Inschriftenkatalog: Stadt Hildesheim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 58: Stadt Hildesheim (2003)

Nr. 12 St. Michaelis, Bernwardkrypta 1022

Beschreibung

Hochgrabdeckplatte für Bischof Bernward. Sandstein. Die hochrechteckige, mit nach außen abgeschrägten Kanten ausgeführte Platte war wohl seit dem 14. Jahrhundert durch eine zweite Grabplatte mit einer Liegefigur Bernwards verdeckt.1) Erst 1864 wurde die ältere Platte mit der Inschrift im Rahmen einer Erweiterung des Gruftzugangs wiederentdeckt.2) Sie war zunächst rechts neben dem Marienaltar angebracht, heute liegt sie auf acht Stützen über dem Sarkophag (vgl. Nr. 11).

In einem von zwei Profilen eingefaßten Flechtbandrahmen im Innenfeld der Platte ein lateinisches Kreuz, dessen Längsbalken unten in einen Dorn ausläuft. Der Dorn steckt in einem sich nach unten verbreiternden Fuß, der als Baumstumpf mit sieben Astansätzen gestaltet ist. Der Fuß ist durch eine eingehauene Umrißlinie gezeichnet, die Kreuzbalken sind als von Profilen umgebene Hohlkehlen gearbeitet. An den Enden des oberen, rechten und linken Kreuzarms jeweils vertiefte Medaillons, in denen drei Evangelistensymbole im Relief ausgehauen sind. Das vierte Evangelistensymbol – der von Flammen umgebene Engel – ist ebenfalls in einem vertieften Medaillon in der Mitte des unteren Längsbalkens angebracht. Das rechte und das linke Medaillon ragen in den Flechtbandrahmen hinein. In der Kreuzvierung ebenfalls in einem Medaillon das Lamm Gottes mit Nimbus und Kreuz.

Die Inschrift ist, teilweise ohne deutliche Worttrennung, in insgesamt acht Zeilen im Innenfeld eingehauen: der erste Vers in zwei Zeilen über dem Kreuz, die restlichen drei Verse jeweils in zwei Zeilen links und rechts neben dem unteren Kreuzbalken und dem Kreuzfuß. Als Interpunktionszeichen dienen hochgestellte Punkte.

Maße: H.: 278 cm; B.: 123,5 cm; Bu.: 4,6 cm.

Schriftart(en): Romanische Majuskel.

  1. PARS HOMINISa) BERNWARDVSb) / ERA(M) · NVNC PREMORc) IN ISTO // SARCOFAGO DIRO · VILIS / ET ECCE CINIS · / PROd) DOLOR OFFICII CVLM(EN)e) / QVIA NON BENE GESSI / SIT PIA PAX ANIMAIf) / VOS ET AM(EN) CANITEg)h)

Übersetzung:

Teil der Menschheit war ich, Bernward, jetzt liege ich gepreßt in diesem schrecklichen Sarg, wertlos und, sieh nur, als Asche. Wehe mir, daß ich mein so hohes Amt nicht gut geführt habe! Gnädiger Friede sei meiner Seele beschieden, und ihr, singt euer Amen.

Versmaß: Zwei elegische Distichen, im zweiten Distichon vermutlich intendierte leoninische Reime.

Kommentar

Die Grundformen der Buchstaben entsprechen dem Kapitalis-Alphabet. A ist mit kurzem Deckstrich ausgeführt, M mit fast bis auf die Grundlinie reichendem Mittelteil. Als Sonderformen wurden eckiges C und unziale E verwendet. Ausgeprägtere Sporen nur an den Bogenenden von rundem C, E und S. Weitere Ausführungen zur Schrift s. unten im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Datierung.

