Inschriftenkatalog: Stadt Hildesheim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 58: Stadt Hildesheim (2003)

Nr. 70 Dom-Museum 1279

Beschreibung

Grabplatte für Bischof Otto I. Messing.1) Die hochrechteckige Platte lag ursprünglich über dem Grab des Bischofs, das sich vor dem Kreuzaltar des Doms befand.2) Später wurde sie in den östlichen Flügel des Kreuzgangs gebracht, bevor sie ins Dom-Museum gelangte. Im Innenfeld der Platte ist in Ritzzeichnung lebensgroß der Verstorbene als stehende Figur dargestellt, bekleidet mit den bischöflichen Gewändern.3) In der rechten Hand hält er den Bischofsstab, in der linken vor der Brust – in der Art einer Stifterdarstellung – das Modell der Burg Wohldenberg mit Inschrift A. Inschrift B läuft, von Linien begrenzt, an vier Seiten um die Platte herum. Sie beginnt in der linken oberen Ecke mit einem Kreuz. Beide Inschriften sind graviert. Als Worttrenner stehen Punkte und Doppelpunkte.

Maße: H.: 196,3 cm; B.: oben 76,5 cm, unten 75,5 cm; Bu.: 1,25 cm (A), 3,3 cm (B).

Schriftart(en): Gotische Majuskel.

  1. A

    WOLDENBERCHa) · +

  2. B

    · + · ANNO · D(OMI)NIb) · M ·C ·C ·LXX ·IX· IIIIc) · NON(AS) · / IVLII4) · O(BIIT) · DE BRVNSWIC · ORTVS · HIC · PRESVL · NOBILIS · OTTO5) · HIC · SITVS · EST · OPTO · CELVM · / QVOD · SIT · SIBI · PORTVS · HOC · DEDIT · / ESd) · TIBI · QVI · CINIS · ESe) · WERNHERVS · ET · ORAT · VT REQVIES · SIT · PLE·NA·Q(VE) · SPES · TVA · P(RO) · NECE · PLORAT ·

Übersetzung:

Im Jahr des Herrn 1279 am vierten Tag vor den Nonen des Juli starb der aus dem Geschlecht derer von Braunschweig stammende edle Otto, hier Bischof. Er liegt hier begraben. Ich wünsche, daß der Himmel für ihn ein [sicherer] Hafen ist. Diese metallene Grabplatte stiftete Werner für dich, der du Asche bist, und er betet, daß du Ruhe findest und deine Hoffnung erfüllt wird. Er weint um deinen Tod. (B)

Versmaß: Die Datumsangabe in Prosa. Es folgen vier Hexameter. Bei den beiden ersten sind Zäsur und Versende über Kreuz gereimt (OTTO und OPTO assonieren), die beiden letzten sind endgereimte Trinini salientes.

Kommentar

Rundes und kapitales E sowie C sind mit Abschlußstrichen versehen. Einige der R sind mit einer aufgesetzten Schwellung auf der Cauda ausgeführt. Auffällig ist das kapitale H mit verkürzter zweiter Haste, das sich in derselben Form in den Inschriften des Bischofsstabes (vgl. Nr. 69) findet. Schwellungen und verbreiterte Hastenenden sind nur in geringem Maße ausgeprägt.

Die Grabplatte Ottos I. ist das früheste Beispiel einer Metallplatte im Hildesheimer Bestand. Der qualitätvollen Gestaltung der Platte entspricht die poetisch aufwendige Textgestalt der Inschriften. Abgesehen von dem außergewöhnlichen metrischen und reimtechnischen Aufbau ist die Verwendung der beiden Homophone ES (aes ‚Erz‘) und ES (2. Sg. Ind. Präs. von esse) als Reimwörter in Vers 3 besonders hervorzuheben.

Otto I. amtierte in den Jahren 1260 bis 1279 als 31. Bischof von Hildesheim.6) Er war der vierte Sohn Ottos des Kindes (*1204, †1252), der seit 1235 das neugegründete Herzogtum Braunschweig-Lüneburg regierte. Otto wurde als Dreizehnjähriger im Jahr 1260 vom Hildesheimer Domkapitel zum Bischof gewählt, vier Jahre später von Papst Urban IV. bestätigt, aber erst 1274 auf dem Konzil von Lyon geweiht. Er starb im Jahr 1279. Seine Memorie ist unter dem 4. Juli im Großen Domnekrologium auf dem Rand nachgetragen worden.7)

