Inschriftenkatalog: Stadt Helmstedt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 61: Stadt Helmstedt (2005)

Nr. 161 St. Stephani 1645

Beschreibung

Gemälde mit Darstellung der Verlesung der Confessio Augustana 1530 vor Karl V. Öl auf Holz. An der Südwand des Chores. Meier sah es 1896 hinter dem Hochaltar1). Gearbeitet nach einem Kupferstich des Johann Dürr aus dem Jahre 16302). In der Bildmitte auf Podest das historische Geschehen von 1530. Im linken und rechten Bildteil Darstellung von gottesdienstlichen Handlungen nach zeitgenössischem lutherischen Verständnis. Das Ganze eingefügt in einen kirchenähnlichen Raum, in den Einzelszenen teilweise mit Inschriften versehen. Am unteren Rand die das Bild erklärende Inschrift A auf durchgehendem, dunklem Querstreifen. Darüber auf Podest vor dem Kaiser eine Gruppe von neun männlichen Figuren, davon sieben dem Kaiser im Halbkreis zugewandt. Nach den auf dem senkrechten Podestrand links befindlichen sieben Wappen mit Beischriften B1–7 sind dies fünf protestantische Reichsfürsten und je ein Vertreter der beiden protestantischen Reichsstädte Nürnberg und Reutlingen. Auf dem Podestrand rechts außen befinden sich vier weitere Städtewappen mit Beischriften B8–11 und die erklärende Inschrift B12. Im Bildzentrum Karl V., unter Baldachin mit Reichsadler, ausgewiesen durch seine Devise in Inschrift B13, verteilt auf zwei Bänder, die schräg um die beiden Säulen zu seiten seines Thrones gewunden sind, und je ein Wappen darüber. Links vor dem Kaiser die eigentliche Verlesung. Die vortragende männliche Person ist der kursächsische Kanzler Christian Beyer3). Er hält zusammen mit einer männlichen Assistenzperson4) die Confessio, hier in Gestalt einer Tafel mit Inschrift B14. Links unterhalb des Podestes eine Gruppe von unbezeichneten, weltlich gekleideten Männern, die die Übergabe beobachten.

Die geistlichen Handlungen sind sehr viel kleiner dargestellt: Im linken Teil des Bildes hinten eine Trauung vor Retabelaltar. Zu dessen Seiten auf zwei Tafeln an der Wand Inschriften C1 und C2. Links davon zum Vordergrund hin Beichtabnahme mit Inschrift D auf Wandtafel darüber. Weiter nach vorn im Zentrum der linken Bildseite Katechese mit Inschrift E auf Platte am Stuhl über dem Kopf des Katecheten. Im Vordergrund etwa in Höhe des Podestrandes das Vollwappen des Stifters. Auf dem rechten Bildteil innen hinten die Kirchenmusik, dargestellt durch eine Gruppe von Chorsängern um eine Platte mit Inschrift F1 und durch eine Wandorgel. Über ihr und an ihrer Empore ist je eine Platte mit Inschrift F2 und F3 angebracht. Weiter nach vorn eine Taufe mit den beiden Teilen der Inschrift G im bzw. am Rand des Taufdeckels. Im äußeren rechten Bildteil von hinten nach vorn Gottvater mit Nimbus, darin Inschrift H1. Er sitzt auf einer Wolke. Darunter Taube des Hl. Geistes, von der Lichtstrahl mit Inschrift H2 ausgeht zum Kruzifix und der Darstellung des Abendmahls im Vordergrund. Im Altaraufsatz links und rechts des Kruzifixes zwei oben abgerundete Tafeln, die linke mit den Inschriften I1 und I2, die rechte mit I3. Davor quadratische Platte mit Inschrift I4. Am Kreuz Titulus I5. Die Mensa bedeckt mit Inschrift I6. Um den Altar versammelt der Apostel Paulus und die Evangelisten Matthäus, Markus und Lukas5) sowie zwei das Abendmahl in beiderlei Gestalt austeilende Geistliche. Ihnen zugeordnet die Inschriften I7 und I8, angebracht auf seitlichen Tafeln links und rechts am Altar. Am äußeren Bildrand Kanzel mit Prediger. Auf den beiden Feldern des Kanzelkorbes die Inschriften J1 und J2. Im Vordergrund etwa in Höhe des Podestrandes das Vollwappen der Stifterin. Auf der flachen Rahmung oben, getrennt durch Ornament, die beiden Teile von Inschrift K1, unten Inschrift K2. Inschriften gemalt, B13, H1, H2 und I5 gold auf hellem, alle übrigen gold auf schwarzem bzw. dunklem Grund, restauriert6). Die darunter befindliche Fassung z. T. dunkelrot. Eine zuverlässige Wiedergabe der diakritischen Zeichen ist nach dem Gesamtzustand der Inschriften nicht möglich. Die u tragen teilweise übergeschriebene Schlängel und Häkchen. Das Satzende wird z. T. markiert durch Variationen der liegenden Ziffer Acht und ein Dreieck, gebildet aus drei Punkten.

