrechts Todestag13. Der Verstorbene wird dort als „inter benefactores monasterii non postremus“ bezeichnet, ohne daß dies konkretisiert wäre.

Textkritischer Apparat

  1. Vermutlich Überlieferungsfehler. Die Inschrift der im 15. Jh. entstandenen Grabplatte gibt, wie das Mortilogium Schöntalense (vgl. Kommentar), als Todestag den 16. vor den Kalenden des Mai, also den 16. April, an: xvj · k(a)l(endas) · Maij.

Anmerkungen

  1. Vgl. Kremer, Chronicon (WLB Cod. hist. F 422) p. 691. Hebenstreit (StAL B 503 II Bü 10) p. 65f. und Knittel, Annales (StAL B 503 II Bü 13) p. 82 geben als ursprünglichen Standort das „capitulum“, also den Kapitelsaal, an. Dies deckt sich mit der Angabe des Schöntaler Mortilogiums: „sepulturae locum … obtinuit ad sinistram altaris in capitulo“; vgl. Albrecht, Hohenlohische Grab-Denkmale 379.
  2. Vgl. Hebenstreit (StAL B 503 II Bü 10) p. 65f.; Schönhuth, Denkmal des Grafen Albrecht 132 und Albrecht, Hohenlohische Grab-Denkmale 379 (nach dem Schöntaler Mortilogium); Brümmer, Kunst u. Herrschaftsanspruch 169. Zu dem Grabmal vgl. ferner Hermann Bauer, Albrechts von Hohenlohe Grabdenkmal zu Schönthal, in: WFr 8 H. 1 (1868) 108f.
  3. Müller/Stöcklein (WLB Cod. Don. 600) fol. 25r.
  4. Nach einem Nachtrag in Knittels Annales (StAL B 503 II Bü 13) p. 82 fand die Neuaufstellung 1713 statt. Kdm. Künzelsau 338 und Brümmer, Kunst u. Herrschaftsanspruch 168 geben dagegen 1717, das Jahr der Weihe der neuen Kirche, als Jahr der Translozierung an; Kremer, Chronicon (WLB Cod. hist. F 422) p. 691 berichtet die Übertragung bereits zum Jahr 1708.
  5. In ChrIsto VIVIt , / qVI ChrIstVM qVaerere sCIVIt / nVnC CoeLVM aLbertVs , / qVI bene VIXIt habet . Das Distichon ergibt zwei Chronogramme auf das Jahr 1338.
  6. Kdm. Künzelsau 338; Brümmer, Kunst u. Herrschaftsanspruch 247 Anm. 620.
  7. Müller/Stöcklein (WLB Cod. Don. 600) fol. 25r mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, daß das Grabmal dieselbe Inschrift trage wie die Grabplatte Albrechts: „subtus suggestum visitur statua lapidea cum hac scriptura … Eadem est inscriptio lapidis sepulchralis“. Die Angabe bei Schönhuth, Denkmal des Grafen Albrecht 132, daß die Inschrift zu seiner Zeit noch „in sehr leserlicher eckigter Mönchsschrift, wie sie schon im Anfang des 14. Jahrhunderts vorkommt,“ um den Stein herum angebracht gewesen sein soll, muß auf einer Verwechslung mit der Grabplatte Albrechts (nr. 89) beruhen. Derselbe Irrtum bereits in Schönhut, Chronik Schönthal 190f. und danach bei Kröll 95.
  8. Möckmühl, Lkr. Heilbronn.
  9. Fritz Knapp, Mainfranken. Bamberg, Würzburg, Aschaffenburg. Eine fränkische Kunstgeschichte, Würzburg 1928, 247; DI 17 (Haßberge) nr. 5 (mit weiterführender Lit.). Zur zahlreichen älteren Literatur zu dem Schöntaler Grabmal vgl. die Hinweise in Kdm. Künzelsau 338. Ablehnend zur Zuschreibung an den Seinsheim-Meister: Hurtig, Armored Gisant 105.
  10. v. Reitzenstein, Ritter im Heergewäte 80. Taddey, Grabmäler der Hohenlohe 34, erwägt – ohne Berücksichtigung der kopial überlieferten Inschrift – zuletzt eine Entstehung bereits gegen Ende des 13. Jh. und somit eine etwaige Zuweisung des Grabmals an Albrechts gleichnamigen Vater, der 1296 letztmals urkundlich nachweisbar ist. Gegen diesen bereits von Albrecht, Hohenlohische Grab-Denkmale 377 u. 379 in die Diskussion gebrachten frühen Zeitansatz spricht aber m. E. die Form des Wappenschilds: Die Gesamtlänge ist bereits stark reduziert, und die Seiten des relativ breiten Schilds sind oben leicht eingezogen – eine Form, die besonders in der 1. Hälfte des 14. Jh. beliebt war („Manesseschild“).
  11. Vgl. Albrecht, Die Hohenlohischen Siegel 180: „von Hohenloch der zu Meckemulen gesetzen ist“ (Urkunde 1333 V 1) ; „von Hohenloch genant von Megkemuln“ (1337 V 19).
  12. Vgl. Schwennicke, Eur. Stammtaf. NF XVII, Taf. 1.
  13. Vgl. Schönhuth, Denkmal des Grafen Albrecht 132; vgl. oben Anm. a; ferner Albrecht, Hohenlohische Grab-Denkmale 379.

Nachweise

  1. Müller/Stöcklein (WLB Cod. Don. 600) fol. 25r.
  2. OAB Künzelsau 780 (nur erwähnt).

Zitierhinweis:
DI 73, Hohenlohekreis, Nr. 11(†) (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di073h016k0001100.