In der gesamten älteren Forschung wurde die Grabplatte fraglos auf 1022, das Todesjahr Bernwards, datiert. Erst Peter Lasko hat 1987 Zweifel an diesem Entstehungsjahr geäußert.3) Aus stilkritischen Gründen sei die fein gestaltete Platte eher ins 12. Jahrhundert zu setzen, während der mit einfachen und massiven Formen verzierte Sarkophag der ottonischen Skulptur zuzurechnen sei.4) Als typisch für das frühe 11. Jahrhundert könnten die schlichten Kaisergräber in Speyer oder die beiden für die Priester Gottschalk und Bodo angefertigten Platten aus dem Hildesheimer Domkreuzgang (Nr. 8, Nr. 23) gelten.5) Die Bernward-Grabplatte hingegen sei ikonographisch eng an die ebenfalls mit einem Relief des Agnus Dei und den Evangelistensymbolen in Medaillons verzierte Platte des 1114 verstorbenen Hildesheimer Bischofs Udo anzuschließen (Nr. 29).6) Weiterhin schließt Lasko aus der Abnutzung der Reliefs des Bernward-Sarkophags darauf, daß dieser nicht von vornherein durch die darüberliegende Grabplatte geschützt gewesen sein könne. Da es aber im Bericht über die im Jahr 1194 erfolgte Translation heißt, der Sarkophag sei lapide sublato7) sichtbar geworden, muß spätestens einige Jahre vor diesem Zeitpunkt eine Platte über den Sarkophag gelegt worden sein. Lasko vermutet daher, daß die Grabplatte im Jahr 1150 entstanden ist, als den Mönchen von St. Michaelis die lokale Verehrung ihres Fundators gestattet wurde und sie über dem Grab einen Altar errichteten. Die Inschrift freilich ist, Lasko zufolge, erst 1194 hinzugefügt worden, als eine neue Grabkammer für den Heiligen eingerichtet wurde.8)

Kahsnitz folgt Lasko in der Datierung der Platte auf 1150, indem er ihre im Vergleich mit dem Sarkophag „diametral“ unterschiedliche bildhauerische Gestaltung betont.9) Im Gegensatz zur „teigigen Weichheit“ des Sarkophags zeige die Bildung der Figuren auf der Platte „Schärfe in den Umrissen der dargestellten Tiere und in dem Absetzen der plastisch sich vorwölbenden Form vom Grund“. Darin äußere sich das neue Formgefühl der Romanik, das sich von dem der noch frühmittelalterlich-ottonischen Epoche deutlich abhebe. Im Unterschied zu Lasko hält Kahsnitz allerdings für nicht wahrscheinlich, daß die Inschrift erst 1194, nach der Translation der Gebeine, also für ein leeres Grab, angefertigt worden ist, und datiert sie gemeinsam mit der Platte auf 1150.

Bei diesen Datierungsüberlegungen ist die Inschrift sowohl in ihrer epigraphischen Ausführung wie auch in ihrem Inhalt außer acht gelassen worden. Der Vergleich mit den unbezweifelt bernwardinischen Inschriften zeigt jedoch keine qualitative Abweichung der Buchstabenformen: Zwar überwiegt bei der Grabschrift der Eindruck von schlanken Formen, während in der Sarkophaginschrift die Mehrzahl der Buchstaben eher breit ausgeführt ist, doch sind die unterschiedlichen Proportionen in beiden Inschriften weniger eine Frage des Zeitstils als vielmehr eine technische Konsequenz des zur Verfügung stehenden Platzes:10) So weist die vierte Zeile der Platte mit der geringsten Buchstabenfüllung ET ECCE CINIS deutlich breitere Formen auf als die eng gefüllte erste Zeile PARS HOMINIS BERNWARDVS. In ganz ähnlicher Weise sind auch auf dem Sarkophag in der Schlußpartie, als der Platz absehbar knapp wurde, überwiegend schlanke Formen gewählt worden (siehe besonders: CONSPECTVRI SVNT). Somit liefert die Ausführung der jeweiligen Inschriften keinen Anhaltspunkt dafür, daß der Sarkophag auf 1022, die Grabplatte jedoch in die Mitte (Kahsnitz) oder ans Ende des 12. Jahrhunderts (Lasko) zu datieren wäre. Die Inschriften des 12. Jahrhunderts aus Hildesheim zeigen im übrigen schon auf den ersten Blick deutliche Unterschiede zur Bernward-Grabplatte. Hervorzuheben ist vor allem die häufigere Verwendung runder Buchstabenformen beispielsweise in den Inschriften auf dem Godehardschrein (Nr. 40), deren E bereits Tendenzen zum Abschluß erkennen lassen. Auch wenn der paläographische Befund keinen Anlaß gibt, die Grabinschrift aus der Gruppe der bernwardinischen Inschriften auszusondern, ist doch festzuhalten, daß sie weniger sorgfältig ausgeführt worden ist als etwa die Inschrift auf dem Sarkophag. Auffällig flach ist die Kerbe bei den Buchstaben A und E im letzten Wort der Inschrift (CANITE) gehauen. A ist unsicher ausgeführt: Der Mittelbalken fehlt, und parallel zur linken Schräghaste läuft ein flach gehauener Strich, der vielleicht als Relikt eines ursprünglich zu breit angesetzten Buchstabens anzusehen ist. Diese Unsicherheiten zeigen lediglich, daß die Inschrift der Grabplatte im Vergleich mit den übrigen bernwardinischen Steininschriften von einer weniger geübten Hand ausgeführt wurde, eine Datierung ins 12. Jahrhundert rechtfertigen sie indes nicht.