Maße: H.: ca. 147 cm; B.: ca. 210 cm (mit Rahmen); Bu.: ca. 1,3 cm (A), ca. 1 cm (B1–B12), ca. 2 cm (B13), ca. 0,7 cm (B14–D, F2), ca. 0,5 cm (E, F1, F3, G, I1–I4, I6, J1, J2), ca. 0,3 cm (H1, H2, I5,

Schriftart(en): Fraktur, Kapitalis (B13, I5, Bibelstellen und Eigennamen z. T.).

Jutta Brüdern, Braunschweig [1/3]

  1. A

    Abbildung welcher gestaldt vor dem grosmechtigsten kaeiser Carln den 5ten, a) Reichstag zu augszpurg im Jahr Christi 1530, den 25 tag des brachmonats7) Churfurst Johannes zu Sachsen, Margkgraue GEORG zu Brandenburg anspach · / Hertzog Ernst zu lüneburg, Landtgraue philip zu Hessen, Furst wolff zu anhalt vndt die freien reichs stette Nurnberg vnd Reutlingen, Ihres rechten vhralten in den schrifften der propheten vnd aposteln Begrundtuestigen vnd in / ihren landen vnd gebieten wieder auff gerichteten Euangelischen glaubens bekantnis gethan, vnd solches in teutscher vnd lateinisherb) sprache mit aller freudigkeit vnterthenigst vber reicht haben ·

  2. B1

    Johann Churfurst / zu sachsen8)

  3. B2

    Georg margkgraff / zu brandtenbu[rgk]c)9)

  4. B3

    Ernst Herzog / zu lüneburg10) ·

  5. B4

    [P]hilip landgraff / zu hessen11) ·

  6. B5

    Wolf Furst / zu anhalt12).

  7. B6

    Nurnberg13).

  8. B7

    Reütlingen14).

  9. B8

    Winthein15),

  10. B9

    Weissenburg16),

  11. B10

    Heilbrun17),

  12. B11

    Kempten18)

  13. B12

    Diese vier stette Haben sich hernach in noch wehrenden Reichtstag19) / zu der augspurgischen CONFESSION frölig bekant, vnd / darbey mit Gottes hulff zu verharren ·

  14. B13

    PL/VS // VL/TRA20)

  15. B14

    So Halten wir es nun das der mensch / gerecht werde, ohn des gesetzs / werck, allein durch den / glauben 21) ·

  16. C1

    Gott schuff den Menschen [Im] zum / Bilde zum bilde gottes schuff / er ihn GENESIS 122) .

  17. C2

    Vnd gott der herr sprach [Es ist] nicht / g[u]t da[s] der mensch all[ein] sey. ich / wil ihn ein gehulffe machen / GENESIS 223).

