Inschriftenkatalog: Stadt Hildesheim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 58: Stadt Hildesheim (2003)

Nr. 34 Dom-Museum M. 12. Jh.

Beschreibung

Fragmente des Fußbodens aus der Domvierung. Gips mit roten und schwarzen Inkrustierungen. Die Reste des Fußbodens wurden nach dem Zweiten Weltkrieg gefunden.1) Sie sind zum Teil nicht mehr nachweisbar, die erhaltenen Teile gehören zum Bestand des Dom-Museums.2) Der Fußboden war mit figürlichen Darstellungen verziert. Erkennbar sind noch Reste von Halbfiguren, die von zwei Linien begrenzte, girlandenartig angeordnete Schriftbänder halten, in denen die Inschriften angebracht sind. Die Buchstaben wurden mit rechteckiger, unterschiedlich tiefer Kerbe, zum Teil ohne Worttrennung, eingehauen und mit roter (Ziegelmehlbeimengungen) oder schwarzer (Holzkohlebeimengungen) Gipsmasse ausgelegt, die teilweise ausgebrochen ist. Rieckenberg, der den Fußboden in situ gesehen hat, gibt an, daß die Texte von außen, d. h. jeweils von den Querschiffquadraten aus, zu lesen waren (B/R, S. 152). Die Inschriften A und B befanden sich auf der Nordseite (Evangelienseite) der Vierung, die Inschriften C und D auf der Südseite (Epistelseite). Teile der Inschriften, die Berges und Rieckenberg noch transkribiert haben, sind heute nicht mehr erhalten.

Unter I. wird der heutige Befund, erweitert um die Lesungen von Berges und Rieckenberg wiedergegeben, unter II. eine mit Hilfe des Vulgata-Texts ergänzte Fassung geboten.

I. Lesung nach Autopsie, in eckigen Klammern die Lesungen von Berges3) und Rieckenberg (B/R, S. 152).

Maße: Bu.: 4,3–7,25 cm.

Schriftart(en): Romanische Majuskel.

  1. A

    [...TI IMMACVLATI IN ..... I AMBV]LA[NT] IN [LEGE D(O)M(IN)I BEATI QVI SCRV..... T]ESTIMONIA EIVS IN [.OTO C]ORDE EXQV[.....]

  2. B

    [...] · P(RAE)EST · I[N] · SOLLICITVDI[..]

  3. C

    [.A]SCITEa) · GREGE(M) · D(OMI)N[. - - - ]

  4. D

    [...IMOR....] ET EX[..]TATE E[I] CVM · T[REMORE ... D]...

II. Nach der Vulgata ergänzte Fassung:

  1. A

    [BEA]TI IMMACVLATI IN [VIA QV]I AMBVLANT IN LEGE D(O)M(IN)I BEATI QVI SCRV[TANTVR] TESTIMONIA EIVS IN [T]OTO CORDE EX[QVIRENT]4)

  2. B

    [QVI] P(RAE)EST · IN · SOLLICITVDI[NE]5)

  3. C

    [P]ASCITE GREGE(M) D(OMI)N[I - - - ]6)

  4. D

    [IN T]IMOR[E] ET EX[VL]TATE E[I] CVM · TREMORE [...] D[...]7)

Übersetzung:

Selig die, die unbefleckt auf dem Weg im Gesetz des Herrn wandeln. Selig die, die seine Zeugnisse erforschen, die ihn in ganzem Herzen ergründen. (A) Wer regiert, tue es mit Sorgfalt. (B) Weidet die Herde des Herrn. (C) [Dienet dem Herrn] in Furcht und jubelt ihm mit Zittern. (D)

