Inschriftenkatalog: Stadt Hildesheim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 58: Stadt Hildesheim (2003)

Nr. 235 Roemer-Museum 2. H. 15. Jh.

Beschreibung

Fragment einer Grabplatte für ein Ehepaar.1) Sandstein. Die ehemals hochrechteckige Platte ist auf allen vier Seiten beschnitten und mit ihrer Rückseite als Bildtafel des Rathausbrunnens (vgl. Nr. 334) wiederverwendet worden. Dadurch ist die vierseitig umlaufende Inschrift A nahezu völlig zerstört worden. Auf der rechten Langseite ist von den Buchstaben jeweils noch die untere Hälfte erhalten, die Inschrift endet auf der linken Langseite in Hüfthöhe des im Innenfeld dargestellten betenden Ehepaars. Die Umrisse der Figuren sind flacherhaben vor vertieftem Hintergrund herausgearbeitet und durch Ritzzeichnung im Detail gestaltet. Über dem Kopf der Ehefrau ein Schriftband mit der Inschrift B, über dem Kopf des Ehemannes ein Schriftband mit der Inschrift C. Die Inschriften sind eingehauen.

Maße: H.: 126 cm; B.: 100 cm; Bu.: 5,5 cm (B).

Schriftart(en): Gotische Minuskel.

Christine Wulf [1/1]

  1. A

    [ - - - ] / [ - - - ...]daghe[. · ] [ - - - ] / [ - - - ] / [ - - - ]

  2. B

    · miserere · mei · · [ - - - ]2)

  3. C

    de(us) · p(ro)p(ter)a)

Übersetzung:

Erbarme dich meiner, Gott, wegen [deiner Barmherzigkeit]. (B, C)

Kommentar

Der Zeitpunkt der Zweitverwendung und die Ähnlichkeiten in der Gestaltung der Platte mit Nr. 193 und Nr. 195 lassen vermuten, daß die Inschriften in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts entstanden sind. Die Zweitverwendung im Jahr 1540 weist darauf hin, daß bereits im 16. Jahrhundert viele der im späten Mittelalter für Bürger gestifteten Grabdenkmäler zerstört worden sind.3)

Textkritischer Apparat

  1. Lesung und Auflösung unsicher: Nach dem zweiten p ist noch der Rest einer Haste zu erkennen, daher kann auch deus p(ro)pi[tius esto mihi] ‚Gott sei mir gnädig‘ nicht ausgeschlossen werden.

Anmerkungen

  1. StaHi, Bestand 717, Nr. 1–8: Inventar Kampen, Nr. 433.
  2. Nach Ps. 50,3: miserere mei secundum misericordiam tuam.
  3. Näheres zur Überlieferung der Hildesheimer Grabinschriften s. Einleitung, S. 40f.

Nachweise

  1. Slg. Rieckenberg, S. 571f.

Zitierhinweis:
DI 58, Stadt Hildesheim, Nr. 235 (Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di058g010k0023500.