Inschriftenkatalog: Landkreis Hildesheim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 88: Landkreis Hildesheim (2014)

Nr. 349 Brunkensen, ev. Kirche St. Martin 1622

Beschreibung

Grabplatte1) vermutlich für den Pastor Konrad Wedemeyer. Stein. Die stark verwitterte hochrechteckige Platte ist an der nördlichen Außenwand der Kirche angebracht. Im Innenfeld ist der Verstorbene in einem der Figur folgenden vertieften Bogenfeld als Ganzfigur dargestellt, in den Händen hält er ein kleines Buch. Rechts und links neben seinem Kopf in Kartuschen je ein Wappen mit unkenntlichem Inhalt. Die erhaben in vertiefter Zeile ausgeführte Inschrift lief ursprünglich an vier Seiten um den Stein herum, die untere Schmalseite ist abgeschlagen, die übrigen Fehlstellen im Text gehen auf Verwitterung zurück. Das erste lesbare Wort befindet sich rechts neben dem Kopf des Verstorbenen.

Maße: H.: 183 cm; B.: 84 cm; Bu.: 4 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

Akademie der Wissenschaften zu Göttingen (Christine Wulf) [1/1]

  1. [ – – – ] / [ – – – ] REVERE[NDV]S ET / [ – – – ]BINI [ – – – ] / [ – – – ] / [. . . . .] CXXII DIE IV APRILIS AETATIS SVAE LXXV [ – – – ] PIE DEFVNCTVS

Übersetzung:

[…] der hochwürdige und […]622 am 4. Tag des Monats April im Alter von 75

[…] fromm gestorben.

Kommentar

Die Darstellung des Verstorbenen im Innenfeld der Platte spricht dafür, dass sie für einen lutherischen Geistlichen gesetzt wurde. Von den für Brunkensen in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts nachgewiesenen Pastoren ist nur Konrad Wedemeyer dort gestorben und begraben.2) Wedemeyer war von 1570 bis zu seinem Tod im Jahr 1622 der erste lutherische Pastor der dortigen Gemeinde. Mit Beginn seiner Amtszeit hat er ein Kirchenbuch angelegt, das neben einem Taufregister u. a. auch chronikalische Notizen, ein Corpus Bonorum und die Einkünfte der Pfarrei verzeichnet.3) 1621 enden seine Eintragungen im Taufregister, der erste Eintrag des Jahres 1622 datiert vom 20. April und stammt bereits von anderer Hand. Die sicher zu lesende Angabe des Lebensalters, das der Inschrift zufolge 75 Jahre betragen hat, passt zu der mehr als 50-jährigen Amtszeit Wedemeyers. Das Todesdatum, der 4. April, bietet keinen Anhaltspunkt zur Identifizierung des Verstorbenen, da das Verzeichnis der Begräbnisse in Brunkensen erst mit dem Jahr 1623 einsetzt. Zu Konrad Wedemeyer vgl. auch A1, Nr. 47.

Anmerkungen

  1. Das Grabdenkmal ist in Kdm. Kreis Holzminden von 1907 nicht nachgewiesen. In der Sammlung STA Wolfenbüttel, LB 1225, Heft 16, fol 24v heißt es: Außer ein seer alter Leichenstein, die den sel. Pastor Soelemann und einen aus seiner Familie betreffen und welche fast ausgebrochen sind, findet man keine anderen Leichensteine in hiesiger Kirche. Sölemann ist 1745 gestorben, folglich kann die Grabplatte nicht für ihn gesetzt worden sein.
  2. Vgl. Freist/Seebaß, Pastoren, Bd. 2, S. 338, Nr. 432; ebd. Bd. 1, S. 66.
  3. Ev. Pfarrgemeinde Brunkensen, Kirchenbuch 1570–1723; Ev. luth. Kirchenkreisarchiv Hildesheim, Mikrofiche des Kirchenbuchs, Register der Begräbnisse fol. 357r. Wie in den frühen Kirchenbüchern häufig zu beobachten, sind zunächst lediglich die Taufen verzeichnet, Hochzeiten und Begräbnisse folgen erst in späterer Zeit.

Zitierhinweis:
DI 88, Landkreis Hildesheim, Nr. 349 (Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di088g016k0034908.