Die Inschriften des Landkreises Hildesheim

2. Der Landkreis Hildesheim – Territoriale Gestalt und historische Voraussetzungen der Inschriftenproduktion6)

Der Landkreis Hildesheim liegt im südlichen Niedersachsen, am Übergang vom Mittelgebirge zur norddeutschen Tiefebene. Er grenzt im Westen an den Landkreis Hameln-Pyrmont, im Norden an die Region Hannover, im Osten an den Landkreis Wolfenbüttel und im Süden an die Landkreise Goslar, Northeim und Holzminden.

Historisch entspricht das Bearbeitungsgebiet etwa dem Kern des weltlichen Herrschaftsbereichs des Bischofs von Hildesheim, dem Hochstift Hildesheim, dessen Existenz als Reichsfürstentum seit [Druckseite 12] 1235 gesichert ist.7) Das Hochstift, dessen Gebiet wesentlich kleiner war als das der Diözese, lag inmitten der welfischen Stammlande, woraus sich ein ständiges Konfliktpotential mit den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg ergab.

Das einschneidendste Ereignis in diesem Dauerkonflikt war die Hildesheimer Stiftsfehde in den Jahren 1519 bis 1523.8) Anlass war das Bemühen Bischof Johanns IV. (1504–1527), verpfändete Rechte, Stiftsburgen und -güter einzulösen und dadurch seine wirtschaftliche Macht zu sichern. Er geriet dabei in Konflikt mit einigen Angehörigen des Stiftsadels, die sich durch die Wiederinanspruchnahme der ihnen seit Generationen überlassenen Besitzungen und Rechte in ihrer Existenzgrundlage bedroht sahen. Der Adel suchte Hilfe bei Herzog Heinrich dem Jüngeren von Braunschweig-Wolfenbüttel, und die anfängliche Fehde weitete sich in eine kriegerische Auseinandersetzung zwischen den beiden konkurrierenden Parteien aus. Auf der einen Seite stand der Bischof im Bund mit der Stadt Hildesheim und Herzog Heinrich dem Mittleren von Lüneburg, auf der anderen Seite standen neben den Pfandinhabern aus dem hildesheimischen Stiftsadel die Herzöge Heinrich der Jüngere und Erich I. von Calenberg sowie der Bischof Franz von Minden, ein Bruder Heinrichs des Jüngeren. Obwohl der Bischof und seine Verbündeten militärisch erfolgreich waren (Schlacht bei Soltau 1519), errang die Gegenpartei mit Hilfe des neuen Kaisers Karl V. politisch den Sieg. Beendet wurde die Hildesheimer Stiftsfehde im Jahr 1523 durch den Quedlinburger Rezess, der eine territoriale Neuordnung der Region zur Folge hatte.9) Dem Bischof blieb ein erheblich verkleinertes Territorium, das Kleine Stift, das nur noch aus den Ämtern Steuerwald, Marienburg und Peine mit den Städten Hildesheim und Peine sowie der Dompropstei bestand. Hingegen fiel der die übrigen zwölf Ämter umfassende Hauptteil des Hochstifts, das Große Stift, an die Welfenherzöge der Linien Calenberg und Wolfenbüttel, die diese Gebiete jeweils in ihre Herrschaftsbereiche integrierten. Zum Fürstentum Calenberg gehörten die im Bearbeitungsgebiet gelegenen Ämter Calenberg, Gronau, Lauenstein, Poppenburg und Lauenburg; zum Fürstentum Wolfenbüttel die Ämter Bilderlahe, Wohldenberg, Steinbrück, Seesen, Wispenstein, Winzenburg und die Städte Alfeld und Bockenem.10)

