Inschriftenkatalog: Stadt Hildesheim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 58: Stadt Hildesheim (2003)

Nr. 21† Hamburg, Museum für Kunst und Gewerbe 1038

Beschreibung

Fragment einer Grabplatte,1) wahrscheinlich verloren. Das Steinfragment wurde nach dem Zweiten Weltkrieg bei Grabungen in der Ostkrypta des Doms gefunden. Es gehörte nach Meinung des Ausgräbers Joseph Bohland zur Grablege Bischof Godehards. Die Grabplatte war mit einer Relieffigur versehen. Wenn das Fragment tatsächlich von der ursprünglichen Grabplatte Godehards stammt, ist diese in späterer Zeit wahrscheinlich durch eine Neuanfertigung ersetzt worden, welche die ursprüngliche Inschrift nicht mehr trug; denn im Reisebericht des Conrad Zacharias von Uffenbach heißt es zum Godehard-Grab, daß auf dem Sarg der Verstorbene in Lebensgröße in Stein gehauen war. Zu seinen Füßen stehe: „Sepulchrum S. Gothardi renovatum 1659. sonst gar nichts“2).

Inschrift nach Katalog Museum für Kunst und Gewerbe.

  1. [ - - - ] P. OBIIT MXXXVIII +

Übersetzung:

[ ... ] starb 1038.

Kommentar

Bischof Godehard (1022–1038) starb am 5. Mai 1038 und wurde in der Krypta des Doms beigesetzt.3) Es ist fraglich, ob der ohne Angabe von Quellen im Katalog des Museums für Kunst und Gewerbe in Hamburg zitierte Text tatsächlich ein Bruchstück der bei seinem Tod angefertigten authentischen Grabschrift darstellt. Auffällig ist, daß diese Grabschrift im Unterschied zu den drei anderen mit einem einfachen Sterbevermerk versehenen Hildesheimer Grabplatten des 11. Jahrhunderts (Nr. 8, Nr. 23, Nr. 27) das Todesjahr angibt. Die bisherige Forschung ist davon ausgegangen, daß im deutschen Sprachraum erst in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts komplette Todesdaten aus Tages- und Jahresangabe üblich werden.4) Es lassen sich aber an anderen Orten, vor allem in Frankreich, auch schon in den Sterbevermerken des 11. Jahrhunderts Beispiele für die Nennung des Todesjahrs finden. Die in Form eines einfachen Sterbevermerks mit Angabe des Todesjahrs verfaßte Grabschrift für den Mindener Bischof Odalricus aus dem Jahr 1097 deutet zusammen mit einzelnen weiteren Belegen aus den von Kraus veröffentlichten Christlichen Inschriften der Rheinlande ebenfalls darauf hin, daß auch im deutschen Raum bereits im 11. Jahrhundert Sterbevermerke mit Angabe des Todesjahrs auf Grabdenkmälern angebracht worden sind.5)

Anmerkungen

  1. Katalog Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg. Bildführer 3, Erwerbungen 1962–1971. Hamburg 1972, S. 147.
  2. Conrad Zacharias von Uffenbach: Merkwürdige Reisen durch Niedersachsen, Holland und Engelland. 1. Theil. Ulm u. Memmingen 1753, S. 402.
  3. Vgl. Goetting, Bistum Hildesheim, S. 254f.
  4. Vgl. Maria Glaser, Franz-Albrecht Bornschlegel: Datierungen in mittelalterlichen Inschriften des deutschen Sprachraums – Ein Zwischenbericht. In: Archiv für Diplomatik 42 (1996), S. 525–556, hier S. 540; Walter Koch: „Dem Got genad“. Grabformular und Aufgaben der Epigraphik. In: Lothar Kolmer (Hg.): Der Tod des Mächtigen – Kult und Kultur des Todes spätmittelalterlicher Herrscher. Paderborn 1997, S. 281–297, hier S. 289.
  5. DI 46 (Stadt Minden), Nr. 7 mit Angabe der Belege.

Nachweise

  1. Katalog Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg. Bildführer 3, Erwerbungen 1962–1971. Hamburg 1972, S. 147.

Zitierhinweis:
DI 58, Stadt Hildesheim, Nr. 21† (Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di058g010k0002106.