Die Inschriften des Landkreises Hildesheim

6. Inschriften und Inschriftenträger

6.1 Denkmäler des Totengedächtnisses

Aus dem Bearbeitungsgebiet sind 105 Denkmäler des Totengedächtnisses überliefert, die fast alle im Original erhalten sind; lediglich fünf konnten nur noch auf der Grundlage älterer Abschriften ediert werden.60) Dieser angesichts eines Gesamtbestands von 464 Inschriften eher geringe Anteil an erhaltenen wie auch an kopial überlieferten Grabinschriften ist wesentlich auf die schon erwähnte Umgestaltung der Kirchenräume im 19. Jahrhundert zurückzuführen, in deren Folge viele Grabplatten aus den Kirchen entfernt und im Freien aufgestellt oder als Baumaterial verkauft wurden. Unter den überlieferten Denkmälern entfällt der größte Teil auf die Grabplatten, die zur Abdeckung des Grabes dienten und damit ursprünglich in enger lokaler Beziehung zum Grab standen, während die Epitaphien aus Holz oder Stein an einer Wand angebracht waren und, wie auch die Totenschilde (Nr. 146, 305), nicht an den Begräbnisplatz gebunden waren. Da aber kaum eine Grabplatte des Bestands noch an ihrem ursprünglichen Ort liegt und dort tatsächlich ein Grab abdeckt, vielmehr nahezu alle an Wänden aufgestellt sind, kann eine klare Trennung von Epitaph und Grabplatte entsprechend ihrer ursprünglichen Funktion vielfach nicht mehr vorgenommen werden.61) Im Bestand sind 22 Epitaphien überliefert, zwei davon sind bzw. waren auf Holz ausgeführt (Nr. 185, 195), ein weiteres war auf einen Pfeiler gemalt (Nr. 366).

Die quantitativ bedeutendsten Standorte der Grabdenkmäler sind die beiden Adelsgrablegen für die Angehörigen der Familie von Steinberg in Bodenburg bzw. für die Familie von Wrisberg in Wrisbergholzen sowie die Stiftskirche St. Mauritius in Moritzberg mit zwölf Grabplatten für Kanoniker und die St. Nicolai-Kirche in Alfeld mit insgesamt elf Grabdenkmälern für Adelige, Bürger und Angehörige der evangelischen Pastorenfamilien. In und an den übrigen Kirchen haben zumeist nur einzelne Grabdenkmäler für evangelische Geistliche und ihre Angehörigen (z. B. in Eime) oder für einen Amtmann und seine Familie (z. B. in Holle) die Umbaumaßnahmen überdauert. Memorialdenkmäler bäuerlicher Provenienz sind weder im Original noch abschriftlich überliefert.

Aus dem späten Mittelalter sind vier Grabdenkmäler im Original erhalten. Eine Grabplatte wurde für den Ritter Florinus von Dahlum (Nr. 11) gestiftet, eine weitere für einen als Heiliger verehrten Konversen (Nr. 25) und zwei für Geistliche (Nr. 12, 50). Sie zeigen jeweils den Verstorbenen als [Druckseite 25] Ganzfigur in Ritzzeichnung mit einer umlaufenden Inschrift. An die Stelle der Ritzzeichnung tritt in späterer Zeit das Relief. Bis 1550 sind drei Grabplatten dieses neueren Typs62) zunächst für Kleriker gestiftet worden, die mit einem Kelch in der Hand als Attribut ihres Standes dargestellt sind. Mit der im Jahr 1550 für Sieverdt von Steinberg angefertigten Grabplatte im Kloster Lamspringe (Nr. 153) ist eine reliefierte Platte zum ersten Mal für einen Adeligen nachzuweisen. Sie stammt aus der Werkstatt des flämischen Bildhauers Arend Robin, der bis etwa 1570 eine Reihe von Grabdenkmälern für Angehörige des Adels und der bürgerlichen Führungsschichten in den Städten des Weserraums angefertigt hat.63) Das Denkmal zeigt den Verstorbenen stehend als Ganzfigur in Rüstung, die Hände sind zum Gebet zusammengelegt, allerdings ohne dass der Adressat des Gebets, der gekreuzigte Christus, im Bild sichtbar wird. Gerahmt wird das Bild von einer vierseitig umlaufenden schlichten Grabschrift. Dieser Typus wird bis zum Ende des Erfassungszeitraums, jeweils mit wechselnden Attributen in der Darstellung und im Text der Inschrift, für die Angehörigen sämtlicher Stände realisiert.

Ein zweiter, zeitlich paralleler Typ von Denkmälern zeigt den bzw. die Verstorbenen betend unter dem Kreuz. Diese Form ist auch auf den zentralen Bildern der mehrteiligen Wandepitaphien anzutreffen (Nr. 185), was dafür spricht, dass auch viele der nicht weiter unterteilten hochrechteckigen Platten für eine Aufstellung unabhängig vom Grab gedacht waren. Ihre Inschriften sind nicht mehr als Umschrift angelegt, sondern verlaufen zeilenweise unterhalb einer Darstellung des Verstorbenen, der oft zusammen mit seiner Ehefrau und mit allen Kindern betend vor dem gekreuzigten Christus oder vor einer anderen biblischen Szene (Nr. 195 Geburt Christi) abgebildet ist. Das früheste Beispiel dieses Typs ist das ebenfalls in der Klosterkirche Lamspringe angebrachte Epitaph für Henning von Steinberg und seine Ehefrau Anna von Reden (Nr. 151) aus dem Jahr 1548.

Nicht alle Grabdenkmäler zeigen die Verstorbenen kniend oder als Ganzfigur. Manche Platten tragen lediglich eine zeilenweise angebrachte Inschrift, oft in Kombination mit einem Wappen. Zu diesem Typ gehören einige der für Kanoniker des Stifts St. Mauritius gesetzten Denkmäler (z. B. Nr. 161, 205, 260). Ebenfalls ohne ein Bild des Verstorbenen, wohl aber mit einem vielteiligen Bildprogramm, in dem u. a. ein Engel eine Schrifttafel hält, und einer umlaufenden Grabschrift, sind die Denkmäler für die 1631 verstorbene Metta von Wrisberg (Nr. 370) und ihren Enkelsohn Heinrich von Steinberg (Nr. 376) in Bodenburg gestaltet, die beide von demselben unbekannten Steinmetzen stammen. Auf der zur selben Zeit für den Halberstädter Domherrn Hieronymus Brant von Arnstedt (Nr. 378) angefertigten Platte hält ein Engel eine Tafel mit der Grabschrift. Als Sonderformen ohne Darstellung von Personen sind noch einzelne zeilenweise beschriftete Grabplatten im querrechteckigen Format zu erwähnen (Nr. 172, 419) sowie die hochrechteckige Grabplatte für die Ehefrau eines Pastors in Eime, die neben einer deutschsprachigen Umschrift eine in vier elegische Distichen gefasste lateinische Grabschrift im Innenfeld zeigt (Nr. 263).