Im Jahr 1275 hat Otto I. die an strategisch bedeutsamem Ort im Südosten Hildesheims nördlich von Bockenem gelegene Burg und die Grafschaft Wohldenberg gegen den Widerstand seines Bruders, des Herzogs Albrecht von Braunschweig-Lüneburg, erworben.8) Dieser für das Hildesheimer Domkapitel offenbar wichtige Besitz ist in der Darstellung Ottos mit dem Modell der durch die Inschrift eindeutig bezeichneten Burg Wohldenberg als zentrales Ereignis seiner Amtszeit auf seiner Grabplatte festgehalten worden. Eine ähnliche Form der Notifizierung erworbenen Besitzes ist am Grabmal des Bischofs Adelog (Nr. 45) zu beobachten. Dort ist dessen Rückkauf des Asselschen Erbes ebenfalls als einziges Ereignis seiner Amtszeit zwar nicht ins Bild gesetzt, aber doch in einer der Inschriften dauerhaft festgehalten worden.9)

Den in der Inschrift als Stifter des Grabmals genannten Werner hat Bertram mit einem bis 1286 nachzuweisenden Domherrn und Pleban dieses Namens identifiziert.10) Seine Memorie ist unter dem 15. Dezember im Großen Domnekrologium eingetragen.11)

Textkritischer Apparat

  1. WOLDENBERCH] C mit einem ausgeprägten Sporn am unteren Bogenende, so daß die Lesung WOLDENBERGH nicht ganz auszuschließen ist. Am oberen Bogenende ist kein Sporn angebracht.
  2. ANNO D(OMI)NI] Fehlt Mithoff.
  3. IIII] IV Kd.
  4. ES] EST Mithoff. ES = AES.
  5. HOC ... ES] Hoc des, qui cinis es, fervens HS 116; HS 271; HS 114b.

Anmerkungen

  1. Materialangabe nach Kat. Kirchenkunst des Mittelalters, S. 206.
  2. Ebd., S. 207f. – An der Stelle der Grabplatte lag zu Zeiten Bertrams eine Marmorplatte mit der in Messingbuchstaben ausgeführten Inschrift: OTTO I · EPISCOPUS HILDESIENSIS DUX BRUNSVICENSIS ET LUNEBURGENSIS OBIIT IV · NON(AS) IUL(II) MCCLXXVIIII · R(EQUIESCAT) I(N) P(ACE) (Bertram, Bischöfe, S. 74). Sie ist heute verloren.
  3. Ausführliche Beschreibung in: Kat. Kirchenkunst des Mittelalters, S. 206.
  4. 4. Juli.
  5. Bertram (Bischöfe, S. 74) erwägt die Umstellung der beiden Halbverse, um einen Endreim ORTVS / PORTVS zu erreichen.
  6. Biographische Angaben nach ADB 24, S. 699f. und Kat. Kirchenkunst des Mittelalters, S. 207f. S. a. Bertram, Bischöfe, S. 73f. und Lüntzel, Geschichte 2, S. 264–270.
  7. Wolfenbüttel, HAB, Cod. Guelf. 83.30. Aug. fol., fol. 82v.
  8. Wolfgang Petke: Die Grafen von Wöltingerode-Wohldenberg. Adelsherrschaft, Königtum und Landesherrschaft am Nordwestharz im 12. und 13. Jahrhundert. Hildesheim 1971 (Veröffentlichungen des Instituts für Historische Landesforschung der Universität Göttingen 4), S. 470f.
  9. Vgl. auch die Grabplatte für den Bischof Gerhard von Holstein-Schaumburg im Mindener Dom von 1352. Dort wird in einer ansonsten knappen, formelhaften Grabschrift ausdrücklich hervorgehoben, daß Bischof Gerhard derjenige war, der die für das Mindener Domkapitel wichtige Burg Rahden erworben hat, DI 46 (Stadt Minden), Nr. 29.
  10. Bertram, Bischöfe, S. 74 mit Anm. 8. Bertram erwägt auch die Möglichkeit, daß die Grabplatte von Erzbischof Werner von Mainz, der Bischof Otto geweiht hatte, gestiftet worden ist, geht darauf aber nicht weiter ein.
  11. Wolfenbüttel, HAB, Cod. 83.30. Guelf. Aug. fol., fol. 124v. Der Eintrag erwähnt zwar zahlreiche Stiftungen Werners, enthält aber keinen Hinweis auf die Grabplatte für Bischof Otto I.

Nachweise

  1. DBHi, HS 116, S. 120.
  2. DBHi, HS 271, fol. 3r.
  3. DBHi, HS 114b, fol. 57r.
  4. DBHi, HS 273, fol. 1.
  5. Mithoff, Kunstdenkmale, S. 119.
  6. Bertram, Bischöfe, S. 74 mit Zeichnung.
  7. Kd. Hildesheim, Kirchen, S. 145 (nach Bertram).
  8. Elbern/Engfer/Reuther, Hildesheimer Dom, S. 95.
  9. Kat. Kirchenkunst des Mittelalters, S. 206 mit Zeichnung, Abb. S. 210.
  10. Slg. Rieckenberg, S. 348–353, zwei Photos und eine Pause.

Zitierhinweis:
DI 58, Stadt Hildesheim, Nr. 70 (Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di058g010k0007009.