Inschriftenkatalog: Stadt Hildesheim
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 58: Stadt Hildesheim (2003)
Nr. 688 Roemer-Museum 1627
Beschreibung
Deckelkrug „Röhrchen“ der Riemer- und Beutlergesellen.1) Zinn. Der Krug ist aus dem Hildesheimer Rathaus in das Roemer-Museum gelangt.2) Möglicherweise stammt er aber trotzdem nicht aus Hildesheim (vgl. Kommentar). Über einem Fuß ein glatter Becher mit Griff und Deckel. Am Griff zweimal das Braunschweiger Beschauzeichen3), darunter eine weitgehend getilgte Gießermarke. Inschrift A verläuft in zwei Zeilen am oberen Becherrand. Auf der Becherwandung Ritzzeichnung eines Pferdefuhrwerks. Darüber zweizeilig Inschrift B mit sternchenförmigen Worttrennern. Die Buchstaben sind teils in einfacher, teils in Konturschrift graviert.
Maße: H.: 21 cm; Dm.: 9 cm (Fuß), 6,4 cm (Becher); Bu.: 0,35 cm (A), 0,5 cm (B).
Schriftart(en): Kapitalis.
- A
DIT · IS · DER · REMER · VND · DER · BVDELERa) · GESELLEN · / · IHR · RÖRKEN4) ·
- B
· HINRICH · · RADEKE · / · 16 · 27 ·
Textkritischer Apparat
- BVDELER] V mit zwei schrägparallelen Strichen zur Bezeichnung des Umlauts.
Anmerkungen
- Inv. Nr.: 30.
- Freundliche Auskunft von Frau Dr. Helga Stein, Roemer-Museum.
- Beschauzeichen Stadt Braunschweig: Aufgerichteter bewehrter Löwe. Vgl. Scheffler, Goldschmiede 1, S. 19. Da das Lüneburger Beschauzeichen das gleiche Bild aufweisen kann, ist nicht ausgeschlossen, daß es sich um dieses Beschauzeichen handelt (vgl. Scheffler, Goldschmiede 2, S. 890, Nr. 1a).
- ‚Dies ist das Röhrchen der Riemer- und der Beutlergesellen.‘
- StaHi, Bestand 100-66, Nr. 447.
Zitierhinweis:
DI 58, Stadt Hildesheim, Nr. 688 (Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di058g010k0068801.
Kommentar
In Hildesheim waren die Riemer und Beutler nicht in einer Gilde vereinigt, sondern die Beutler bildeten – wie in Braunschweig – mit den Sattlern eine Gilde. Ein Hinrich Radeke läßt sich im Protokollbuch der Hildesheimer Riemergilde nicht nachweisen.5) Diese Gründe machen die Hildes-heimer Provenienz des Stücks zweifelhaft.