Dargestellt sind die Personen auf den Grabdenkmälern entsprechend ihrem sozialen Stand. Adelige Männer sind auf den Umschriftplatten überwiegend in Frontal- oder Seitenansicht und meistens in Rüstung zu sehen, wie bereits Florinus von Dahlum auf der ältesten Grabplatte des Bestands (Nr. 11 u. Abb. 55). Diese Darstellungsform ist zum letzten Mal auf der 1639 für Henning von Steinberg gesetzten Grabplatte bezeugt (Nr. 388). Die Kanoniker des Stifts St. Mauritius hingegen halten entweder ein Buch oder einen Kelch als Ausweis ihres geistlichen Standes in der Hand. Die evangelischen Geistlichen, für die allerdings erst ab 1588 Grabdenkmäler überliefert sind, tragen Talar und Kappe (Nr. 218) und halten ebenfalls meistens ein Buch (Nr. 331, 365, 383, 398, 420). Bemerkenswert scheint, dass keine der evangelischen Pfarrfrauen auf den für sie gestifteten Platten [Druckseite 26] figürlich dargestellt ist. Bei den Kindergrabplatten, die gleichermaßen von Adeligen, Bürgerlichen und evangelischen Geistlichen gesetzt wurden, liegen die im Alter von wenigen Tagen oder Wochen verstorbenen Säuglinge als Wickelkinder auf Kissen (z. B. Nr. 226, 241, 417), während Kinder, die bei ihrem Tod mehrere Monate bis zu vier Jahren alt waren, ohne Unterscheidung ihres Geschlechts im Kleid abgebildet werden (z. B. Nr. 227, 228, 354). Ältere Kinder unterscheiden sich nicht von Erwachsenen (Nr. 286), tragen aber auch bei Adeligen keine Rüstung, wie das Beispiel des zehnjährigen Schwan von Steinberg zeigt (Nr. 242). Unverheiratete bürgerliche und adelige junge Mädchen, die etwa im Alter von 6 bis 14 Jahren verstorben sind, sind mit einem Jungfernkranz bekrönt (Nr. 184, 236, 266, 317).

Die Inschriften der Grabplatten und Epitaphien bestehen in ihrem Grundformular aus einem Datum, dem vielfach variierten Prädikat für „sterben“, den standestypischen Attributen, dem Namen, der Amts- oder Standesbezeichnung sowie einem knappen Gebet. Dieses Formular war bereits im Mittelalter für Kleriker und Laien in lateinischer und deutscher Sprache üblich. Vollständig überliefert ist es zum ersten Mal in der Grabschrift für Sieverdt von Steinberg: anno domini 1550 am frijdage nach Exavdi starff de erbar vnd erneveste Siverdt von Steinbarge dem Gott gnedich sei amen. (Nr. 153). Die Grabplatten mit Umschrift boten wegen ihres festgelegten begrenzten Schriftfeldes kaum Möglichkeiten zur Erweiterung dieses Grundformulars. Anders verhielt es sich bei den Epitaphien mit ihrer zeilenweisen Anordnung, wie am Beispiel der lateinischen Grabschrift für den Oberamtmann Heinrich Heinemeier von 1568 zu sehen ist (Nr. 178). In den einzelnen Textbestandteilen unterscheiden sich die Inschriften auf den Epitaphien nicht von denen der Umschriftplatten, außer dass sie den zusätzlichen Raum für etwaige weitere Attribute und Ämternennungen nutzen: So steht statt des schlichten starff oder obiit in der Grabschrift für Heinrich Heinemeier placide in christo obdormivit ‚entschlief friedlich in Christus‘. Der Name des Verstorbenen wird nicht nur von zwei Attributen begleitet, entsprechend seinem Stand wird er auch noch als praeclarvs ac pietate et probitate vir praestans ‚hochberühmt und hinsichtlich Frömmigkeit und Rechtschaffenheit vortrefflicher Mann‘ bezeichnet, was freilich topisch und formelhaft klingt und über seinen wahren Charakter wenig aussagt. Weiter heißt es über ihn, er sei ‚Großvogt des durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Heinrich, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, in Wolfenbüttel‘ gewesen: illustrissimi principis ac domini domini Henrici dvcis brvnsvicensis ac lvnebvrgensis svmmvs in arce lijcoperana prefectus. Die lateinische Gebetsformel am Schluss cui deus sit propitius entspricht dem deutschen dem Gott gnädig sei. Letztlich bleiben die Grundbestandteile des Formulars sogar dann erhalten, wenn die Grabschrift in deutsche Reimverse gefasst wird, wie im Fall des Epitaphs für Katharina von Hanstein (Nr. 180), die Ehefrau des genannten Sieverdt von Steinberg aus dem Jahr 1568: Anno nach Christi Geburt / do men 1568 zellen hort / ist die erbar Catharina von Hanstein / Sivertz von Steinbarg nacgelasen wetw rein / in godt dem Hern entslafen fri / der leiben sele godt genedich sei / Amen. Auf einer Grabplatte von 1572 wird das Sterbedatum zum ersten Mal um die Angabe der Todesstunde erweitert (Nr. 184; s. a. Nr. 246, 263 und öfter); hinzukommen vornehmlich bei Pastoren die Dauer ihrer Amtszeit (z. B. Nr. 218, 375 420) und das Lebensalter zum Zeitpunkt des Todes. Die Angabe des Lebensalters findet sich erstmals 1590 auf den Grabplatten für die früh verstorbenen Kinder der Familie von Steinberg (Nr. 226, 227, 228) und wenig später in einem besonders exponierten Schriftfeld auch in der für den Vater dieser Kinder angefertigten Grabinschrift (Nr. 246); seit dem Ende des 16. Jahrhunderts ist sie allgemein üblich. Im Fall des Theologen und Rektors Heinrich Crusius wird sie sogar auf Monat und Tag präzisiert (Nr. 423): aetatis suae anno 28 mense 9 die 8 ,im Alter von 28 Jahren, 9 Monaten und 8 Tagen‘. Die Todesursachen werden in der Regel nicht mitgeteilt, es sei denn, es handelt sich um ungewöhnliche Vorfälle wie einen Mord (Nr. 229). Man könnte vermuten, dass etwa die Erwähnung einer medizinisch diagnostizierten Krankheit auf einem Adelsgrabstein als indezent empfunden wurde. Nur die Inschrift auf einem für die Öffentlichkeit unsichtbaren Sarg gibt preis (Nr. 356), dass der Verstorbene mit einem Quartanfieber befallen dadurch in die 39 Wochen heftig abgemattet auch entlich daran (…) eines schleunigen doch sehligen Todts verfahren.

Das Gebet am Schluss der Grabschrift erhält eine neue Variante, indem es nicht mehr ausschließlich die Bitte um die Gnade Gottes für die Seele, sondern auch die eher protestantisch geprägte Hoffnung auf eine fröhliche Auferstehung des Verstorbenen zum Ausdruck bringt (z. B. Nr. 185, [Druckseite 27] 381). Die Grabschriften der Kanoniker des Stifts Moritzberg bewahren an dieser Stelle manchmal noch das mittelalterliche Formular cuius anima requiescat in pace ‚seine Seele ruhe in Frieden‘. In vielen Fällen fehlt das kurze Schlussgebet völlig (z. B. Nr. 188, 192, 194, 234).

Gegen Ende des 16. Jahrhunderts wird es üblich, in die Grabinschriften64) auch Bibelzitate einzubeziehen. Sie werden meistens in einem von der eigentlichen Grabschrift getrennten Schriftfeld angebracht. Zum ersten Mal belegt ist diese Praxis auf dem 1572 errichteten Epitaph für die im jugendlichen Alter verstorbene Barbara von Boventen (Nr. 184): Dat Medeken is nicht dodt, svnder idt slept Matt 9. Dem zitierten Bibelwort wird in der Regel ein Verweis auf das betreffende Bibelbuch mit einer Kapitelangabe angefügt. Wie an dem genannten Beispiel deutlich wird, nehmen die Zitate Bezug auf Geschlecht und Alter der Verstorbenen. Auf Kindergrabplatten liest man deshalb oft Mk. 10,14 Lasset die Kindlein zu mir kommen. Das Epitaph der Dorothea Schumacher (Nr. 270) enthält ein Zitat aus dem „Lob der tüchtigen Hausfrau“ (Spr. 31,30): Lieblich und schon sein nichts, ein Weib das den Herrn fvrchtet soll man loben. Auf dem Grabdenkmal eines 1648 verstorbenen Pastors ist zu lesen Wir predigen nicht uns selbst sondern Jesum Christum daß er der Herr sey. Im Fall der Kunigunde von Münchhausen deckt sich das Bibelzitat der Inschrift mit dem in ihrer Leichenpredigt ausgelegten Text (Nr. 282).