Folge der neuen territorialen Gliederung war, dass die einzelnen Teile des ehemaligen Hochstifts unterschiedlichen Anteil an den konfessionellen Entwicklungen der Reformationszeit hatten, da die Konfession jeweils vom neuen Landesherrn bestimmt wurde. In Calenberg trat Herzogin Elisabeth, die Witwe des zeitlebens katholisch gesonnenen Herzogs Erich I., nach dem Tod ihres Mannes im Jahr 1540 die Vormundschaftsregierung für ihren Sohn Erich II. an und führte mit Unterstützung Philipps von Hessen in ihrem Herzogtum die Reformation ein. Im Jahr 1542 erließ sie eine evangelische Kirchenordnung. In demselben Jahr nahmen Truppen des Schmalkaldischen Bundes den wolfenbüttelschen Teil ein und etablierten gegen den Widerstand des altgläubigen Herzogs Heinrich des Jüngeren auch dort das evangelische Bekenntnis. Heinrich der Jüngere wurde vertrieben, kehrte aber 1547 nach der Niederlage des Schmalkaldischen Bundes in der Schlacht bei Mühlberg in sein Herzogtum zurück und verfolgte nun eine Rekatholisierung des Fürstentums. Im Herzogtum Wolfenbüttel wurde die Reformation dann nach dem Regierungsantritt von Herzog Julius im Jahr 1568 durchgesetzt. Nach dem Tod Erichs II. von Calenberg fiel im Jahr 1584 sein Herzogtum an Wolfenbüttel. Damit kam es zu einer konfessionellen Trennung zwischen dem katholischen Kleinen Stift unter dem Bischof von Hildesheim und den umliegenden evangelischen welfischen Territorien. Dagegen blieb die Stadt Hildesheim, obwohl im Kleinen Stift gelegen, seit 1542 bei der [Druckseite 13] lutherischen Konfession, und auch der Adel des Kleinen Stifts bekannte sich fast ausschließlich zum Luthertum.11)

Das zweite das Land um Hildesheim entscheidend verändernde historische Ereignis war der Dreißigjährige Krieg, der die Region vor allem in den Jahren zwischen 1623 und 1635 betroffen hat.12) 1623 hatte Tilly, Feldherr der katholischen Liga, die Truppen des „tollen“ Christian von Halberstadt besiegt. Zwei Jahre später griff der dänische König Christian IV. in Norddeutschland in den Krieg ein und versuchte, die Truppen der kaiserlichen Liga zurückzudrängen. Er wurde 1626 in der Schlacht bei Lutter am Barenberge, das etwa 10 km östlich der Stadt Bockenem liegt, von Tilly geschlagen. Vom Verlauf des Kriegs sicherlich nicht ganz unbeeinflusst, entschied 1629 das Reichskammergericht die Rückgabe des Großen Stifts an den Bischof von Hildesheim. Das Restitutionsedikt Kaiser Ferdinands II. aus demselben Jahr verfügte zudem, dass alle seit 1552 von den Protestanten beanspruchten Kirchengüter wieder an die katholische Kirche zurückzugeben seien. Binnen Kurzem nahmen daher die Beauftragten des Hildesheimer Bischofs Ferdinand von Bayern (1612–1650), in Personalunion auch Erzbischof von Köln sowie Bischof von Münster, Lüttich und Paderborn, die früher hildesheimischen Gebiete des Großen Stifts wieder in Besitz. In einigen Orten wurden die evangelischen Pfarrer vertrieben und gingen in die umliegenden welfischen Lande ins Exil. Ihre Stellen wurden mit Klerikern aus den Hildesheimer Klöstern oder von den Jesuiten besetzt, die seit 1587 in der Stadt Hildesheim tätig waren. Der erneute Glaubenswechsel wurde in den Dörfern nicht angenommen, zumal er vielfach einen Eingriff in die Patronatsrechte des evangelischen Adels darstellte. Im Jahr 1643 bestätigten die Herzöge von Braunschweig im Frieden von Goslar die Rückgabe fast aller Gebiete des Großen Stifts an den Bischof von Hildesheim. Die Ausübung der lutherischen Konfession wurde für den Adel auf 40 bzw. 60 Jahre beschränkt. Der Abschluss des Goslarer Friedens bedeutete zugleich das Ende der Kriegshandlungen im Hildesheimer Land. Die Regelungen von 1643 hatten aber nicht lange Bestand, denn der Westfälische Friede bestätigte zwar die Restitution des Großen Stifts, hob aber die konfessionellen Bestimmungen von 1643 wieder auf und schrieb sie entsprechend der Situation des Normaljahrs 1624 fest.

Im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurde das Hochstift Hildesheim dem Königreich Preußen zugeteilt. Damit verlor der Fürstbischof seine weltlichen Hoheitsrechte.13) Nach dem Intermezzo des Königreichs Westfalen (1807–1813) verzichtete Preußen auf seine Rechte, und das Gebiet des früheren Hochstifts fiel an das neu entstehende Königreich Hannover, das nach der Niederlage von 1866 zusammen mit den hildesheimischen Gebietsteilen von Preußen vereinnahmt wurde.