  18. D

    [So war als ich lebe spricht der] Herr ich [hab]e / [keine(n)] G[efallen am tode des gottl]osen, sondern da[s sich d) der gottlose bekehre von seinem] wesen vnd [lebe] d) [E]ZE[HIEL 5]324)

  19. E

    Wir sein christen, dar/umb das wir an Christu(m) / glauben vnd in sei/nen nahmen getauft / sein25) ·

  20. F1

    Lobeth ihn mit posau=/nen, lobett in mit psalter / vnd harpffen

  21. F2

    Lobet in mit paucken vnd reyhen, / lobet in mit Seyten vnd pfeiffen. / PSAL. 150 ·

  22. F3

    Lobet in [mit hellen Cymbaln.] / Lobet [Ihn mit wolklingenden]d) [Cynbaln Psal 150]26)

  23. G

    Den wieviel [euw]er ge/ttauft sein die haben Christv(m) / ange[zogen]· // GAL. 327) ·

  24. H1

    [Ehre sey] gott in der [Höhe] LVC [2]28) .

  25. H2

    Das ist mein lieber sohn an dem ich wolgeffallen habe29)

  26. I1

    Iohann 1 / [S]ihe das ist [G]ottes / [L]am [welches] der welt [sunde] / trägt30) .

  27. I2

    [1] Iohann [1] / Das Blut [Ihesu] Christi / gottes sohn[s] machet / [vns] rein von [aller sunde]31)

  28. I3

    Esa[ia] 53. / [Führ]war er trug / [vn]ser kranckheit / vnd lud auff sich vnser / [schmertzen] wir aber hiel/[ten Ihn für den der geplagt vndt von Gott geschlagen vndt gemartert w.re. Aber er ist vmb vnser Missethat willen ver..... vn. vmb vnser Sünde willen ...schlagen die straff ligt auf Ihm auff das wir friede h.tten ... durch seine Wunden sind wir geheilt wir gi..gen alle in der irre wie schaf ein ieglicher sahe auf seinen weg aber der Herr warff vnser aller Sünde auf Ihn]e)32)

  29. I4

    Vnser HERR Jesus Christus in der [nacht da er] / verrathen ward, Nam er [das br]ot, d[a]n[c]k[et] vnd brac/hs, vnd gabs seinen Jungern, vnd sprach, Nemet / hin, esset, das ist mein leib, der für euch gegeben / wird. Solches thut zu meinem gedechtnis · / Des selbigen gleichen nanf) er auch den kelch, nach / dem abentma[l] dancket gab ihnen den vnd sprach. / Nemet hin und trincket alle daraus, dieser kelch ist das / Neue Testament in meinem blut, das fur euch / vergossen wird zur vergebung der sunden. sölches / [thut] so offt irs trincket zu meinem / gedechtnis33)

  30. I5

    I(ESVS) N(AZARENVS) R(EX) [I(VDAEORVM)]34)

  31. I6

    Vater vnser, der du bist im Himel. Geheliget / werde dein name, dein reich kome. dein wille geschehe, / [im] himel also auch auff erden. vnser te[g]lich brod / gib vns heute. vnd verlöseg) vns vnser schulde, als / wir verlassen vns[... .......]ern vnd füre vns n[...]t / in vers[...... ....... ...... vns von dem] ubel Amen35)

  32. I7

    Nemet hin vn(d) / [trincket das ist] mein b[lut.]

  33. I8

    [Nemet hin vnd] / [esset das ist] m[..n] l[eib.]36)

  34. J1

    PSALM [33] / Den so er spr/icht so geschi/[chts] so er ge/beut so steht / da37)

  35. J2

    [Ioel 2] / [Zur letz]ten / zeit [will Ich] mei/nen geist aus/giess[en] vber all/es fleisch38) ·

  36. K1

    1. 6. // 4 5.

  37. K2

    Dise Taffell hat zur Ehre Gottes in S. STEPHANS kirche alhie verehrt Der Ehrnuester vnd wolweiser H(err) Heinrich Duue Burgermeister Vnd sein Ehliche HauszFraw Anna Modelersz. / Nunmehr beide in gott selig Verschiedenh) Im 1626. Jahr ·

Übersetzung:

Darüber hinaus. (B13)

Wappen:
Duve39), Modelers40)

Kommentar

Die Confessio Augustana, eine der wichtigsten reformatorischen Bekenntnisschriften, entstand unter redaktioneller Führung Melanchthons im Frühsommer 153041). Sie formuliert in einer deutschen und in einer lateinischen Fassung in ihrem ersten Teil die „Artikel des Glaubens und der Lehre“ (Art. 1–21), im zweiten Teil behandelt sie die Mißbräuche der alten Kirche (Art. 22–28). Unterzeichnet wurde sie von den auf dem Bild dargestellten Fürsten bzw. Reichsstädten42). Die Übergabe an den Kaiser am 25. Juni 1530 erfolgte im Kapitelsaal des bischöflichen Palastes in Augsburg, die Verlesung des deutschen Textes dauerte etwa zwei Stunden.

