Inschriftenkatalog: Stadt Hildesheim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 58: Stadt Hildesheim (2003)

Nr. 354 Dom 1546

Beschreibung

Epitaph für den Kanoniker Arnold Freitag. Sandstein. Bis zum Zweiten Weltkrieg befand es sich an der südlichen Außenseite der Domapsis.1) Bei der Bombardierung des Doms wurde es stark beschädigt, wegen Einsturzgefahr der Apsis dort abgenommen und dabei zerbrochen. Seit der Restaurierung ist es im östlichen Kreuzgangflügel vor dem Eingang zur Antoniuskirche angebracht, in der auch der von Arnold Freitag gestiftete Dom-Lettner (vgl. Nr. 353) wiederaufgebaut wurde. Das Epitaph besteht aus einem oberen Bildteil und einer darunter angebrachten Inschrifttafel. Der Bildteil zeigt eine vollplastische Darstellung der Gottesmutter mit Kind. Neben Maria links Paulus mit Schwert, rechts Petrus mit Schlüssel. Rechts unten zu Füßen der Gottesmutter kniet betend der Verstorbene, links neben ihm sein Wappen. Unterhalb des Bildteils in einem querrechteckigen Feld ist in drei Zeilen die Inschrift A eingehauen. Der zweite untere Teil des Epitaphs trägt die versweise eingehauene Inschrift B, in der die Versanfänge durch Versalien hervorgehoben sind. In Inschrift B sind vereinzelt Zäsur und Versende durch etwas oberhalb der Grundlinie stehende Quadrangeln markiert, nach CVR Doppelquadrangel in der Funktion eines Fragezeichens, I mit i-Punkten.

Inschrift B ergänzt nach Bertram, Bischöfe.

Maße: Oberer Teil: H.: 80 cm; B.: 71 cm. Unterer Teil: H.: 43,3 cm; B.: 71 cm; Bu.: 2 cm (A), 2,2 cm (B).

Schriftart(en): Kapitalis mit Elementen der frühhumanistischen Kapitalis und Versalien am Versanfang.

Elke Schneider (Heidelberg) [1/1]

  1. A

    EPITAPHIVM CVM FAMILIAE VETVSTATE. TVM PIETA/TIS CO(M)MENDATIONE NOBILIS VIRI DOMINI AR=/NOLDI FREIDAG. DE ECCL(ES)IA ET PAVPERTATE OPTI(M)E MERITI.

  2. B

    HIC IAC[ET A]RNOLDVS PARVA FREIDAGVS IN VRNA Q[VI] NON PARVVS HONOS ORDINIS HVIVS ERAT NANQ(VE) VOLVPTATES ODIT. VIXITQ(VE) PVDICE · VIRGINITATIS AMANS · HOSTIS AMORIS ERAT · NON ILLI LVXVS IRRITAMENTA FVERVNT DIVITIAE. QVARVM COPIA MAGNA FVIT AT PAVPERTATIS BONA CVNCTA RELIQVIT AD VSVS CVR : PAVP[E]RTATIS NANQ(VE) ERAT ILLE PARENS [F]VNDE PIAS LACHRIMAS PAVPERTAS FV(N)DE QVERELAS. [DVM FREID]AGVS OBIT. ORBA PARENTE TVO ES

Übersetzung:

Grabmal des sowohl durch das Alter seiner Familie wie durch die Empfehlung seiner Frömmigkeit hochangesehenen Mannes, des Herrn Arnold Freitag, der sich um die Kirche und die Armen besonders verdient gemacht hat. (A)

Hier in dem bescheidenen Grab ruht Arnold Freitag, der keine geringe Zierde dieses Standes war, denn er haßte die Wollust und lebte keusch, er liebte die Jungfräulichkeit und war ein Feind der sinnlichen Liebe. Sein Reichtum, der groß war, wurde ihm nicht Anreiz zum Luxus. Stattdessen hat er alle seine Güter für die Armenfürsorge hinterlassen. Warum? Weil er ein Vater der Armen war. Vergießt fromme Tränen, ihr Armen, und klagt: Da Freitag tot ist, seid ihr eures Vaters beraubt. (B)

Versmaß: Fünf elegische Distichen (B).

