Inschriftenkatalog: Stadt Hildesheim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 58: Stadt Hildesheim (2003)

Nr. 508† Rathaus 1595

Beschreibung

Becher. Silber vergoldet. Die Inschrift war graviert.1)

Inschrift nach Joachim Brandis’ Diarium.

  1. Henningus Arneken v consul Cum anno 1572 civis et anno 73 senator veterem a nova civitate fossa vallo portis et propugnaculo munitissimo artificiose sejunxisset anno 77 seditiones inter veterem novam civitates campanarum fremitu exortas magister equitum sedasset anno 81 patriam de Henricia) Pauli actione superinminenti periculo liberasset fossam et vallum ad septemtrionem consensu reverendissimi ampliasset tandem anno 83 primum consul hasce duas civitates fossa et vallo portis propugnaculoque solo adaequatis vinculo amicabili uniisset anno 85 confirmationem super totali unione ab episcopo praeposito et capitulo Hildeshemensi impetrasset anno 89 pistores utriusque civitatis uti et institores inter sese tumultuantes arbiter constitutus adb) concordiam perduxisset de loco nundinis apto cum praeposito transegisset anno 93 patriam de tertia tertiae contributionis Turcicae liberasset anno 95 litem cum Marienroda monasterio anno 87 de possessione et perceptione fructuumc) motam transegisset novo operi add) portam meridianam cum episcopo Mindensi renuntiasset de vectigali patriae plurimum prospexisset Judeose) partim incestu pollutos partim scelus illud publice defendentes urbe perpetuo exclusisset omnium bonorum applausu hoc poculo argenteo inaurato uti pater patriae inauguratus et donatus est edicto 11 Octobris anno 95 ad hoc publicef) promulgato annalibusque adscribi jusso

Übersetzung:

Henning Arneken, fünfmal Bürgermeister. Weil er im Jahr 1572 als Bürger und im Jahr 73 als Ratsherr die Altstadt von der Neustadt durch Graben, Wall, Tore und mit sehr starker Schutzwehr in kunstvoller Arbeit abtrennen ließ, im Jahr 77 als Riedemeister die wegen des Glockenläutens entstandenen Zwistigkeiten zwischen der Alt- und der Neustadt beschwichtigte, im Jahr 81 die Vaterstadt von der Gefahr, die ihr durch die Affäre des Heinrich Pauli drohte, befreite, Graben und Wall zum Norden hin im Einvernehmen mit dem hochwürdigsten [Bischof] erweiterte, schließlich im Jahr 83 in seiner ersten Amtszeit als Bürgermeister die beiden Städte, nachdem er Graben, Wall, Tore und Schutzwehr dem Erdboden gleichgemacht hatte, durch das Band der Freundschaft vereinigte, im Jahr 85 die Bestätigung über die vollständige Vereinigung [beider Städte] von Bischof, Dompropst und Kapitel in Hildesheim erwirkte, im Jahr 89 die Bäcker beider Städte wie auch die Krämer, die untereinander zerstritten waren, als berufener Schiedsrichter zur Eintracht führte und über einen geeigneten Marktplatz mit dem Dompropst eine Einigung erzielte, im Jahr 93 die Vaterstadt von einem Drittel des Drittels [des Stiftsanteils an] der Türkensteuer befreite, im Jahr 95 den Streit mit dem Kloster Marienrode vom Jahr 87 über den Besitz und das Einbringen der Feldfrüchte beendete, auf das neue Befestigungswerk am Südtor im Einvernehmen mit dem Bischof von Minden verzichtete, auf die Steuereinkünfte der Vaterstadt sorgfältig achtete, die Juden, die sich zum einen durch Blutschande befleckt hatten und zum anderen diesen Frevel öffentlich verteidigten, für immer aus der Stadt ausschloß, wurde er unter dem Beifall aller Guten mit diesem vergoldeten Silberbecher als Vater der Vaterstadt geehrt und beschenkt durch ein Edikt, das am 11. Oktober 95 dazu öffentlich erlassen wurde und in die Annalen eingetragen werden sollte.

