Inschriftenkatalog: Stadt Hildesheim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 58: Stadt Hildesheim (2003)

Nr. 23 Dom 1046 o. früher

Beschreibung

Grabplatte für den Priester Bodo. Sandstein. Die hochrechteckige Platte wurde beim Wiederaufbau im Jahr 1950 in der Dreikönigskapelle in zwei Teile zerbrochen unter der Brandschicht des 1046 abgebrannten Doms gefunden (Rieckenberg in B/R, S. 155). Im Boden unterhalb der Platte befand sich ein Steinkistengrab (vgl. Nr. 8). Die Grabplatte wurde, nachdem sie wieder zusammengesetzt worden war, im Nordflügel des Kreuzgangs angebracht. Sie ist von nach außen abgetreppten Profilleisten gerahmt. Die Inschrift ist ohne deutliche Worttrennung in zwei Zeilen in der Mitte der Grabplatte eingehauen.

Maße: H.: 204 cm; B.: 62 cm; Bu.: 5,5 cm.

Schriftart(en): Romanische Majuskel.

Julia Zech [1/1]

  1. IDVSa) DECE(M)BR(IS)b)1) / OBIIT BODO P(RESBYTE)R

Übersetzung:

An den Iden des Dezember starb Priester Bodo.

Kommentar

Aus dem Fundort der Platte hat Rieckenberg geschlossen, daß Bodo nicht im Dom selbst, sondern – wie auch der Priester Gottschalk (Nr. 8) – auf dem Klerikerfriedhof außerhalb bestattet worden sei. Die Schrift der Bodo-Grabplatte ist als reine Kapitalis ausgeführt und unterscheidet sich von der auf der Gottschalk-Platte nur durch die insgesamt breitere Ausführung der Einzelbuchstaben: der untere Bogen des B in BODO greift deutlich stärker nach rechts als die Bögen des B der Gottschalk-Inschrift; beide B-Formen haben aber gemein, daß der untere Bogen größer ist als der obere. R ist in beiden Inschriften nahezu identisch mit geschwellter Cauda ausgeführt. E hier mit keilförmig ausgeführten Querbalken; das klassischer Form angenäherte E hingegen, dessen Querbalken in Serifen auslaufen, nur im Wort SEPTEMBRIS der Gottschalk-Inschrift. Beide Inschriften dürften daher etwa in demselben Zeitraum entstanden sein.

Als Anhaltspunkt für die Datierung der Inschrift kann nur das Jahr des Dombrands genommen werden; denn zur Person des Verstorbenen lassen sich kaum Informationen gewinnen: In der Zeugenliste einer durch die Erwähnung des Priesters Gottschalk auf vor 1013 datierten Urkunde ist ein Bodo archipresbyter genannt.2) Die Dotationsurkunde für St. Michaelis von 1019 nennt als Zeugen sowohl einen Bodo presbyter als auch einen Bodo diaconus.3) Eine nur kopial überlieferte Urkunde, die auf 1019–1022 datiert wird, führt einen Dompropst Bodo an, der unter Zustimmung Bischof Bernwards dem Michaeliskloster die Hälfte des „Patronats“ in Wrisbergholzen übereignet.4) Der Propst Bodo ist wohl nicht mit dem auf der Grabplatte genannten identisch, denn das Große Domnekrologium verzeichnet die Memorie für einen Bodo presbyter prepositus noster an den Nonen des September (5. September).5) In den Hildesheimer Annalen für das Jahr 1039 findet sich ein Eintrag Bodo decanus noster.6)

Textkritischer Apparat

  1. IDVS] Statt IDIBVS.
  2. DECE(M)BR(IS)] Kürzungsstrich über B und R.

Anmerkungen

  1. 13. Dezember.
  2. UB Hochstift 1, Nr. 49, vgl. Rieckenberg in B/R, S. 155.
  3. UB Hochstift 1, Nr. 62.
  4. Die Urkunde ist in der Handschrift Hannover, HSTA, Ms. F 5 (Vita Bernwardi) überliefert, Edition: UB Hochstift 1, Nr. 63: Die Herausgeber des Urkundenbuchs merken an, daß es sich bei dieser Urkunde möglicherweise um eine Fälschung handelt, da die Amtszeiten der in ihr genannten Bischöfe nicht übereinzubringen seien. Auch der Begriff „Patronat“ ist unzeitgemäß.
  5. Wolfenbüttel, HAB, Cod. 83.30. Aug. fol., fol. 99r. An den Iden des Dezember verzeichnet das Große Domnekrologium keinen Verstorbenen mit dem Namen Bodo.
  6. Annales Hildesheimenses, S. 45; vgl. auch Goetting, Bistum Hildesheim, S. 259.

Nachweise

  1. B/R, S. 155, Abb. Tafel 29, Nr. 2.

Zitierhinweis:
DI 58, Stadt Hildesheim, Nr. 23 (Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di058g010k0002300.