Auch der Inhalt des Grabgedichts gibt keinen Anlaß, die Platte ins 12. Jahrhundert zu setzen. Der eigenwillig formulierte Text wirkt als ein authentisches und selbstverantwortetes Zeugnis Bernwards. Es scheint undenkbar, daß eine „neutrale“ Person mehr als hundert Jahre nach Bernwards Tod einen so selbstkritischen Vers wie PRO DOLOR OFFICII CVLMEN QVIA NON BENE GESSI erfunden hätte – noch dazu im zeitlichen Zusammenhang mit den Bemühungen um die Heiligsprechung Bernwards. Daß hier Bernward wirklich und nicht als fiktive Person spricht, zeigt die sprachlich wie inhaltlich ungewöhnliche Prägung der Inschrift, die sich im übrigen, vor allem in ihrem Anfang, gut mit der – allerdings ebenfalls in ihrer Echtheit nicht unumstrittenen – Dotationsurkunde Bernwards für St. Michaelis vom 1. November 1019 vergleichen läßt. Dort heißt es:11) omnis creatura homo nomine ideo a suo condita est creatore, ut iuxta ritum naturae potius suo serviat creatori quam creaturae. Cuius habitudinis status, dum fit rerum discolor usus, animum tamen rationis compotem semper reflectit ad suae conditionis tramitem ‚jede Kreatur mit dem Namen Mensch ist von ihrem Schöpfer dafür geschaffen, daß sie gemäß der verfügten Ordnung der Natur eher ihrem Schöpfer dient als der Kreatur. Die Tatsache dieser Verfassung [des Menschen] führt, während das vielgestaltige Leben in der Welt abläuft, den vernunftbegabten Menschengeist doch immer zurück auf die Bahn, die ihm durch die Schöpfung zugedacht war.‘ Vor dem Hintergrund dieser Stelle erscheint der Tote, der mit dem Vers PRO DOLOR ... auf sein selbstverständlich von menschlichem Versagen beeinträchtigtes Leben zurückblickt, nicht mehr als von „Schwermut seiner Lebens- und Menschenauffassung“12) gezeichneter Mensch, sondern als ein nicht a priori disqualifizierter Angehöriger des menschlichen Geschlechts.

Die Formulierung in der Dotationsurkunde stellt auch die ungewöhnliche Eingangsjunktur der Grabschrift pars hominis in ein anderes Licht. Die bisherigen Interpreten haben diese Fügung als eine „stark dosierte Devotionsformel“ (Berges in B/R, S. 94) verstanden im Sinne von „ein Stückwerk von Mensch“ (ebd.), „Teil eines Menschen war ich: Bernward“13), „eines Menschen Rest“14) oder „‚Teil eines Menschen war ich‘: ich, nämlich der zurückbleibende Körper“15). Es spricht vieles dafür, daß diese pessimistischen Deutungen der Anfangsformulierung unter dem Eindruck der Schlußkapitel aus der Vita Bernwardi erfolgt sind, die unter Benutzung des vermeintlichen Demutspotentials der Grabschrift Bernward als Weltverneiner zeichnen und ihn so zum Heiligen präparieren wollten. Die Dotationsurkunde hingegen zeigt ein anderes Menschen- und Selbstbild Bernwards, das es erlaubt, dieses PARS HOMINIS positiv zu fassen und damit in die kontrastive Struktur des Grabgedichts einzufügen. Diese Struktur zeigt sich insbesondere in der Tempusverwendung im ersten Distichon: Dem Vergangenheitstempus ERAM im ersten Teil steht das präsentische NVNC PREMOR des zweiten entgegen. Die mit dem Prädikat premor verbundenen ‚wertlosen menschlichen Überreste im Sarg‘ erfordern entsprechend dieser grammatischen Struktur und der vorauszusetzenden Umwertung der Verhältnisse durch den Tod einen positiven Ausgangspunkt. Der läßt sich gewinnen, indem man HOMINIS hier kollektiv auffaßt und die Stelle im Sinne von ‚ich, Bernward, war (auch) einmal Teil der Kreatur Mensch‘ versteht.16) Diese „positive“ Interpretation läßt sich mit der Vorstellung eines weltverneinenden, lebenspessimistischen Bernward nicht mehr vereinbaren. Vielmehr dürfte sie dem – wenn auch mit „selbstverständlicher christlicher Demut gemischten“ – „stolzen menschlichen Selbstbewußtsein“ Bernwards Ausdruck geben, das auch aus seinen übrigen Werken und Selbstzeugnissen spricht.17)

