Inschriftenkatalog: Stadt Hildesheim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 58: Stadt Hildesheim (2003)

Nr. 14 Dom-Museum 1007–1022, 2. H. 12. Jh., E. 15. Jh.

Beschreibung

Reliquienkreuz. Bernwardkreuz.1) Silber, teilweise vergoldet. Das Kreuz stammt aus St. Michaelis und gelangte 1825 aus dem Nachlaß des ehemaligen Konventualen Tegethoff in den Domschatz.2)

Vorderseite: Christus am Kreuz. Das Kreuz mit erhöhtem Rahmen. Der Kruzifixus ist leicht gekrümmt, das Lendentuch reicht rechts bis zum Knie, die Füße stehen auf einem konsolartigen Suppedaneum. Am oberen Längsbalken eine große querrechteckige Tafel, ebenfalls mit erhöhtem Rahmen, darauf der aus bernwardinischer Zeit stammende Titulus A in zwei Zeilen und ohne Worttrennung.

Rückseite: In der Kreuzvierung im Medaillon das Lamm Gottes mit Kreuznimbus und Kreuzfahne. Auf der Rückseite der Titulus-Tafel verläuft in drei Zeilen die ebenfalls aus bernwardinischer Zeit stammende Inschrift B zwischen Linien. Die Kreuzbalken sind jeweils in eine mittlere und zwei flankierende Leisten unterteilt. Auf dem Kreuzstamm in der mittleren Spalte Inschrift C1, die Buchstaben stehen untereinander. Die Inschrift wird fortgesetzt in der mittleren Leiste des Querbalkens (C2). Ebenfalls auf dem Kreuzstamm in den beiden äußeren Leisten die in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts angebrachte Inschrift D1. Die Buchstaben stehen nebeneinander und sind zur linken Seite des Kreuzes ausgerichtet. Die Inschrift wird fortgesetzt in der oberen und unteren Leiste des Querbalkens (D2). Die Inschriften A–D sind graviert und nielliert, einzelne Hasten und Balken bei den Buchstaben der Inschrift D sind konturiert graviert. Das gesamte Inschriftenfeld ist von einer Rahmenlinie umgeben, die parallel zur Kante des Kreuzes verläuft.

Das Kreuz steht auf einem spätgotischen Vierpaß-Fuß, am Schaft ein Nodus, auf dessen sechs Rotuli die glatt vor schraffiertem Hintergrund ausgeführte Inschrift E.

Maße: H.: 20,5 cm (ohne Fuß, ohne Dorn), H.: 10 cm (Fuß); B.: 14,1 cm; Bu.: 0,5 cm (A), 0,35 cm (B), 0,4 cm (C, D), 0,6 cm (E).

Schriftart(en): Romanische Majuskel (A, B, C), gotische Majuskel (E).

Frank Tomio [1/1]

  1. A

    IE(SV)Sa) NAZAREN(VS) / REX IVDEORV(M)3)

  2. B

    BERNVVAR/DVS · PRESVL / FECIT HOC

  3. C1

    S(ANCTI)b) LAVRENTIIc) M(ARTYRIS) // DE LIGNO S(ANCTE) CRVCIS

  4. C2

    S(ANCTI) · [S]TEPHANId) P(RO)T(O)M(ARTYRIS) // S(ANCTI) DIONISIIe) M(ARTYRIS)

  5. D1

    · S(ANCTI) · IOH(ANN)IS · EVa(NGELISTE)f) // S(ANCTI) · IAGOBIg) · FR(ATR)IS · D(OMINI) · S(ANCTI) · LAZARI / · S(ANCTE) · MARIE · V(IRGINIS) // S(ANCTE) · MARIE · MAGD(ALENE) · MARTHE ·

  6. D2

    S(ANCTI) · PETRI · // · S(ANCTI) · IOH(ANN)IS · B(APTISTE) · / S(ANCTI) · ANDREE · // · S(ANCTI) · PAVLI ·

  7. E

    IHESVS

Übersetzung:

Bischof Bernward hat dies gemacht. (B)