Wappen:
Freitag I*

Kommentar

Der Bildteil des Epitaphs entspricht motivisch genau dem Widmungsbild des von Arnold Freitag gestifteten Lettners. In der kunsthistorischen Forschung wird dieses Widmungsbild wie der gesamte Lettner der Münsteraner Werkstatt des Meisters Johann Brabender zugewiesen, während die figürliche Darstellung des Epitaphs aufgrund stilistischer Unterschiede als Hildesheimer Arbeit angesehen wird.2) Die Charakteristika der Buchstabenformen sprechen hingegen eher dafür, daß die Inschriften am Lettner und am Epitaph auf dieselbe Werkstatt zurückgehen: Der Bogen des offen ausgeführten kapitalen D setzt mit einem geraden Abschnitt rechtwinklig unten an der Haste an, die Cauda des G setzt den Bogen stark nach rechts durchgebogen fort und trägt einen auf der linken Seite gespornten Balken. S und C sind an den oberen Bogenenden mit großen, leicht geschwungenen Sporen versehen. Das QUE-Kürzel ist als das gesamte Q durchschneidender geschwungener, oben in einem Quadrangel endender Strich ausgeführt. R mit einem auffallend kleinen oberen Bogen und einer gewölbten Cauda. Diese Charakteristika der eingehauenen Epitaph-Inschriften sind auch am Lettner in den Kapitalis-Versalien der Inschrift unter dem Widmungsbild, in der erhabenen Kapitalis der Bildbeischriften und am deutlichsten in der eingehauenen Kapitalis unter dem Sündenfallrelief zu beobachten. Sie finden sich ebenso in den Inschriften auf dem urkundlich in die Jahre 1540/45 datierten Epitaph für Theodor von Schade († 1521) und auf dem Epitaph des Johann Bischopinck († 1534) im Dom zu Münster wieder, die Heise der Werkgruppe um den Hildesheimer Domlettner zuordnet.3) Hingegen haben sie in den zeitgenössischen Hildesheimer Inschriften keine Parallele.

Arnold Freitag ist seit 1492 als Domherr und seit 1533 als Jubilarkanoniker bezeugt,4) von 1501 bis 1505 führte er vor der römischen Rota einen Prozeß gegen Johann Blecker wegen eines Kanonikats und einer Pfründe am Blasius-Stift in Braunschweig.5) Seine in der Inschrift erwähnte Freigebigkeit gegenüber den Armen bestand vor allem in der anfangs mit 1500 rheinischen Goldgulden dotierten Stiftung einer Oboedienz für die Armenfürsorge im Jahr 1536, der 1545 noch einmal 1600 rheinische Goldgulden zugelegt wurden.6) Arnold Freitag starb am 1. September 15467) und wurde auf dem Annenfriedhof begraben.

Anmerkungen

  1. Vgl. Kupferstich des J. L. Brandes, Hildesheim um 1724, abgebildet in: Kat. Kirchenkunst des Mittelalters, S. 11, Abb. 2.
  2. Vgl. Heise, Lettner, Teil 1, S. 21: „vermutlich in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts von einheimischen Bildhauern gearbeitet“; Kat. Ego sum, S. 453: „Die stilistischen Unterschiede zeigen jedoch deutlich, daß sie [sc. die Totengedenktafel] nicht aus der Werkstatt der Brabender stammt, sondern wohl eine Hildesheimer Arbeit ist.“
  3. Heise, Lettner, Teil 1, S. 71f., Abb. 80 (Schade-Epitaph); S. 81, Abb. 79 (Bischopinck-Epitaph).
  4. Bertram, Bistum 1, S. 458.
  5. Vgl. Hilling, Rota, S. 108. Von 1499 bis 1507 ist er als Kanoniker am Blasius-Stift nachgewiesen, vgl. Ernst Döll: Die Kollegiatstifte St. Blasius und St. Cyriacus zu Braunschweig. Braunschweig 1967 (Braunschweiger Werkstücke 36), S. 313.
  6. DBHi, HS C 495, passim: Kratz übersetzt in dieser Akte die beiden niederdeutschen Stiftungsurkunden der Oboedienzen von 1536 und 1545; Bertram, Bischöfe, S. 136; s. a. UB Stadt 8, Nr. 853f. (1540), Nr. 859 (1541).
  7. Vgl. Joachim Brandis’ Diarium, S. 65.

Nachweise

  1. DBHi, HS 271, S. 12.
  2. DBHi, HS 114b, fol. 58r.
  3. Beiträge zur Hildesheimischen Geschichte 2, S. 42f.
  4. Bertram, Bischöfe, S. 136.
  5. Kd. Hildesheim, Kirchen, S. 148f.
  6. Kat. Ego sum, S. 261–263 mit Abb.
  7. Slg. Rieckenberg, S. 781–784, zwei Photos.

Zitierhinweis:
DI 58, Stadt Hildesheim, Nr. 354 (Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di058g010k0035400.