Inschriftenkatalog: Stadt Hildesheim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 58: Stadt Hildesheim (2003)

Nr. 174 Dom-Museum 1460

Beschreibung

Grabplatte für den Propst Eckhard II. von Hanensee. Zinnbronze.1) Die hochrechteckige Platte lag ursprünglich zusammen mit den übrigen Grabplatten der Familie von Hanensee im Alten Paradies vor dem Magdalenenaltar, den Eckhard von Hanensee gestiftet hat.2) Kurz vor dem Abbruch des alten Domturms im Jahr 1718 wurde sie in den östlichen Flügel des Kreuzgangs gebracht. Die Platte ist in zwei Hälften gegossen und zusammengefügt. In den vier Ecken sind die Evangelistensymbole in Medaillons angebracht mit nur noch zum Teil lesbaren Beischriften in Schriftbändern (A). Im Innenfeld ist der Verstorbene in geistlicher Gewandung unter einem krabbenbesetzten Kielbogen mit Kreuzblume in Ritzzeichnung vor schraffiertem Hintergrund dargestellt. Sein Kopf ruht auf einem Kissen, er steht auf einem gekachelten Fußboden. Zu seinen Füßen ein leicht reliefiertes Wappen. Er hält in beiden Händen ein Buch, auf dessen Einband Christus auf dem Regenbogen dargestellt ist, darüber die teilweise nicht mehr lesbare Inschrift B. Oberhalb des Kielbogens eine Reihe von sechs gotischen Fenstern, darüber ein Fries aus sechs Vierpaßrosetten. Die Platte ist umgeben von der vierseitig umlaufenden, zwischen glatten Stegen ausgeführten Inschrift C, deren zwei letzte Wörter aus Platzmangel in den unteren Steg gesetzt worden sind. Die Inschriften sind glatt vor schraffiertem Hintergrund ausgeführt, die Oberlängen ragen über die Zeile hinaus. Als Worttrenner stehen Rauten, Rauten mit Zierhäkchen nach oben und unten, von Rankenwerk begleitete Kreise und aus vier Blättchen gebildete Rauten.

Inschriften A und B ergänzt nach Bertram, Bischöfe, Tafelanhang (Zeichnung).

Maße: H.: 198 cm; B.: 75 cm; Bu.: 2 cm (A, B), 6,5 cm (C).

Schriftart(en): Gotische Minuskel mit Versalien.

Lutz Engelhardt [1/1]

  1. A

    S(anctus) mattevs // [S(anctus) iohane(s)] // · S(anctus) Lucas · // S(anctus) marcus ·

  2. B

    [ihe]sus

  3. C

    anno · d(omi)ni · M° · cccc° / lx · kale(n)dasa) · dece(m)bris3) · obiit · ven(er)abilisb) · d(omi)n(v)s · Eghard(vs) · de · hane(n)ze · p(re)positvs / p(er) · longa · te(m)pora / eccl(es)ie · hilden(semen)sis · (et)c) · p(re)p(osi)tvs · eccl(es)ie · s(an)c(t)i · mavricii · bene · merit(vs) Cvi(vs) · a(n)i(m)a · req(vi)escat · i(n) · // pace amen

Übersetzung:

Im Jahr des Herrn 1460 starb an den Kalenden des Dezember der ehrwürdige Herr Eckhard von Hanensee, über lange Zeit Propst der Hildesheimer Kirche und Propst der Kirche des heiligen Mauritius, reich an Verdiensten. Seine Seele ruhe in Frieden. Amen.

Wappen:
Hanensee*

Kommentar

Eckhard von Hanensee immatrikulierte sich am 20. Januar 1397 in Rom als canonicus hildensemensis, 1401 in Erfurt und 1407 in Bologna.4) Spätestens 14195) bis zu seinem Tod im Jahr 1460, also insgesamt 41 Jahre, amtierte er als Dompropst. Außerdem ist er 1428 zum ersten Mal als Propst an St. Mauritius urkundlich bezeugt.6) Hanensee hat die Einführung der Windesheimer Reform durch Johannes Busch in den Klöstern in und um Hildesheim wesentlich gefördert.7)

Textkritischer Apparat

  1. kale(n)das] Statt kalendis.
  2. ven(er)abilis] a aus zwei unten verbundenen Bögen klein und hochgestellt.
  3. Tironisches et.

Anmerkungen

  1. Materialangabe nach Kat. Kirchenkunst des Mittelalters, S. 219.
  2. An der Stelle seines Grabes lag bis zum Zweiten Weltkrieg im Fußboden eine quadratische Sandsteinplatte mit der Inschrift in goldenen Buchstaben (Inschrift nach Bertram, Bischöfe, S. 97): EGHARDUS DE HANENSE II. HILDES(EMENSIS) ET S(ANCTI) MAURITII ECCL(ESIAE) PRAEPOSITUS OBIIT KAL(ENDIS) DECEMB(RIS) MCCCCLX R(EQUIESCAT) I(N) P(ACE).
  3. 1. Dezember.
  4. Alle Daten nach Knod, Deutsche Studenten, S. 185, Nr. 1332.
  5. Beginn der Amtszeit so bei Bertram, Bistum 1, S. 454. Der Beginn der Amtszeit Eckhards von Hanensee als Dompropst läßt sich indessen nicht genau festlegen: In einer Urkunde von 1417 (UB Stadt 3, Nr. 780) wird er als provest unde archidiaken in der benomden kerken to sunte Andrease genannt, eine auf den Sommer 1418 datierte Urkunde nennt ihn ebenfalls als Dompropst (UB Stadt 3, Nr. 847); aus DBHi, HS C 457 (o. S.) geht hervor, daß er im Jahr 1419 zum Dompropst gewählt wurde.
  6. UB Stadt 4, Nr. 12.
  7. Bertram, Bischöfe, S. 97 mit einer detailreichen biographischen Darstellung.

Nachweise

  1. Bertram, Bischöfe, S. 97, Abb. Tafelanhang, 1. Teil, Tafel 9b (Zeichnung).
  2. DBHi, HS 271, fol. 2r.
  3. Kd. Hildesheim, Kirchen, S. 143 (C), Abb. Tafel XVII.
  4. Bertram, Bischöfe, S. 97.
  5. Kat. Kirchenkunst des Mittelalters, S. 219 mit Abb. der Zeichnung, Abb. S. 221.
  6. Slg. Rieckenberg, S. 601, ein Photo der Grabplatte, ein Photo der Zeichnung.

Zitierhinweis:
DI 58, Stadt Hildesheim, Nr. 174 (Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di058g010k0017402.