[Reliquien] des heiligen Märtyrers Laurentius, vom Holz des heiligen Kreuzes, des heiligen Erzmärtyrers Stephanus, des heiligen Märtyrers Dionysius, (C) des heiligen Evangelisten Johannes, des heiligen Jakobus, des Bruders des Herrn, des heiligen Lazarus, der heiligen Jungfrau Maria, der heiligen Maria Magdalena [und] Martha, des heiligen Petrus, des heiligen Johannes des Täufers, des heiligen Andreas, des heiligen Paulus. (D)

Kommentar

Den in einer reinen Kapitalis ausgeführten Kreuztitulus der Vorderseite (A) datiert Berges aufgrund schriftgeschichtlicher Erwägungen in die Lebenszeit Bischof Bernwards; den FECIT HOC-Vermerk (B) und die Reliquieninschriften (C, D) der Rückseite hingegen weist er in die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts. Leitbuchstabe für diesen zeitlichen Ansatz war für ihn das links geschlossene unziale M.4) Berges nimmt an, daß sämtliche Inschriften auf der Rückseite (B–D) gleichzeitig entstanden sind. Es lassen sich aber deutlich zwei Schrifttypen unterscheiden, die auf eine nicht unbeträchtliche Differenz in der Entstehungszeit hindeuten.5) Zu den älteren – mit Ausnahme von zwei unzialen E – in Kapitalis gravierten Inschriften gehören der FECIT HOC-Vermerk sowie die Reliquieninschriften C in den mittleren Leisten der Kreuzbalken. In diesen drei Inschriften laufen die Hasten, Balken und Bögen meistens keilförmig aus und enden in verhältnismäßig kleinen Sporen. Im einzelnen weisen die zu dieser älteren Gruppe gehörenden Inschriften folgende Gemeinsamkeiten auf: spitzes bis leicht trapezförmiges A mit nur nach links überstehendem Deck- und gebrochenem Mittelbalken, der Balken des H ist nach oben ausgebuchtet, die erste Haste des N leicht nach links geneigt, als Kürzung für S(ANCTI)/S(ANCTE) wird S mit einem Querstrich darüber verwendet. Die Buchstaben der jüngeren Inschriften D hingegen weisen zum Teil ausladende Sporen auf. Bei D, H und A stehen kapitale und unziale Formen im Wechsel. E wird nur in eckiger, M dagegen ausschließlich in der links geschlossenen unzialen Form verwendet.

Für die Datierung bedeutet dieser Befund, daß die Inschriften B und C durchaus noch zur Zeit Bernwards entstanden sein können. Sämtliche Einzelformen lassen sich in den übrigen bernwardinischen Inschriften wiederfinden mit Ausnahme des H, dessen Balken eine Ausbuchtung nach oben aufweist. Diese Form des H spricht aber keineswegs gegen eine Entstehung der Inschrift im frühen 11. Jahrhundert, da H mit Ausbuchtung am Querbalken in den epigraphischen Schriften seit dem Anfang des 11. Jahrhunderts anzutreffen ist.6)

Die jüngeren Inschriften D können mit Berges ins 12. Jahrhundert gesetzt werden. Sie lassen sich am ehesten an einzelne Buchstabenformen der Inschriften auf den Hildesheimer Emailarbeiten und Tragaltären aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts anschließen.7) Im Jahr 1150 erlaubte Erzbischof Heinrich von Mainz auf der Erfurter Provinzialsynode den Mönchen von St. Michaelis die liturgische Verehrung Bernwards, und es ist denkbar, daß um diese Zeit auch das als Bernwardreliquie angesehene Kreuz durch die Zutat weiterer Reliquien aufgewertet wurde.