Kommentar

Henni Arneken wird im Jahr 1576 zum ersten Mal im Diarium des Joachim Brandis als Mitglied des alten Rates erwähnt, von 1577 bis 1583 amtierte er jedes zweite Jahr als Riedemeister.2) 1583 wurde er zum Bürgermeister gewählt und bekleidete dieses Amt abwechselnd mit Joachim Brandis, bis er 1587 abgesetzt und 1589 wiedergewählt wurde.3) 1593, 1595, 1597 und 1599 hatte er das Amt des Bürgermeisters erneut inne, 1601 wurde er nicht wiedergewählt,4) weil ihm vorgeworfen wurde, gegen die Familien Rauschenplatt und Steinberg Gewalttaten veranlaßt zu haben. Dieser Taten wegen wurde er mit Hausarrest belegt und mußte den Silberbecher, den ihm der Rat als Dank für seine Verdienste um die Stadt geschenkt hatte, zurückgeben. Er starb am 10. Juli 16025) (vgl. Nr. 535).

Die einzelnen auf dem Becher genannten Ereignisse haben im wesentlichen die Auseinandersetzungen zwischen der Alt- und der Neustadt zum Gegenstand. Gegen Ende der 1560er Jahre eskalierten die Feindseligkeiten zwischen beiden Städten. Deshalb begann die Altstadt im Jahr 1572 die verfallenen Festungsanlagen gegen die Neustadt zu erneuern. Henni Arneken gehörte zu den zwei Lohnherren, die zusätzlich zu den Grabenherren für die Instandhaltung der städtischen Festung eingesetzt wurden.6) Der Bischof als Landesherr und der Dompropst als Grundherr der Neustadt ließen die Errichtung der neuen Befestigungsanlagen verbieten, und es kam zu langwierigen Auseinandersetzungen über das novum opus mit dem Rat der Altstadt. Im Jahr 1577 hatte die Altstadt in einem Streit mit der Neustadt um die Holzungsrechte an der Knebellandwehr die Tore geschlossen und durch das Läuten der Alarmglocke die Bürgerwehr mobilisiert. Dieser glockenslag kam einem Landfriedensbruch gleich und führte zum einen dazu, daß der Riedemeister Henni Arneken auf dem Halberstädter Kreistag gegen einen zehntägigen Verhandlungsstillstand keinen Protest einlegen konnte, zum anderen mußte Arneken bei Verhandlungen mit Bischof Ernst in Köln für diese Sache den rucken wol her halten und konnte erst nach gethaener ablenung des klockkenslages für den eigentlichen Verhandlungsgegenstand, die Höhe der Kontribution, eine positive Entscheidung erhalten.7) 1578 hatte Heinrich Pauli zwei Hildesheimer Bürger, die bei nicht eindeutiger Rechtslage unter der Marienburg geangelt hatten, wegen des unerlaubten Fischfangs derart geschlagen, daß einer der beiden starb. Arneken hatte als Riedemeister von Bürgermeister Brandis den Auftrag, die Flucht Paulis, eines Schwagers des bischöflichen Kanzlers, zu verhindern. Pauli wurde gefangengenommen und getötet.8) 1581 setzten erste Verhandlungen über eine Vereinigung von Alt- und Neustadt ein, die aber erst am 15. August 1583 von beiden Städten beschlossen und 1585 von Dompropst und Kapitel bestätigt wurde. Wesentlichen Anteil am Zustandekommen dieser Union hatte Henni Arneken, der in diesem Jahr zum ersten Mal das Amt des altstädtischen Bürgermeisters innehatte.9) Die für das Jahr 1589 erwähnten Streitigkeiten zwischen den Bäckern gehen möglicherweise auf einen im Jahr 1567 begonnenen Streit zwischen den Bäckergilden der Alt- und der Neustadt zurück, dessen Anlaß darin bestand, daß die Altstädter anfingen, Krengel zu backen.10) 1589 erweiterte der Dompropst das Privileg des freien Marktes an der Steingrube um einen Viehmarkt.11) 1593 besiegelten das Domkapitel und die sieben Stifte die bereits im Jahr 1577 u. a. von Henni Arneken erwirkte Reduktion des Anteils, den die Hildesheimer Bürger an der Türkensteuer zu tragen hatten, von zwei Dritteln auf ein Drittel des Stiftsanteils.12) Im März 1595 wurde mit dem Kloster Marienrode ein Vertrag über den Erwerb von Besitzungen in der Umgebung abgeschlossen, über den lange verhandelt worden war. Joachim Brandis bemerkt 1594 dazu, daß Arneken die Verhandlungen hinausgezögert hätte, um alleine [...] dat lof [... zu] fürdienen und für den einzigen Wohltäter Hildesheims gehalten zu werden.13) Im Frühjahr 1590 wurde gegen den Willen des Dompropsts Anton von Schaumburg, der gleichzeitig Bischof von Minden war, ein Rondell an dem im Süden der Neustadt gelegenen Goschentor ausgebaut. Gegen dieses novum opus hatte der Dompropst vor dem Reichskammergericht in Speyer geklagt. Die Auseinandersetzungen wurden im September 1595 durch Verhandlungen des Bürgermeisters Henni Arneken mit dem Dompropst beigelegt.14) Im Jahr 1595 wurden die Juden auf Geheiß Arnekens der Stadt verwiesen, weil zwei Juden die Schwestern ihrer verstorbenen Frauen geheiratet hatten, was als Blutschande angesehen wurde.15)

