Inschriftenkatalog: Landkreis Hildesheim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 88: Landkreis Hildesheim (2014)

Nr. 341 Hildesheim, Stadtmuseum 1619

Beschreibung

Grenzstein.1) Stein. Ursprünglich am östlichen Waldrand des Lerchenbergs oberhalb von Neuhof an der Lämmerweide.2) Seit 1950 ist die oben abgerundete Stele in Hildesheim im Lapidarium des Stadtmuseums hinter dem Roemer- und Pelizaeus-Museum in die Erde eingelassen. Auf der Vorderseite im oberen Teil ein Vollwappen, rechts und links neben dem Schildfuß die Jahreszahl von Inschrift A, darunter die heute stark verwitterte und kaum noch lesbare Inschrift B. Da die Verwitterung des Steins seit der Publikation von Schumacher/Werner noch weiter vorangeschritten ist, wird für die Edition die dort publizierte Abbildung ergänzend herangezogen.3) Auf der Rückseite des Steins das Vollwappen des Hildesheimer Domkapitels. Es ist nicht auszuschließen, dass sich darunter eine heute vollständig verlorene Inschrift befunden hat. An der rechten Seite des Steins Inschrift B, die entweder eine ehemals auf der Rückseite unterhalb des Wappens oder auf der gegenüberliegenden Seite angebrachte Inschrift fortsetzt.4) Die Inschriften sind erhaben in vertiefter Zeile ausgeführt.

Inschriften ergänzt nach Abb. bei Schumacher/Werner.

Maße: H.: 112 cm (über der Erde); B.: 50 cm; Bu.: 4,5 cm (A), 5 cm (B).

Schriftart(en): Fraktur mit Kapitalis-Versalien (A), Kapitalis (B).

Akademie der Wissenschaften zu Göttingen (Christine Wulf) [1/1]

  1. A

    16 19 / [.]d[. . .]a) [R]euerend(us) Ca/[pitularis] Cathed(ralis)b) / [ – – – ]ec) H[ild(esiensis)] etd) / [ – – – ]e) [Eberha]rd(us) / [. .f) schnetlagen OBedient(iarius)] / in emmerke HOC [. .] / c[. . . .et]:g) poni cvravith)

  2. B

    [ – – – ] // VND DIE / FVNF / [D]ORPER · / [. . .]ENOBERi) / [DE]N [ESKER]BA[R.]j)

Übersetzung:

1619. Der hochwürdige Domherr der Hildesheimer Domkirche und […] Eberhard [von] Schnetlage, Obedientiar in Emmerke, hat dafür gesorgt, dass dies […] gesetzt wurde. (A)

Wappen:
Schnetlage5), Domkapitel Hildesheim6)

Kommentar

Zu den in Inschrift B erwähnten fünf Dörfern des Güldenen Winkels gehörten Sorsum, Groß- und Klein-Escherde, Emmerke sowie Himmelsthür. Sie hatten ihren gemeinsamen Waldbesitz auf dem Escherberg, dessen Bewirtschaftung zur Obedienz Emmerke gehörte,7) die Nikolaus Eberhard von Schnetlage im Besitz hatte. Nikolaus Eberhard (Gebhard) von Schnetlage wurde im Alter von 21 Jahren am 28. Juni 1606 im Hildesheimer Domkapitel aufgeschworen,8) nachdem er in Köln9) und Paris studiert hatte. Das kirchliche Sondervermögen (Obedienz) in Emmerke bekam er vom Domkapitel als feste Dotation übertragen.10) Er war außerdem Inhaber der beiden Halbmeierhöfe Stockenhof und Rodehof in Emmerke.11)

Textkritischer Apparat

  1. Wahrscheinlich [A]d[mo(du)m]; AD(modum) Schumacher/Werner.
  2. [R]euerend(us) Ca/[pitularis] Cathed(ralis)] reverend(us) (Dominus) Capitularis cathed(ralis) Schumacher/Werner. Der Befund lässt die Lesung (Dominus) nicht zu.
  3. Wahrscheinlich ecclesiae, so Schumacher/Werner.
  4. et] Fehlt Schumacher/Werner.
  5. Nach et vielleicht: D(omi)n(u)s Nicolaus. Weder der Befund noch die Abbildung bei Schumacher/Werner erlaubt an dieser Stelle eine Rekonstruktion des originalen Textes.
  6. Zu ergänzen wäre de.
  7. HOC [. .] / c[. . . .et]:] HOC MO/nume(n)t(um) Schumacher/Werner. Die Textwiedergabe bei Schumacher/Werner lässt sich nicht am Befund verifizieren.
  8. cvravit] Zwischen a und v ein überflüssiger Schaft.
  9. [. . .]ENOBER] GIGENOBER Schumacher/Werner.
  10. [ESKER]BA[R.]] ESKERBAR(G) Schumacher/Werner.

Anmerkungen

  1. StaHi, Bestand 717, Nr. 1–8, Inventar Kampen, Nr. 495.
  2. Zum Folgenden vgl. Schumacher/Werner, Grenzstein, S. 77.
  3. Die Textwiedergabe bei Schumacher/Werner, Grenzstein, entspricht nicht in allen Fällen dem auf der Abbildung erkennbaren Befund.
  4. Ein 30 m von diesem Grenzstein entfernter jüngerer Grenzstein von 1679 (Schumacher/Werner, Grenzstein, S. 79) zeigte auf den beiden gegenüberliegenden Breitseiten die Inschriften: ALLHIE WEN/DET SICH DER HIL/DESHEIMISCHE WALD 31.OCTOB. / ANNO 1679 sowie ALLHIE SCHEIDET SICH DER FUENF DORFER HOLTZUNG. 31. OCTOB. 1679.
  5. Wappen Schnetlage (Greif, Helmzier: Flug). Vgl. Siebmacher, Wappenbuch von 1605, Tafel 190.
  6. Wappen Domkapitel Hildesheim (gespalten, Helmzier: gestulpter Spitzhut, auf beiden Seiten mit einem Fähnchen besteckt). Vgl. Siebmacher/Hefner, Wappenbuch, Bd. 1, Abt. 5,1, S. 33f. u. Tafel 62.
  7. Vgl. Schumacher/Werner, Grenzstein, S. 78; s. a. Christian M. Zachlod, Emmerke in der frühen Neuzeit. Zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Hildesheimer Stiftsdorfes vom 16. bis zum 19. Jahrhundert. In: Zachlod/Kreutzkam, Emmerke, S. 20–44, hier S. 32f.
  8. Vgl. Engfer, Kirchliche Visitation, S. 36f. (Paris als Studienort erwähnt).
  9. Matrikel Köln, Bd. 4, S. 217, Nr. 722,2: Immatrikulation Februar 1606 an der juristischen Fakultät.
  10. Vgl. Johannes Heinrich Gebauer, Der Hildesheimer Wald. Geschichte einer niedersächsischen Waldmark. In: Archiv für Landes- und Volkskunde von Niedersachsen 21 (1944), S. 161–219, hier S. 170.
  11. Vgl. Zachlod (wie Anm. 7), S. 30 mit Anm. 9, darin zitiert: HStA, Hannover, Hild Vr. 1 Nr. 4025, fol. 254f.

Nachweise

  1. Schumacher/Werner, Grenzstein, S. 78 (mit Abb.).

Zitierhinweis:
DI 88, Landkreis Hildesheim, Nr. 341 (Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di088g016k0034105.