Textkritischer Apparat

  1. HOMINIS] Erstes I über M, zweites I kreuzt die Diagonalhaste des N.
  2. BERNWARDVS] W aus zwei verschränkten V, V in D gestellt.
  3. PREMOR] Im Bereich von E und M beschädigt. PREMOR hier – möglicherweise durch Assoziation an PRAEMOR – in der ersten Silbe fälschlich lang gemessen. Die kopiale Überlieferung bis 1864 hat diesen metrischen Fehler ausgeglichen, indem sie premor durch claudor ersetzt hat. Bereits die älteste, in St. Michaelis entstandene Handschrift der Vita Bernwardi, Hannover, HSTA, Ms. F 5 (um 1192) überliefert claudor. Die Lesart dieser Handschrift war wohl Ausgangspunkt für sämtliche spätmittelalterliche Überlieferungen der Inschrift, da, wie oben ausgeführt, der Text seit der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts verdeckt war. Erst Kratz (wie Anm. 2) konnte die Inschrift 1864 nach Autopsie wiedergeben.
  4. PRO] Proh Vita Bernwardi.
  5. CVLM(EN)] V in C gestellt.
  6. ANIMAI] animae Vita Bernwardi; ANIMAI wohl kein Haufehler, sondern eine archaische Graphie.
  7. CANITE] A mit doppelter linker Haste.
  8. Leibniz, Scriptores 2, S. 18 und Blum, Fürstenthum Hildesheim, S. 103, die die Inschrift nicht nach Autopsie wiedergeben, lassen noch einen fünften Vers folgen: tempus adest mea de terra quo membra leventur. Dieser Vers befand sich nie auf der Grabplatte, vielmehr stammt er aus einer Erzählung der Wunder, die sich am Grab Bernwards ereigneten. Bernward erscheint einer Gläubigen und spricht zu ihr diesen Satz. Vgl. Historia canonizationis et translationis S. Bernwardi, AASS Oct. 11, Sp. 1024–1034, hier Sp. 1026 (vgl. Berges in B/R, S. 93). Kanonisations- und Translationsbericht auch bei Leibniz, Scriptores 1, S. 469–481, hier S. 471f. Calvör, Saxonia, S. 430 schreibt die Erweiterung der Grabschrift um den Vers tempus adest Leibniz zu.