Aufgrund der Kreisordnung für die nunmehr preußische Provinz Hannover wurden 1885 die Kreise Hildesheim, Marienburg, Gronau und Alfeld eingerichtet, die die bis dahin bewahrte Ämterstruktur des 17. und 18. Jahrhunderts ablösten. Der südöstliche Teil des Bearbeitungsgebiets, die Region um Bodenburg, gehörte von 1832 bis 1941 zu dem im Land Braunschweig gelegenen Kreis Gandersheim. Diese Kreisstruktur bildet sich in den von 1910 bis 1939 angelegten Kunstdenkmälerbänden für die genannten Kreise ab. Nachdem 1932 die Kreise Alfeld und Gronau zum Landkreis Alfeld zusammengelegt worden waren, fusionierten 1946 auch die Landkreise Hildesheim und Marienburg zum Landkreis Hildesheim-Marienburg. Seit 1941 gehörte auch die Region um Bodenburg zur Provinz Hannover, speziell zum Landkreis Marienburg, und wurde damit nach dem Zweiten Weltkrieg ebenfalls Bestandteil des Landkreises Hildesheim-Marienburg. Bereits 1942 waren Teile der Gemeinde Rössing, die vorher zum Landkreis Springe gehörten, dem Landkreis Alfeld eingegliedert worden. Mit der Gebietsreform des Jahres 1974 wurden die Orte Wülfingen, [Druckseite 14] Wittenburg und Sorsum (Elze) wieder Bestandteile des Landkreises Alfeld und kamen 1977 bei der Vereinigung der Landkreise Alfeld und Hildesheim-Marienburg zum neuen Landkreis Hildesheim. In der Folgezeit wurden an den Rändern Grenzkorrekturen vorgenommen: 1981 wurde im Südwesten das seit 1977 zum Landkreis Holzminden gehörende Gebiet der Samtgemeinde Duingen eingegliedert. Zum Zeitpunkt der Bearbeitung umfasste der Landkreis etwa 1200 km² bei einer überwiegend dörflichen Siedlungsstruktur.

Zitationshinweis:

DI 88, Landkreis Hildesheim, Einleitung (Christine Wulf), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di088g016e008.

  1. Grundlage des Folgenden sind die Einleitungen der Kunstdenkmälerbände: Kdm. Kreis Marienburg (1910), S. 1–6; Kdm. Kreis Alfeld I (1929), S. 1–10; Kdm. Landkreis Hildesheim (1938), S. I–XII; Kdm. Kreis Alfeld II Gronau (1939), S. I–X; Kdm. Kreis Gandersheim (1910), S. 17–37. »
  2. Im heutigen Landkreis Hildesheim nicht enthalten sind die nordöstlichen und südostlichen Gebiete des Hochstiftes um Peine und im Harzvorland. Zum Folgenden vgl. Geschichte Niedersachsens, Bd. 2,1, S.  505, S. 507–509. »
  3. Vgl. Geschichte Niedersachsen Bd. 3,1, S. 35–39, mit Verzeichnung der älteren Literatur (von Boetticher). »
  4. Die territoriale Gliederung veranschaulichen die Karten auf Tafel 16. »
  5. Vgl. Kirstin Casemir u. Uwe Ohainski, Das Territorium der Wolfenbüttler Herzöge um 1616. Verzeichnis der Orte und geistlichen Einrichtungen der Fürstentümer Wolfenbüttel, Calenberg, Grubenhagen sowie der Grafschaften Hoya, Honstein, Regenstein-Blankenburg nach ihrer Verwaltungszugehörigkeit. Braunschweig 1996. »
  6. Vgl. Christian Plath, ... daß etliche die priester und andere andechtige Christen schimpfieren undt höhnlich verlachen. Das frühneuzeitliche Hildesheim als Spannungsfeld der Konfessionen. In: Hildesheimer Jahrbuch 74 (2002), S. 75–107. »
  7. Zum Folgenden vgl. Plath, Konfessionskampf, S. 42–49. »
  8. Vgl. Hans Meyer-Roscher, Vom Amt zum Landkreis. In: Jahrbuch des Landkreises Hildesheim 1988, S. 79–83, hier S. 81. »