Wie die bisherigen Zitate zeigen, ist die überwiegende Zahl der Grabinschriften dieses Bestands in deutscher Sprache verfasst. Lateinische, oft auch in Verse gefasste Inschriften, die andernorts als Repräsentationsformen der bürgerlich-städtischen Führungseliten gegen Ende des 16. Jahrhunderts üblich werden,65) finden sich in dem vorwiegend vom ländlichen Adel geprägten Bestand des Hildesheimer Umlands erwartungsgemäß nur selten (z. B. Nr. 178). Nur die evangelischen Pastoren haben, als Absolventen der Universitäten, für sich, ihre Amtsvorgänger und ihre Angehörigen lateinische Grabschriften und in wenigen Fällen (z. B. Nr. 263, 324) auch kleine Grabgedichte aus einem oder zwei elegischen Distichen verfasst. Die Prosagrabschriften folgen in ihren Bestandteilen dem oben skizzierten Grundformular, gegebenenfalls mit zusätzlicher Betonung amtsspezifischer Elemente. So betonen die Geistlichen ihre akademische Bildung mit dem Epitheton doctissimus (Nr. 324, 365, 375) und ihr besonderes Amtsverständnis mit Formulierungen wie pastor fidelissimus ‚besonders getreuer Pastor‘ (Nr. 365, 398) oder pastor vigilantissimus ‚unermüdlich tätiger Pastor‘ (Nr. 324). Auch die kurzen Gebete am Schluss benutzen geläufige Bilder vom Jenseits, wie z. B. bei cuius anima in paradiso ‚seine Seele lebe im Paradies‘ (Nr. 324). Die Vorstellung, dass der verwitwete Pastor die Seele seiner Ehefrau in ersehnten Gefilden (optati agri), also im Paradies, treffen werde, findet sich auch in einer anderen, metrisch gefassten Inschrift (Nr. 263), die als Rede der Verstorbenen an den hinterbliebenen Ehemann formuliert ist. Einen ähnlich inszenierten Rollentext bietet eine weitere lateinische Versgrabschrift, in der allerdings der im Alter von zwei Jahren verstorbene Sohn des Pastors spricht (Nr. 354).

Zur funeralen Selbstrepräsentation gehören auch die Wappen, die sich auf nahezu allen Grabdenkmälern des Bestands finden. Lediglich die vor der Mitte des 16. Jahrhunderts für einzelne Kanoniker des Stifts St. Mauritius und den Prior des Augustiner-Chorherrenstifts Wittenburg gestifteten Platten tragen keine Wappen (z. B. Nr. 113, 139); die später verstorbenen, meist aus bürgerlichen Familien stammenden Kanoniker beschränken sich mit einer Ausnahme (Nr. 352) jeweils auf ein einziges Wappen. Hingegen sind alle Grabdenkmäler des Adels von Beginn der Überlieferung an (Nr. 11) mit oftmals mehreren Wappen geschmückt. Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts zeigen die Grabdenkmäler für Adlige mindestens die Wappen der Eltern, meistens aber eine vierteilige Ahnenprobe als heraldischen Schmuck, auch bei Grabplatten für bereits im Säug-[Druckseite 28]lingsalter verstorbene Kinder. Diese bis zu sechzehnteiligen Wappenfriese und Wappenleisten dokumentieren die alte Herkunft der Familien, die vom Adel von jeher als Distinktionsmittel ins Feld geführt wurde. Auf den Grabplatten der adeligen Frauen ist teils ihre eigene Ahnenprobe angebracht (Nr. 192, 211), teils eine Kombination ihrer eigenen Ahnenprobe mit derjenigen ihres Ehemannes (Nr. 180, 297). Auffällig bescheiden hinsichtlich der heraldischen Repräsentation ist das durch seine konfessionelle Aussage geprägte, prachtvolle Epitaph Heinrich von Redens und Anna von Obergs (Nr. 185), auf dem beide Verstorbene mit nur jeweils einem Wappen abgebildet sind.

Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts haben auch bürgerliche Kreise gern mit Hilfe von Wappen ihren Stand betont (Nr. 178). In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts wird es dann sowohl für Amtmänner als auch für Pastoren zunehmend üblich, ihre Grabplatten und Epitaphien mit zwei Wappen zu schmücken (z. B. Nr. 339, 355, 396). Soweit die Wappen einem Wappenführer zugeordnet werden konnten, handelt es sich dabei meistens nicht um Elternwappen, sondern um die Wappen eines Ehepaars (Nr. 338, 339).

6.2 Bauinschriften

Etwa 80 Inschriften des Bestands datieren Neubau- oder Umbaumaßnahmen an Kirchen, öffentlichen Gebäuden oder Wohnhäusern. Sie sind auf steinernen Tür- oder Fensterstürzen, Inschriftentafeln, Eckquadern und Kaminen oder auf den Schwellbalken der Fachwerkhäuser angebracht. Ihr Formular beschränkt sich meistens auf die Namen der Auftraggeber mit einer Jahreszahl und enthält eher selten ein Prädikat mit ausdrücklichem Bezug auf das Bauen oder Renovieren. Die früheste Bauinschrift des Bestands wurde im Jahr 1423 auf dem äußeren Türsturz der Steinbergkapelle an der St. Nikolai-Kirche in Alfeld angebracht (Nr. 15). Sie ist in niederdeutscher Sprache verfasst und datiert den Bau der Kapelle in dem für Reimverse, die ein Datum wiedergeben, üblichen Formular ... Dre unde twintich jar / do wart dit ghebuwet dat is war. Aus dem Jahr 1457 haben sich zwei nahezu gleichlautende und in ihrer Ausführungstechnik (vertiefte gotische Minuskel) gleichartige Bauinschriften in Gronau und Sarstedt erhalten (Nr. 30, 31), in denen die Grundsteinlegung der dortigen Pfarrkirchen in identischem Wortlaut leiden den ersten sten dokumentiert wird. Als Subjekt zu diesem Prädikat nennen sich jeweils zwei Auftraggeber, für deren Seelenheil das Gebet am Schluss gesprochen werden sollte. Während diese beiden Inschriften den Beginn einer kirchlichen Baumaßnahme bezeugen, wird in einer lateinischen Inschrift des Jahres 1494 (Nr. 52) der Abschluss eines Baus mit dem Formular opvs praesens completvm est sowie einem Tages- und Jahresdatum bezeichnet. Eine ungewöhnliche Bauinschrift ist aus dem Kloster Marienrode kopial überliefert. Sie enthält kein Datum, lässt sich aber wohl auf den Kirchenbau der Zeit um 1462 beziehen. Diesen mit großer Mühe und zahlreichen Rückschlägen fertiggestellten Bau setzt die Inschrift in Analogie zu dem im Alten Testament beschriebenen, ebenfalls vielerlei Behinderungen ausgesetzten Wiederaufbau des Tempels unter Zorobabel (Nr. 34). Zwischen 1509 und 1540 sind weder an privaten noch an kirchlichen Gebäuden Baumaßnahmen inschriftlich bezeugt. In der Zeit danach haben sich die Angehörigen des Adels vermehrt als Bauherren betätigt. 1566 baute Christoph von Steinberg eine neue Kirche in Wehrstedt und hielt dies in einer gereimten Bauinschrift fest, in deren Mitte er sein Wappen anbringen ließ (Nr. 174). Aus Wappen und ihren Beischriften ist in der Folgezeit vielfach die Bautätigkeit des Adels abzuleiten (Nr. 193, 198, 220, 230, 243, 284). Bauinschriften an Kirchen, die auf Kosten der Gemeinde errichtet oder renoviert worden sind, nennen üblicherweise nicht mehr als den Pastor, die Älterleute und eine Jahreszahl (z. B. Nr. 182, 328, 426).