Ein Terminus post quem für die Entstehung der Inschrift läßt sich aus der Nennung einer Reliquie des heiligen Dionysius (C2) gewinnen, die Bernward nach dem Zeugnis der Vita (Kapitel 41) während seiner Pilgerreise nach Frankreich im Jahr 1007 in Saint Denis erworben hat (B/R, S. 83).8)

Mit der Datierung der Inschrift B in die bernwardinische Zeit stellt sich erneut die Frage, ob und inwieweit die Aussage des Texts als Selbstzeugnis für Bernwards eigenes künstlerisches Schaffen anzusehen ist. Die hier benutzte Formel fecit hoc erlaubt keine eindeutige Interpretation: fecit kann sowohl im Sinne von ‚machte‘ als auch faktitiv (kausativ) für ‚ließ machen‘ gebraucht werden. In dieser sprachlichen Kurzform tritt der Auftraggeber, also der nur mittelbar Handelnde, an die Stelle dessen, der die Handlung ausführt. Insbesondere dann, wenn das zugehörige Subjekt sich als dem hohen Klerus oder dem Adel angehörig erweist, wird fecit eher faktitiv zu verstehen sein.9) Diese Regel ohne weiteres auf Bernward anzuwenden hieße jedoch, die für einen Bischof ungewöhnlichen Nachrichten der Vita zu ignorieren, denen zufolge Bernward in den mechanischen Künsten erfahren war und sich in der Kunst des Schmiedens und Einfassens von Edelsteinen (ars clusoria) sowie in der Architektur auf hervorragende Weise auszeichnete. Die entsprechenden Sätze lauten (Vita Bernwardi, Kapitel 1): nichilominus (...) in levioribus artibus quas mechanicas vocant studium impertivit bzw. fabrili quoque scientia et arte clusoria omnique structura mirifice excelluit.10) Es wird sich nicht entscheiden lassen, in welchem Grade hier von theoretischer Kennerschaft oder von praktischer Betätigung die Rede ist. In jedem Fall ist für Bernward eine ungewöhnliche Vertrautheit mit den künstlerischen Techniken bezeugt, und das dürfte zumindest eine große Nähe zu den ausführenden Künstlern einschließen. In diesem Sinn darf man wohl annehmen, daß Bernward das Reliquienkreuz nicht nur gestiftet hat, sondern maßgebend an seiner Herstellung beteiligt war.11)

Textkritischer Apparat

  1. IHS.
  2. S(ANCTI)] S ragt in die FECIT HOC-Inschrift auf der Rückseite des Kreuztitulus hinein. Da der weitausladende Sporn am oberen Bogenende und der fehlende Kürzungsstrich für die S in den Inschriften der mittleren Leisten der Kreuzbalken untypisch sind, kann nicht ausgeschlossen werden, daß dieser Buchstabe erst zusammen mit den jüngeren Reliquienbezeichnungen der Außenleisten graviert worden ist.
  3. LAVRENTII] Beide I rechts und links unterhalb des T-Balkens.
  4. [S]TEPHANI] Der erste Buchstabe gestört durch die rückwärtige Befestigung der Nieten, die den Kruzifixus halten.
  5. DIONISII] Der letzte Buchstabe gestört durch die rückwärtige Befestigung der Nieten, die den Kruzifixus halten.
  6. EVa(NGELISTE)] Kürzung durch übergeschriebenes offenes a.
  7. IAGOBI] Statt IACOBI.