Die – nach dem Zeugnis des Joachim Brandis16) – von Henni Arneken für den Becher in Auftrag gegebene Inschrift vermittelt ein einseitig positives Bild eines nur auf das Wohl der Stadt bedachten Ratsherrn und Bürgermeisters. Daß er nicht immer nur das Wohl der Stadt im Auge hatte, belegen die von einer ausgeprägten Feindschaft gegen Arneken bestimmten Einträge in Joachim Brandis’ Diarium.

Textkritischer Apparat

  1. Henrici] Henrico Joachim Brandis’ Diarium.
  2. ad] ad pacem et HS C 861.
  3. fructuum] fructuum captam et motam HS C 861.
  4. ad] ante HS C 861.
  5. Judeos] in Judaeos HS C 861.
  6. publice] publico Joachim Brandis’ Diarium.

Anmerkungen

  1. Joachim Brandis’ Diarium, S. 374.
  2. Joachim Brandis’ Diarium, S. 130, S. 144, S. 160; Schlotter, Bürgermeister und Ratsherren, S. 342f.; Gebauer, Geschichte 2, S. 15.
  3. Gebauer, Geschichte 2, S. 20; Joachim Brandis’ Diarium, S. 249, S. 260; Schlotter, Bürgermeister und Ratsherren, S. 343f.
  4. Schlotter, Bürgermeister und Ratsherren, S. 345f.; Arnecke, Aufzeichnungen, S. 225.
  5. Gebauer, Geschichte 2, S. 24; Joachim Brandis’ Diarium, S. 488, S. 500.
  6. Gebauer, Geschichte 2, S. 13f.; Arnecke, Aufzeichnungen, S. 176.
  7. Gebauer, Geschichte 2, S. 15f.; Arnecke, Aufzeichnungen, S. 181.
  8. Gebauer, Geschichte 2, S. 16; Arnecke, Aufzeichnungen, S. 183f.
  9. Gebauer, Geschichte 2, S. 20f.
  10. Vgl. Bertram, Bistum 2, S. 270f.
  11. Gebauer, Geschichte Neustadt, S. 99.
  12. Gebauer, Geschichte 2, S. 15, S. 22.
  13. Joachim Brandis’ Diarium, S. 361 (Zitat), S. 364.
  14. Joachim Brandis’ Diarium, S. 373.
  15. Joachim Brandis’ Diarium, S. 375.
  16. Joachim Brandis’ Diarium, S. 374.

Nachweise

  1. Joachim Brandis’ Diarium, S. 374f.
  2. DBHi, HS C 861, Heft 4.
  3. DBHi, HS C 35, S. 160 (Henningus ... ampliasset).
  4. Slg. Rieckenberg, S. 903–905.

Zitierhinweis:
DI 58, Stadt Hildesheim, Nr. 508† (Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di058g010k0050808.