Die Buchstaben entsprechen noch weitgehend dem Formenrepertoire der bernwardinischen Inschriften, als Sonderformen sind unziale E und A in das kapitale Grundalphabet aufgenommen. Insbesondere die TE-Ligatur in Inschrift C und die Ausführung der unzialen A weisen deutliche Parallelen zu den ebenfalls mit rechteckiger Kerbe gehauenen Buchstaben der VENITE CONCIVES-Inschrift (Nr. 16) auf. Auch die eckigen E mit ausgeprägten, zum Teil durch Sporen oder keilförmig auslaufende Enden betonten Querbalken, von denen der mittlere in einzelnen Fällen länger als die beiden anderen ist, finden sich in der Inschrift auf dem Deckel des Bernward-Sarkophags (Nr. 11). Eine Datierung in die erste Hälfte des 11. Jahrhunderts, wie sie Rieckenberg vertreten hat (B/R, S. 151f.), scheint jedoch, wie noch im einzelnen auszuführen ist, problematisch.8) Zwar sind Gipsfußböden seit dem 9. Jahrhundert nachzuweisen, die wenigen inkrustierten Beispiele stammen aber nach der umfassenden Untersuchung von Hiltrud Kier vermutlich erst aus der „Mitte des 12. bis Anfang des 13. Jahrhunderts“. Kier sieht die Vorbilder der Inkrustationen zu Recht in den Handschriften und besonders in den in vergleichbarer Technik ausgeführten niellierten Gold- und Silberschmiedearbeiten des Roger von Helmarshausen.9) Vergleicht man die Buchstabenformen des Hildesheimer Fußbodens mit denen der Gipsestriche aus Helmstedt (ca. 1179/80) und Erfurt (ca. 1160)10), dann erweisen sich – soweit die Abbildungen bei Kier den Befund ausreichend dokumentieren – die Buchstaben als in den Grundformen gleich gestaltet. Lediglich das unziale A des Hildesheimer Vierungsfußbodens hat in Helmstedt und Erfurt keine Parallele. Auch die Buchstabenformen des Benediktbeuerer Gipsestrichs unterscheiden sich paläographisch nicht wesentlich vom Hildesheimer Vierungsfußboden. Bischoff und Kloos haben die Inschriften des Benediktbeuerer Estrichs eher um 1143 angesetzt als nach 1248, dem Jahr eines Brandes im Kloster, und damit die stilkritische Einordnung des Fußbodens in das 12. Jahrhundert gestützt.11) Es spricht also nichts dagegen, die vorliegenden Inschriften des Hildesheimer Vierungsfußbodens etwa um die Mitte des 12. Jahrhunderts anzusetzen. Brandt stellt die Entstehung des Estrichs in einen Zusammenhang mit den von Bischof Bernhard (1130–1153) initiierten Baumaßnahmen bald nach der Heiligsprechung Godehards.12) Für die Überlegung, ob der Vierungsfußboden gleichzeitig mit dem der Apsis in der Amtszeit Bischof Brunos (1153–1161) entstanden sein könnte, bietet der geringe erhaltene Buchstabenbestand des Apsisfußbodens keine ausreichende Grundlage.

Textkritischer Apparat

  1. [.A]SCITE] Vom A ist nur noch das rechte untere Ende zu erkennen. Zu ergänzen ist PASCITE.