Nur wenige Bauherren haben im 16. und 17. Jahrhundert auch individuelle, über das übliche knappe Formular hinausgehende Bauinschriften anbringen lassen. Dazu gehört die in deutschen Reimversen abgefasste Inschrift an dem 1573 von Herzog Julius zu Braunschweig-Lüneburg erbauten Kehrwiederturm auf der Burg Steinbrück. In dieser Bauinschrift spricht der Wehrturm selbst, und zwar in einem rhetorischen Gestus, den man aus Geschützinschriften kennt. Der Text nennt neben dem Entstehungsdatum den Auftraggeber und rühmt vor allem das beträchtliche Verteidigungspotenzial des Inschriftenträgers (Nr. 186). Sehr detailreich berichtet Christoph von Wrisberg auf dem Türsturz der von ihm 1607 in der Kirche zu Wrisbergholzen angelegten Gruft, dass er dis [Druckseite 29] gewelbe zv desselb adelichen geschlechts Begrebnis angeordnet vnd vorfertigen ließ (Nr. 302). Die ambitionierteste Bauinschrift des Bestands ist auf dem Schwellbalken des Obergeschosses der 1610 fertiggestellten Lateinschule in Alfeld (Nr. 311) zu sehen: Auf der Grundlage einer originellen Exegese von Jakobs Himmelsleiter (Gen. 28) entwirft der Verfasser der Inschrift, der Theologe Bartholomäus Sengebähr, in sechs elegischen Distichen das pädagogische Konzept der Schule. Daneben aber erwähnt er auch „die Stadt“ als finanzierende und die „kirchliche Amtsgewalt“ als autorisierende Institutionen des Baus.

Die Hausinschriftenüberlieferung im Landkreis ist, verglichen mit den bereits edierten Landkreisen Göttingen und Holzminden, spärlich und lässt keine Kontinuität erkennen. Das früheste, allerdings nicht sicher datierte Beispiel bietet das vermutlich für die Schuhmachergilde errichtete Eckhaus Winde 17 in Alfeld (Nr. 148). Als „Bauinschrift“ ist an der Fassade der verbreitete Mahnspruch Wir buwen stede vnd veste vnd sint doch fromde geste neben anderen klassischen Haussprüchen angebracht.66) Spezifisch reformatorisches Gedankengut findet man – mit Ausnahme der auf die Initialen VDMIE reduzierten protestantischen Devise Verbum Domini Manet In Eternum an dem 1546 gebauten Rathaus in Elze (Nr. 150) – in den übrigen Hausinschriften nicht. Das Bibelzitat Si Deus pro nobis quis contra nos (Rm. 8,31), das anderswo häufig das persönliche Bekenntnis des Bauherrn zur neuen Lehre bekundet, ist lediglich am katholischen Domküsterhof in Algermissen aus dem Jahr 1639 nachzuweisen (Nr. 369) und dürfte in der damaligen Kriegszeit eher dem militärischen Feind gegolten haben.

6.3 Glocken

Aus dem Hildesheimer Land sind die Inschriften von 97 Glocken überliefert, 70 davon sind erhalten. Die Zahlen sprechen auf den ersten Blick für eine reiche Überlieferung, angesichts der vielen Kirchen und Kapellen, die allesamt mit wenigstens einer Glocke ausgestattet gewesen sein dürften, zeichnet sich aber auch für diesen Inschriftenträger eine hohe Verlustrate ab. Wie der Bestandsvergleich zwischen dem Inventar Mithoffs, den jüngeren Kunstdenkmälerinventaren und den heute noch vorhandenen Glocken zeigt, haben sich die Verluste bereits zwischen dem 18. und dem Beginn des 20. Jahrhunderts ereignet. Im Rahmen der Abgabeverpflichtungen während der beiden Weltkriege sind hingegen nur vier Glocken abhanden gekommen, 1970 wurden zwei der ältesten Glocken des Bestands (Nr. 6, 8) bei einem Brand in der Kirche zu Nettlingen zerstört.

Die Überlieferung setzt ein mit einer erhaltenen Glocke aus dem Jahr 1249 (Nr. 2). Zwölf weitere Glocken stammen aus der Zeit bis 1450, eine davon (Nr. 8) kam allerdings erst zu Beginn des 17. Jahrhunderts aus einem weiter östlich gelegenen Gebiet in den Landkreis Hildesheim. Aus den hundert Jahren zwischen 1450 und 1550 sind 42 Inschriften bekannt, davon 31 auf erhaltenen, bis heute funktionierenden Glocken. Diese vergleichsweise hohe Überlieferungsdichte erklärt sich vermutlich aus der damals intensivierten Produktion von Glocken, die ihrerseits mit einer neuen, den Klang verbessernden Gusstechnik zusammenhängt.67) Aus den Jahren von 1550 bis 1650 sind noch einmal 41 Glocken mit Inschriften bezeugt. Dabei fällt auf, dass 14 Glockeninschriften aus dem kurzen Zeitabschnitt von 1642 bis 1650 stammen. Offenbar hatten viele Kirchengemeinden im Dreißigjährigen Krieg ihre Glocken an feindliche Truppen abliefern müssen oder sie durch die Kriegshandlungen eingebüßt, so dass nach dem Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen Neugüsse notwendig wurden.68)

Die Inschriften der frühen Glocken nennen zumeist das Jahr (Nr. 2, 4, 10) und den Tag ihres Gusses (Nr. 9), der in einem Fall in die Oktav des Festtages der Heiligen Peter und Paul gelegt wurde, [Druckseite 30] unter deren Patrozinium die Kirche stand (Nr. 18). Nur einmal ist ein Gießername belegt: Ein nicht genauer nachzuweisender Tidericus hat 1278 für Lühnde eine Glocke gegossen (Nr. 4). Ihr Inschriftenprogramm wurde von einem Hermannus plebanus entworfen. Darin werden erstmals in folgendem Hexameter die klassischen Funktionen einer Glocke aufgezählt: Signo dies festos fleo defunctos voco vivos ‚ich bezeichne die Feiertage, beweine die Verstorbenen und rufe die Lebenden‘. Spätere Glockensprüche (z. B. Nr. 92, 132, 133, 134) variieren diesen Vers und ergänzen ihn gegebenenfalls. Hinzu kommt die offenbar immer höher bewertete Funktion der Abwehr von Unwettern und Teufeln: frango tonitrua fvgo demonia (Nr. 98). Auf vielen mittelalterlichen Glocken sind Heiligennamen oder auch die Namen von Christus und Maria angebracht. Sie stehen oft isoliert als kurze Anrufungen, können aber auch zu knappen Gebeten wie z. B. Ave Salve Virgo Maria (Nr. 3) oder O rex glorie christe veni cum pace (Nr. 6) erweitert sein.

