Inschriftenkatalog: Landkreis Hildesheim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 88: Landkreis Hildesheim (2014)

Nr. 185 Rheden, ev. Cosmas- u. Damiankirche 1572

Beschreibung

Epitaph für Anna von Oberg und Heinrich von Reden. Holz, bemalt. Das Epitaph ist an der Südwand des Kirchenschiffes angebracht. Es zeigt in einem Rundbogenfeld die Verstorbenen kniend unter dem Kreuz mit Titulus A, links der Verstorbene und zwei Söhne, rechts seine Ehefrau und eine Tochter. Am Fuß des Kreuzes die Vollwappen der Verstorbenen. In Höhe ihrer Köpfe zwei von Rollwerk gerahmte Inschrifttafeln mit den Inschriften B (links) und C (rechts), die zu Inschrift C gehörende Stellenangabe außerhalb der Tafel auf dem Rand einer das Bild optisch teilenden Balustrade. Im Hintergrund, abgetrennt durch die Balustrade, die Darstellung des typischen reformatorischen Bildes „Gesetz und Evangelium“, das die lutherische Rechtfertigungslehre ins Bild setzt. Realisiert ist diejenige Sonderform des Bildtyps, in der auf der Trennlinie zwischen Gesetz und Evangelium an der Stelle des halb dürren und halb grünenden Baumes das Kruzifix steht.1) Links vom Kruzifix: Adam und Eva unter dem Baum der Erkenntnis, der Tanz um das goldene Kalb und die eherne Schlange, Moses auf dem Berg Sinai, der gehörnte Moses mit den Gesetzestafeln, auf denen pseudohebräische Schriftzeichen zu sehen sind. Rechts vom Kruzifix: der sündige Mensch, Johannes der Täufer mit Spruchband (D), Christus mit dem Vexillum als Überwinder von Tod und Teufel, das Himmlische Jerusalem und die Verkündigung. In der Sockelzone des Epitaphs in zwei gerahmten Tafeln die Inschriften E und F. Am Schluss der Inschrift E wahrscheinlich ein Meisterzeichen (M 13).2) Alle Inschriften sind gemalt, die runden u mit diakritischen Zeichen.

Maße: H.: 195 cm; B.: 126 cm; Bu.: ca. 4 cm (A), 1 cm (B, C), 0,7 cm (Bibelstellenangabe in C), 3,5 cm (D), 2,2 cm (E), 2,1 cm (F).

Schriftart(en): Fraktur.

Akademie der Wissenschaften zu Göttingen (Christine Wulf) [1/2]

  1. A

    i(esus) · n(azarenus) · r(ex) · i(udaeorum) :3)

  2. B

    Vnser keiner lebet jm selber vnd / keiner stirbet im selber. Lebenn. / wir so leben wir dem her(r)en ster/ben wir so sterben wir dem her/rn Darumb wir leben oder / sterben so sindt wir des her(r)n / Roma: 14:4)

  3. C

    Jch weis das mein Erlosera) lebet / vnd Ehr wirtt mich von der Erde / wider auff erwecken. vnd ich / werde mitt dieser meiner haudt wider vmb geben werden vnd / werde yn meinem fleissche / Gott sehenb) den werde ich mir / sehenb) vnd nicht ein anderer: // Job: 19:5)

  4. D

    Siehe das lamb Gottes welcherc) der / weldt sünde wegk nimbt: Jo: 1:6)

  5. E

    Anno Dom(ini) 1572. Mantages nach Re=/minissere7) Jst der Ernvester vnd Erbar / Hinrich von Reden Diderichs seliger Son / vss diesem Jamerthal gottselichlich / abgescheiden welcherem der liebe Gott / eine frolige aufferstehung verleie · (et)(cetera)d)

  6. F

    Anno Nach Chr(ist)j gebordt 1568. Den 16 / Augustj. Jst die Erbare vnd vielthugentsame Anna / von Obergk. Heinrich von Reden Elige haus/frow von diesem Jamerthal Godtseliglick ab=/gescheiden welcherer Selen der liebe Godt eine frolige aufferstheung verliehen wolde: Amen.

Wappen:
Reden II*, Oberg*

Kommentar

An der Schrift fällt eine spezielle Form des Bogen-r auf, das an ein sehr schmales, auf der Grundlinie stehendes z erinnert. Dieselbe r-Form findet sich auch auf dem Epitaph für Heinrich von Oberg und seine Ehefrau in der Kirche zu Oberg (Lkr. Peine), dessen Aufbau und Gestaltung – allerdings ohne das Bild von Gesetz und Evangelium – dem Rhedener Epitaph sehr nahe kommt. Auch die Bibelzitate aus Römer 14 und Hiob 19 (Inschriften B und C) sind auf beiden Stücken zu finden. Beide Epitaphien dürften folglich – wie auch das Meisterzeichen (vgl. Anm. 2) nahelegt – aus derselben Werkstatt stammen.

