Inschriftenkatalog: Stadt Helmstedt

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 61: Stadt Helmstedt (2005)

Nr. 115 Heinrichsplatz 4 1604

Beschreibung

Haus. Das traufenständige, dreigeschossige Fachwerkhaus ist der Straßenführung folgend über zwei Ecken gebaut. Es kragt in beiden Obergeschossen vor und ist insgesamt vierzehn Gefache breit, vier im (linken) Südteil und je fünf im Mittel- und Nordteil. Inschrift A befindet sich im ersten Obergeschoß des Mittelteils auf den beiden mittleren Ständern, Inschrift B auf dem Schwellbalken unter dem rechten beschrifteten Ständer. Die beiden Namensteile sind jeweils oben und unten von Blättern eingefaßt. Inschrift A erhaben geschnitzt, farbig gefaßt, Inschrift B aufgemalt.

Maße: Bu.: ca. 6 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

Sabine Wehking [1/2]

  1. A

    I · T · I ·a) //b) ALLEIN / HD HDc) //b) D · E · / MARGRETA //b) HARBORD

  2. B

    1604d)

Kommentar

Das erste und dritte Wort von Inschrift A ist nicht mehr sicher zu lesen. Die durch die derzeitige Restaurierung gebotene Version kann nicht erklärt werden. Meier spricht 1896 von „Inschriftresten“ und nimmt großen Schriftverlust auf einer „fehlenden Brüstungsfüllung“ zwischen den Ständern an, wo sich heute ein ausgemauertes Fach befindet1). Schrader, der die Inschrift 1955 gesehen hat, ergänzte seine Lesart (vgl. Anm. a und c) zu GOTT ALLEIN I(N) D(ER) HO(HE) D(IE) E(HRE)2).

Eigentümer des Grundstücks war von 1592 bis 1617 ein Gerd Rodenbeck bzw. „seine Witwe“3). Margreta Harbord ist möglicherweise diese Witwe gewesen. Unterstellt, die Inschrift sei vollständig, erklärt sich die alleinige Nennung einer Frau als Bauherrin eines privaten Gebäudes aus ihrem Witwenstand.

Textkritischer Apparat

  1. I . T . I .] I verkleinert. GOTT Schrader.
  2. Hier Gefach.
  3. HD HD] ID. HO. Schrader.
  4. 1604] Fehlt bei Schrader und Späteren.

Anmerkungen

  1. Meier, Kunstdenkmäler, S. 110. Ein Photo von 1942, Denkmalamt Hannover, Nr. 1841, in Denkmalkartei Stadt Helmstedt, zeigt eine Brüstungsplatte zwischen den die Inschriften tragenden Ständern. Einzelheiten sind darauf nicht zu erkennen. Es war dies 1942 die einzige Brüstungsplatte am Haus. Möglicherweise hatte sie eine historische Vorgängerin.
  2. Schrader, Hausinschriften 1955, Nr. 8. Der Spruch nach 5. Mo. 32,3 bzw. Lk. 2,14.
  3. Schaper, Häuserbuch 1,2, S. 35.

Nachweise

  1. Schrader, Hausinschriften 1955, Nr. 8 (A).
  2. Schaper, Häuserbuch 1,2, S. 35 (A unvollständig).
  3. Hägele, Hausinschriften, Nr. 24.
  4. Moshagen, Hausinschriften, S. 11 (A).

Zitierhinweis:
DI 61, Stadt Helmstedt, Nr. 115 (Ingrid Henze), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di061g011k0011502.