Anmerkungen

  1. Inv. Nr.: DS 6.
  2. Kat. Bernward 2, S. 581.
  3. Io. 19,19.
  4. Bei diesem M handelt es sich nach Berges um „eine epigraphische Neuheit von ca. 1140“ (B/R, S. 81). Doch kann das links geschlossene unziale M mittlerweile nicht mehr als Leitbuchstabe für einen zeitlichen Ansatz nach 1140 gelten; denn es läßt sich in einer einigermaßen sicher datierbaren Braunschweiger Inschrift bereits für die Zeit vor 1077 nachweisen, vgl. DI 35 (Stadt Braunschweig I), Nr. 5, Abb. 5: Armreliquiar des heiligen Blasius. Auch auf dem Kronreif der Reichskrone (vor 1027) ist im Titulus REX SALOMO ein vorne geschlossenes unziales M verwendet worden, vgl. Das Reich der Salier 1024–1125. Publikation zur Ausstellung des Landes Rheinland-Pfalz in Speyer 1992. Sigmaringen 1992, S. 242f., Abb. S. 241.
  5. Unterschiede zwischen den Inschriften der Rückseite beobachtete bereits Franz Dibelius: Die Bernwardstür zu Hildesheim. Straßburg 1907, S. 81, Anm. 2; genauer dazu: Wesenberg, Bernwardinische Plastik, S. 166f.
  6. Vgl. CIMAH 3, Nr. 18 (Abb. 21f.): Basler Aposteltafel, 11. Jahrhundert (?); DI 27 (Stadt Würzburg I), Nr. 6: Grab- und Gedenkinschrift für die Würzburger Bischöfe Arno, Hugo und Heinrich I., 11. Jahrhundert; der jüngste der drei in der Inschrift erwähnten Bischöfe ist 1018 gestorben. Die Inschrift auf der silbernen Lamina des heiligen Ursus (CIMAH 3, Nr. 15), die ebenfalls ein H mit ausgebuchtetem Querbalken aufweist, ist entgegen der Datierung des Herausgebers auf Ende 10./Anfang 11. Jahrhundert wohl doch erst um 1100 mit einer Inschrift versehen worden, vgl. Harald Drös: Kritische Bemerkungen zu einem neuen Inschriftenband. In: Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins 142 (1994), S. 415–422, hier S. 417, Anm. 6.
  7. Vgl. z. B. Nr. 54: Einband des Evangeliars aus St. Godehard (kapitales E mit ausgeprägten Sporen); Nr. 59: Tragaltar des dritten Abts Dietrich (unziales H, S mit ausgeprägten Sporen).
  8. Vita Bernwardi, S. 340; vgl. auch Goetting, Bistum Hildesheim, S. 201.
  9. Auch im CIFM werden fecit-Formulierungen vereinzelt mit ‚fit faire‘ übersetzt, vgl. CIFM 14, BR 75, Saint Rémy de Provence, Epitaph des Guiranus von 1218. Der Kommentar S. 132 weist aber darauf hin, daß das Verb fecit im allgemeinen in der mittelalterlichen Epigraphik eher im Sinn von ‚machte‘ als von ‚ließ machen‘ verwendet wird; CIFM 12, A 24 Narbonne, Kathedrale, Altar des (Bischofs) Theodardus, Ende 9. Jahrhundert, Echtheit zweifelhaft; CIFM 9, A 52, Verrières, Altarweiheinschrift aus Vezouillac, 12. Jahrhundert: ‚fit‘ und ‚fit faire‘ als alternative Übersetzungen für fecit.
  10. Vita Bernwardi, S. 276.
  11. S. a. den Kommentar zu Nr. 5 (Bernwardleuchter) und die dort zitierte Literatur. Allgemein zu Künstlerinschriften Peter Cornelius Clausen: Künstlerinschriften. In: Kat. Ornamenta ecclesiae 1, S. 263–276, hier S. 264; Peter Berghaus: Darstellungen und Bezeichnungen von Künstlern auf Münzen des Mittelalters. Ebd., S. 277–283. – Ich danke in diesem Zusammenhang Herrn Dr. Albert Dietl, München, der mir in mehreren Gesprächen Einblick in seine Sammlung vor allem italienischer Künstlerinschriften aus der Zeit bis 1350 gewährt hat. Seine Sammlung zeigt, daß die überwiegende Zahl der me fecit- oder fecit hoc-Inschriften als Künstlersignaturen zu identifizieren sind, da neben den Namen häufig eindeutige Statusbezeichnungen wie etwa magister verwendet worden sind. Vgl. auch Albert Dietl: Italienische Bildhauerinschriften. Selbstdarstellung und Schriftlichkeit mittelalterlicher Künstler. In: Inschriften bis 1300, S. 175–211.

Nachweise

  1. Kratz, Dom 2, S. 36 (E), S. 37 (A–D).
  2. Mithoff, Kunstdenkmale, S. 108 (A, B, E).
  3. Wesenberg, Bernwardinische Plastik, S. 166f.
  4. B/R, S. 82.
  5. Kat. Kirchenkunst des Mittelalters, S. 90 mit Abb. der Vorderseite.
  6. Kat. Bernward 2, S. 581 (B), Abb. S. 579f. (A–D).
  7. Kat. Abglanz des Himmels, Abb. S. 174 (A).

Zitierhinweis:
DI 58, Stadt Hildesheim, Nr. 14 (Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di058g010k0001401.