Inschriftenkatalog: Stadt Hildesheim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 58: Stadt Hildesheim (2003)

Nr. 32†? Dom um 1132?

Beschreibung

Reliquienkasten. Holz. Bei der Öffnung des Godehardschreins (Nr. 40) im Jahr 1769 durch Fürstbischof Friedrich Wilhelm von Westphalen1) wurde das ungefähr drei Hand oder 12 Zoll lange Kästchen gefunden. Nach Reparatur des Schreins wurde es am 12. Mai 1779 wieder darin verschlossen. Auf seiner Oberseite war Inschrift A angebracht, auf seiner Unterseite B. Nach der Überlieferung in der Handschrift DBHi, HS C 91 hatte das Kästchen eine obere Schublade, in der sich verschiedene Zähne befanden, und eine untere Schublade mit einigen Stücken von der Hirnschale Godehards.2)

Inschriften nach DBHi, HS C 91.

Maße: L.: ca. 30 cm.

  1. A

    Hic dentes

  2. B

    Hic caput

Übersetzung:

Hier die Zähne. (A)

Hier das Haupt. (B)

Kommentar

Eine paläographische Einordnung der Inschrift kann nicht gegeben werden, da eine Autopsie nicht möglich war. Die Datierung orientiert sich an der Erhebung der Gebeine des heiligen Godehard im Jahr 1132.

Anmerkungen

  1. Zur Öffnung des Schreins vgl. Beiträge zur Hildesheimischen Geschichte 2, S. 44–49. Die Inschriften sind hier – wie auch bei Kratz, Dom 2, S. 140ff. – nur in deutscher Sprache wiedergegeben: „Hierin sind die Zähne des Godehard“ und „Hierin ist der Kopf des Godehard“.
  2. DBHi, HS C 91, o. S.

Nachweise

  1. DBHi, HS C 91, o. S.

Zitierhinweis:
DI 58, Stadt Hildesheim, Nr. 32†? (Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di058g010k0003209.