Parallel zum Aufkommen der bereits erwähnten neuen Gusstechnik haben ab der Mitte des 15. Jahrhunderts die meisten Gießer ihre Werke recht konsequent durch eine Signatur oder Meistermarke gekennzeichnet. Der erste in einer langen Reihe namentlich bekannter Hildesheimer Meister ist Hans Meiger, aus dessen Werkstatt vier in den Jahren 1433 bis 1436 entstandene Glocken stammen.69) Meigers Glocken tragen alle das Gebet O rex glorie veni cum pace und sind mit Abgüssen bestimmter Pilgerzeichen versehen. Auf Meiger folgt 1498 Busso Jakob (Nr. 57, 58, 61), dessen letzter Guss aus dem Jahr 1500 datiert.70) Seine Glocken sind durch explizite Namensansagen der Form lvcia is min name gekennzeichnet (Nr. 61). Etwa zur selben Zeit etabliert sich mit Harmen Koster der wohl produktivste mittelalterliche Gießer in Hildesheim, dessen erstes Werk als selbstständiger Meister eine heute verlorene Glocke aus Sehlde vom Jahr 1499 war (Nr. 60).71) Seine erhaltenen Glocken zeigen sämtlich ein Bild der Madonna im Strahlenkranz (Nr. 91 u. öfter).72) Er hat bis etwa 1520 gearbeitet, sein letztes Werk im Landkreis Hildesheim ist die 1516 entstandene Glocke in Hörsum (Nr. 106). Kosters Glocken sind „in schwerer Rippe gegossen“73) und zeichnen sich durch besondere Klangfülle aus. Der technischen Perfektion entsprechen seine formvollendeten Minuskelbuchstaben und die ausgesuchten, oft recht umfangreichen, mehrzeiligen Inschriftentexte. Die Textvielfalt der Koster-Glocken ist beträchtlich: Neben dem üblichen O rex glorie veni cum pace (Nr. 94, 97, 102) benennt er die Funktionen etwas abseits vom gängigen Formular: sum dulcisona fleo mortua pello nociua / frango tonitrua fvgo demonia vocor maria ‚ich bin die Wohlklingende, ich beweine, was tot ist, vertreibe, was schädlich ist, breche den Donner, verjage die Dämonen, ich heiße Maria‘ (Nr. 98). Seine anspruchsvollste und wortreichste Inschrift, einen auch sonst belegten Marienhymnus in drei elegischen Distichen, hat er auf der heute in Hoyershausen hängenden Glocke angebracht (Nr. 103). Zeitlich parallel zu Koster war wahrscheinlich noch ein zweiter, namentlich nicht bekannter Gießer in der Region tätig, der 1510 das Geläut in Wülfingen (Nr. 92, 93) und 1513 eine einzelne Glocke für die Kirche in Deilmissen goss (Nr. 101). Nach 1520 haben weitere Gießer Aufträge in der Region übernommen; zu ihnen gehören Hinrich de Borch (Nr. 110), Hans Borcherdes (Nr. 129) und auch der bedeutendste Gießer des späten Mittelalters, der Niederländer Gerhard de Wou (Nr. 112). Seit 1526 (Nr. 132) ist Brant Helmes in Hildesheim als Gießer tätig.74) Er signierte seine Arbeiten ähnlich konsequent wie Koster und verzierte die Glocken, die im Übrigen alle „Maria“ heißen, genau wie dieser mit einem Marienbild auf der Flanke. Als Inschrift wählte er, wenn die Größe der Glocke einen längeren Text zuließ, die klassische Funktionsansage: Vivos voco defunctos plango demones fugo fulgura frango ‚ich rufe die Lebenden, ich betrauere die Toten, ich vertreibe die Teufel, ich breche die Blitze‘. Die letzte von Helmes bezeugte Arbeit im Bestand ist die 1537 entstandene Glocke in Lühnde (Nr. 143). [Druckseite 31]

Nach einer gewissen Übergangszeit, in der sich in den Landgemeinden außerhalb des Kleinen Stifts langsam die Reformation etablierte, beginnt mit Henni Kruse (Nr. 168) und Hans Pelckinck (Nr. 169) eine neue Phase der Glockenproduktion im Hildesheimer Land. Äußerlich sichtbar wird dies durch die Wahl der Kapitalis als neuer Schriftform. Vor allem aber haben sich die Inhalte verändert: Durch den Wegfall der Heiligen- und Marienverehrung tragen die Glocken der evangelischen Kirchen keine Namen mehr. Stattdessen orientieren sich ihre Inschriften nun thematisch, wie nicht anders zu erwarten, an der Bibel (Nr. 168, Nr. 170), oder sie nehmen die auf 1. Pt. 1,25 zurückgehende protestantische Devise Verbum domini manet in aeternum auf (Nr. 170, 219, 268). Als Auftraggeber nennen sich jetzt auf den meisten Glocken der Pastor und die Älterleute stellvertretend für die Gemeinde, aber auch einzelne Stifter haben ihre Dotation in den Inschriften festhalten lassen (Nr. 325, 413).

In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts waren Henni Kruse (Nr. 168, 170)75) sowie Hans und Mante Pelckinck (Nr. 169, 213) als Gießer tätig. Neben diesen Hildesheimer Meistern haben aber auch Werkstätten aus der Umgebung Aufträge von den Kirchengemeinden erhalten, wie beispielsweise Hans Martens aus Goslar (Nr. 201)76) oder Friedrich Bielefeldt aus Einbeck (Nr. 219)77) sowie die nicht näher zu lokalisierenden Werkstätten von Christopher Horenbarch (Nr. 199, 268)78) oder Cord Bargen (Nr. 261). Von 1610 bis etwa 1633 teilen sich in der Stadt Joachim Schrader79) und der im Jahr 1610 zum Hildesheimer Stadtbüchsenmeister bestellte Dietrich Mente das Geschäft des Glockengusses.80) Während Schraders Inschriftentexte keine werkstatttypischen Merkmale erkennen lassen, hat Mente vorwiegend Bibelzitate für seine Glocken ausgewählt, die den Lobpreis Gottes zum Ausdruck bringen, wie z. B. Ps. 95 Kommt herzu last vns dem Hern frolocken vnd iauchzen dem Hort vnsers Heils.

Seit 1626 ist dann Hinrich Quenstaedt als Stück- und Glockengießer in Hildesheim bezeugt (Nr. 384), seine früheste überlieferte Arbeit stammt aber erst aus dem Jahr 1638, seine letzte datiert von 1648 (Nr. 425).81) Was die Inschriften betrifft, so hat Quenstaedt offenbar genau die Texte gegossen, die seine Auftraggeber ihm vorgeschrieben hatten. Dazu gehört u. a. ein Gebet um Frieden (Nr. 391), das in einem kunstvollen Chronodistichon das Gussdatum verschlüsselt, oder ein an die traditionelle lateinische Aufzählung der Glockenfunktionen erinnernder deutscher Spruch: Die Doten damit zu begraben und das Wetter damit zu stillen (Nr. 395). Seine vier für katholische Gemeinden gegossenen Glocken haben zwar keine eigenen Namen, ihre Inschriften beziehen sich aber ausdrücklich auf die heiligen Patrone der jeweiligen Kirchen, für die sie bestimmt waren (Nr. 395 Stephanus, Nr. 409 Pankratius, Nr. 412 Martin, Nr. 413 Kunibert).