Dem zur Jahrhundertfeier dieses Ereignisses 1630 erschienenen Stich des sächsischen Kupferstechers Johann Dürr liegt als Vorbild das älteste nachweisbare Konfessionsbild aus dem Ende des 16. Jahrhunderts in Schweinfurt, St. Johannis, bzw. dessen Eisenacher Kopie von 1617 zugrunde. Die Auswahl der dargestellten Sakramente und Bibelstellen übernahm Dürr von dem Eisenacher Tafelbild43). Die Helmstedter Kopie des Dürrschen Stiches verringert – wohl aus Platzgründen – die Zahl der Inschriften, hält sich im übrigen aber an die Vorlage44).

Die beiden Stifter Heinrich Duve d. Ä. und seine Frau Anna Modelers sind im Januar 1626, also bereits vor Erscheinen des Dürrschen Stiches, kurz nacheinander verstorben45). Die Ausführung der Stiftung erfolgte erst 1645, d. h. die Stifter selbst haben keinen Einfluß auf Einzelheiten der inhaltlichen Gestaltung ihres Vermächtnisses genommen. Vom selben Stifterpaar stammt ein heute unmittelbar daneben aufgehängtes, in Rahmen und Stifterinschrift sehr ähnliches Bild mit der Darstellung des Prozesses Jesu (Nr. 162). Auf den ikonographischen Bezug zwischen beiden Gemälden verweisen Krumwiede/Brinkmann46). Der ausführende Maler ist bei beiden Bildern nicht bekannt. Im gleichen zeitlichen Zusammenhang erfolgten weitere Schenkungen von Mitgliedern der Familie Duve zugunsten der Kirchenausstattung (Nrr. 160 und 172).

Textkritischer Apparat

  1. Hier im Stich von Dürr, wie Anm. 2, ufm.
  2. lateinisher] Für lateinischer.
  3. Ergänzungen nach dem Stich von Dürr, wie Anm. 2, unter Beibehaltung der dortigen Schreibweise. Nicht zweifelsfrei bei Dürr zu lesende Buchstaben werden durch [...] bezeichnet.
  4. Hier Zeilentrennung vermutet.
  5. Gesamte Inschrift I3 verteilt auf 13 Zeilen.
  6. nan] Für nahm.
  7. verse] vergib im Stich von Dürr, wie Anm. 2.
  8. Hier Schrägstrich.

