Inschriftenkatalog: Stadt Hildesheim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 58: Stadt Hildesheim (2003)

Nr. 716 Roemer-Museum 1642

Beschreibung

Fragment einer hochrechteckigen Grabplatte für einen Angehörigen der Familie Willerding. Sandstein. Die Platte stammt vielleicht vom Katharinenfriedhof.1) Sie ist über das Andreas-Museum in die Bestände des Roemer-Museums gelangt, dort ist das Fragment heute im Innenhof angebracht.2) Erhalten ist der mittlere Teil der Platte. Im Innenfeld ist in einer Nische die lebensgroße Figur des Verstorbenen in bürgerlicher Kleidung dargestellt. Er trägt auffallend klobige runde Schuhe mit sorgfältig modellierten Schnürbändern. In der linken Hand hält er seine Handschuhe, in der rechten einen Granatapfel. Zwischen seinen Füßen ein Putto mit Stundenglas. Im Scheitel der Nische über dem Kopf des Verstorbenen ein Engelskopf mit Flügeln, heraldisch rechts davon ein Vollwappen. Ein weiteres Vollwappen befindet sich auf der heraldisch rechten Seite zu Füßen des Verstorbenen. Die korrespondierenden Wappen der linken Seite sind zerstört. Inschrift A war vierseitig umlaufend ausgeführt, erhalten sind der Anfang des auf der oberen Schmalseite angebrachten Texts und Buchstabenteile an der unteren Schmalseite sowie im unteren Abschnitt der linken Langseite. Inschrift B befindet sich in einem Schriftfeld an der unteren Schmalseite des Innenfeldes. Auf dem Wams des Verstorbenen sind in späterer Zeit drei Buchstaben angebracht worden.3) Die Inschriften A und B sind erhaben vor vertieftem Hintergrund ausgeführt.

Maße: H.: 214 cm; B.: 57 cm; Bu.: 4 cm (A), 3,4 cm (B).

Schriftart(en): Fraktur und Kapitalis (A), Kapitalis (B)

Christine Wulf [1/1]

  1. A

    [An]no · 1642 · den 9 · IVN[ - - - / - - - / - - - / - - - ]

  2. B

    HODIE MIHI CRA[S TIBI]4)

Übersetzung:

Heute mir, morgen dir. (B)

Wappen:
Willerding I*, Wichmann*

Kommentar

Die Gestaltung der Schuhe in der Darstellung des Verstorbenen deutet darauf hin, daß die Grabplatte aus der Werkstatt des Hannoveraner Bildhauers Ludolf Fiene stammt.5) Aufgrund des Wappens kann sie einem Angehörigen der Familie Willerding zugeordnet werden. Ulrich I. Willerding,6) Sohn des Kaufmanns und Ratsherrn Hans Willerding (vgl. Nr. 607) und der Gertrud Wichmann, ist zwar den Angaben Schlotters zufolge in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu dem auf dem Grabdenkmal angegebenen Datum, am 12. Juni 1642, gestorben. Sicher ist diese Zuordnung aber nicht, da man das Wappen seiner Mutter eigentlich heraldisch links oben und nicht zu Füßen des Verstorbenen erwarten würde, es sei denn, der Wappenplatz heraldisch links oben wäre mit dem Wappen seiner Ehefrau Anne Peine besetzt gewesen.

Es ist daher nicht völlig auszuschließen, daß die Platte für den ebenfalls im Jahr 1642 – Schlotter zufolge allerdings erst nach dem 14. Oktober7) – verstorbenen Vater Ulrichs I., Hans Willerding, gestiftet worden ist.

Anmerkungen

  1. Vgl. Kd. Hildesheim, Kirchen, S. 175f.
  2. StaHi, Bestand 717, Nr. 1–8: Inventar Kampen, Nr. 586, Zuordnung der Grabplatte aufgrund der heraldischen Ausführungen Dodegges.
  3. ACB.
  4. Vgl. Walther, Proverbia 2, Nr. 11085a.
  5. Vgl. DI 36 (Stadt Hannover), S. XXXI; s. a. Carl Schuchhardt: Die Hannoverschen Bildhauer der Renaissance. Hannover 1909, u. a. Abb. Nr. 77, 79 und 80. Der geringe Schriftbefund erlaubt keine inschriftenpaläographische Bestätigung dieser Beobachtung.
  6. Vgl. Schlotter, Genealogien, S. 287.
  7. Ebd., S. 283.

Nachweise

  1. Kd. Hildesheim, Kirchen, S. 175.
  2. Slg. Rieckenberg, S. 1057.

Zitierhinweis:
DI 58, Stadt Hildesheim, Nr. 716 (Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di058g010k0071600.