Zeitlich parallel zu Quenstaedt etablierte sich 1645 Henni Lampe in Hildesheim (Nr. 407).82) Im Unterschied zu Quenstaedt hat er bei der Auswahl der Inschriften anscheinend keine bindenden externen Vorgaben berücksichtigen müssen. Sechs davon zitieren Verse aus Ps. 150 (u. a. Nr. 430, 433), eine weitere hat Ps. 44 zur Vorlage. Lediglich die ungewöhnliche Inschrift auf der 1650 für Garmissen gegossenen Glocke entstammt mit Sicherheit nicht dem Werkstattformular Lampes. Sie besteht aus einem lateinischen Chronogramm und vier deutschen Reimversen und beschreibt den idealen Pastor im Bild der Glocke (Nr. 442). Wenn es der Platz auf der Glocke zuließ, haben Quenstaedt und Lampe die Nennungen von Pastor und Älterleuten zu üppigen Textgebilden ausgeweitet, in denen zusätzlich bisweilen die komplette Bauerschaft eines Ortes oder auch einzelne Stifter mit der Höhe ihrer Beiträge aufgeführt wurden (Nr. 386, 409, 412, 413, 439). [Druckseite 32]

6.4 Altar-, Wand- und Kronleuchter

Aus den Kirchen des Landkreises Hildesheim sind insgesamt 30 Inschriften auf Leuchtern überliefert. Es handelt sich dabei mit Ausnahme eines Besitzvermerks (Nr. 428) ausschließlich um Stiftervermerke. Eine einzige Leuchterinschrift stammt aus dem Mittelalter (Nr. 55), alle übrigen gehören der nachreformatorischen Zeit an und folgen dem Formular verehret in die Ehre Gottes oder zur Ehre Gottes gegeben, in einem Fall (Nr. 437) mit dem Rückbezug auf das Bibelwort 1. Ko. 10,31 Was ihr thvt so thvts alles zu Gottes Ehre. Als Stifter der Leuchter sind im evangelischen Bereich sowohl in den Städten wie auf den Dörfern überwiegend Laien bezeugt. Vielfach nennen sich Ehepaare (Nr. 453, 457) oder kleinere Stifterkonsortien (Nr. 344, 431), ansonsten eine Witwe (Nr. 406), ein Barbier (Nr. 335) und der Bockenemer Bürgermeister (Nr. 285). Für die Kirche in Sellenstedt hat der adelige Patron zwei Kronleuchter finanziert (Nr. 322 u. 327). In Alfeld stiftete die Knochenhauer-Gilde einen Wandleuchter (Nr. 281) und war, wie die anderen dortigen Gilden, auch für dessen Bestückung mit Wachskerzen zuständig.83) Aus dem katholischen Bereich sind nur zwei Leuchterinschriften überliefert (Nr. 320, 350), von denen die eine einen Hildesheimer Kleriker als Stifter ausweist (Nr. 320). Er hat seinem lateinischen Stiftungsvermerk von 1613 noch die Bitte um Gebetsgedenken orate pro eo hinzugefügt.

6.5 Kanzeln

Der Bestand weist sieben Kanzeln auf. Eine davon ist noch vor der Reformation entstanden, ihr ursprünglicher Standort ist aber leider nicht mehr zu bestimmen. Sie zeigt neben Heiligen- und Mariendarstellungen auf dem steinernen Kanzelkorb das bürgerliche Stifterehepaar mit seiner Hausmarke und einen weitgehend zerstörten Stiftervermerk in niederdeutscher Sprache (Nr. 87). Die früheste nachreformatorische Kanzel ist erst im Jahr 1584 entstanden (A1, Nr. 32). Mit einer Ausnahme (Nr. 294 vier Evangelisten) zeigen die evangelischen Kanzeln keine figürlichen Darstellungen, sondern beschränken sich auf Bibelzitate (Nr. 288, 346), die entsprechend ihrer Funktion ausgewählt wurden, wie z. B. Neh. 8,4: Esra der schrifftgelerte stvnd avff einem holzen hohen stvl den sie gemacht hatten zv predigen (Nr. 288). Gestiftet wurden die Kanzeln von den adeligen Patronatsherren (Nr. 346) oder von einzelnen wohlhabenden Dorfbewohnern (Nr. 288, 294), wobei in einem Fall auch die Beträge der Stiftung genannt werden (Nr. 447).

6.6 Opferstöcke und -kästen

Aus der Zeit zwischen 1595 und der Mitte des 17. Jahrhunderts sind drei mit Inschriften versehene Opferstöcke und zwei Opferkästen erhalten. Die Grundlage der spätmittelalterlichen Armenfürsorge, bei der das Almosen gegen ein Gebet für das Seelenheil des Gebers „getauscht“ wurde, war mit der Reformation entfallen. Da die Versorgung der Armen in den Gemeinden aber nach wie vor eine elementare christliche Aufgabe war, hatte Johannes Bugenhagen in seiner Kirchenordnung von 1528 die Errichtung von Opferstöcken empfohlen (vgl. Nr. 441) und dazu auf Lk. 6,38 verwiesen: ‚gebt, so wird euch gegeben‘. Eben dieses Bibelzitat steht auf den drei Opferstöcken in Rheden, Hoyershausen und Burgstemmen (Nr. 251, 253, 459); in einem Fall wird es noch unterstrichen durch den Zusatz Got betalt alles (Nr. 253). Die theologische Basis des Almosens ist nun neu konzipiert: Anstelle der Gebetsleistung des Armen entgilt Gott selbst das Opfer, indem er, wie die gereimte Inschrift auf dem Opferkasten von Barfelde (Nr. 429) lehrt, den Geber nicht arm, sondern „reich in Gott“ macht. Das biblisch fundierteste Inschriftenprogramm findet sich auf dem um die Mitte des 17. Jahrhunderts aufgestellten Opferstock in Rheden. Dort ist das wörtliche Zitat aus Lk. 6,38 ergänzt durch Kapitel- und Versangaben weiterer, das Almosen betreffender Bibelstellen, deren Text aber nicht zitiert wird. Außerdem ist, gestützt durch die bildliche Darstellung einer großen Hand (vgl. Abb. 30), die Zweckbestimmung der Opfergabe unmittelbar deutlich gemacht: des armen hand ist Gottes kasten. [Druckseite 33]

6.7 Altarpredellen und -retabel

Von den insgesamt zwölf inschriftentragenden Altaraufsätzen sind acht im späten Mittelalter und vier in nachreformatorischer Zeit entstanden. Die beiden frühesten (Nr. 41, 84) können dem in Hildesheim und Braunschweig tätigen Meister Konrad Borgentrik zugeordnet werden, der von 1457 bis etwa 1502 nachzuweisen ist. Das nur noch kopial überlieferte Retabel aus Schlewecke mit der Darstellung einer Marienkrönung trug seine Signatur, dazu die Inschrift Regina coeli laetare (Nr. 41). Das ebenfalls nicht mehr im Original erhaltene Alfelder Retabel (Nr. 84) zeigte im Schrein u. a. eine Schnitzfigur der Gottesmutter und Szenen aus der Kindheit Jesu. Beigegeben waren zwei Strophen aus den Marienhymnen Regina coeli laetare und Maria mater gratiae. Diese beiden Texte können als typisch für die Arbeiten Borgentriks gelten.84) Drei weitere spätgotische Retabel (Nr. 114, 136, 137) zeigen die für die Fassmaler im Raum Hildesheim um 1500 charakteristischen, in einer manierierten frühhumanistischen Kapitalis ausgeführten Gewandsaum- und Nimbeninschriften, die im Wesentlichen aus Namentituli, kurzen Gebeten und Hymnenexzerpten bestehen. Derart gestaltete Inschriften finden sich auch auf den gleichzeitig entstandenen, farbig gefassten Holzfiguren des Bestands (Nr. 124 u. 125).85) Eine für die spätmittelalterliche Frömmigkeit besonders interessante Text-Bild-Komposition bietet die aus Nordstemmen stammende Predella, die in der Mitte – also dem zelebrierenden Priester unmittelbar vor Augen – den Schmerzensmann zeigt, umgeben von den vier Kirchenvätern, deren Spruchbänder auf die Passion verweisen. Dieses ikonografische Thema lässt sich auf zahlreichen weiteren Altären in Norddeutschland sowie auf Wand- und Deckenmalereien schwedischer Kirchen nachweisen (Nr. 115).