Anmerkungen

  1. Diese zweite Grabplatte ist heute links neben dem Marienaltar in der Krypta an der Wand angebracht. Zur Gestaltung der Grabanlage im 18. Jahrhundert vgl. den in Kat. Bernward 1, S. 391 abgebildeten Kupferstich des Johann Ludwig Brandes von 1724 und die Beschreibung S. 392f.; zur Liegefigur Bernwards vgl. Kahsnitz, ebd.; zur heutigen Anlage der Grabstätte vgl. Rieckenberg in B/R, S. 178. Die Bernwardkrypta gehört allerdings nicht wie dort angegeben zur Domgemeinde, sondern zu St. Magdalenen.
  2. Johann Michael Kratz: Des heiligen Bischofs Bernward Grabstein. In: Organ für christliche Kunst 14 (1864), S. 233–235 (Hildesheim 29. August 1864).
  3. Peter Lasko: The Tomb of St Bernward of Hildesheim. In: Romanesque and Gothic. Essays for George Zarnecki. Vol. I. Woodbridge 1987, S. 147–152.
  4. Ebd., S. 151.
  5. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, daß Lasko offenbar keine authentische Vorstellung von den beiden Platten für Gottschalk und Bodo hatte. Er geht von einer einzigen Grabplatte mit dem Doppelnamen GODDESCALC BODO aus. Tatsächlich handelt es sich um zwei Platten, die nicht nur jeweils einen Namen, sondern eine Inschrift in der Art eines Eintrags in einem Nekrologium tragen, vgl. Nr. 8, Nr. 23.
  6. Die Grabplatte des Hildesheimer Bischofs Udo weist aber im Detail einige charakteristische Unterschiede zur Bernward-Grabplatte auf. So ist z. B. das Lamm Gottes mit rückwärtsgewandtem Kopf dargestellt, das Lamm trägt eine Stange mit Scheibenkreuz in einer Weise, daß die Kreuzscheibe gleichermaßen den Kopf als Keilnimbus hinterfängt. Das Lamm der Bernward-Grabplatte aber trägt eine schlichte Kreuzstange, der Kopf ist von einem eigenen Nimbus umgeben und entspricht damit in den ikonographischen Grundelementen genau dem Agnus Dei auf dem Giebel des Bernward-Sarkophags (so auch Wesenberg, Bernwardinische Plastik, S. 161). Außerdem ist das Symbol des Evangelisten Matthäus, der Engel, auf der Udo-Grabplatte mit einem Tuch über dem Arm und einem Buch in der Hand wiedergegeben. Hingegen ist der Engel der Bernward-Grabplatte wie auch die neun Engel des Sarkophagdeckels von Flammen umgeben dargestellt.
  7. Narratio de canonisatione et translatione St. Bernwardi, in: Leibniz, Scriptores 1, S. 469–481, hier S. 475 (Cap. XIII), unmittelbar vorauf geht die Mitteilung, placuit, ut ... lapidem qui eidem tumbae superpositus erat, facerent removeri (sc. Pater Monasterii cum aliquantis fratribus).
  8. Lasko (wie Anm. 3), S. 152.
  9. Kahsnitz in Kat. Bernward 1, S. 388; ders.: Grabplatte Bischof Bernwards. In: Kat. Bernward 2, S. 604. Das Zitat aus Iob 19,25–27 befindet sich entgegen der Angabe bei Kahsnitz nicht auf der Grabplatte Bernwards, sondern auf dem Sarkophag.
  10. Auch Wirth, Begräbnis Bischof Bernwards, S. 316 führt die unterschiedlichen Proportionen in den bernwardinischen Inschriften auf die jeweils für die Inschrift zur Verfügung stehende Fläche zurück.
  11. UB Hochstift, S. 59. Zu Text und Kommentar der Dotationsurkunde s. von den Steinen, Bernward von Hildesheim, S. 340 u. 345. – Zur Echtheitsfrage vgl. Germania Benedictina VI, S. 220.
  12. Konrad Algermissen: Persönlichkeit, Leben und Wirken Bernwards. In: Bernward und Godehard, S. 54.
  13. Ebd., S. 74.
  14. Vita Bernwardi (Übersetzung Kallfelz), S. 359.
  15. Von den Steinen, Bernward von Hildesheim, S. 333.
  16. Kratz (wie Anm. 2) versteht den Text ähnlich. Er übersetzt: ‚Ich, Bernward, war Theil des Menschen‘ (S. 234).
  17. Vgl. Fidel Rädle: Calcidius und Paulus begründen ein Vermächtnis: Zu Bernwards Dotationsurkunde für St. Michael in Hildesheim. In: Latin Culture in the Eleventh Century. Proceedings of the Third International Conference on Medieval Latin Studies, Cambridge, September 9–12 1998, Bd. 2, hg. von Michael W. Herren, C. J. McDonough und Ross G. Arthur. Turnhout 2002 (Publications of The Journal of Medieval Latin 5,2), S. 328–349, hier S. 345f.

Nachweise

  1. Hannover, HSTA Ms. F 5, fol. 78r. [Edition: Vita Bernwardi (hg. von Kallfelz) Kapitel 55].
  2. DBHi, HS 123b, fol. 24v.
  3. Leibniz, Scriptores 2, Einleitung, S. 18.
  4. Calvör, Saxonia, S. 430, § 246.
  5. Blum, Fürstenthum Hildesheim 2, S. 103.
  6. MGH Poetae 5, S. 456.
  7. Berges in B/R, S. 92; Abb. Tafel 16.
  8. Kat. Bernward 1, S. 383; Abb. Kat. Bernward 2, S. 604.

Zitierhinweis:
DI 58, Stadt Hildesheim, Nr. 12 (Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di058g010k0001207.