Inschriftenkatalog: Stadt Helmstedt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 61: Stadt Helmstedt (2005)

Nr. 53 St. Ludgeri 1556

Beschreibung

Wappen- und Schrifttafel. Sandstein. Im nördlichen Seitenschiff an der Ostwand des westlichen Raumabschnitts angebracht. Befand sich ursprünglich außen über dem Haupteingang, für 1900 bereits in der Kirche bezeugt1). Die hochrechteckige Doppelplatte begrenzen seitlich zwei Pilaster übereinander. Die horizontale Gliederung in zwei Geschosse sowie der obere und untere Abschluß der Platte erfolgt durch profilierte Gesimse. Im oberen, größeren Feld Wappenschild mit Mitra und gekreuzten Abtsstäben, im unteren die Inschrift. Buchstaben erhaben ausgehauen.

Maße: Bu.: ca. 4–6 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

Sabine Wehking [1/1]

  1. SACRAM · HANC · AEDEM · MAXIMA / EX · PARTE · OB · HOSTIVM / INCVRSVM · ET · INIVRIA · TEMPORVM2) / PROSTRATAM · DOCTRINA · IVXTA · AC · PIE/TATE · CONSPICVVS · R(EVERENDVS) · D(OMINVS) · HERMANNVS / VVERTHINENSIS · ET · HELMSTADENS:/ISa) · ABBAS · RESTA[VR]ABAT / ANNO · 1 5 [5 6]b)

Übersetzung:

Dieses Gotteshaus, das durch den Angriff der Feinde und die Gewalttätigkeit der Zeiten fast gänzlich dem Erdboden gleich gemacht worden war, richtete der sich gleichermaßen durch Bildung wie durch Frömmigkeit auszeichnende ehrwürdige Herr Hermann, Abt von Werden und Helmstedt, im Jahre 1556 wieder her.

Wappen:
Kloster Werden und Helmstedt3)

Kommentar

Die Inschrift bezieht sich auf die Zerstörung der alten romanischen Klosterkirche durch die Helmstedter Bürger 1553 und ihren teilweisen Wiederaufbau 15564). Äußerer Anlaß des Überfalls der Helmstedter auf das Kloster im Jahre 1553 war eine vorsorgliche militärische Anordnung des Herzogs Philipp Magnus von Braunschweig-Wolfenbüttel, Sohn des katholischen Landesherrn, Herzog Heinrichs des Jüngeren. Philipp Magnus leitete die Verteidigung des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel gegen die Einfälle des Volrad von Mansfeld, Unterführers des protestantischen Markgrafen Albrecht Alkibiades von Brandenburg. Um zu verhindern, daß das wertvolle Bleidach der Ludgerikirche im Falle einer Einnahme der Stadt Helmstedt dem Gegner in die Hände fiele, befahl Philipp Magnus, die Kirche abzudecken. Die lutherischen Helmstedter Bürger nutzten die Gelegenheit, um ihre uralte Antipathie gegen den ehemaligen Landesherrn, das Kloster, und ihre neuerlichen antikatholischen Emotionen auszuleben. Sie brannten Kirche und weitere Gebäude des Klosters nieder. Die Inschrift bleibt mit OB HOSTIVM INCVRSVM und dem doppeldeutigen INIVRIA TEMPORVM recht allgemein bei der Angabe der Urheber der Zerstörung. Offensichtlich vermied man angesichts der unsicheren Lage des Klosters eine Provokation der schwierigen Nachbarn. Der Wiederaufbau durch Hermann von Holte, Abt von 1540 bis 15725), betraf nur eine verkleinerte Kirche innerhalb der teilweise erhalten gebliebenen Chormauern und des östlichen Mittelschiffes6). Holte war ein großer Förderer gelehrter Studien innerhalb der Klostermauern. Die Inschrift spielt darauf an, indem sie seine doctrina und seine pietas gleichwertig nebeneinanderstellt.

Textkritischer Apparat

  1. Das in der Inschrift verwendete Trennungszeichen : wird in der Wiedergabe beibehalten.
  2. Ergänzung nach Overham, Böhmer, Lichtenstein, Behrends und Meier.

Anmerkungen

  1. Zum alten Anbringungsort vgl. G. Overham, Annalen. In: Werdener Geschichtsquellen 2,3, S. 139. Zur späteren Hängung der Platte vgl. Mutke, St. Ludger, ohne Seitenzahl (ca. S. 40).
  2. INIVRIA TEMPORVM nach klassischem Muster, z. B. Cicero, Epistulae ad familiares 16,8,2, in neuzeitlichen Bauinschriften formelhaft gebraucht, um die Witterungseinflüsse (tempus) als ursächlich für Zerstörungen zu bezeichnen, vgl. TEMPORIS INJURIA in diesem Sinne in einer Inschrift von 1767 über dem Eingang der Kirche in Esbeck, Stadt Schöningen, Landkreis Helmstedt. In den Ludgeriinschriften hier und in Nr. 225 wohl bewußt doppeldeutig – tempus auch im Sinne von „Zeit“ – verwendet. Vgl. Kommentar.
  3. Wappen Kloster Werden und Helmstedt: quadriert durch Kreuz, Herzschild gekreuzte Abtsstäbe. Vgl. Siebmacher, Wappenbuch, Bd. 1, 5. Abt., 2. Reihe, ND Bd. 8, S. 26.
  4. Vgl. zum Folgenden Stubbendiek, Stift, S. 167f. und Geschichte Niedersachsens, Bd. 3,1, S. 91.
  5. Zu ihm Stüwer, Reichsabtei Werden, S. 346f.
  6. Meier, Kunstdenkmäler, S. 17.

Nachweise

  1. G. Overham, Annalen. In: Werdener Geschichtsquellen 2,3, S. 139.
  2. Böhmer, Inscriptiones, S. 143.
  3. J. D. Lichtenstein, Beytrag zu der Geschichte des Schmalkaldischen Bundes, Helmstedt 1750, S. 47.
  4. Behrends, Diplomatarium, S. 212ff.
  5. Meier, Kunstdenkmäler, S. 17.
  6. Kapp, Kunstinventar Ludgeri, II. 4, S. 121f.

Zitierhinweis:
DI 61, Stadt Helmstedt, Nr. 53 (Ingrid Henze), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di061g011k0005307.