Ausdrücklich evangelische Altäre sind erst seit dem Beginn des 17. Jahrhunderts überliefert. Sie zeigen ausnahmslos das zum typischen protestantischen Altarbild gewordene Letzte Abendmahl (Nr. 336, 343, 394), verbunden mit den inschriftlich ausgeführten biblischen Einsetzungsworten.86) Auf einer Predella aus Adensen (Nr. 343) hat sich außerdem die Darstellung einer Abendmahlsausteilung erhalten (Abb. 28), jedoch ohne eine darauf Bezug nehmende Beischrift. Im Unterschied zu den mittelalterlichen Retabeln, die alle keine Stifter nennen, sind auf denjenigen der evangelischen Zeit Pastoren und Älterleute (Nr. 336) oder auch Stifter vermerkt (Nr. 343), allerdings nur wenig auffallend, nämlich auf der Rückseite des Retabels.

6.8 Taufen

Der Raum um Hildesheim gehört zu den Regionen in Niedersachsen, die sich durch eine überproportional große Zahl erhaltener Taufbecken aus der frühen Neuzeit auszeichnen. Während in den ersten Jahren nach Einführung der Reformation hier für die Dorfkirchen keine neuen Taufen angefertigt worden sind, was auch anderswo zu beobachten ist, steigt ihre Zahl um 1600 sprunghaft an.87) Anlass für diese Neuanschaffungen war zum einen eine Änderung im Taufritus: Statt der Immersionstaufe, bei der das Kind untergetaucht wurde, setzte sich im 16. Jahrhundert immer mehr die Taufe durch Benetzen durch, wofür die alten, ausladenden Becken nicht mehr benötigt wurden. Zum anderen erforderte die gewünschte Zusammenschau von Taufe, Altarsakrament und Kanzel eine Aufstellung der Taufsteine vorne im Altarraum, der aber bei den kleineren Dorfkirchen für große Taufbecken keinen ausreichenden Platz bot.88) [Druckseite 34]

Die neuen Taufen im Hildesheimer Land sind ausschließlich aus Stein gehauen und zeigen nur selten über Ornamente, Wappen und Maskenköpfe hinausgehenden Schmuck (A1, Nr. 29). Die meisten Taufen tragen an den Beckenwandungen ausschließlich Inschriften, die dem Betrachter das lutherische Taufverständnis anhand der einschlägigen Stellen des Neuen Testaments vor Augen stellen. Dazu gehört das Zitat aus Mk. 10,14 Lasst die Kindlin zu mir komen (Nr. 224, 296, 300, 410), das als biblisches Argument für die Rechtmäßigkeit der Kindertaufe sowohl von Martin Luther in seinem „Taufbüchlein“ als auch von Johannes Bugenhagen in der Braunschweigischen Kirchenordnung von 1528 angeführt wurde und auch als Lesung in der lutherischen Taufliturgie Verwendung fand.89) Zu den auf den Wänden der Taufbecken angebrachten Bibelzitaten zählt natürlich auch der Taufbefehl Mt. 28,19 und der Vers Mk. 16,16. Nur einmal belegt (Nr. 296) sind die Zitate Jh. 3,5 Es sey denn dass jemand geboren werde aus dem Wasser und Geist, Gal. 3,27 Denn wie viell ewer getaufft sind die haben Christum angezogen und Tit. 3,5 machet er vns selig Durch das Bad der widergeburt vnd ernewerung des heiligen Geistes. Diese zuletzt genannten Bibelworte wurden 1607 auf der für die St. Dionysius-Kirche in Adensen gehauenen Taufe angebracht, die das ausführlichste Textprogramm unter den genannten Beispielen aufweist. Sie stammt von dem Meister MB, dessen Werkstatt noch vier weitere Taufen zugewiesen werden können (Nr. 299, 300, 315, 319). Singulär im Bestand ist die nur lückenhaft überlieferte Inschrift auf dem in evangelischer Zeit entstandenen Taufbecken der heute katholischen Kirche St. Martinus in Himmelsthür, die sich auf die beiden Sakramente Taufe und Abendmahl bezieht und deren Text inhaltlich und formal Anklänge an den Kleinen Katechismus Martin Luthers zeigt (Nr. 265). Aus der Zeit um 1600 hat sich zudem eine Taufe erhalten, die für die St. Vitus-Kirche in Giesen bestimmt war (Nr. 217). Ihr Bildprogramm mit den inschriftlich bezeichneten Heiligen Nikolaus und Vitus sowie der Auftraggeber, der Abt des Hildesheimer Klosters St. Godehard Hermann von Dannhausen, deuten auf katholische Herkunft, auch wenn die Nennung des Pfarrers und der amtierenden Älterleute und vor allem das Bibelzitat aus Mk. 16,16 formal ebenso auf einer evangelischen Taufe möglich wären. Finanziert wurden die Taufen in der Regel durch individuelle Stifter; es nennen sich u. a. der Landesherr, Herzog Heinrich Julius (Nr. 231), einzelne Amtmänner (Nr. 235, 315, 319) und adelige Patronatsherren (Nr. 224, 342) sowie zwei Förster (Nr. 300) und Angehörige der Bauerschaften in den Dörfern (Nr. 291, 319).

6.9 Kelche, Patenen und Hostiendosen

Im Bestand sind 58 inschriftentragende Kelche, sechs Patenen und eine Hostiendose nachgewiesen. Von fünf Kelchen und einer Patene sind die Inschriften nur noch kopial überliefert. Für 25 Kelche lässt sich nicht sicher sagen, ob sie tatsächlich vor 1650 im Bearbeitungsgebiet im Gebrauch waren, da die an den Schaftstücken oder auf den Rotuli des Nodus angebrachten Christus- oder Mariennamen keine Provenienzbestimmung erlauben. Auf einem Kelch, dessen künstlerische Gestaltung hervorsticht (Nr. 67), belegen die Wappen, dass er aus dem Baltikum stammt. Dasselbe gilt für eine Patene (Nr. 17), die jedoch nicht ursprünglich zu diesem Kelch gehört. Ob die beiden Stücke vor 1650 in die Region gelangt sind, war nicht zu ermitteln. Einzelne, in den letzten Jahren des Dreißigjährigen Kriegs oder unmittelbar danach auf älteren Kelchen angebrachte Inschriften (z.  B. Nr. 121, 123) lassen vermuten, dass in dieser Zeit zum Ausgleich der Kriegsverluste manche Stücke, die auch aus ferneren Regionen stammen konnten, für die Gemeinden angekauft und gestiftet worden sind.

