Inschriftenkatalog: Stadt Hildesheim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 58: Stadt Hildesheim (2003)

Nr. 482 Gelber Stern 14–16 (no. 1041) 1588

Beschreibung

Drei Häuser. Fachwerk. Der dreigeschossige Gebäudekomplex ist insgesamt 12 Gefache breit. Die ursprünglich erhaben ausgeführte und farbig gefaßte Inschrift A befindet sich auf dem Schwellbalken des 2. Obergeschosses.1) Der linke Teil der Inschrift ist im Rahmen von nach 1960 und vor 1990 durchgeführten Restaurierungsmaßnahmen2) mit einer neuen farbigen Fassung versehen worden, die aber nicht in allen Bereichen den originalen Buchstabenbefund wiedergibt. Der rechte Teil der Inschrift ist teilweise zerstört oder übertüncht und folglich nicht mehr vollständig zu lesen.3) Am Anfang und am Ende der Inschrift jeweils dasselbe Wappen. Links neben der Inschrift A auf einem eingefügten abgeschnittenen Balkenstück eine zweizeilige Inschrift B. Im Original der Inschrift war wahrscheinlich durchgängig V statt U geschrieben.

Maße: Bu.: 8 cm.

Schriftart(en): Schrägliegende Kapitalis.

Christine Wulf [1/4]

  1. A

    AN(N)O D(OMI)NI 1588a) PROVISORES HOSPITALIS EX FUNDATIONE. DE ALTEN.b) D(OMI)NI. THEODORICVS IORDENSc) THESAURARIUSd) HENNINGVS KREBS // SCHOLASTI[CVS....]INC[.. ]DI[.........]HI[....]SHEMe) [...] HINRICVS OLDECOP ET M(AGISTER) IO(HANN)ES WILERRD[...] // [...]S CRVCIS CANf)[...]AF[........]TRIV[...]N IOBST BRANDIS ET [.......]ERSTADI F[.....] Fg)

  2. B

    [ - - - H]OSPITALIS / [ - - - V]IRGINISh) ·

Übersetzung:

Im Jahr des Herrn 1588 [haben] die Provisoren des Hospitals aus der Stiftung derer von Alten, die Herren Dietrich Jordens, Thesaurar, Henning Krebs, Scholaster [...] Heinrich Oldecop und Magister Johannes Willerding, Kanoniker an Heilig Kreuz ... Jobst Brandis ... [dies machen lassen]. (A)

[...] des Hospitals [...] der Jungfrau. (B)

Wappen:
Alten I*

Kommentar

Die Inschrift weist die drei Häuser als zum Von Altenschen Hospital (vgl. Nr. 217) gehörend aus. Die Verwaltungsordnung für das Spital sah vor, daß als Verweser (bevelhebbers) das Moritzstift, das Kreuzstift und der Rat der Altstadt eingesetzt waren sowie von diesen ernannt ein Hospital- oder Hofmeister.4) Die in der Inschrift genannten Namen vertreten diese Institutionen als Provisoren: Der 1591 verstorbene Kanoniker und Thesaurar an St. Mauritius, Theodoricus Jordens,5) und der 1583 in das Amt des Scholasters an St. Mauritius berufene Henning Krebs stehen für das Moritzstift. Henning Krebs hat sich 1566 an der Universität Köln immatrikuliert, 1569 ist er als iuris studiosus in Ingolstadt nachzuweisen.6) Er erhielt 1575 das 7. Kanonikat an St. Mauritius durch Resignation seines Vorgängers und wurde 1583 Scholaster.7) Am 18. November 1616 wurde er für das Amt des Dompastors vorgeschlagen.8) Er starb am 9. Dezember 1619 und wurde in St. Mauritius begraben, wo sein Grabdenkmal heute im Kreuzgang angebracht ist.9) Der 1602 verstorbene Kanoniker Heinrich Oldecop (Nr. 503) und der 1601 verstorbene Dechant Johannes Willerding (Nr. 555) vertreten das Stift Heilig Kreuz. Magister Jost Brandis, Sohn des Bürgermeisters Tile, war 1588 Mitglied des Altstädter Rats.10)