Heinrich von Reden gehörte als einer von drei Vertretern der Hildesheimer Ritterschaft zu der von Herzog Julius zu Braunschweig-Wolfenbüttel eingesetzten Visitationskommission zur Einführung und Durchsetzung der Reformation. Seine Ehefrau, Anna von Oberg, war die Nichte des katholischen Hildesheimer Bischofs Burchard von Oberg (gest. 1573).8)

Das Bekenntnis des Verstorbenen zur neuen Lehre findet in seinem Epitaph neben den Bibelzitaten vor allem Ausdruck durch das Bild von Gesetz und Evangelium. Dieses evangelische Lehrbild visualisiert den Kernsatz der lutherischen Theologie, dass der Mensch allein durch den Glauben und die Gnade Gottes, nicht aber durch das Ableisten guter Werke vor Gott gerechtfertigt sei. Den Hinterbliebenen und der Gemeinde diente es zum Trost und zur Versicherung der eigenen evangelischen Konfession.9)

Textkritischer Apparat

  1. Erloser] Über o möglicherweise ein diakritisches Zeichen zur Bezeichnung des Umlauts.
  2. sehen] h in einer reduzierten Form: die untere Hälfte des Schaftes fehlt, der obere Teil des Schaftes als Schleife ausgeführt, die nach unten in den als Schwellzug ausgeführten Bogens übergeht.
  3. welcher] Statt welches.
  4. Tironisches et mit Kürzungsstrich.

Anmerkungen

  1. Vgl. Reinitzer, Gesetz und Evangelium, passim; speziell zum Rhedener Epitaph Bd. 1, S. 387f.
  2. Das diesem Epitaph sehr ähnlich gestaltete Epitaph für Heinrich von Oberg und seine Ehefrau in Oberg (Lkr. Peine) trägt eine aus A oder M und H zusammengesetzte Meistersignatur. Wahrscheinlich liegt den beiden auf dem Rhedener Epitaph wohl durch Restaurierung überformten Zeichen ebenfalls diese Meistersignatur zugrunde. – Weitere Parallelstücke: Duttenstedt (Lkr. Peine), heute im Landesmuseum Braunschweig Inv. Nr. R 2160, Epitaph für Anna von Rautenberg 1566 (mit Gesetz und Evangelium-Darstellung, dem Zitat aus Hiob 19 und der Meistersignatur H und M in Ligatur) vgl. Rudolf Kleinert, Das Holzepitaph der Anna von Rautenberg im ehemals hildesheimischen Duttenstedt 1566, in: Alt-Hildesheim 55 (1984), S. 21–38; Gadenstedt (Lkr. Peine), Epitaph für die Brüder Berthold und Jan von Gadenstedt 1573 (wie in Oberg ohne Gesetz und Evangelium-Darstellung, Meisterzeichen nicht überliefert, Zitat aus Hiob 19 vorhanden, gleicher Aufbau, gleicher Schrifttyp) vgl. Kdm. Kreis Peine, S. 63 mit Abb. 23a.
  3. Io. 19,19.
  4. Rö. 14,7.
  5. Nach Hi. 19,25f.: Aber ich weis das mein Erlöser lebet vnd er wird mich hernach aus der Erden auffwecken. Vnd werde darnach mit dieser meiner Haut vmbgeben werden vnd werde in meinem Fleisch Gott sehen. Den selben werde ich mir sehen vnd meine Augen werden jn schawen vnd kein Frembder.
  6. Jh. 1,29.
  7. 3. März.
  8. Zu Burchard von Oberg vgl. DI 58 (Stadt Hildesheim), Nr. 424; s. a. Reden-Dohna, Rittersitze, S. 75.
  9. Allgemein zur Funktion der Darstellung von Gesetz und Evangelium als Epitaphienbild s. Reinitzer, Gesetz und Evangelium, Bd. 1, S. 80.

Nachweise

  1. Mithoff, Kunstdenkmale Fürstenthum Hildesheim, S. 216f.
  2. Kdm. Kreis Alfeld II (Gronau), S. 201 (ohne Text), Abb. Tafel 46b.
  3. Reinitzer, Gesetz und Evangelium, Bd. 1, S. 387f. mit Abb. 106 in Bd. 2, S. 161.

Zitierhinweis:
DI 88, Landkreis Hildesheim, Nr. 185 (Christine Wulf), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di088g016k0018507.