Sofern die Kelche und Patenen längere Inschriften tragen, handelt es sich bei den mittelalterlichen Exemplaren gewöhnlich um Dedikationsvermerke, die den Stifter und meistens auch den Adressaten der Schenkung nennen (z. B. Nr. 16, 40, 42). Die Stifter waren, wie schon die in lateinischer Sprache abgefassten Dedikationsinschriften vermuten lassen, überwiegend Kleriker.90) Ein Besitzvermerk in niederdeutscher Sprache (Nr. 108) macht deutlich, dass kirchliche Ausstattungsstücke [Druckseite 35] als Eigentum des bzw. der Ortsheiligen (hier der heiligen Lucia) betrachtet wurden. Singulär im Bestand sind die metrisch gefassten exegetischen Bildbeischriften auf dem im ersten Viertel des 13. Jahrhunderts entstandenen Hezilo-Kelch (Nr. 1) aus Moritzberg. Sie stellen mit den Mitteln der typologischen Interpretation die im Bild dargestellten Szenen des Alten Testaments in eine Verbindung mit dem Opfertod Christi und dessen Gnadenwirkungen für die Gläubigen.

Die nachreformatorischen Kelchinschriften bieten selten mehr als Namen oder Besitzvermerke. Während die Inschriften der Taufen und Opferstöcke das Objekt und seine Verwendung im Gottesdienst im Sinne des lutherischen sola-scriptura-Prinzips auf die Bibel zurückführen, lassen lediglich zwei Kelchinschriften eine solche Intention erkennen. Die eine (Nr. 126) verweist mit dem Zitat aus Jh. 1,7 auf die erlösende Wirkung des Blutes Christi, die andere (Nr. 309) zitiert Mk. 14,24 das ist mein Blvt das fver eich vergossen wirt.

Zitationshinweis:

DI 88, Landkreis Hildesheim, Einleitung, 6. Inschriften und Inschriftenträger (Christine Wulf), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di088g016e008.

  1. Zur Verlustgeschichte der Grabplatten vgl. oben Kap. 5. »
  2. Die Dislozierung von Grabplatten erfolgte in der Kirche in Wrisbergholzen schon im frühen 17. Jahrhundert, wie eine Inschrift aus dem Jahr 1607 belegt (Nr. 302). Dort wurden die Grabplatten, die bis dahin im Chor der Kirche lagen, in eine Gruft gebracht und die Gebeine in einem Sarg im Altarraum wieder beigesetzt. »
  3. Wahrscheinlich entspricht auch die Grabplatte der Regina Bock von Wülfingen von 1539 diesem Typ (Nr. 144). Sie ist allerdings so stark verwittert, dass nicht sicher ist, ob wirklich eine Person im Innenfeld dargestellt ist. »
  4. Von Arend Robin stammen auch die Epitaphien für den 1567 verstorbenen Oberamtmann Heinrich Heinemeier (Nr. 178) und für die ein Jahr später verstorbene Ehefrau Sieverdts von Steinberg, Katharina von Hanstein (Nr. 180). Zu Arend Robin vgl. auch DI 83 (Lkr. Holzminden), S. 20 sowie Nr. 57 u. 77. Zu den Schriftformen Robins s. unten Kap. 8.4. »
  5. Der Begriff „Grabinschrift“ bezeichnet im Gegensatz zu dem spezielleren Terminus „Grabschrift“, der sich auf eine Textgattung bezieht, sämtliche auf Inschriftenträgern aus dem Bereich Begräbnis und Totengedenken angebrachten Texte. »
  6. Vgl. Christine Wulf, Bürgerlicher Späthumanismus in Inschriften. In: Acta Conventus Neolatini Upsaliensis. Proceedings oft the Fourteenth International Congress of Neo-Latin Studies (Uppsala 2009), hg. von Astrid Steiner-Weber u. a. (Acta Conventus Neo-Latini 14). Leiden u. Boston 2012, Bd. 2, S. 1208–1217. »
  7. Zum Spruchgut in Hausinschriften s. Sabine Wehking u. Christine Wulf, Hausinschriften. In: Epigraphik 2000, S. 185–215, hier S. 192–195. »
  8. Vgl. Jörg Poettgen, Glocken der Spätgotik – Werkstätten von 1380 bis 1550. In: Geschichtlicher Atlas der Rheinlande (Geschichtlicher Atlas der Rheinlande Beihefte XII,4, Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde XII. Abt. 1b NF 6. Lieferung). Köln 1997, S. 3–56, hier S. 6. »
  9. Vgl. dazu DI 66 (Lkr. Göttingen), S. 22. Dort ließ sich dasselbe Phänomen beobachten. »
  10. Werkverzeichnis des Hans Meiger s. Nr. 24. Zu den Schriften der einzelnen Gießer s. unten Kap. 8.2 u. 8.4. »
  11. Werkverzeichnis des Busso Jacob s. Nr. 57»
  12. Werkverzeichnis des Harmen Koster s. Nr. 60, Anm. 4 u. 5. »
  13. Die Strahlenkranzmadonna ist auch das Wappenbild des Domstifts Hildesheim. »
  14. Drömann, Glocken, S. 64. »
  15. Werkverzeichnis des Brant Helmes s. Nr. 132»
  16. Werkverzeichnis des Henni Kruse s. Nr. 168»
  17. Werkverzeichnis des Hans Martens s. Nr. 201»
  18. Werkverzeichnis des Friedrich Bielefeldt s. Nr. 219»
  19. Werkverzeichnis des Christopher Horenbarch s. Nr. 268»
  20. Werkverzeichnis des Joachim Schrader s. Nr. 310»
  21. Werkverzeichnis des Dietrich Mente s. Nr. 325»
  22. Werkverzeichnis des Hinrich Quenstaedt s. Nr. 384»
  23. Werkverzeichnis des Henni Lampe s. Nr. 407»
  24. Vgl. in diesem Zusammenhang auch die Stiftung eines ewigen Lichts für die evangelische Kirche in Bodenwerder durch Mitglieder der Schneidergilde, DI 83 (Lkr. Holzminden), Nr. 190»
  25. Näheres zu werkstatttypischen Inschriftenprogrammen auf Altarretabeln s. Christine Wulf, Die Inschriften der Göttinger Altarretabel. In: Kunst und Frömmigkeit in Göttingen. Die Altarbilder des späten Mittelalters, hg. von Thomas Noll und Carsten-Peter Warncke. Berlin/München 2012, S. 283–295, hier S.  285f. »
  26. Dazu Conny Bailey, Carving their Niche? A Reassessment of early sixteenth-century sculptors and sculpture production in the Lower Saxon town of Hildesheim. Diss. Leicester (UK) 2012. »
  27. Vgl. dazu DI 83 (Lkr. Holzminden), S. 29und Nr. 212 (Rest eines Altaraufsatzes). »
  28. Vgl. Mathies, Taufbecken, S. 89. »
  29. Vgl. Mathies, Taufbecken, S. 13–16; s. a. Paul Graff, Geschichte der Auflösung der alten gottesdienstlichen Formen in der evangelischen Kirche Deutschlands. Bd. 1 Bis zum Eintritt der Aufklärung und des Rationalismus. Göttingen ²1937, S. 102. »
  30. Vgl. Mathies, Taufbecken, S. 32–37. »
  31. In Gandersheim und in Essen lassen sich im Spätmittelalter vorwiegend Angehörige des Kanoniker-Kapitels und Vikare als Stifter von kirchlichen Ausstattungsstücken nachweisen, vgl. DIO 2 Gandersheim, Einleitung, Kap. 5.3. »