Inschriftenkatalog: Landkreis Hildesheim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 88: Landkreis Hildesheim (2014)

Nr. 28(†) Einum, Ecke Alte Heerstraße/Löwentorstraße 14. – 1. H. 15. Jh.

Beschreibung

Kreuzstein. Sog. Glockenstein.1) Stein. Erhalten ist nur noch das keilförmige, an eine Glocke erinnernde Unterteil eines hohen Scheibenkreuzes, dessen Kreuzscheibe wahrscheinlich schon im 17. Jahrhundert verloren war.2) Die vermutlich auf diesen Stein zu beziehende älteste Bezeugung von 1653 lokalisiert den Stein „an der Heerstrasse“,3) später stand er in der nach ihm benannten Feldflur. Im Zuge der zahlreichen Umsetzungen wurde der Stein immer wieder beschädigt und war zum Zeitpunkt der Aufnahme (2011) so stark verwittert,4) dass weder eine Beschreibung noch eine befriedigende Lesung der Inschrift möglich ist. Nach älteren Beschreibungen zeigte der Stein in Ritzzeichnung „eine knieende Figur, die mit vornehmem, einer gotischen Kasel ähnlichem Gewande bekleidet war und mit zurückgebeugtem Kopfe in den erhobenen Händen ein in Tücher gehülltes Kind hielt“.5) Inschrift A ist auf der linken Seite der Darstellung zwischen zwei Linien eingehauen und verlief von oben nach unten. Die rechts von der Darstellung eingehauene Inschrift B war wahrscheinlich von unten nach oben zu lesen.

Inschriften nach Müller/Baumann.

Maße: H.: 156 cm; B.: 84 cm (unten), 24 cm (oben), Bu.: 4–4,2 cm.

Akademie der Wissenschaften zu Göttingen (Christine Wulf) [1/1]

  1. A

    ora

  2. B

    ANTONIa)

Übersetzung:

Bete. (A)

Kommentar

Weder Darstellung noch Inschrift geben einen Anhaltspunkt zur Datierung. Bei den Buchstaben der Inschrift B scheint es sich um eine gotische Majuskel zu handeln, die als Schriftform auf Steindenkmälern in Südniedersachsen – von vereinzelten früheren Belegen abgesehen – etwa von der Mitte des 13. Jahrhunderts bis zum Anfang des 15. Jahrhunderts im Gebrauch war.6)

Textkritischer Apparat

  1. ANTONI] Lesung zweifelhaft, A ZONI alternative Lesung Strecker/Rohde (zitiert bei Müller/Baumann). Keine der Lesungen ließ sich zum Zeitpunkt der Aufnahme nachvollziehen.

Anmerkungen

  1. Die offenbar schon im 17. Jh. auf das Unterteil beschränkte Form des Steins erinnert an eine Glocke. Zu der daran anknüpfenden Sage vgl. Müller/Baumann, Kreuzsteine, S. 151.
  2. Erst nach dem Verlust des Scheibenkreuzes dürfte die Glockenform des Steins evident geworden sein und Anlass für die Verknüpfung dieses Steins mit einer Glockengießersage gegeben haben.
  3. In einer Urkunde vom 31. März 1653, die sich mit Hüte- und Weidestreitigkeiten befasst, ist für Einum von einem „Creuze an der Heerstrasse“ die Rede, vgl. StaHi, Best. 100, Nr. 183/20.
  4. Im Einzelnen dazu: Müller/Baumann, Kreuzsteine, S. 150f., Nr. 3826.1.
  5. Beschreibung des Pfarrers A. Strecker (von 1886) und des Herrn E. W. Rohde (1899), zitiert nach Müller/Baumann, Kreuzsteine, S. 150.
  6. Vgl. u. a. DI 83 (Lkr. Holzminden), S. 35.

Nachweise

  1. Müller/Baumann, Kreuzsteine, S. 150f., Nr. 3826.1 (Abb.).
  2. Kdm. Kreis Marienburg, S. 46f. (ohne Wiedergabe der Inschrift, mit der Angabe „unleserlich“).

Zitierhinweis:
DI 88, Landkreis Hildesheim, Nr. 28(†) (Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di088g016k0002807.