Anmerkungen

  1. Meier, Kunstdenkmäler, S. 68.
  2. Abbildungen des Kupferstiches von Johann Dürr u. a. in: Welt im Umbruch – Augsburg zwischen Renaissance und Barock. Ausstellung der Stadt Augsburg .. anläßlich des 450. Jubiläums der Confessio Augustana, Augsburg 1980, Bd. 1, S. 179 und bei A. Marsch, Bilder zur Augsburger Konfession und ihren Jubiläen, Weißenhorn 1980, Abb. 46. Der Stich ist mehrfach kopiert worden, vgl. Aufzählung ebenda, S. 46f. Ausführliche Kommentierung einer dem Helmstedter Bild sehr ähnlichen Kopie in Schorndorf in DI 37 (Rems-Murr-Kreis), Nr. 313. Das Helmstedter Bild auch bei R. Busch, J.-M. Kruse, Die ehemalige herzogliche Bibliothek, Otto I. und Philipp Melanchthon. Eine Ausstellung aus Anlaß des Melanchthon-Jahres 1997, Hamburg 1997, S. 33f.
  3. Vgl. die Darstellung der historischen Umstände bei B. Lohse, „Augsburger Bekenntnis“. In: TRE 4, S. 616ff., hier S. 619.
  4. „Ein Beauftragter des Kaisers (?)“ Deutungsversuch in: Welt im Umbruch, wie Anm. 2, S. 180.
  5. Nach den Beischriften der Dürrschen Vorlage.
  6. Buchstaben z. T. breit ineinander verflossen, z. T. nicht restauriert, daher sehr schlecht lesbar.
  7. Die Verlesung und Übergabe erfolgte am 25. Juni 1530, Lohse, wie Anm. 3, S. 619.
  8. Wappen Johann Kurfürst zu Sachsen: gespalten, r. zwei gekreuzte Schwerter, l. in zehn Plätze geteilt und mit Rautenkranz belegt. Vgl. Siebmacher, Wappenbuch, Bd. 1, 1. Abt., ND Bd. 1, S. 17ff.
  9. Wappen Georg Markgraf zu Brandenburg: Adler. Vgl. Siebmacher, wie Anm. 8, S. 12.
  10. Wappen Ernst Herzog zu Braunschweig und Lüneburg: zwei Leoparden. Vgl. Siebmacher, wie Anm. 8, S. 26f.
  11. Wappen Philipp Landgraf zu Hessen: Löwe. Vgl. Siebmacher, wie Anm. 8, S. 30f.
  12. Wappen Wolfgang Fürst zu Anhalt: Zinnenmauer mit aufwärtsschreitendem Bär. Vgl. Siebmacher, wie Anm. 8, S. 42.
  13. Wappen Nürnberg: gespalten, r. halber Adler, l. sechsmal schräg geteilt. Vgl. Siebmacher, Wappenbuch, Bd. 1, 4. Abt., ND Bd. 6, S. 87.
  14. Wappen Reutlingen: geteilt, oben Adler, unten zwei Balken. Vgl. Siebmacher, wie Anm. 13, S. 31.
  15. Wappen Windsheim: Adler, die Brust belegt mit W. Vgl. Siebmacher, wie Anm. 13, S. 24.
  16. Wappen Weißenburg: Stadttor mit zwei gezinnten Türmen. Vgl. Siebmacher, wie Anm. 13, S. 234.
  17. Wappen Heilbronn: Adler mit Herzschild. Vgl. Siebmacher, wie Anm. 13, S. 28, S. 291.
  18. Wappen Kempten: Doppeladler in gespaltenem Schild. Vgl. Siebmacher, wie Anm. 13, S. 13.
  19. Sie unterzeichneten Mitte Juli 1530, Lohse, wie Anm. 3, S. 619.
  20. Abwandlung des seit der Frührenaissance verbreiteten non plus ultra, vgl. Dielitz, Wahl- und Denksprüche, S. 246. Hier Devise Karls V., befestigt an den „Säulen des Herakles“. Die beiden Säulen hier im Bild entsprechend dem Entwurf des Louis Marliono ausgestaltet, die linke mit Kaiserkrone, die rechte mit einfacher Laubkrone, vgl. Siebmacher, Wappenbuch, Bd. 1, 1. Abt., 2. Teil, ND Bd. 2, S. 11. – Zwei Wappen Karls V. (wegen der Undeutlichkeit der restaurierten und sehr kleinen Bilder ist die Identifizierung und Zuordnung nicht in allen Fällen gesichert). Wappen auf der linken Säule: geteilt, die obere Reihe viermal, die untere dreimal gespalten, belegt mit Mittelschild; Mittelschild gespalten, r. Tirol (Adler), l. Flandern (Löwe). Hauptschild 1. Kastilien (Turm), 2. Leon (Löwe), 3. Österreich (Balken), 4. Aragon (vier? Pfähle), 5. Sizilien (schräggeviert, oben und unten vier Pfähle, auf den Seiten Adler), 6. Altburgund (Schrägbalken, eingefaßt), 7. Brabant (Löwe), 8. Neuburgund (Lilien, eingefaßt), 9. Elsaß (Schrägbalken, darüber und darunter drei Kronen). – Wappen auf der rechten Säule: geteilt, die obere Reihe einmal, die untere dreimal gespalten, belegt mit Mittelschild; Mittelschild quadriert, 1. und 4. Ungarn (siebenmal? geteilt), 2. und 3. Böhmen (Löwe). Hauptschild 1. Ungarn (siebenmal? geteilt), 2. Böhmen (Löwe), 3. Kastilien (Turm), 4. Leon (Löwe), 5. Sizilien (schräggeviert, oben und unten vier Pfähle, auf den Seiten Adler), 6. Elsaß (Schrägbalken, darüber und darunter drei Kronen). Vgl. Siebmacher, Wappenbuch, passim, so Bd. 1, 1. Abt., ND Bd. 1, S. 5ff.; Bd. 1, 1. Abt., 2. Teil, ND Bd. 2, S. 6.
  21. Rö. 3,28. Die Stelle erscheint so nicht im Text der Confessio Augustana. Melanchthon hat das in einer früheren Fassung im deutschen Text in Art. 4 enthaltene „allein durch Gottes Gnade“ gestrichen, wohl um die Einigungschancen zu erhöhen. Vgl. Lohse, wie Anm. 3, S. 621.
  22. 1. Mo. 1,27.
  23. 1. Mo. 2,18.
  24. Hes. 33,11. Die Stellenangabe Ezehiel 53 im Stich von Dürr ist nicht korrekt.
  25. Aus der Einleitung Vorgehende Fragstück zum Eingang des Catechismi in einer Ausgabe von Luthers Katechismus aus dem Jahre 1570 in Nürnberg, zitiert von J. M. Reu, Quellen zur Geschichte des kirchlichen Unterrichts zwischen 1530 und 1600, Teil 1, Gütersloh 1904, S. 427f.
  26. Ps. 150,3–5.
  27. Gal. 3,27.
  28. Lk. 2,14.
  29. Mt. 3,17; 17,5.
  30. Jh. 1,29.
  31. 1. Jh. 1,7.
  32. Jes. 53,4–6.
  33. Einsetzungsworte des Abendmahls, vgl. Luthers Deutsche Messe von 1526, D. Martin Luthers Werke 19, Weimar 1897, S. 72–113, hier S. 97ff.
  34. Io. 19,19.
  35. Vaterunser nach Lk. 11,2–4.
  36. Einsetzungsworte des Abendmahls, wie Anm. 33, nach 1. Ko. 11,24f.
  37. Ps. 33,9.
  38. Jo. 3,1. Die Stellenangabe Joel 2 im Stich von Dürr ist nicht korrekt.
  39. Wappen Duve: Taube auf Ast, mit Zweig im Schnabel.
  40. Wappen Modelers: steigender Eber.
  41. Lohse, wie Anm. 3, S. 617ff. Das Folgende ebenda.
  42. Nicht dargestellt sind bei Dürr und auf dem Bild die Mitunterzeichner Herzog Johann Friedrich, Sohn des sächsischen Kurfürsten Johann des Beständigen, und Herzog Franz von Braunschweig-Lüneburg, vgl. Lohse, wie Anm. 3, S. 619.
  43. Marsch, wie Anm. 2, S. 41f., S. 46.
  44. Zu den nicht übernommenen Inschriften gehört, wie auch auf dem Schorndorfer Bild, vgl. Anm. 1, ein weiterer Text zur Abendmahlslehre samt Bildpolemik u. a. gegen Karlstadt, Zwingli, Müntzer und den Bapst vnd ihr Vatter der Teuffel. Eine Helmstedter Zutat sind außer den Stifterwappen ein Hund im Kirchenraum, links im Vordergrund.
  45. Schaper, Bürgerbuch 1, S. 226. Angaben dort nach den Eintragungen in die Kirchenbücher.
  46. H.-W. Krumwiede, J.-U. Brinkmann in Kat. Stadt im Wandel, Bd. 1, S. 635.

Nachweise

  1. R. Kleinert, Das Jubiläums-Bild an die Confessio Augustana von 1530 in St. Stephani zu Helmstedt. Im Manuskript vervielfältigt, Helmstedt, o. J. (A, K1, K2, Bibelstellen z. T. wörtlich).
  2. Kat. Stadt im Wandel, Bd. 1, S. 634f. (A, B13, K1, Abb.).

Zitierhinweis:
DI 61, Stadt Helmstedt, Nr. 161 (Ingrid Henze), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di061g011k0016104.