Inschriftenkatalog: Stadt Hildesheim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 58: Stadt Hildesheim (2003)

Nr. 57 Dom-Museum 12. Jh.

Beschreibung

Grabpatene. Silber. Die Patene stammt aus einem unbestimmbaren Grab in der Domkrypta. Sie wurde 1896 zusammen mit einem Kelch links neben dem ursprünglich in der Krypta aufgestellten Adelog-Grabmal (Nr. 45) gefunden. Ihre Gestaltung folgt wie die der Grabpatene des Bischofs Udo im Aufbau dem Programm des Theophilus (vgl. Nr. 30): Auf dem Rand verläuft außen ein Zackenband zwischen zwei Linien, innen – ebenfalls zwischen zwei Linien – die Inschrift. In der Vertiefung von einem Zackenband umgeben die Dextera Dei vor dem Kreuz. Die Buchstaben sind unregelmäßig und oft mit weiten Zwischenräumen graviert. Am Rand weist die Patene starke Beschädigungen auf, die zum Verlust von wenigstens zwei Buchstaben geführt haben.

Maße: Dm.: 6,1 cm; Bu.: 0,4–0,5 cm.

Schriftart(en): Kapitalis mit einem unzialen T.

  1. + RAEIN[Z..]HIESGITa)

Kommentar

Rieckenberg1) hat die Buchstabenfolge mit der im Großen Domnekrologium unter dem 13. Juni eingetragenen Reinsuidis l(aica) in Verbindung gebracht2) und in ihr die Stifterin der Patene gesehen.3) Diese Deutung läßt sich nur zum Teil mit dem Buchstabenbefund vereinbaren. Ein sinnvolles Textverständnis scheint nicht möglich. Der geringe Buchstabenbestand und die unregelmäßige Ausführung lassen nur eine sehr weiträumige Datierung der Inschrift in das 12. Jahrhundert zu.

Textkritischer Apparat

  1. RAEIN[Z..]HIESGIT] Vom Z ist nur noch der obere Balken erhalten. Der letzte Buchstabe ist in der älteren Überlieferung als D gelesen worden. Wahrscheinlich handelt es sich aber um ein rundes T mit sichelförmigem Unterteil, dessen Deckbalken nur nach links übersteht.

Anmerkungen

  1. Slg. Rieckenberg, S. 120.
  2. Wolfenbüttel, HAB, Cod. Guelf. 83.30. Aug. fol., fol. 77v.
  3. Zu Stifterinschriften auf Patenen vgl. Joseph Braun: Das christliche Altargerät in seinem Sein und in seiner Entwicklung. München 1932, S. 231. Zu seinen Beispielen gehört allerdings keine Grabpatene.

Nachweise

  1. Bertram, Fundatio, S. 40.
  2. Slg. Rieckenberg, S. 119–121 (teils Berges).

Zitierhinweis:
DI 58, Stadt Hildesheim, Nr. 57 (Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di058g010k0005706.