Anmerkungen

  1. Rieckenberg in B/R, S. 151; Joseph Bohland: Der Altfried-Dom zu Hildesheim. Die Entwicklung des Hildesheimer Domes vom 8. Jahrhundert bis zum Ausgang des 13. Göttingen Diss. phil. masch. 1953, S. 55.
  2. Inv. Nr.: D 1978-82. – Zum Zeitpunkt der Bearbeitung (August 1994) befanden sich die Reste des Fußbodens in der Fachhochschule Köln, Fachbereich Restaurierung und Konservierung von Kunst- und Kulturgut. Frau Professor Dr. Elisabeth Jägers, Fachhochschule Köln, danke ich dafür, daß sie mir die Fußbodenfragmente zugänglich gemacht hat. Mein besonderer Dank gilt Herrn Diplom-Restaurator Matthias Steyer, Eppstein-Niederjosbach, dessen Diplomarbeit den Hildesheimer Fußboden behandelt und der mir bei meinen Arbeiten in Köln freundlich geholfen hat. Ihm verdanke ich alle Angaben zu Material und technischer Ausführung der Inschriften.
  3. Artikelentwurf von Berges in Slg. Rieckenberg, S. 195f.
  4. Ps. 118,1f.
  5. Rm. 12,8.
  6. Nach I Pt. 5,2: pascite qui est in vobis gregem Dei.
  7. Ps. 2,11f.: Servite Domino in timore et exultate ei in tremore adprehendite disciplinam [...]. Die Variante cum tremore ist im Lesartenapparat der Vulgata belegt.
  8. Auch Rieckenbergs sonstige Datierungskriterien halten einer kritischen Überprüfung nicht stand: Die von ihm herangezogenen Brandspuren können – das räumt er selbst ein – sowohl vom Dombrand 1046 als auch aus dem Jahr 1945 stammen. Im übrigen hat mich Matthias Steyer (wie Anm. 2) darauf hingewiesen, daß es sich bei den Schwärzungen nicht um Brandspuren handele. Weiterhin zieht Rieckenberg das baugeschichtlich wohl noch zum Altfrid-Dom gehörende Bodenniveau der Vierung zur Datierung des darauf befindlichen Gipsestrichs heran. Damit ist jedoch lediglich ein Terminus ante quem non für den Guß des Estrichs gegeben. Die Photographien der Fundsituation und auch die Beobachtungen Bohlands lassen die Vermutung zu, daß der jüngere Schmuckfußboden tatsächlich auf einen aus Ziegelstücken bestehenden älteren aufgebracht wurde (vgl. Bohland [wie Anm.1]). Rieckenbergs dritter Anhaltspunkt für die Datierung ist der Inhalt der Inschriften. Er weist darauf hin, daß sich die Inschriften der Epistelseite (C, D) an die Richter und Könige wenden und bringt die Bibelzitate mit dem für Hildesheim belegten Königskanonikat zur Zeit Ottos III. in Verbindung. Auch dies ist problematisch, da der Bibelvers et nunc reges intelligite, an dem seine Interpretation hängt, nicht in der Inschrift D vorkommt, sondern lediglich dem vorhandenen Text voraufgeht. Die tatsächlich ausgeführte Inschrift C PASCITE GREGEM DOMINI läßt sich hingegen viel eher als Mahnung an die Geistlichen verstehen.
  9. Kier, Schmuckfußboden, S. 51. – Der Hildesheimer Vierungsfußboden war Hiltrud Kier nicht bekannt. Ein vermutlich noch im 11. Jahrhundert entstandener gemusterter Gipsestrich ist – in allerdings wohl sehr geringen Resten – unter einem Estrich aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts in Ilsenburg überliefert, vgl. Silvia Codreanu-Windauer: Der romanische Schmuckfußboden in der Klosterkirche Benediktbeuern. München 1988 (Arbeitshefte des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege 36), S. 44.
  10. Datierung der Estriche nach Weigel in: Kat. Ego sum, S. 137.
  11. Vgl. Codreanu-Windauer (wie Anm. 9), S. 50, Anm. 203. Der ansonsten nur schwer mit dem Hildesheimer Fußboden vergleichbare Benediktbeuerer Fußboden dürfte um 1170–1180 entstanden sein, vgl. ebd., S. 28–30.
  12. Brandt in Kat. Abglanz des Himmels, S. 255.

Nachweise

  1. Slg. Rieckenberg, S. 195 (Berges).
  2. Rieckenberg in B/R, S. 152, Abb. Tafel 32, Nr. 1f. und Tafel 33, Nr. 1f.
  3. Kat. Abglanz des Himmels, S. 256, Abb. S. 243.

Zitierhinweis:
DI 58, Stadt Hildesheim, Nr. 34 (Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di058g010k0003403.