Inschriftenkatalog: Stadt Hildesheim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 58: Stadt Hildesheim (2003)

Nr. 8 Dom, Kreuzgang 1013

Beschreibung

Grabplatte für den Priester Gottschalk. Sandstein. Die hochrechteckige Platte wurde beim Wiederaufbau des Doms im Jahr 1950 in der Dreikönigskapelle unter der Brandschicht des 1046 abgebrannten Doms gefunden (B/R, S. 148). Sie lag auf einem Steinkistensarg und war in mehrere Teile zerbrochen. Heute ist sie wieder zusammengefügt an der Wand des nördlichen Kreuzgangflügels angebracht. Die Platte ist von nach außen abgetreppten Profilleisten umgeben. Die Inschrift ist im oberen Teil des Steins in zwei Zeilen weitgehend ohne Wortzwischenräume eingehauen.

Maße: H.: 202 cm; B.: 70 cm; Bu.: 4,5 cm.

Schriftart(en): Romanische Majuskel.

Elke Schneider (Heidelberg) [1/1]

  1. XVII K(A)L(ENDAS) SEPTE(M)BRIS1) OB(IIT) / GODDESCALCVS P(RES)B(YTE)R

Übersetzung:

Am 17. Tag vor den Kalenden des September starb der Priester Gottschalk.

Kommentar

Die hier verwendete Kapitalis stimmt in den Formen mit den Inschriften auf den Stücken der bernwardinischen Stiftungen überein: O ist spitzoval ausgeführt, wie in YPPOLITI der Kapitellinschriften (Nr. 13). Auch die mit einer Schwellung versehene Cauda des R oder das eingerollte G sowie der nur nach links überstehende Deckbalken des A stimmen mit den Kapitellinschriften überein. Die Buchstaben sind hinsichtlich Höhe, Neigung und Position zur Grundlinie unregelmäßig ausgeführt, einzelne (C, E und S) sind mit Sporen versehen.

Aus dem Fundort der Platte hat Rieckenberg geschlossen, daß Gottschalk nicht im Dom selbst, sondern – wie auch der Priester Bodo (vgl. Nr. 23) – auf dem Klerikerfriedhof außerhalb bestattet war. Gottschalk bekleidete wahrscheinlich das Amt des Dompropsts, wie aus der Zeugenliste einer nicht datierten Urkunde zu schließen ist: godescalcus prepositus huius ecclesie.2) In den Hildesheimer Annalen heißt es zum Jahr 1013: Godescalcus presbiter, nostre congregacionis prepositus, obiit 17. Kalend. Augusti.3) Auch wenn das Todesdatum der Annalen in der Angabe des Monats von der Inschrift abweicht, dürfte dieser Eintrag auf den in der Inschrift genannten Gottschalk zu beziehen sein.4)

Anmerkungen

  1. 16. August.
  2. UB Hochstift 1, Nr. 49. – Da der Name Gottschalk nicht selten ist, sind die hier vorgenommenen Identifizierungen mit einiger Unsicherheit behaftet.
  3. Annales Hildesheimenses, S. 31. – Goetting, Bistum Hildesheim, S. 216 bezieht diesen Eintrag auf den Dom, während die Herausgeber der Hildesheimer Annalen davon ausgehen, daß dieser Abschnitt der Annalen aus St. Michaelis stamme (Vorwort zur Ausgabe, MGH SS in usum scholarum, S. VII) und nostre congregacionis ‚St. Michaelis‘ meine. Sicherheit wird in diesem Punkt erst die von Hans Jakob Schuffels angekündigte paläographische und textgeschichtliche Untersuchung der Annalen bringen. – Das Nekrologium von St. Michaelis (StaHi, Bestand 52, Nr. 191a) verzeichnet weder unter dem 16. Juli noch unter dem 16. August einen Gottschalk.
  4. So auch Goetting, Bistum Hildesheim, S. 216 mit Anm. 341.

Nachweise

  1. Rieckenberg in B/R, S. 148, Abb. Tafel 29, Nr. 1.

Zitierhinweis:
DI 58, Stadt Hildesheim, Nr. 8 (Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di058g010k0000803.