Textkritischer Apparat

  1. 1588] Befund 1488. Die 5 war als eckige 5 in S-Form bestehend aus zwei durch einen Mittelbalken verbundenen Schrägschäften ausgeführt und ist bei der Übermalung in eine 4 verschrieben worden.
  2. DE ALTEN] Befund DER. V ALTEN. V in der restaurierten Fassung klein und hochgestellt, diese Schreibung des Namens ist in der ansonsten lateinischen Textumgebung unwahrscheinlich.
  3. IORDENS] Befund TORQEOR. Namenform bei der Restaurierung entstellt. Das Relief der beiden letzten Buchstaben, N und S, ist unter der farbigen Fassung erkennbar.
  4. Hier endet der restaurierte Teil der Inschrift.
  5. Vielleicht HILDESHEM.
  6. Vielleicht CAN(ONI)CI.
  7. Vielleicht FIERI FECERVNT.
  8. Vor VIRGINIS ist wahrscheinlich BEATE MARIE zu ergänzen. Entsprechend dürfte auch vor HOSPITALIS Text ausgefallen sein. Möglicherweise ging die Inschrift auch noch nach VIRGINIS weiter.

Anmerkungen

  1. Die Inschrift fehlt in den älteren Sammlungen. Sie ist erst bei einer Restaurierung vor 1971 freigelegt und durch farbige Fassung hervorgehoben worden. Vgl. Beschriftung des Photos NLD Photoarchiv, Plattennummer 265, Photo vom Oktober 1971.
  2. Aus einer brieflichen Nachricht Hans Schlotters an Herrn Denkmalpfleger Walter Nothdurft vom 27. 8. 1990 geht hervor, daß die Inschrift offenbar kurz vorher noch einmal durch einen Restaurator freigelegt worden ist. Ich danke Frau Dr. Twachtmann-Schlichter (Stadtarchiv Hildesheim), die mir den Brief Schlotters zugänglich gemacht hat.
  3. Herr Professor Dr. Klaus Below, Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen, hat mir dankenswerterweise seine mit Schräglicht aufgenommenen Photos der Inschrift zur Verfügung gestellt, die die Lesung einzelner am Original nicht mehr entzifferbarer Passagen möglich gemacht haben. Ich danke Herrn Professor Below außerdem für die großzügige Überlassung seiner unveröffentlichten Transkription und seiner Ausführungen zu dieser Inschrift.
  4. UB Stadt 8, Nr. 622; s. a. Kd. Hildesheim, Bürgerliche Bauten, S. 95.
  5. Hannover, HSTA, Hild. Br. 4, Nr. 1311 Obedientiarium per manum Theodorici Jordens 1552–1591; Nr. 1338 Manuale des Kanonikers und Thesaurars Theodoricus Jordens 1562–1589; Hild. Br. 4, Teil 5 Abschnitt 10, Nr. 1273 Testament des Theodoricus Jordens von 1591.
  6. Matrikel Köln 4, S. 48; Matrikel Ingolstadt 1, Sp. 937, Zeile 15.
  7. Vgl. DBHi, HS 513b, o. S.
  8. DBHi, HS C 397, S. 67.
  9. Zur Inschrift vgl. Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Inschriftenkommission, Inschriftensammlung Landkreis Hildesheim: Hildesheim, St. Mauritius 1619.
  10. Vgl. Schlotter, Bürgermeister und Ratsherren, S. 344; Joachim Brandis’ Diarium, S. 254. Jost Brandis starb am 5. Mai 1589 (Todesdatum ebd.).

Nachweise

  1. Hannover, NLD Photoarchiv, Plattennummer 265, Photo vom Oktober 1971.

Zitierhinweis:
DI 58, Stadt Hildesheim, Nr. 482 (Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di058g010k0048209.